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ALG II

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Alt 15.03.2007, 18:52   #1
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Registriert seit: 09.11.2005
Beiträge: 19
Böse Verarschung vom Jobcenter - Strafanzeige ?

Ich habe ein sehr schwerwiegendes Problem und würde gern eure Ratschläge lesen, wie ich mich nun verhalten soll.

Folgendes :

Anfang November 2006 bekam ich eine "Folgeeinladung" zum Arbeitsberater, obwohl ich vorher noch keine Einladung erhalten hatte. Termin 30.11.2006, natürlich nicht ohne auf Kürzung oder ganz versagen der Leistungen hinzuweisen.
Ich bin dann am 30.11. dort hingefahren, habe unterwegs aber ganz in Gedanken meinen Rucksack in den öffentlichen Verkehrsmitteln vergessen. Darin waren meine sämtlichen Bewerbungsunterlagen, also Anschreiben, neue Passbilder, Bewerbungsmappen usw. Also musste ich mich erst einmal darum kümmern und kam zum Berater 30 Minuten zu spät. Dieser erklärte mir dann, daß er soviel zu tun habe und mich heute noch unmöglich drannehmen könnte (der Flur war leer). Ich würde eine neue Einladung bekommen.
Also fuhr ich unverrichteter Dinge wieder nach Hause. Wieder zweimal Fahrgeld umsonst ausgegeben und dazu noch die Sachen weg. Toll.

Dann bekam ich eine neue Einladung. Datiert war diese auf den 30.11.2006 und ich sollte am 30.11.2006 auch zum Termin erscheinen. Ziemlich angesäuert rief ich dann beim Jobcenter an. Zumindestens probierte ich es. Denn trotz einer jetzt 0180-Nummer scheint es mit großem Glück verbunden sein, den entsprechenden Mitarbeiter zu erwischen. Statt dessen hängt man ewig in Warteschleifen, die man dann auch schön bezahlen darf.
Irgendwann erwischte ich dann aber jemanden (leider den Namen nicht aufgeschrieben) und mir wurde erklärt, der zuständige Mitarbeiter wäre nicht im Hause. Nach kurzer Schilderung meines Problems sagte man mir zu, sich darum zu kümmern.

Dann erhielt ich neuerlich eine Einladung. Datiert war diese auf den 08.12.2006 und ich sollte widerrum am 30.11.2006 zu einem Termin erscheinen.
Mir platzte fast der Kragen.

Am 23.12.2006 fuhr ich dann zum Jobcenter persönlich, da ich auch einen Folgeantrag für ALG II abgegeben hatte, aber immernoch kein Geld erhalten.

Im Jobcenter wurde ich wieder zu einem anderen Mitarbeiter geschickt, der mir mitteilte, daß ich eine Aufforderung erhalten hätte, meine aktuelle Betriebskostenabrechnung einzureichen. Da ich der Aufforderung nicht nachgekommen sei, würde ich auch noch kein Geld bekommen haben. Ich musste ihm sagen, daß ich solch eine Aufforderung nicht bekommen habe, sicherte ihm aber zu, diese Abrechnung schnellstens nachzureichen. Ich bekam dann mein Geld von ihm per Barauszahlung.
Ein paar Tage später schickte ich dann die Betriebskostenabrechnung als Kopie zum Jobcenter.
Im Januar bekam ich dann mein Geld ganz normal auf mein Konto überwiesen, deshalb ging ich also davon aus, daß alles in Ordnung wäre. Im Februar bekam ich nur einen Bruchteil überwiesen, wovon ich nicht einmal meine Miete bezahlen konnte.
Daraufhin schrieb ich einen Brief mit allen Kopien meiner tollen Einladungen und forderte das Jobcenter auf, die Sache zu klären und mir mein Geld schnellstens zu überweisen. Diesen Brief gab ich persönlich im Jobcenter ab.

Bis zum heutigen Tag habe ich nicht mehr vom Jobcenter gehört. Ich bekam im März gar kein Geld, ich bekam keinen Bescheid zu meinem Folgeantrag und ich bekam bis heute auch keine neuerliche Einladung.

Ich lebe seit Februar von geborgtem Geld von Bekannten und kann mir kaum vorstellen, daß dies als normal anzusehen ist. Allerdings weiß ich auch nicht, wie ich mich weiterhin verhalten soll. Wer ist für solche Sachen zuständig ? Beim Sozialgericht dauert das wohl alles ewig oder ? Kann man gegen die zuständigen Bearbeiter auch eine Strafanzeige machen ?
Wie würdet ihr euch weiter verhalten ?

Für eure Tipps und Ratschläge wäre ich sehr, sehr dankbar.
Vielen Dank im voraus und entschuldigt meine langen Ausführungen.
__________________
Die Probleme unserer Zeit werden immer größer ... Wenn Ihr eure Augen nicht gebraucht, um zu sehen, werdet Ihr sie brauchen, um zu weinen !
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Alt 16.03.2007, 07:53   #2
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Benutzerbild von Grobi
 
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Klingt so, als sollte man hier das in solchen Fällen übliche Programm durchziehen:

- Mit Beistand hingehen zum Sachbearbeiter oder dessen Teamleiter
- Klärendes Gespräch fordern, da Not besteht
- Vorschuss verlangen (Bar/Scheck)
- Schriftstück verlangen, auf dem aufgelistet wird, was im Rahmen der Mitwirkungspflicht beizubringen ist (und spätestens morgen auch hinbringen, Abgabe quittieren lassen!)
- Schriftstück verlangen, das die geklärten Punkte auflistet, damit keiner sagen kann "hab ich nie gesagt/hab ich nie bekommen".
- Nicht abwimmeln lassen
Falls das so bei denen nicht funktionieren sollte:
- Raus aus der Arge
- Rein ins Sozialgericht
- Einstweilige Anordnung beantragen, der dortige Rechtspfleger hilft dabei
- Klarmachen, das "Gefahr im Verzuge" ist, da wie Du hier schreibst "kein Geld da ist" zum leben und der zweite Monat mit Mietverzug vorliegt.

Dies wird meiner Beobachtung nach als gutes Rezept für solcherlei Suppen betrachtet und könnte Dir wohl auch helfen.

Und immer höflich bleiben ;)
__________________
«Die Halunken in Berlin müssen weg, die können es nicht»
E. Stoiber, Aschermittwoch 2004 in Passau.
Man sieht also: Auch Politiker begreifen es manchmal doch!
Neulich auf dem Spielplatz: "Söder hier nicht so rum" - Tim, 10 Jahre, zu einem gleichaltrigen, der völligen Unfug erzählte.
Grobi ist offline  
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