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| Tags: alg, max, ratenzahlung |
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| | #1 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 29.09.2005
Beiträge: 56
| Habe heute ein Schreiben von einem Anwalt bekommen, dass ich 650,- Euro bis zum 15.3. zu zahlen habe. Auf Grund meines Bezuges von AlG 2 (monatlich 785Euro für mich + Kind) kann ich diesen Betrag natürlich unmöglich auf einmal zahlen. Wie hoch muss eine Ratenzahlung hier mind. sein? Sind monatlich 10,- angebracht? Mehr kann ich unmöglich entbehren.. Danke für Antwort |
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| | #2 |
| Redaktion Forumnutzer Registriert seit: 16.06.2005 Ort: Bonn
Beiträge: 11.979
| Die Ratenzahlung darf max. 30 % betragen
__________________ Gruß aus dem Rheinland Martin Spendenkonto: Trägerverein Erwerbslosen Forum Deutschland Sparkasse Bonn BLZ 380 500 00 Konto 1900 0573 06 Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung. Bitte beachten: Telefonate, PNs, E-Mails mit dem Erwerbslosen Forum Deutschland |
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| | #3 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 29.09.2005
Beiträge: 56
| 30% von dem zu zahlenden Betrag oder 30% meiner Leistungen? |
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| | #4 |
| Redaktion Forumnutzer Registriert seit: 16.06.2005 Ort: Bonn
Beiträge: 11.979
| von deinen Leistungen also dem Regelsatz Rechtsgrundlage § 43 SGB II (Aufrechnungen)
__________________ Gruß aus dem Rheinland Martin Spendenkonto: Trägerverein Erwerbslosen Forum Deutschland Sparkasse Bonn BLZ 380 500 00 Konto 1900 0573 06 Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung. Bitte beachten: Telefonate, PNs, E-Mails mit dem Erwerbslosen Forum Deutschland |
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| | #5 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 29.09.2005
Beiträge: 56
| Danke! Das hilft mir schonmal sehr weiter.. Darf den hier das Sozialgeld welches ich für meine Tochter erhalte, mit einbezogen werden oder kann ich ihren Anteil zur Berechnung abziehen? Hoffe, habe das jetzt verständlich ausgedrückt. Also, ob ich den Mietanteil und die 207euro Sozialgeld bei der Berechnung der 30% von den insgesamt 785euro abrechnen kann und darf? |
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| | #6 |
| Redaktion Forumnutzer Registriert seit: 16.06.2005 Ort: Bonn
Beiträge: 11.979
| um was für eine Forderung handelt es sich?
__________________ Gruß aus dem Rheinland Martin Spendenkonto: Trägerverein Erwerbslosen Forum Deutschland Sparkasse Bonn BLZ 380 500 00 Konto 1900 0573 06 Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung. Bitte beachten: Telefonate, PNs, E-Mails mit dem Erwerbslosen Forum Deutschland |
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| | #7 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 31.10.2005
Beiträge: 407
| Zitat:
Hat dieser § denn was mit Ratenzahlungen an einen Dritten (ob nun Anwalt, Kaufhaus oder Bank bspw.) zu tun ? 30 % von der RL als Rate (z.B. bei 345,00 = 103,50 €) scheint mir etwas hoch ...
__________________ "Die Herren machen das selber, daß ihnen der arme Mann Feind wird. Die Ursache des Aufruhrs wollen sie nicht wegtun. Wie kann es die Länge gut werden?" (Thomas Müntzer) ----------------------------------------------------- Geändert von kohlhaas (09.03.2007 um 18:39 Uhr). | |
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| | #8 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 20.08.2006 Ort: Köln
Beiträge: 2.271
| Ich denke eher, Du musst NICHTS zahlen (falls es sich um eine Anwaltrechnung handelt)... hast Du pfändbares Einkommen? Nein! Wenn Du es jedoch möchtest, sind meiner Meinung nach 10 € ok. Gruß, Arwen |
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| | #9 |
| Redaktion Forumnutzer Registriert seit: 16.06.2005 Ort: Bonn
Beiträge: 11.979
| ach Anwalt. Da würde ich erstmal nicht bezahlen und eine Ratezahlung (zinslos) von max. 10 EUR vereinbaren. Pfänden kann er eh nichts. Ich dachte es wäre eine Zahlung an die ARGE
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| | #10 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 29.09.2005
Beiträge: 56
| Also es handelt sich hier um eine Anwaltsrechnung i.H.v € 650,- da ich vor längerer Zeit (noch vor Bezug des ALG 2) Dinge bei ibääh verkauft habe, die den Privatverkauf überstiegen haben und ich kein Gewerbe angemeldet habe. Eine nette Drogeriedame hat das an ihren Anwalt weitergeleitet, da ich in unlauterem Wettbewerb zu ihr gestanden habe und nun soll ich natürlich die Kosten für ihren Anwalt zahlen.. Muss ich nun zahlen oder nicht? |
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| | #11 | |
| Redaktion Forumnutzer Registriert seit: 16.06.2005 Ort: Bonn
Beiträge: 11.979
| Zitat:
__________________ Gruß aus dem Rheinland Martin Spendenkonto: Trägerverein Erwerbslosen Forum Deutschland Sparkasse Bonn BLZ 380 500 00 Konto 1900 0573 06 Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung. Bitte beachten: Telefonate, PNs, E-Mails mit dem Erwerbslosen Forum Deutschland | |
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| | #12 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 20.08.2006 Ort: Köln
Beiträge: 2.271
| Hallo Rocky, falls es für Dich "unangenehm" wird, siehe auch ganz aktuell einmal hier: http://www.elo-forum.org/konto-gepfa...26.html?t=8726 Ich möchte Dir jetzt keine "Angst" machen, aber falls sich jemand querstellt, weißt Du, dass Du geschützt bist. Gruß, Arwen |
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