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kein_lohn_unter10

ALG II

Max. Ratenzahlung mit ALG 2; in Forum: Information; Habe heute ein Schreiben von einem Anwalt bekommen, dass ich 650,- Euro bis zum 15.3. zu zahlen habe. Auf Grund meines Bezuges von AlG 2 (monatlich 785Euro für mich + ...
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Alt 09.03.2007, 17:08   #1
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Beiträge: 56
Standard Max. Ratenzahlung mit ALG 2

Habe heute ein Schreiben von einem Anwalt bekommen, dass ich 650,- Euro bis zum 15.3. zu zahlen habe.
Auf Grund meines Bezuges von AlG 2 (monatlich 785Euro für mich + Kind) kann ich diesen Betrag natürlich unmöglich auf einmal zahlen.
Wie hoch muss eine Ratenzahlung hier mind. sein? Sind monatlich 10,- angebracht? Mehr kann ich unmöglich entbehren..
Danke für Antwort
rocky020703 ist offline  
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Alt 09.03.2007, 17:14   #2
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Benutzerbild von Martin Behrsing
 
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Die Ratenzahlung darf max. 30 % betragen
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Martin

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Alt 09.03.2007, 17:15   #3
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30% von dem zu zahlenden Betrag oder 30% meiner Leistungen?
rocky020703 ist offline  
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Alt 09.03.2007, 17:19   #4
Redaktion
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von deinen Leistungen also dem Regelsatz

Rechtsgrundlage § 43 SGB II (Aufrechnungen)
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Alt 09.03.2007, 17:21   #5
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Danke! Das hilft mir schonmal sehr weiter..
Darf den hier das Sozialgeld welches ich für meine Tochter erhalte, mit einbezogen werden oder kann ich ihren Anteil zur Berechnung abziehen?
Hoffe, habe das jetzt verständlich ausgedrückt. Also, ob ich den Mietanteil und die 207euro Sozialgeld bei der Berechnung der 30% von den insgesamt 785euro abrechnen kann und darf?
rocky020703 ist offline  
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Alt 09.03.2007, 17:34   #6
Redaktion
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um was für eine Forderung handelt es sich?
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Alt 09.03.2007, 18:36   #7
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Benutzerbild von kohlhaas
 
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Beiträge: 407
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Zitat:
§ 43
Aufrechnung


Text ab 01.01.2005
Geldleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts können bis zu einem Betrag in Höhe von 30 vom Hundert der für den Hilfebedürftigen maßgebenden Regelleistung mit Ansprüchen der Träger von Leistungen nach diesem Buch aufgerechnet werden, wenn es sich um Ansprüche auf Erstattung oder auf Schadenersatz handelt, die der Hilfebedürftige durch vorsätzlich oder grob fahrlässig unrichtige oder unvollständige Angaben veranlasst hat. Die Aufrechnungsmöglichkeit ist auf drei Jahre beschränkt.
http://www.rententips.de/gesetze/02/...orm_ID=0204300


Hat dieser § denn was mit Ratenzahlungen an einen Dritten (ob nun Anwalt, Kaufhaus oder Bank bspw.) zu tun ?

30 % von der RL als Rate (z.B. bei 345,00 = 103,50 €) scheint mir etwas hoch ...
__________________
"Die Herren machen das selber, daß ihnen der arme Mann Feind wird. Die Ursache des Aufruhrs wollen sie nicht wegtun. Wie kann es die Länge gut werden?" (Thomas Müntzer)
-----------------------------------------------------

Geändert von kohlhaas (09.03.2007 um 18:39 Uhr).
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Alt 09.03.2007, 19:04   #8
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Benutzerbild von Arwen
 
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Ort: Köln
Beiträge: 2.271
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Ich denke eher, Du musst NICHTS zahlen (falls es sich um eine Anwaltrechnung handelt)... hast Du pfändbares Einkommen? Nein!

Wenn Du es jedoch möchtest, sind meiner Meinung nach 10 € ok.

Gruß, Arwen
Arwen ist offline  
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Alt 09.03.2007, 19:06   #9
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Benutzerbild von Martin Behrsing
 
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ach Anwalt.

Da würde ich erstmal nicht bezahlen und eine Ratezahlung (zinslos) von max. 10 EUR vereinbaren. Pfänden kann er eh nichts. Ich dachte es wäre eine Zahlung an die ARGE
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Martin

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Alt 09.03.2007, 21:51   #10
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Beiträge: 56
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Also es handelt sich hier um eine Anwaltsrechnung i.H.v € 650,- da ich vor längerer Zeit (noch vor Bezug des ALG 2) Dinge bei ibääh verkauft habe, die den Privatverkauf überstiegen haben und ich kein Gewerbe angemeldet habe. Eine nette Drogeriedame hat das an ihren Anwalt weitergeleitet, da ich in unlauterem Wettbewerb zu ihr gestanden habe und nun soll ich natürlich die Kosten für ihren Anwalt zahlen..
Muss ich nun zahlen oder nicht?
rocky020703 ist offline  
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Alt 09.03.2007, 21:53   #11
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Registriert seit: 16.06.2005
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Beiträge: 11.979
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Zitat:
Zitat von rocky020703 Beitrag anzeigen
Also es handelt sich hier um eine Anwaltsrechnung i.H.v € 650,- da ich vor längerer Zeit (noch vor Bezug des ALG 2) Dinge bei ibääh verkauft habe, die den Privatverkauf überstiegen haben und ich kein Gewerbe angemeldet habe. Eine nette Drogeriedame hat das an ihren Anwalt weitergeleitet, da ich in unlauterem Wettbewerb zu ihr gestanden habe und nun soll ich natürlich die Kosten für ihren Anwalt zahlen..
Muss ich nun zahlen oder nicht?
wie oben gesagt
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Martin

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Alt 09.03.2007, 23:18   #12
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Benutzerbild von Arwen
 
Registriert seit: 20.08.2006
Ort: Köln
Beiträge: 2.271
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Hallo Rocky,

falls es für Dich "unangenehm" wird, siehe auch ganz aktuell einmal hier:
http://www.elo-forum.org/konto-gepfa...26.html?t=8726

Ich möchte Dir jetzt keine "Angst" machen, aber falls sich jemand querstellt, weißt Du, dass Du geschützt bist.

Gruß, Arwen
Arwen ist offline  
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