Hallo,
es geht um meine Freundin. Diese ist seit kurzem alleinerziehende Mutter zweier Kinder, das jüngst Kind ist2 Jahre alt. Als sie sich bei der
ARGE angemeldet hat, hatte sie einen Job in einem Taxiunternehmen, bei dem sie monatl. ca. 98 Euro verdient hat, sie fuhr an ihren kinderfreien WE, sie hat auch bei der
ARGe angegeben, dass sie rein theoretisch dem Arbeitsmarkt zur Verfügugn steht, wenn die Kinderbetreuung gesichert sei (was sie dann aber nur wäre, wenn sie sich z.B. über die Woche eine Tagesmutter nehmen würde).
Nun ist ihr zweimal passiert, dass der Kindsvater sie versetzt hat und die Kinder an ihrem kinderfreien WE nicht rechtzeitig abgeholt hat und sie daher nicht rechtzeitig auf der Arbeit sein konnte (da sie sehr sehr ländlich wohnt, gibt es dort auch niemanden, bei dem sie die Kinder hätte lassen können). Nun hat ihre Chefin ihr gekündigt, weil sie eben unzuverlässig ist.
Gestern kam ein Schreiben der
ARGE (von der sie laut Bescheid ungefähr 100 Euro im Monat bekommt (nach Abzug von Unterhalt u. Kindergeld.)), dass ihre Ansprüche erneut geprüft werden müssten, da sie ja leichtfertig die Kündigung herbeigeführt habe und sie solle zu den Vorwürfen schriftl. Stellung beziehen. Mal ganz abgesehen davon, dass die
ARGE wegen der Kündigung keinen einzigen Cent mehr als vorher an sie zahlen muß, ist das ein ziemliches Unding, denn schließlich ist sie doch alleinerziehende Mutter einer 2jährigen (und einer 7jährigen) und meiner Meinung nach sowieso nicht dazu verpflichtet, arbeiten zu gehen oder sehe ich das falsch ?
Hat hier jemand irgendwelche Tipps für meine Freundin ?
Grüße
Vera