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ALG II

Hilfeersuch eines Bekannten 24jährig ALGII Empfänger; in Forum: Information; Ein Bekannter von mir braucht mal eure Hilfe, ich tipp mal eben ab: Moin! Ich, ein 24jähriger Schleswig-Holsteiner Hartz IV-Empfänger möchte in eine Wohnung im Bundesland Hamburg ziehen! Meine jetzige ...
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Alt 06.03.2007, 10:41   #1
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Beiträge: 141
Standard Hilfeersuch eines Bekannten 24jährig ALGII Empfänger

Ein Bekannter von mir braucht mal eure Hilfe, ich tipp mal eben ab:

Moin! Ich, ein 24jähriger Schleswig-Holsteiner Hartz IV-Empfänger möchte in eine Wohnung im Bundesland Hamburg ziehen!

Meine jetzige Wohnung kostet 315 € warm bei 30m².
Die Wohnung in die ich hineinziehen möchte kostet 350 € warm bei 37m².

Ist es mir möglich unter Hartz IV Bedingungen umzuziehen, wenn ich den Umzug selbst finanziere???

Oder könnte es zu Differenzen kommen wenn die Agentur mitbekommt, das ich mal locker eine Mietkaution von 3 Monaten hinlegen kann??? Mfg.
Pete ist offline  
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Alt 06.03.2007, 11:00   #2
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Benutzerbild von Vater Flodder
 
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Beiträge: 432
Standard

Zitat:
Oder könnte es zu Differenzen kommen wenn die Agentur mitbekommt, das ich mal locker eine Mietkaution von 3 Monaten hinlegen kann???

Wenn die Kaution über deinem Vermögensfreibetrag liegt, dann ja. Du kannst die Kaution aber auch bei der ARGE als Darlehn beantragen .

Das hätte auch den Vorteil, dass du bei deiner dann zuständigen ARGE in Hamburg gleich schon ihre Ansicht zu dem Thema Angemessenheit der neuen Wohnung/Umzug mit auf den Weg bekommst.

Bin mir jetzt nicht zu 100 % sicher, ob du dir nicht sogar den neuen Mietvertrag vor deiner Unterschrift dort genehmigen lassen musst, um keine Nachteile zu erleiden.

Jedenfalls könntest du argumentieren, dass deine Arbeitsmarktchancen in HH größer als in S-H seien.
Vater Flodder ist offline  
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Alt 06.03.2007, 11:12   #3
Redaktion
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Benutzerbild von Martin Behrsing
 
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Ort: Bonn
Beiträge: 11.979
Standard

Wenn Dein Bekannter umzieht braucht die ARGE allerhöchstens den Betrag für die Wohnung bezahlen, der in der letzten Wohnung gezahlt wurde. Auch hier aufpassen.
__________________
Gruß aus dem Rheinland

Martin

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Martin Behrsing ist offline  
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Alt 06.03.2007, 11:17   #4
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Registriert seit: 29.03.2006
Beiträge: 141
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Verstehe.

Dazu kämen dann noch Mietprovision für den Makler was aber höchstens 2,38% der Kaltmiete sein dürften.

Ich nehm an er wird 2% der Kaltmiete nehmen... machen die Meisten , hab ich gehört...

Okay, das leppert sich dann doch... mal sehen was er zu den Infos sagt.

Danke.
Pete ist offline  
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Alt 06.03.2007, 13:53   #5
Erfahrener Benutzer
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Registriert seit: 14.02.2006
Ort: Hamburg
Beiträge: 3.711
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Zitat:
Zitat von Martin Behrsing Beitrag anzeigen
Wenn Dein Bekannter umzieht braucht die ARGE allerhöchstens den Betrag für die Wohnung bezahlen, der in der letzten Wohnung gezahlt wurde. Auch hier aufpassen.
Auch wenn er im Limit liegt? Schließlich hat ja jedes Bundesland andere Mietpreise (Mietspiegel) und Hamburg ist nicht billig.

Zitat:
Jedenfalls könntest du argumentieren, dass deine Arbeitsmarktchancen in HH größer als in S-H seien.
Wäre zwar ein Argument, aber da schmunzelt die Arge nur.
Heiko1961 ist offline  
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Alt 06.03.2007, 13:55   #6
Redaktion
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Benutzerbild von Martin Behrsing
 
Registriert seit: 16.06.2005
Ort: Bonn
Beiträge: 11.979
Standard

Zitat:
Zitat von Heiko1961 Beitrag anzeigen
Auch wenn er im Limit liegt? Schließlich hat ja jedes Bundesland andere Mietpreise (Mietspiegel) und Hamburg ist nicht billig.



Wäre zwar ein Argument, aber da schmunzelt die Arge nur.
Auch wenn er im Limit liegt. FortentwicklungG (seit 01.08.2006)
__________________
Gruß aus dem Rheinland

Martin

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Alt 06.03.2007, 15:23   #7
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Benutzerbild von eAlex79
 
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Ort: Kleve (NRW)
Beiträge: 2.244
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@Pete

2.nochwas % von der Kaltmiete? Der monatlichen oder wie?
__________________
Aegroti salus suprema lex.

Man möge sich dieses zu Herzen nehmen :)

---

Dieser Beitrag ist Copyright © 2006, 2007 eAlex79 ;) Alle Rechte vorbehalten.
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Alt 06.03.2007, 15:44   #8
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Registriert seit: 29.03.2006
Beiträge: 141
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Richtig! Das würde ich an seiner Stelle dann immer schon für ein Jahr bezahlen. Damit man wenigstens damit Ruhe hat.

Das FortentwicklungG (seit 01.08.2006) wird ihn bei seiner Entscheidung negativ beeinflussen.

Dankeschön für die Antworten.
Pete ist offline  
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