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kein_lohn_unter10

ALG II

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Alt 05.03.2007, 10:14   #1
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Standard Trainingsmaßnahme

die mit dem Bereich, in dem man sich bewerben will, nichts zu tun hat: Kann man die anfechten?
2. Wenn man einen Minijob hätte, könnte man dann sagen, man könne neben der Arbeit keine Vollzeit-Trainingsmaßnahme machen und müsse sich für den Job entscheiden.. wie wird sowas gehandhabt?

Gruß
M.
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Alt 05.03.2007, 10:19   #2
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Zitat:
Zitat von Marco* Beitrag anzeigen
die mit dem Bereich, in dem man sich bewerben will, nichts zu tun hat: Kann man die anfechten?
2. Wenn man einen Minijob hätte, könnte man dann sagen, man könne neben der Arbeit keine Vollzeit-Trainingsmaßnahme machen und müsse sich für den Job entscheiden.. wie wird sowas gehandhabt?

Gruß
M.
Du vergißt, dass Trainingsmaßnahmen als ein Disziplinierungsinstrument gelten. Es geht nicht um sinnvoll oder nicht. Auch der Minijob lässt da keine Ausnahme zu. Übrigens das ganze schon seit 1998
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Martin

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Alt 05.03.2007, 10:40   #3
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Und was ist nach einer solchen Trainingsmaßnahme? Bezwecken die damit noch was anderes oder nur "Disziplinierung"?
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Alt 05.03.2007, 10:57   #4
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entweder du gibst entnervt auf= keine weiteren Leistungen= Erfolg für die ARGE oder Du spielst mit und bekommst das nächste.

Es geht hier nicht um etwas sinnvolles. Also gute Mine zum bösen Stpiel machen, dir hier viele Infos holen und die anderen Mitteilnehmer der Maßnahme mobilisieren und mit rechtlichen Zeug versorgen.
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Alt 05.03.2007, 11:52   #5
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Zitat:
Zitat von Martin Behrsing Beitrag anzeigen
Du vergißt, dass Trainingsmaßnahmen als ein Disziplinierungsinstrument gelten. Es geht nicht um sinnvoll oder nicht. Auch der Minijob lässt da keine Ausnahme zu. Übrigens das ganze schon seit 1998
Sorry, aber wenn ich sowas lese, kommt mir echt die Galle hoch!
Erstens: Jeder KANN sich selber ne Trainingsmassnahme suchen, und diese Beantragen in den Rahmen, was für ihn/ sie förderlich ist. Und ja, ich spreche aus Erfahrung, weil ich genau das gemacht habe.
Klar, werden auch Massnahmen aufgedrückt, um es, wie du so schön geschrieben hast, als Disziplinierungsinstrument, eingesetzt zu werden.
Aber, es hat sich auch gezeigt, dass viele, die erstmal geschriehen haben, warum ich ne Massnahme, warum ich Bewerbungstraining, dann Bewerbungsunterlagen hatte, die einfach nur für die Tonne waren. Nach der Massnahme aber zumindest mal dieses bereinigt und auf den neuesten Stand gebracht.
Ich find es echt gefährlich und, sorry wenn ich es so aussdrück, anmassend über dieses Thema so pauschal zu Urteilen und hier deine persönliche Meinung, Martin, als Fakt auszulegen.
Wenn du meinst, es sind "NUR" Diziplinierungsmassnahme, dann mach es so kenntlich, aber schmeiss es nicht als Selbstverständlichkeit hin!
Xaninchen ist offline  
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Alt 05.03.2007, 13:38   #6
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Zitat:
Zitat von Martin Behrsing Beitrag anzeigen
entweder du gibst entnervt auf= keine weiteren Leistungen= Erfolg für die ARGE oder Du spielst mit und bekommst das nächste.

Es geht hier nicht um etwas sinnvolles. Also gute Mine zum bösen Stpiel machen, dir hier viele Infos holen und die anderen Mitteilnehmer der Maßnahme mobilisieren und mit rechtlichen Zeug versorgen.
Das rechtliche Zeug fehlt mir doch selbst. ;-)
Gibt es denn gar keine Möglichkeiten, diesen Unsinn abzuwehren?
Marco* ist gerade online  
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Alt 05.03.2007, 13:47   #7
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Zitat:
Zitat von Marco* Beitrag anzeigen
Das rechtliche Zeug fehlt mir doch selbst. ;-)
Gibt es denn gar keine Möglichkeiten, diesen Unsinn abzuwehren?
Moinsen Marco*

Dann schau' mal HIER

;)
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Beste Grüße aus M. bei Bonn
von
Curt The Cat
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Alle meine Beiträge und Antworten entspringen meiner pers. Meinung und Erfahrungen , stellen daher keinerlei Rechtsberatung dar !

"Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht" - Bertold Brecht

Lieber aufrecht sterben, als auf Knien leben... deshalb
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Alt 05.03.2007, 14:05   #8
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Zitat:
Zitat von Curt The Cat Beitrag anzeigen
Moinsen Marco*

Dann schau' mal HIER

;)
Da steht ja leider auch nichts Spezifisches. Und im Leitfaden von der AG-Tuwas, der ja ansonsten sehr brauchbar ist, leider auch nicht. auf gut Glück könnte ich mir noch andere Fachliteratur beschaffen, aber am Ende steht da dann auch nicht viel mehr drin.
*seufz*
Marco* ist gerade online  
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Alt 05.03.2007, 14:48   #9
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Tjoa,

so wie ich das einschätze bleibt Dir keine andere Möglichkeit als die Trainingsmaßnahme ersteinmal zu besuchen.

Ob diese Dir dann etwas bringt, ist für die Arge nicht von Belang, Du bist aus der Statistik raus und wenn Du die Maßnahme ablehnst können die Deine Bezüge kürzen.
Eine Win-Win Situation für die Arge....

Versuch das ganze mal Positiv zu sehen, Du lernst neue Leute kennen, kannst Dich mit Ihnen austauschen und wenn Ihr dann an die Computer dürft kannst vielleicht surfen und ein paar spielchen spielen ;)

Hab ich damals auch gemacht, mir als Techn. Ass. f. Informatik und Ex-Systemadministrator wollten die beibringen mit Word zu arbeiten
__________________
Ich bin keine Signatur,ich putze hier nur...
Hadien ist offline  
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Alt 05.03.2007, 14:52   #10
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Zitat:
Zitat von Martin Behrsing Beitrag anzeigen
Du vergißt, dass Trainingsmaßnahmen als ein Disziplinierungsinstrument gelten. Es geht nicht um sinnvoll oder nicht. Auch der Minijob lässt da keine Ausnahme zu. Übrigens das ganze schon seit 1998

Genau !

Und wer dann nicht "klein bei" gibt, bekommt dann am Ende der Maßnahme ein "Profiling", das man "schwerwiegende Persönlichkeitsstörungen" hat.

dabei habe ich nur gesagt, das ich so viel Blödsinn in drei Wochen noch nie gehört habe, die sind besser als einige Poltiker und das eine "sehr gute Bewerbungsmappe" garnichts bringt, wenn man die geforderten Qualifikationen nicht hat.


Leider sind es aber die Einzigen, die sowas "profilet" haben, denn alle anderen sagen das genaue Gegenteil. ;) ;)
 
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Alt 05.03.2007, 15:30   #11
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Ausrufezeichen @Marco - mal was aus dem Nähkästchen dazu

Moin,

meinen einen wollten sie auch mal in eine Trainingsmaßnahme stecken, um mir, der ich immerhin gelernter Journalist bin, beizubringen, wie man Bewerbungen schreibt und beim Arbeitgeber auftritt.

Veranstalter dieses Ringelpietz mit Anfassen war die hiesige Volkshochschule.

Ich bin also in meinem feinsten Zwirn dahin, rein zur Geschäftsleitung, hab denen meine Bewerbungsunterlagen auf den Tisch geknallt und ihnen gesagt, daß sie sich diese Unterlagen anschauen und mir in einer Stunde sagen sollen, was sie mir noch beibringen können. Dann hab ich mich in den Klassenraum gesetzt und eine Diskussion darüber angezettelt, was der ganze Scheiß eigentlich soll.

Nach einer Stunde war ich dann wieder bei der Geschäftsleitung, und man kam zu der Einsicht, mir hinsichtlich Bewerbungen nichts mehr beibringen zu können. Ich hab sie dann aufgefordert, meinen SB beim Arbeitsamt anzurufen und ihm das zu sagen und ihn mir dann zu geben. Sie riefen an, sagten es, gaben mir den Hörer, und ich fragte ihn, ob ich mir weiter in diesem Scheiß den ***** platt sitzen soll oder wieder zurück an meine Linux-Lernerei zuhause am PC kann, weil ich davon mehr hätte.

Ich durfte nach Hause und seither hat man mir nie wieder eine Trainingsmaßnahme angeboten - und das ist auch gut so!

Marco, als der Kollege Curt_the_Cat Dir den o.a. Link nannte, der zu den diversen Aufsätzen in unserem Abwehrbereich führt, war das dazu gedacht, daß Du Dich einliest in die Materie und dann weißt, wie Du Dich wehren kannst. Ohne Grundlagenwissen gehts nun mal nicht. Daher hier nochmal der Link: http://www.elo-forum.org/abwehr-von-...lkuer-f56.html

Lese, lerne und wehre Dich.

Ales Gute,
P.
poldibaer ist offline  
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Alt 05.03.2007, 16:20   #12
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Zitat:
Zitat von poldibaer Beitrag anzeigen
Marco, als der Kollege Curt_the_Cat Dir den o.a. Link nannte, der zu den diversen Aufsätzen in unserem Abwehrbereich führt, war das dazu gedacht, daß Du Dich einliest in die Materie und dann weißt, wie Du Dich wehren kannst. Ohne Grundlagenwissen gehts nun mal nicht. Daher hier nochmal der Link: http://www.elo-forum.org/abwehr-von-...lkuer-f56.html

Lese, lerne und wehre Dich.
Also vielleicht bin ich ja blind, aber ich finde da nichts zu dem Thema.
Ich weiß bisher nur das, was im Leitfaden steht, nämlich dass man abbrechen kann, wenn einen mehr als 50% des Unterrichts weit unterfordert. Nur wird man sich da wohl mal wieder mit dem SB streiten können, was "unterfordern" heißt..
ist sicher auch wieder Auslegungssache. ansonsten überlege ich mir, ob ich mir 11,- vom Mund abspare und noch einen anderen Leitfaden kaufe. Wär eben nur blöd, wenn auch da nicht viel mehr drin steht..
Marco* ist gerade online  
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Alt 05.03.2007, 16:26   #13
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dann lege bitte Widerspruch gegen die Maßnahme ein. Allerdings hat der Widerspruch keine aufschiebende Wirkung und kann auch nicht im Eilverfahren vorgenommen werden. Es liegt kein unabweisbarer Rechtsnachteil vor, der keinen Aufschub verdient und es liegt auch keine existentielle Notlage vor. Damit kann dann im Hauptsacheverfahren entschieden werden, dass die Maßnahme rechtswidrig war.

Oder Du entscheidest dich zum Maßnahmeabbruch und gehtst dann gegen die Leistungskürzung an. Dabei muss es allerdings klar sein, dass das ganze für dich unzumutbar war.

Ich würde dir allerdings eher zum ersten Schritt raten.
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Martin

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Alt 05.03.2007, 16:57   #14
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Zitat:
Zitat von Martin Behrsing Beitrag anzeigen
dann lege bitte Widerspruch gegen die Maßnahme ein. Allerdings hat der Widerspruch keine aufschiebende Wirkung und kann auch nicht im Eilverfahren vorgenommen werden. Es liegt kein unabweisbarer Rechtsnachteil vor, der keinen Aufschub verdient und es liegt auch keine existentielle Notlage vor. Damit kann dann im Hauptsacheverfahren entschieden werden, dass die Maßnahme rechtswidrig war.
Aber wahrscheinlich wird das erst festgestellt, wenn die Maßnahme schon längst vorbei ist, oder? :o)
Was hat man denn dann davon?
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Alt 05.03.2007, 17:09   #15
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Standard was zu lesen zu Trainingsmassnahmen

Hallo Marco,

hier ist was zum Nachlesen zu Trainingsmassnahmen:

Urteil des LSG Hessen vom 23.4.2003, AZ: L 6/10 AL 1404/01
Quelle und zum Nachlesen: http://www.also-zentrum.de/archiv/be...3/train_01.htm

noch ein Urteil aus dem Jahr 2006:
Sozialgericht Gelsenkirchen, Urteil vom 19.01.2006, AZ: S 4 AL 467/04 - Ablehnung einer Trainingsmaßnahme des Arbeitsamtes
Quelle: http://www.vielhauer-eggner.de/urteile/

Hier bei Tacheles findest du auch was zum Nachlesen:
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/h...iew.asp?ID=692


Und bei Escher noch lesenswerte Infos zu den Trainingsmassnahmen:
http://www.mdr.de/escher/archiv/1887304.html

Urteil von Marburg - rechtskräftig:
http://www.rechtsprechung.hessen.de/...3?Opendocument

und noch ein netter Artikel von Marburg zu Trainingsmassnahmen unter der Rubrik: Skandale
http://www.volksprotest.de/index.php...id=news&id=161

Das dürfte ausreichend Stoff sein, um dich zu belesen :)

Geändert von unicorn (05.03.2007 um 17:28 Uhr). Grund: Ergänzung Urteil zu unzumutbarer Trainingsmassnahme
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Alt 05.03.2007, 19:19   #16
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ICh kann davon ein Lied singen. Habe allein letztes Jahr 4 Massnahmen mitgemacht. Zwar nur Teilzeit , aber bei 25 Grad am vormittag beim heissen Sommer auch kein Vergnügen und dank WM mit halbgeöffneten Augen und leiser Stimme. Und im WInter stmpfend durch den hohen Schnee.

Wieso legen sie Massnahme eigentlich in den Sommerferien??? Ich dachte immer , die Träger machen auch Ferien,wenn auch nur drei Wochen??

Bin jetzt 1,50 € Jobber in einer Schule bis zu den Sommerferien (13. juli). In den Osterferien habe ich eine Woche Urlaub und eine Woche Massnahme. Und zwar die neue deutsche Rechtschreibung(HIPP HIPP HURRA) Ob ich es anwenden kann???

Teddyfritzi
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Alt 12.03.2007, 13:57   #17
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Hallo an das Forum,

kurz zu der Trainingsmaßnahme, in der ich mich derzeit befinde :

(Kurzform)
1. Einladung der ARGE Ludwigsburg zur Infoveranstaltung -Qualifizierung Logistik-
Motto der Veranstaltung "Alles ist freiwilllig, wer aber keinen guten Grund hat diese Maßnahme abzulehnen bekommt eine übergebraten". Also setzt man seinen Otto unter die Teilnehmerliste.
Was mir bis dahin nicht o richtig klar war ist, dass diese Maßnahme aus 1 Woche Unterricht und 20 Wochen Praktikum bestehen sollte (natürlich gratis). In diesen 20 Wochen ist pro Tag ein tag Unterricht enthalten. Der Lehrinhalt ist allerdings Kinderkram, den niemand im Versand oder in der Spedition gebrauchen kann.

2. Quali. beginnt : 3 Tage "Unterricht" mit dem Inhalt (Arbeitsschutz, Theorie Stapler. Sonst nichts). 2 Tage Praxis. Sprich 1 Std. Staplerfahrübungen und deine ärztlich G25 -Untersuchung. Der Rest war Wartezeit . Der einzige Aufenthältsraum, der zur Verfügung stand, war der Raucherraum (unbeheizt). Kurz der theoretische Unterricht ist ein Witz, der den Name "Qaualifizierung" nicht verdient hat.

3. Da ich mitteilte, dass ich keine Perspektive für mich im Lagerbereich sehe, durfte ich bei eine Spedition ins Büro. Dort bin ich nun seit 4 Wochen.

4. Am Donnerstag durfte ich in der BBuchhaltung der Spedition die Ablage erledigen. Dabei fielen mir Rechnungen auf, die der Bildungsträger (namentlich LLP) der Spedition für meinen Vorgänger in Rechnung gestellt hat (stilistisch nicht besonders schön, ich weiß). Der Betrag belief sich auf 290 € brutto pro Monat. Also bei 5 Monaten waren das stramme 1450 €, die der Bildungsträger, zusätzlich zu den mutmaßlichen Zuwendungen durch die ARGE, kassiert hat.
Vorsichtshalbe habe ich mal alle Recnungen mit den Zahlungsbelegen kopiert.

Nun werde ich den Hauptzuständigen der ARGE Ludwigsburg anschreiben, um folgende Fragen zu klären :
- Rechtsgrundlage der Maßnahme, da ich bisher nichts schriftlichen in Händen halte. Wie ist es um das krasse Mißverhältnis von Schulungsinhalt und -dauer zur Praktikumsdauer bestellt (SGB III § 49 spricht, bei Praktika, von 12 Wochen Förderhöchstdauer) ?
- Unzumutbare Schulungs- und Aufenthalteräume. Wurden der Träger, die Räume und die Lehrinhalte jemals begutachtet bzw. überprüft ?
- Ist es rechtmäßig, dass der Bildungsträger für meine Arbeitsleistung den Arbeitgeber zur Kasse bittet ? Dies wäre Leiharbeit. Die Entlohnung nach Tarif sollte dann eigentlich an mich fließen.


Kann mir jemand, auch und speziell, zur Praktikumsdauer Tipps geben, da mir 20 Wochen für lau zu arbeiten ziemlich lange erscheint.
Würden diese 20 Wochen irgendwie gemeinnützig oder eine Arbeit auf dem Rathaus sein, so würde ich das ohne zu Murren durchziehen. Aber für die Privatwirtschaft, nur um für den Bildungsträger und seiner angeschlossenen Personalleasinagentur Promotion zu laufen ? Nein, danke.

P.S. Mein Bildungsweg :
Vor 12 Jahren Sped.kfm. gelernt. Später durch das 1. Jur. Staatsexamen gefallen. Seit 4 Jahren arbeitslos.

Geändert von sedanon (12.03.2007 um 14:01 Uhr).
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Alt 12.03.2007, 15:13   #18
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Tja, da du ja Jura studiert hast, wirst du sicherlich wissen, dass und wie du dich strafbar bemacht hast, indem du die Unterlagen der Firma zu eigenen Zwecken kopiert und an dich genommen hast.

Über die max. Länge von Trainingsmassnahmen weiß ich immo nur, dass sie unterschiedlich ausgeschrieben sind, Ohne Angaben nach welchen § die Massnahme genehmigt wurde, kann ich immo dazu nix sagen. Aber sicherlich kennen sich hier einige darin besser aus.

Irre ich mich, oder hast du die Frage nicht auch in einem anderem Forum schon gestellt? Nur Interessensfrage meinerseits. ich mein, dass ich so zimlich das selbe heute schonmal wo anders gelesen habe.
Xaninchen ist offline  
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