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ALG II

Bewerbungskosten auch im Regelsatz enthalten?; in Forum: Information; Ein Sachbearbeiter gab mir die Auskunft, dass Bewerbungskosten, die die 260 EUR-Grenze überschreiten, aus dem Regelsatz bestritten werden müssen, da ein bestimmter Betrag darin für Eigenbemühungen vorgesehen ist. Stimmt das?...
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Alt 02.03.2007, 00:54   #1
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Standard Bewerbungskosten auch im Regelsatz enthalten?

Ein Sachbearbeiter gab mir die Auskunft, dass Bewerbungskosten, die die 260 EUR-Grenze überschreiten, aus dem Regelsatz bestritten werden müssen, da ein bestimmter Betrag darin für Eigenbemühungen vorgesehen ist.

Stimmt das?
Okt31 ist offline  
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Alt 02.03.2007, 01:07   #2
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Beiträge: 13.572
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Zitat:
Zitat von Okt31 Beitrag anzeigen
Ein Sachbearbeiter gab mir die Auskunft, dass Bewerbungskosten, die die 260 EUR-Grenze überschreiten, aus dem Regelsatz bestritten werden müssen, da ein bestimmter Betrag darin für Eigenbemühungen vorgesehen ist.

Stimmt das?
Im Monat, im Jahr oder in welchem Zeitraum? Gibt es eine EGV wo die Anzahl der Bewerbungen vorgeschrieben ist?
Arania ist offline  
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Alt 02.03.2007, 01:47   #3
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Registriert seit: 28.02.2007
Beiträge: 1
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ich habe vor einiger zeit mal ausgerechnet, was mich die bewerbungen kosten.

die anschreiben, lebensläufe und das erfahrungsprofil drucke ich im arbeitsamt aus. nur die deckblätter mit den farbigen fotos werden zu hause selber ausgedruckt. ich bin dabei von der erstellung von 40 bewerbungs-mappen ausgegangen, die das anschreiben enthalten, ein deckblatt, den lebenslauf, ein erfahrungsprofil und eben die zeugnisse.

manch einer mag jetzt sagen, dass 40 komplette mappen zu viel und somit nicht nötig seien, aber die erfahrung hat mir gezeigt, dass diese anzahl richtig ist. muss ich 10 bewerbungen pro monat schreiben, sind die mappen nach 4 monaten alle. und absagen kommen in der regel in dem zeitraum, dass nach diesen 4 monaten so viele mappen zurück sind, dass es wieder für den neuen monat reicht.

034,00 farbige druckerpatrone
004,00 ein paket papier mit 500 blatt
010,00 fotos beim fotografen
089,60 kopien der zeugnisse
028,00 mappen
-------------------------------------
165,60 fixkosten
=============================

1,44 porto
0,20 briefumschlag
-------------------------------------
1,64 zusätzliche kosten für jede einzelne bewerbung
=============================

wenn ich also die 10 bewerbungen pro monat schreibe, die meine eingliederungs-vereinbarung fordert, dann investiere ich nach meiner formel 362,40 euro, bekomme aber nur 260,00 euro erstattet. also mache ich 102,40 euo miese.

tolle rechnung, was?
schokolina1968 ist offline  
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Alt 02.03.2007, 02:36   #4
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Moin,

@okt31

http://www.renatemuenster.homepage.t...wasistdrin.htm

Da steht ungefähr drin, was so im Regelsatz drin ist, fragt sich nur, was er als "eigene Bewerbungskosten" meint. denn Briefe, telefon und andere "Nachrichtenübermittlung" sollte eher für die privaten Zwecke sein.

@schokolina1968

ich habe (Gott sei Dank) noch keine Berechnung angestellt, was ich evtl. für Bewerbungen bräuchte, denn ich mache meine Bewerbungen meist per Internet.

Passbilder habe ich eingescannt und kann es dann, falls nötig komplett ausdrucken (denke mal, das Du es auch machst). Das Gleiche kannst Du auch mit Deinen Zeugnissen machen.

Bei 34€ hast Du anscheinend einen L....k oder C....n, oder einen anderen teueren, versuche Dir, falls möglich, einen E...n zu besorgen, da kosten die Patronen zwischen 3 und 5€ (Schwarz) und zwischen 5 und 9€ (Farbe).
(ich habe mal die Markennamen nicht ganz ausgeschrieben, weis ja nicht, ob man das darf)

Sparen kann man und bei Onlinebewerbungen macht es auch nichts, wenn man die nicht mehr zurück bekommt, zumindest kommt man so nicht über die 260€.

Gruß
 
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Alt 02.03.2007, 08:04   #5
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Beiträge: 357
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da diese aufschlüsselung nicht ganz durchsichtig ist was im regelsatz für bewerbung kultur und so ist
glaub ich war da ein posten angeblich für vorgesehn von 20euro pro monat

diese angabe muss aber nicht stimmen
verlang von deine arge die genaue aufschlüssung wie sich der regelsatz zusammen schliest und was da drin alles beinhaltet sein soll

und du wirst sehn da wird die arge ins schleudern kommen weil die meistens auch nicht genau wissen wieviel für was vorgesehn ist
:)
wusel ist offline  
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Alt 02.03.2007, 10:25   #6
Urviech
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Zitat:
Zitat von wusel Beitrag anzeigen
da diese aufschlüsselung nicht ganz durchsichtig ist was im regelsatz für bewerbung kultur und so ist
glaub ich war da ein posten angeblich für vorgesehn von 20euro pro monat

diese angabe muss aber nicht stimmen
verlang von deine arge die genaue aufschlüssung wie sich der regelsatz zusammen schliest und was da drin alles beinhaltet sein soll

und du wirst sehn da wird die arge ins schleudern kommen weil die meistens auch nicht genau wissen wieviel für was vorgesehn ist
:)
Blos nicht, Du kannst Dir ja bestimmt vorstellen, wie "Ideenreich" die ARGEn sein können, plötzlich ist dann im RS mehr enthalten als man möchte.

;)
 
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Alt 02.03.2007, 20:00   #7
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Beiträge: 18
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Vielen Dank für eure Antworten. Ich habe eine Eingliederungsvereinbarung mit 10 Bewerbungen pro Monat (=120 pro Jahr) als EIGENBEMÜHUNG, dazu kommen noch VERMITTLUNGSVORSCHLÄGE (xx pro Monat, hängt vom jeweiligen Sachbearbeiter/Jobcenter ab). Dafür reichen 260 EUR im Jahr nicht aus, wenn ich eine komplette Bewerbungsmappe verschicke (keine Kurzbewerbung).

Mehr Geld ist nicht drin ("Wir haben keinen gesetzlichen Spielraum dafür"), dafür kann eine Bewerbung auch telefonisch, per Email oder persönlich erfolgen. Hab ich sogar schriftlich bekommen.

Merkwürdig finde ich, dass eine Bewerbung aus Sicht des Jobcenters ganze 5 EUR(!) kostet. Wenn ich danach ginge, hätte ich nach Ansicht des Jobcenters allein für die Eigenbemühungen 600 EUR Kosten im Jahr.
Okt31 ist offline  
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Alt 02.03.2007, 20:14   #8
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Beiträge: 18
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Sehe gerade, dass 20,70 für Nachrichtenübermittlung (Telefon, Fax, Briefpost u.ä.) vorgesehen sind. Ein Telefonanschluss kostet 16,07 EUR, also bleiben 4,63 EUR für Telefongespräche und Briefe. Den Rest darf ich dann aus den 20,70 für "Sonstige Waren und Dienstleistungen" bezahlen.
Okt31 ist offline  
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Alt 02.03.2007, 21:52   #9
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Benutzerbild von egjowe
 
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unter

http://www.elo-forum.org/regelsatz-w...uer-t1025.html

und

http://www.soziale-bewegung.de/SOFOR...sregierung.pdf

gab es hier im forum mal eine genaue aufschlüsselung,
aber der link funktioniert oder existiert nicht mehr.
__________________
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Die einen wollen FRIEDEN ,
die anderen KEINEN KRIEG .
Soetwas erzeugt natürlich Spannungen.
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alles geschriebene gibt lediglich meine meinung bzw. meinen heutigen kenntnisstand wieder.
es stellt keine beratung dar und darf auch so nicht verstanden werden.
egjowe ist offline  
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Alt 02.03.2007, 22:07   #10
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Beiträge: 3.711
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Ich kann nur aus einener Erfahrung berichten.
Pro schriftlicher Bewerbung- schriftliche Absagen vorweisen- bekommt man 5 €. Max. 260 €/ Jahr. Mehr nicht.
Heiko1961 ist offline  
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Alt 02.03.2007, 22:30   #11
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Beiträge: 2.271
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Zitat:
gab es hier im forum mal eine genaue aufschlüsselung

Meinst du die Bedarfspositionen? Sind hier enthalten:

http://www.fb4.fh-frankfurt.de/proje...egelsaetze.pdf


Gruß, Arwen
Arwen ist offline  
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Alt 03.03.2007, 03:15   #12
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Benutzerbild von egjowe
 
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Beiträge: 624
Standard

Zitat:
Zitat von Arwen Beitrag anzeigen
Meinst du die Bedarfspositionen? Sind hier enthalten:

http://www.fb4.fh-frankfurt.de/proje...egelsaetze.pdf

Gruß, Arwen
ja, genau die meinte ich.

vielen dank.
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Alt 03.03.2007, 13:20   #13
Cha
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Beiträge: 172
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Mit den in der Regelsatzverordnung vorgesehenen Positionen (3,14 Euro für Porto und 2,72 Euro für Schreibwaren) sind die Bewerbungskosten wohl kaum abgedeckt.

Unabhängig davon, dass Bemühungen um einen Arbeitsplatz durchaus im eigenen Interesse sind, sollte die geforderte Anzahl an Bewerbungen in einem vernünftigen Verhältnis zu den Bewerbungskosten stehen, die übernommen werden.

Ich halte es für - mal vornehm ausgedrückt - unseriös, wenn bei Personen, die den Lebensunterhalt von den Leistungen des SGB II bestreiten müssen, mehr als 5 (ordentliche und sinnvolle) Bewerbungen monatlich verlangt werden.

In den Fachlichen Hinweisen der Agentur wird dazu ausgeführt:

"Die Zumutbarkeit von Eigenbemühungen hängt u. a. von der
finanziellen Leistungsfähigkeit ab. Da die Kosten für schriftliche
Bewerbungen nur teilweise durch den Regelsatz abgedeckt sind,
sollte ergänzend eine Kostenerstattungsregelung für
verbindlich vereinbarte schriftliche Bewerbungen vereinbart werden.
Über § 16 Abs. 1 SGB II sind die §§ 45 und 46 Abs. 1 SGB III
anwendbar; somit kann darüber die Erstattung von Bewerbungskosten
in der EinV geregelt werden. Wenn eine Erstattung
gem. § 45 SGB III geregelt wird, sollte sich die Anzahl der als
Eigenbemühungen geforderten Bewerbungen in etwa an dem
Förderungshöchstbetrag von 260 €/Jahr orientieren."

Viele Grüsse

Cha
Cha ist offline  
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Alt 03.03.2007, 14:14   #14
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@ cha

genau auf den letzten satz sollte man den/die sb bei einer egv-abfassung hinweisen.
mehr als 5 schriftliche bewerbungen im monat dürften demnach nicht verlangt werden.
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egjowe ist offline  
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Alt 03.03.2007, 15:35   #15
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Beiträge: 1.099
Standard Beschluß LSG NRW 20.12.06, L 20 B 298/06 AS ER:

Zitat:
Keine Bedenken, wenn 10 Bewerbungen monatlich gefordert werden. Fraglich könnte allerdings sein, ob es zumutbar erscheint, schriftliche Bewerbungen zu fordern angesichts der damit - vollständige und ansprechend gestaltete Bewerbungsunterlagen vorausgesetzt - zweifelsfrei einhergehenden Kosten. Dem Hilfebedürftigen dürfte es durchaus zumutbar sein, Bewerbungskosten zunächst aus der Regelleistung vorzustrecken und die durch den Höchstsatz von 260 EUR nicht gedeckten Kosten endgültig zu tragen.
LSG NRW L 20 B 298/06 AS ER
Mambo ist offline  
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Alt 03.03.2007, 16:07   #16
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Ort: Hamburg
Beiträge: 3.711
Standard

Zitat:
Unabhängig davon, dass Bemühungen um einen Arbeitsplatz durchaus im eigenen Interesse sind, sollte die geforderte Anzahl an Bewerbungen in einem vernünftigen Verhältnis zu den Bewerbungskosten stehen, die übernommen werden.
Ihr dürft eines nicht vergessen, zu den Eigenbemühungen zählen auch Online-Bewerbungen und telefonische Nachfragen. Jedenfalls bei uns.
Heiko1961 ist offline  
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