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| Tags: bewerbungskosten, enthalten, regelsatz |
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| | #1 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 31.10.2006
Beiträge: 18
| Ein Sachbearbeiter gab mir die Auskunft, dass Bewerbungskosten, die die 260 EUR-Grenze überschreiten, aus dem Regelsatz bestritten werden müssen, da ein bestimmter Betrag darin für Eigenbemühungen vorgesehen ist. Stimmt das? |
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| | #2 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.09.2005
Beiträge: 13.572
| Im Monat, im Jahr oder in welchem Zeitraum? Gibt es eine EGV wo die Anzahl der Bewerbungen vorgeschrieben ist? |
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| | #3 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 28.02.2007
Beiträge: 1
| ich habe vor einiger zeit mal ausgerechnet, was mich die bewerbungen kosten. die anschreiben, lebensläufe und das erfahrungsprofil drucke ich im arbeitsamt aus. nur die deckblätter mit den farbigen fotos werden zu hause selber ausgedruckt. ich bin dabei von der erstellung von 40 bewerbungs-mappen ausgegangen, die das anschreiben enthalten, ein deckblatt, den lebenslauf, ein erfahrungsprofil und eben die zeugnisse. manch einer mag jetzt sagen, dass 40 komplette mappen zu viel und somit nicht nötig seien, aber die erfahrung hat mir gezeigt, dass diese anzahl richtig ist. muss ich 10 bewerbungen pro monat schreiben, sind die mappen nach 4 monaten alle. und absagen kommen in der regel in dem zeitraum, dass nach diesen 4 monaten so viele mappen zurück sind, dass es wieder für den neuen monat reicht. 034,00 farbige druckerpatrone 004,00 ein paket papier mit 500 blatt 010,00 fotos beim fotografen 089,60 kopien der zeugnisse 028,00 mappen ------------------------------------- 165,60 fixkosten ============================= 1,44 porto 0,20 briefumschlag ------------------------------------- 1,64 zusätzliche kosten für jede einzelne bewerbung ============================= wenn ich also die 10 bewerbungen pro monat schreibe, die meine eingliederungs-vereinbarung fordert, dann investiere ich nach meiner formel 362,40 euro, bekomme aber nur 260,00 euro erstattet. also mache ich 102,40 euo miese. tolle rechnung, was? |
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| | #4 |
| Gast
Beiträge: n/a
| Moin, @okt31 http://www.renatemuenster.homepage.t...wasistdrin.htm Da steht ungefähr drin, was so im Regelsatz drin ist, fragt sich nur, was er als "eigene Bewerbungskosten" meint. denn Briefe, telefon und andere "Nachrichtenübermittlung" sollte eher für die privaten Zwecke sein. @schokolina1968 ich habe (Gott sei Dank) noch keine Berechnung angestellt, was ich evtl. für Bewerbungen bräuchte, denn ich mache meine Bewerbungen meist per Internet. Passbilder habe ich eingescannt und kann es dann, falls nötig komplett ausdrucken (denke mal, das Du es auch machst). Das Gleiche kannst Du auch mit Deinen Zeugnissen machen. Bei 34€ hast Du anscheinend einen L....k oder C....n, oder einen anderen teueren, versuche Dir, falls möglich, einen E...n zu besorgen, da kosten die Patronen zwischen 3 und 5€ (Schwarz) und zwischen 5 und 9€ (Farbe). (ich habe mal die Markennamen nicht ganz ausgeschrieben, weis ja nicht, ob man das darf) Sparen kann man und bei Onlinebewerbungen macht es auch nichts, wenn man die nicht mehr zurück bekommt, zumindest kommt man so nicht über die 260€. Gruß |
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| | #5 |
| Forumnutzer Registriert seit: 14.03.2006
Beiträge: 357
| da diese aufschlüsselung nicht ganz durchsichtig ist was im regelsatz für bewerbung kultur und so ist glaub ich war da ein posten angeblich für vorgesehn von 20euro pro monat diese angabe muss aber nicht stimmen verlang von deine arge die genaue aufschlüssung wie sich der regelsatz zusammen schliest und was da drin alles beinhaltet sein soll und du wirst sehn da wird die arge ins schleudern kommen weil die meistens auch nicht genau wissen wieviel für was vorgesehn ist :) |
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| | #6 | |
| Gast
Beiträge: n/a
| Zitat:
;) | |
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| | #7 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 31.10.2006
Beiträge: 18
| Vielen Dank für eure Antworten. Ich habe eine Eingliederungsvereinbarung mit 10 Bewerbungen pro Monat (=120 pro Jahr) als EIGENBEMÜHUNG, dazu kommen noch VERMITTLUNGSVORSCHLÄGE (xx pro Monat, hängt vom jeweiligen Sachbearbeiter/Jobcenter ab). Dafür reichen 260 EUR im Jahr nicht aus, wenn ich eine komplette Bewerbungsmappe verschicke (keine Kurzbewerbung). Mehr Geld ist nicht drin ("Wir haben keinen gesetzlichen Spielraum dafür"), dafür kann eine Bewerbung auch telefonisch, per Email oder persönlich erfolgen. Hab ich sogar schriftlich bekommen. Merkwürdig finde ich, dass eine Bewerbung aus Sicht des Jobcenters ganze 5 EUR(!) kostet. Wenn ich danach ginge, hätte ich nach Ansicht des Jobcenters allein für die Eigenbemühungen 600 EUR Kosten im Jahr. |
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| | #8 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 31.10.2006
Beiträge: 18
| Sehe gerade, dass 20,70 für Nachrichtenübermittlung (Telefon, Fax, Briefpost u.ä.) vorgesehen sind. Ein Telefonanschluss kostet 16,07 EUR, also bleiben 4,63 EUR für Telefongespräche und Briefe. Den Rest darf ich dann aus den 20,70 für "Sonstige Waren und Dienstleistungen" bezahlen. |
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| | #9 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 16.10.2005
Beiträge: 624
| unter http://www.elo-forum.org/regelsatz-w...uer-t1025.html und http://www.soziale-bewegung.de/SOFOR...sregierung.pdf gab es hier im forum mal eine genaue aufschlüsselung, aber der link funktioniert oder existiert nicht mehr.
__________________ ************************************ Die einen wollen FRIEDEN , die anderen KEINEN KRIEG . Soetwas erzeugt natürlich Spannungen. ************************************ alles geschriebene gibt lediglich meine meinung bzw. meinen heutigen kenntnisstand wieder. es stellt keine beratung dar und darf auch so nicht verstanden werden. |
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| | #10 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 14.02.2006 Ort: Hamburg
Beiträge: 3.711
| Ich kann nur aus einener Erfahrung berichten. Pro schriftlicher Bewerbung- schriftliche Absagen vorweisen- bekommt man 5 €. Max. 260 €/ Jahr. Mehr nicht. |
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| | #11 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 20.08.2006 Ort: Köln
Beiträge: 2.271
| Zitat:
Meinst du die Bedarfspositionen? Sind hier enthalten: http://www.fb4.fh-frankfurt.de/proje...egelsaetze.pdf Gruß, Arwen | |
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| | #12 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 16.10.2005
Beiträge: 624
| Zitat:
vielen dank.
__________________ ************************************ Die einen wollen FRIEDEN , die anderen KEINEN KRIEG . Soetwas erzeugt natürlich Spannungen. ************************************ alles geschriebene gibt lediglich meine meinung bzw. meinen heutigen kenntnisstand wieder. es stellt keine beratung dar und darf auch so nicht verstanden werden. | |
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| | #13 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 27.06.2006
Beiträge: 172
| Mit den in der Regelsatzverordnung vorgesehenen Positionen (3,14 Euro für Porto und 2,72 Euro für Schreibwaren) sind die Bewerbungskosten wohl kaum abgedeckt. Unabhängig davon, dass Bemühungen um einen Arbeitsplatz durchaus im eigenen Interesse sind, sollte die geforderte Anzahl an Bewerbungen in einem vernünftigen Verhältnis zu den Bewerbungskosten stehen, die übernommen werden. Ich halte es für - mal vornehm ausgedrückt - unseriös, wenn bei Personen, die den Lebensunterhalt von den Leistungen des SGB II bestreiten müssen, mehr als 5 (ordentliche und sinnvolle) Bewerbungen monatlich verlangt werden. In den Fachlichen Hinweisen der Agentur wird dazu ausgeführt: "Die Zumutbarkeit von Eigenbemühungen hängt u. a. von der finanziellen Leistungsfähigkeit ab. Da die Kosten für schriftliche Bewerbungen nur teilweise durch den Regelsatz abgedeckt sind, sollte ergänzend eine Kostenerstattungsregelung für verbindlich vereinbarte schriftliche Bewerbungen vereinbart werden. Über § 16 Abs. 1 SGB II sind die §§ 45 und 46 Abs. 1 SGB III anwendbar; somit kann darüber die Erstattung von Bewerbungskosten in der EinV geregelt werden. Wenn eine Erstattung gem. § 45 SGB III geregelt wird, sollte sich die Anzahl der als Eigenbemühungen geforderten Bewerbungen in etwa an dem Förderungshöchstbetrag von 260 €/Jahr orientieren." Viele Grüsse Cha |
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| | #14 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 16.10.2005
Beiträge: 624
| @ cha genau auf den letzten satz sollte man den/die sb bei einer egv-abfassung hinweisen. mehr als 5 schriftliche bewerbungen im monat dürften demnach nicht verlangt werden.
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| | #15 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 16.02.2006
Beiträge: 1.099
| Zitat:
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| | #16 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 14.02.2006 Ort: Hamburg
Beiträge: 3.711
| Zitat:
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