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ALG II

Ganze BG gekürzt. Ohne Hinweis.; in Forum: Information; Vielen Dank für die Antworten. Man sollte sich das Ganze Trotzdem nicht einfach so gefallen lassen....
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Alt 01.03.2007, 10:41   #1
Benutzer
Forumnutzer
 
Registriert seit: 01.03.2007
Beiträge: 51
Standard Ganze BG gekürzt. Ohne Hinweis.

Vielen Dank für die Antworten.
Man sollte sich das Ganze Trotzdem nicht einfach so gefallen lassen.

Geändert von aladin (19.05.2007 um 10:33 Uhr).
aladin ist offline  
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Alt 01.03.2007, 13:49   #2
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer
 
Benutzerbild von egjowe
 
Registriert seit: 16.10.2005
Beiträge: 624
Standard

nur hierzu:
Zitat:
Er konnte nicht darüber entscheiden und meinte ich müsste einen selbstfinanzierten Steuerberater einschalten der monatlich cent Euro Kalkulationen aufstellen muss.
du kannst deine geschäftsidee und - konzept auch von der industrie- und handelskammer absegnen lassen.
ich hatte vor einigen jahren dafür nichts bezahlen müssen.

für die anderen fragen antwortet dir bestimmt noch jemand mit erfahrungen in deiner angelgenheit.
__________________
************************************

Die einen wollen FRIEDEN ,
die anderen KEINEN KRIEG .
Soetwas erzeugt natürlich Spannungen.
************************************

alles geschriebene gibt lediglich meine meinung bzw. meinen heutigen kenntnisstand wieder.
es stellt keine beratung dar und darf auch so nicht verstanden werden.
egjowe ist offline  
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Alt 01.03.2007, 20:46   #3
Forumnutzer
 
Registriert seit: 24.01.2007
Beiträge: 47
Standard

Zitat:
Zitat von aladin Beitrag anzeigen
30.01.2007 ich bin hier nicht erschienen. . post von der arge am 31.01.07 mit Hinweis 10 % Kürzung

06.02.2007 neuer Termin. ich bin hier nicht erschienen/

Dies ist doch nicht rechtens. Was kann ich machen? Soll ich wegen meiner Regelleistung jetzt schon zum Sozialgericht Einstweilige Verfügung??
Deine Fragen sind eher scherzhafter Natur, oder?

Du wunderst dich bei deinem Verhalten allen Ernstes, dass deine Regelleistung eingestellt wurde?

Zunächst sei dir gesagt, dass dir die ARGE Sanktionen angedroht hat, insofern weiß ich nicht, was am Procedere des SB rechtlich nicht in Ordnung sein sollte!

Es ist allgemein bekannt, dass unter 25-Jährige bei schwerwiegendem Fehlverhalten (deine konsequente Weigerung, Termine wahrzunehmen, zählt dazu!) schnell auf "0" gesetzt werden können und fortan lediglich Sachleistungen erhalten, also alles in Ordnung in deinem Fall!

Ich bin ebenfalls ALG2-Empfänger ("HARTZ-IV"), würde mich im Vergleich zu dir jedoch nicht wagen, vom SB gesetzte Termine nicht einzuhalten, denn ausnahmslos ER bestimmt, was wichtig ist und was weniger, dir bleibt keine Bewertungsmöglichkeit dahingehend!

Du wirst schnell lernen, dass es in deinem Interesse (zukünftig) sein wird, Termin und Anordnungen des Amtes insgesamt einzuhalten, ansonsten wird es nicht bei dieser Leistungskürzung bleiben! Ich spreche aus eigener schmerzvoller Erfahrung..
Micha310678 ist offline  
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