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ALG II

Bundesverfassungsgericht Urteil in Sachen Arbeitsplatz; in Forum: Information; Hallo zusammen, gerade stoße ich beim Stöbern nach Urteilen auf ein Urteil des Bundesverfassungsgericht, das Passagen enthält, die unter anderem in Sachen "Pflichtarbeit" und "Auskunftspflicht" von Bedeutung sein oder werden ...
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Alt 01.03.2007, 09:24   #1
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Ausrufezeichen Bundesverfassungsgericht Urteil in Sachen Arbeitsplatz

Hallo zusammen,

gerade stoße ich beim Stöbern nach Urteilen auf ein Urteil des Bundesverfassungsgericht, das Passagen enthält, die unter anderem in Sachen "Pflichtarbeit" und "Auskunftspflicht" von Bedeutung sein oder werden könnten.

1 BvR 13/97
http://www.bverfg.de/entscheidungen/...bvr001397.html

Auszug

"1. a) Art. 12 Abs. 1 GG schützt unter anderem die freie Wahl des Arbeitsplatzes. Diese umfaßt neben der Entscheidung für eine konkrete Beschäftigung auch den Willen des Einzelnen, den Arbeitsplatz beizubehalten. Das Grundrecht entfaltet seinen Schutz gegen alle staatlichen Maßnahmen, die diese Wahlfreiheit beschränken (vgl. dazu im einzelnen BVerfGE 84, 133 <146>; 92, 140 <150>). Soweit es um Arbeitsverhältnisse des öffentlichen Dienstes geht, trifft Art. 33 Abs. 2 GG eine ergänzende Regelung.

b) Das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) verleiht jedem unter anderem die Befugnis, grundsätzlich selbst zu entscheiden, wann und innerhalb welcher Grenzen er persönliche Sachverhalte offenbaren will (vgl. BVerfGE 65, 1 <41 f.> - informationelle Selbstbestimmung - m.w.N.; 85, 219 <224>). In besonderer Weise schützt das Grundrecht vor dem Verlangen, Informationen preiszugeben, die den Betroffenen selbst belasten. Auskunftspflichten, die darauf gerichtet sind, berühren daher das allgemeine Persönlichkeitsrecht (vgl. BVerfGE 56, 37 <41 ff.>)."

Grüße, Anselm
Anselm Querolant ist offline  
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Alt 01.03.2007, 09:35   #2
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Zitat:
Zitat von Anselm Querolant Beitrag anzeigen
Hallo zusammen,

gerade stoße ich beim Stöbern nach Urteilen auf ein Urteil des Bundesverfassungsgericht, das Passagen enthält, die unter anderem in Sachen "Pflichtarbeit" und "Auskunftspflicht" von Bedeutung sein oder werden könnten.

1 BvR 13/97
http://www.bverfg.de/entscheidungen/...bvr001397.html

Auszug

"1. a) Art. 12 Abs. 1 GG schützt unter anderem die freie Wahl des Arbeitsplatzes. Diese umfaßt neben der Entscheidung für eine konkrete Beschäftigung auch den Willen des Einzelnen, den Arbeitsplatz beizubehalten. Das Grundrecht entfaltet seinen Schutz gegen alle staatlichen Maßnahmen, die diese Wahlfreiheit beschränken (vgl. dazu im einzelnen BVerfGE 84, 133 <146>; 92, 140 <150>). Soweit es um Arbeitsverhältnisse des öffentlichen Dienstes geht, trifft Art. 33 Abs. 2 GG eine ergänzende Regelung.

b) Das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) verleiht jedem unter anderem die Befugnis, grundsätzlich selbst zu entscheiden, wann und innerhalb welcher Grenzen er persönliche Sachverhalte offenbaren will (vgl. BVerfGE 65, 1 <41 f.> - informationelle Selbstbestimmung - m.w.N.; 85, 219 <224>). In besonderer Weise schützt das Grundrecht vor dem Verlangen, Informationen preiszugeben, die den Betroffenen selbst belasten. Auskunftspflichten, die darauf gerichtet sind, berühren daher das allgemeine Persönlichkeitsrecht (vgl. BVerfGE 56, 37 <41 ff.>)."

Grüße, Anselm
Guten Morgen Anselm,

im Prinzip habe ich das verstanden, jetzt stellt sich mir die Frage was da juristisch bei rauskommt.

Dass öffentliche Stellen die von Dir zitierten Sachlagen locker ignorieren und dann entsprechend Sanktionieren, ist ja anhand vieler Beiträge hier offensichtlich. Kann man das z.B. mit in eine SG Verhandlung tragen und dem Richter (notfalls) vorm Gesicht mit wedeln?

Da ich Stress auf mich zukommen sehe, wäre das gut zu wissen...

Dopamin
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Schon Sokrates sagte: Ich weiß, dass ich nichts weiß... Er soll ein gelehrter Mann gewesen sein... Deswegen lasse ich mich korrigieren.
Solo le pido a Dios que hartz IV no me sea indiferente, es un monstro grande y pisa fuerte ,toda la pobre inocencia de la gente (frei nach Outlandish)
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Alt 01.03.2007, 09:54   #3
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Zitat:
Zitat von Dopamin Beitrag anzeigen
Da ich Stress auf mich zukommen sehe, wäre das gut zu wissen...
Da musst Du erst prüfen ob in dem Gesetz welches für Deine Rechtsangelegenheit maßgeblich ist nicht die besagten Artikel benennt oder ergänzt, denn in Art.79 Abs.1 Satz1 heist es; "1Das Grundgesetz kann nur durch ein Gesetz geändert werden, das den Wortlaut des Grundgesetzes ausdrücklich ändert oder ergänzt."

gruß Erntehelfer
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Alt 01.03.2007, 10:12   #4
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Hallo Erntehelfer,

mir geht es vor allem um die "Auskunftspflicht"...

Das eine ist die Theorie wie es im Gesetzbuch steht und das andere ist die hier in vielen Beiträgen "normale" Praxis, die sich oft zu NULL % mit dem Gesetzestext deckt...

Dopamin
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Alt 01.03.2007, 10:42   #5
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Das die Behörden nur zu oft rechtswidrig handeln ist ja nun bekannt genug. Dies wird bewußt in Kauf genommen.
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Martin

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Alt 01.03.2007, 10:48   #6
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Zitat:
Zitat von Martin Behrsing Beitrag anzeigen
Das die Behörden nur zu oft rechtswidrig handeln ist ja nun bekannt genug. Dies wird bewußt in Kauf genommen.
Guten Morgen Martin,

ist mir schon klar, dass es faktisch zwischen Theorie und Praxis eine Riesendiskrepanz gibt...

Wie gesagt ich gehe davon aus, dass mir auch demnächst Ärger ins Haus steht... Und ich würde das o.g. gern im Notfall juristisch "verwerten"... Ich habe zwar NOCH einen Juristen an der Hand, aber das ist nur eine Frage der Zeit bis ich wieder alleine da durch muss...

Bisher kann ich nicht klagen über das für mich zuständige Jobcenter. Die Damen und Herren dort scheinen derart überlastet zu sein, dass sie sich die "Arbeit" ihrer Kollegen in anderen Orten NOCH nicht machen...

Dopamin
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Alt 01.03.2007, 12:13   #7
Tinkalla
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So ist es im Leben: zuerst freut man sich, dann das Gegenteil.

Ich bin Anselms Link gefolgt und habe gesehen, dass dieses Urteil von 1998 ist.

Um mich jetzt wieder freuen zu dürfen, frage ich, ob es denn noch Rechtsgültigkeit hat, oder durch die inzwischen ergangenen H IV-Gesetze aufgehoben ist.

Dass das GG nicht aufgehoben wurde, ist mir klar. :-), aber wie sieht es mit den diversen Optimierungen der Optimierungsgesetze aus?
 
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Alt 06.03.2007, 17:55   #8
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Zitat:
Zitat von Dopamin Beitrag anzeigen
Guten Morgen Anselm,

im Prinzip habe ich das verstanden, jetzt stellt sich mir die Frage was da juristisch bei rauskommt.

Dass öffentliche Stellen die von Dir zitierten Sachlagen locker ignorieren und dann entsprechend Sanktionieren, ist ja anhand vieler Beiträge hier offensichtlich. Kann man das z.B. mit in eine SG Verhandlung tragen und dem Richter (notfalls) vorm Gesicht mit wedeln?

Da ich Stress auf mich zukommen sehe, wäre das gut zu wissen...

Dopamin
Entschuldige die späte Antwort, irgendwie bekomme ich momentan keine Benachrichtigungen über Antworten :(

Zum Thema.
Sicher kann und muss man diese Urteile auch in eigenen Verhandlungen zitierend verwenden, zumindest wird das entsprechende Gericht Bezug darauf nehmen und sich dazu äußern. Diese Äußerung kann dann später auch wieder von Anderen verwendet werden. Weiter ist das BVerfG das höchste Gericht und dessen Urteile können -- soweit diese den eigenen Fall betreffen -- nicht einfach ignoriert werden.

Gruß, Anselm
Anselm Querolant ist offline  
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Alt 06.03.2007, 18:06   #9
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Zitat:
Zitat von Tinkalla Beitrag anzeigen
So ist es im Leben: zuerst freut man sich, dann das Gegenteil.

Ich bin Anselms Link gefolgt und habe gesehen, dass dieses Urteil von 1998 ist.

Um mich jetzt wieder freuen zu dürfen, frage ich, ob es denn noch Rechtsgültigkeit hat, oder durch die inzwischen ergangenen H IV-Gesetze aufgehoben ist.

Dass das GG nicht aufgehoben wurde, ist mir klar. :-), aber wie sieht es mit den diversen Optimierungen der Optimierungsgesetze aus?
Natürlich hat dieses Urteil noch Rechtsgültigkeit, eben darum finde ich dies auch so bemerkenswert.

Leider wurde es bisher in keinem mir bekannt gewordenen Fall verwendet und so mancher Richter sieht geflissentlich gerne mal woanders hin wenn um "Urteilskenntnisse" geht.

Um das Urteil rechtungültig werden zu lassen müsste die Verfassung geändert werden, das zitierte ist eindeutig.

Sollte ich jemals in die bescheidene Lage kommen kommen einen 1€ Job antreten zu sollen werde ich dies mit Hinweis 1.) auf das ILO "verweigern", zweitens werde ich weiter darauf hinweisen dass ich jeden Job annehme, der mich von den Repressalien des ALGII-Apparates befreit und dann zusätzlich dieses Urteil zitieren. Die Klage würde ich bis hin zum BVerfG durchziehen, egal was ich dafür erleiden müsste. (Betteln anstelle von ALGII)

Gruß, Anselm
Anselm Querolant ist offline  
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Alt 06.03.2007, 18:14   #10
Tinkalla
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OK, Anselm,
meine Brieftasche wächst. Ich werde mir dieses Urteil ebenfalls ausdrucken und für den Eventualfall in die Brieftasche stecken, neben dem Ausdruck vom ILO.

Zitat:
Entschuldige die späte Antwort, irgendwie bekomme ich momentan keine Benachrichtigungen über Antworten
Schau mal in Dein Kontrollzentrum unter 'Einstellungen', Anselm. Da kannst Du die Benachrichtigung aktivieren. Ist alles ein bisschen kunterbunt, seit der Umstellung des Forums. ;)
 
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Alt 06.03.2007, 18:21   #11
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Zitat:
Zitat von Tinkalla Beitrag anzeigen
...
Schau mal in Dein Kontrollzentrum unter 'Einstellungen', Anselm. Da kannst Du die Benachrichtigung aktivieren. Ist alles ein bisschen kunterbunt, seit der Umstellung des Forums. ;)
Danke für den Hinweis :)
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