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| Tags: arbeitsplatz, sachen, urteil |
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| | #1 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 17.01.2006 Ort: Der wilde Süden
Beiträge: 1.606
| Hallo zusammen, gerade stoße ich beim Stöbern nach Urteilen auf ein Urteil des Bundesverfassungsgericht, das Passagen enthält, die unter anderem in Sachen "Pflichtarbeit" und "Auskunftspflicht" von Bedeutung sein oder werden könnten. 1 BvR 13/97 http://www.bverfg.de/entscheidungen/...bvr001397.html Auszug "1. a) Art. 12 Abs. 1 GG schützt unter anderem die freie Wahl des Arbeitsplatzes. Diese umfaßt neben der Entscheidung für eine konkrete Beschäftigung auch den Willen des Einzelnen, den Arbeitsplatz beizubehalten. Das Grundrecht entfaltet seinen Schutz gegen alle staatlichen Maßnahmen, die diese Wahlfreiheit beschränken (vgl. dazu im einzelnen BVerfGE 84, 133 <146>; 92, 140 <150>). Soweit es um Arbeitsverhältnisse des öffentlichen Dienstes geht, trifft Art. 33 Abs. 2 GG eine ergänzende Regelung. b) Das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) verleiht jedem unter anderem die Befugnis, grundsätzlich selbst zu entscheiden, wann und innerhalb welcher Grenzen er persönliche Sachverhalte offenbaren will (vgl. BVerfGE 65, 1 <41 f.> - informationelle Selbstbestimmung - m.w.N.; 85, 219 <224>). In besonderer Weise schützt das Grundrecht vor dem Verlangen, Informationen preiszugeben, die den Betroffenen selbst belasten. Auskunftspflichten, die darauf gerichtet sind, berühren daher das allgemeine Persönlichkeitsrecht (vgl. BVerfGE 56, 37 <41 ff.>)." Grüße, Anselm |
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| | #2 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 29.01.2007 Ort: Kiel
Beiträge: 2.062
| Zitat:
im Prinzip habe ich das verstanden, jetzt stellt sich mir die Frage was da juristisch bei rauskommt. Dass öffentliche Stellen die von Dir zitierten Sachlagen locker ignorieren und dann entsprechend Sanktionieren, ist ja anhand vieler Beiträge hier offensichtlich. Kann man das z.B. mit in eine SG Verhandlung tragen und dem Richter (notfalls) vorm Gesicht mit wedeln? Da ich Stress auf mich zukommen sehe, wäre das gut zu wissen... Dopamin
__________________ Schon Sokrates sagte: Ich weiß, dass ich nichts weiß... Er soll ein gelehrter Mann gewesen sein... Deswegen lasse ich mich korrigieren. Solo le pido a Dios que hartz IV no me sea indiferente, es un monstro grande y pisa fuerte ,toda la pobre inocencia de la gente (frei nach Outlandish) | |
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| | #3 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 20.02.2007 Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 688
| Da musst Du erst prüfen ob in dem Gesetz welches für Deine Rechtsangelegenheit maßgeblich ist nicht die besagten Artikel benennt oder ergänzt, denn in Art.79 Abs.1 Satz1 heist es; "1Das Grundgesetz kann nur durch ein Gesetz geändert werden, das den Wortlaut des Grundgesetzes ausdrücklich ändert oder ergänzt." gruß Erntehelfer |
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| | #4 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 29.01.2007 Ort: Kiel
Beiträge: 2.062
| Hallo Erntehelfer, mir geht es vor allem um die "Auskunftspflicht"... Das eine ist die Theorie wie es im Gesetzbuch steht und das andere ist die hier in vielen Beiträgen "normale" Praxis, die sich oft zu NULL % mit dem Gesetzestext deckt... Dopamin
__________________ Schon Sokrates sagte: Ich weiß, dass ich nichts weiß... Er soll ein gelehrter Mann gewesen sein... Deswegen lasse ich mich korrigieren. Solo le pido a Dios que hartz IV no me sea indiferente, es un monstro grande y pisa fuerte ,toda la pobre inocencia de la gente (frei nach Outlandish) |
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| | #5 |
| Redaktion Forumnutzer Registriert seit: 16.06.2005 Ort: Bonn
Beiträge: 11.979
| Das die Behörden nur zu oft rechtswidrig handeln ist ja nun bekannt genug. Dies wird bewußt in Kauf genommen.
__________________ Gruß aus dem Rheinland Martin Spendenkonto: Trägerverein Erwerbslosen Forum Deutschland Sparkasse Bonn BLZ 380 500 00 Konto 1900 0573 06 Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung. Bitte beachten: Telefonate, PNs, E-Mails mit dem Erwerbslosen Forum Deutschland |
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| | #6 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 29.01.2007 Ort: Kiel
Beiträge: 2.062
| Zitat:
ist mir schon klar, dass es faktisch zwischen Theorie und Praxis eine Riesendiskrepanz gibt... Wie gesagt ich gehe davon aus, dass mir auch demnächst Ärger ins Haus steht... Und ich würde das o.g. gern im Notfall juristisch "verwerten"... Ich habe zwar NOCH einen Juristen an der Hand, aber das ist nur eine Frage der Zeit bis ich wieder alleine da durch muss... Bisher kann ich nicht klagen über das für mich zuständige Jobcenter. Die Damen und Herren dort scheinen derart überlastet zu sein, dass sie sich die "Arbeit" ihrer Kollegen in anderen Orten NOCH nicht machen... Dopamin
__________________ Schon Sokrates sagte: Ich weiß, dass ich nichts weiß... Er soll ein gelehrter Mann gewesen sein... Deswegen lasse ich mich korrigieren. Solo le pido a Dios que hartz IV no me sea indiferente, es un monstro grande y pisa fuerte ,toda la pobre inocencia de la gente (frei nach Outlandish) | |
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| | #7 |
| Gast
Beiträge: n/a
| So ist es im Leben: zuerst freut man sich, dann das Gegenteil. Ich bin Anselms Link gefolgt und habe gesehen, dass dieses Urteil von 1998 ist. Um mich jetzt wieder freuen zu dürfen, frage ich, ob es denn noch Rechtsgültigkeit hat, oder durch die inzwischen ergangenen H IV-Gesetze aufgehoben ist. Dass das GG nicht aufgehoben wurde, ist mir klar. :-), aber wie sieht es mit den diversen Optimierungen der Optimierungsgesetze aus? |
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| | #8 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 17.01.2006 Ort: Der wilde Süden
Beiträge: 1.606
| Zitat:
Zum Thema. Sicher kann und muss man diese Urteile auch in eigenen Verhandlungen zitierend verwenden, zumindest wird das entsprechende Gericht Bezug darauf nehmen und sich dazu äußern. Diese Äußerung kann dann später auch wieder von Anderen verwendet werden. Weiter ist das BVerfG das höchste Gericht und dessen Urteile können -- soweit diese den eigenen Fall betreffen -- nicht einfach ignoriert werden. Gruß, Anselm | |
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| | #9 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 17.01.2006 Ort: Der wilde Süden
Beiträge: 1.606
| Zitat:
Leider wurde es bisher in keinem mir bekannt gewordenen Fall verwendet und so mancher Richter sieht geflissentlich gerne mal woanders hin wenn um "Urteilskenntnisse" geht. Um das Urteil rechtungültig werden zu lassen müsste die Verfassung geändert werden, das zitierte ist eindeutig. Sollte ich jemals in die bescheidene Lage kommen kommen einen 1€ Job antreten zu sollen werde ich dies mit Hinweis 1.) auf das ILO "verweigern", zweitens werde ich weiter darauf hinweisen dass ich jeden Job annehme, der mich von den Repressalien des ALGII-Apparates befreit und dann zusätzlich dieses Urteil zitieren. Die Klage würde ich bis hin zum BVerfG durchziehen, egal was ich dafür erleiden müsste. (Betteln anstelle von ALGII) Gruß, Anselm | |
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| | #10 | |
| Gast
Beiträge: n/a
| OK, Anselm, meine Brieftasche wächst. Ich werde mir dieses Urteil ebenfalls ausdrucken und für den Eventualfall in die Brieftasche stecken, neben dem Ausdruck vom ILO. Zitat:
;) | |
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| | #11 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 17.01.2006 Ort: Der wilde Süden
Beiträge: 1.606
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