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kein_lohn_unter10

ALG II

Neuer AGL2-Rechner; in Forum: Information; Hallo BG4 Nein, es wird in der Regel separat danach gefragt, für wieviele Kinder man Kindergeld erhält (beim Geldsparen.de-Rechner ganz unten in der Sparte Einkommen). Wenn Du auf das Fragezeichen ...
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Alt 24.07.2007, 13:17   #26
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Hallo BG4

Nein, es wird in der Regel separat danach gefragt, für wieviele Kinder man Kindergeld erhält (beim Geldsparen.de-Rechner ganz unten in der Sparte Einkommen).

Wenn Du auf das Fragezeichen neben der Frage nach sonstigem Einkommen klickst, siehst Du, was man angeben kann, z.B. Unterhalt.


Gruß, Arwen
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Falls Freiheit überhaupt irgend etwas bedeutet,
dann bedeutet sie das Recht darauf, den Leuten das zu sagen, was sie nicht hören wollen.
George Orwell
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Alt 29.09.2007, 07:54   #27
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Benutzerbild von Heike
 
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Hallo Ihr Lieben ,

ich habe mal spaßhalber beide der hier angegebenen ALGII Rechner ausprobiert und miteinander verglichen. Sie unterscheiden sich in den Ergebnissen nur Minimal. Laut Rechner bekäme ich 365,- Euro. Laut Arge GM steht mir nichts zu. Auch der dritte Widerspruch wurde abgewiesen. Ich nahm mir eine Anwältin für Sozialrecht. Die gute Frau ist enorm überfordert damit und lässt mich im Regen stehn. Das sei bei mir ja alles so schrecklich kompliziert.
Ihr Tip war: Reden sie doch nochmal mit ihrer Beraterin , die ist doch so lieb.
Ja in der Tat, das ist sie aber das macht ihre Berechnung nicht richtig.

Es scheint aber wirklich so zu sein wenn ich das hier so lese, dass diese Rechner immer mehr berechnen als die Behörden.

LG,

Heike
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Alt 29.09.2007, 08:58   #28
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Benutzerbild von Checker
 
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halo grüß dich und guten morgen ..... hast du den inzwischen einen neuen anwalt oder anwältin ....

gruß aus dem rheinland

checker
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Alt 14.02.2008, 14:42   #29
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Registriert seit: 11.01.2008
Beiträge: 6
Standard ALG2 Rechner

Hallo Leute!
Bin mal wieder hier und hab auch gleich ne Frage? Wohne mit meiner Mom, auch ALG2, in einer Wohnung. Jedesmal nach der neuen Festlegung wird unser Geld weniger, grübel. Da die klugen Leute von der ARGE ja nie einen Rechner beilegen wonach sie unsere Bezüge berechnen oder schätzen, bräuchte ich mal von Euch die Quelle wo ich das mal flugs nachkontrollieren kann.
Die Rechner die ich im Net gefunden habe, sind entweder nur für Einzelpersonen oder für Paare, nie für BG´s wie wir eine sind.
Haben aber vorsichtshalber schon mal Widerspruch gegen den letzten Bescheid eingelegt. Glaube, da muß noch eine Untätigkeitsklage hinterher geschoben werden weil die gute Dame sich in keinster Weise bewegt.
Bin für jede Anregung gegen den ARGE-Verein dankbar!
Gruß von Hibbel
hibbel ist offline  
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Alt 14.02.2008, 14:50   #30
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Benutzerbild von andine
 
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Schade, dass es keinen Rechner für fiktives ALG1 nach Elterngeld zu geben scheint?
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lg andine
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Der Pessimist sieht das Dunkle im Tunnel.

Der Optimist sieht das Licht am Ende des Tunnels.

Der Realist sieht im Tunnel einen Zug kommen.

Und der Zugführer sieht die drei Idioten auf den Gleisen sitzen.
Ich bin der Idiot in der Mitte.
andine ist offline  
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Alt 14.02.2008, 15:15   #31
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Hallo Andine,
hab ich irgend etwas verpeilt oder nicht mitbekommen? Vielleicht hab ich auch irgendwas falsch gemacht bei meiner Suche nach einem Berechner?
hibbel ist offline  
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Alt 14.02.2008, 18:06   #32
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Zitat:
Zitat von hibbel Beitrag anzeigen
Hallo Leute!
Bin mal wieder hier und hab auch gleich ne Frage? Wohne mit meiner Mom, auch ALG2, in einer Wohnung. Jedesmal nach der neuen Festlegung wird unser Geld weniger, grübel. Da die klugen Leute von der ARGE ja nie einen Rechner beilegen wonach sie unsere Bezüge berechnen oder schätzen, bräuchte ich mal von Euch die Quelle wo ich das mal flugs nachkontrollieren kann.
Die Rechner die ich im Net gefunden habe, sind entweder nur für Einzelpersonen oder für Paare, nie für BG´s wie wir eine sind.
Haben aber vorsichtshalber schon mal Widerspruch gegen den letzten Bescheid eingelegt. Glaube, da muß noch eine Untätigkeitsklage hinterher geschoben werden weil die gute Dame sich in keinster Weise bewegt.
Bin für jede Anregung gegen den ARGE-Verein dankbar!
Gruß von Hibbel
Hallo

Mit 28 bildest Du keine Bedarfsgemeinschaft mit Deiner Mutter. Du müsstest den vollen Regelsatz von 347 Euro erhalten und auch einen eigenen Bescheid. Denn Du bist eine Einzelperson - die entweder in Haushaltsgemeinschaft mit Verwandten, noch besser als WG-Mitglied mit einem anderen zusammenwohnt (Untermietvertrag abschließen).
*klick hier* Arbeitslosengeld verstehen: Arbeitslosengeld II: Haushaltsgemeinschaft
und hier
Arbeitslosengeld verstehen: Alg 2: Bedarfsgemeinschaft

Du kannst den Alg-II-Rechner benutzen und Dich als Einzelperson eingeben.
*klick hier* Arbeitslosengeld-II-Rechner | Geldsparen.de

Bei Kosten der Unterkunft gibst Du die halbe Miete und die Hälfte der Heizkosten an.

So würde ich es machen.


Gruß
Arwen
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Alt 14.02.2008, 19:48   #33
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Ich möchte noch ergänzen: du solltest zum Einkommen deiner Eltern KEINE Angaben machen oder sonst Auskünfte zu ihnen geben... wenn das Amt von ihnen was will sollte es sich selbst an deine Eltern wenden...und da die mit dem Amt ja nix zu tun haben, werden sie nicht reagieren. (hoffe ich)
 
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Alt 14.02.2008, 19:50   #34
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Seine Mum bezieht ebenfalls Alg II.


Gruß
Arwen
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Alt 15.02.2008, 04:45   #35
Ludwigsburg
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Zitat:
Zitat von Arwen Beitrag anzeigen
Seine Mum bezieht ebenfalls Alg II.


Gruß
Arwen
Das spielt aber keine Rolle... nicht mal das muß er angeben :-)
 
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Alt 15.02.2008, 09:04   #36
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Habe jemanden von der Dlug gebeten, eine Formel zu bauen zum
errechen des Hinzuverdienst in der Tabellencalulation, (OpenOFfice, sollte in Excel funzen).

Dann kann schnell mal nachgeschaut, nachgerechnt werden, muss nämlich heute das Jahr eines Mitbürgers mit seinen monatlichen Hinzuverdienst durchrechen, die Arge will über 3000 Euro zurück. Die haben die Unterlagen (Verdienstbescheinigungen) fast alle verschlampt.

findet ihr unter downloads wohlverdientes
oder den direkten Link
zuverdienst-rechnera1.ods
zuverdienst-rechnera1.xls

Wenn was nicht stimmt bitte anmerken.

Volker
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Solange Leute, die so agieren wie wir, weiter-
machen hat niemand das recht zu verzweifeln.
Volker ist offline  
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Alt 15.02.2008, 09:17   #37
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Guten Morgen an alle!
Vielen Dank für den Link zum ALG2-Rechner. Habe es gleich mal durchgerechnet und siehe da, es hat sich für jeden von uns eine Differenz von 51€ ergeben. Und das schon seit Monaten! Trete denen am Montag gleich ganz mutig auf die Füße. Werde einen Zeugen mitnehmen, denn ich habe hier ja gelernt.
Halte Euch auf dem Laufenden ob ich (wir) endlich mal unser Recht bekommen.

Einen schönen Tag wünscht
Hibbel
hibbel ist offline  
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Alt 15.02.2008, 17:01   #38
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Der Rechner ist ziemlich genau. Bekomme 1,13 Euro mehr von der Arge.
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lg andine
Einen frohen Nikolaus wünsche ich allen Forumsmitgliedern
Der Pessimist sieht das Dunkle im Tunnel.

Der Optimist sieht das Licht am Ende des Tunnels.

Der Realist sieht im Tunnel einen Zug kommen.

Und der Zugführer sieht die drei Idioten auf den Gleisen sitzen.
Ich bin der Idiot in der Mitte.
andine ist offline  
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Alt 07.03.2008, 13:47   #39
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hallo
Ich habe auch ein sehr grosses Problem.Ich bekomme seid dem 1.11.2006 kein Mehrbedarf für Alleinerziehende mehr.Ich bin jetzt mit einer Freundin durchgegangen die ganzen Bescheide aber nirgenswo ist der mehrbedarf mit drin seid dem 1.11.2006.
Ich hatte mich immer nur gewundert warum ich so wenig bekomme.Aber ich habe nie richtig drauf geachtet wegen dem mehrbedarf für Alleinerziehende.
Was mache ich jetzt??
gabbermiss ist offline  
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Alt 07.03.2008, 14:30   #40
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Eionen Überprüfungsantrag stellen, schriftlich, und die Annahme auf einer Kopie bestätigen lassen!

-Absender-
-Empfänger-
Betr.: BG-Nr. Datum

Antrag gemäß § 44 Zehntes Sozialgesetzbuch (SGB X)

Sehr geehrte.....
hiermit beantrage ich die Überprüfung aller Entscheidungen seit dem (Datum erster angezweifelter Bescheid) und sämtlicher Folgebescheide gemäß
§ 44 SGB X.

Begründung:Mir ist er jetzt nach einem Hinweis klar geworden, daß aus unerfindlichen Gründen der Alleinerziehendzuschlag nicht mehr gezahlt wird.

Damit wurde bei den Entscheidungen als Verwaltungsakt von einem Sachverhalt ausgegangen, der sich als unrichtig erweist. Aus diesem Grund bitte ich den alle oben genannten Bescheide zu überprüfen.

Ich bitte Sie, mir Ihre Entscheidung per Bescheid mitzuteilen.
Unterschrift


Viele Grüße,

 
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Alt 07.03.2008, 19:21   #41
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Hallo!

Ich habe gerade auch mal meine Daten in den neuen Alg 2 Rechner eingegeben und siehe da laut dem Rechner bekomme ich monatlich ca. 52,-€ zu wenig. Ich habe mir dann meinen Bescheid genommen und mit der Berechnung verglichen und die Differenz entsteht bei den Kosten für Unterkunft und Heizung.
Was kann ich da jetzt machen?
Gelberose ist offline  
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Alt 08.03.2008, 14:20   #42
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Zitat:
Zitat von Gelberose Beitrag anzeigen
Hallo!

Ich habe gerade auch mal meine Daten in den neuen Alg 2 Rechner eingegeben und siehe da laut dem Rechner bekomme ich monatlich ca. 52,-€ zu wenig. Ich habe mir dann meinen Bescheid genommen und mit der Berechnung verglichen und die Differenz entsteht bei den Kosten für Unterkunft und Heizung.
Was kann ich da jetzt machen?
Widerspruch wegen nicht Nachvollziehbarkeit des Bescheides einreichen!
Vordruck gibts im Downloadbereich!
 
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Alt 12.03.2008, 06:13   #43
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Hallo zusammen,

ich habe auch mal den ALG2-Rechner ausprobiert. Da mein Freund ja Arbeit hat und dafür ja mit "der Erzielung des Einkommens notwendige Ausgaben" hat, habe ich diese in die Berechnung mit 1080,- Euro angegeben (darin enthalten: Miete für Personalwohnung, doppelte Haushaltsführung, Pendelpauschale für die Wochenendheimfahrten und meine freiwillige Krankenversicherung)...

Nach diesen Angaben müßten wir über 630 Euro ergänzendes Hartz 4 bekommen, wir bekommen aber gar nichts!
Fragen-über-Fragen ist offline  
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Alt 12.03.2008, 08:49   #44
Eka
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Laut dem ALG2 Rechner bekommen wir auch zuwenig. Was ich aus dem Rechner ersehen konnte, scheint es am Alleinerziehenden Zuschlag zu liegen, den die Lippe pro Arge ja immer mal wieder einigen in dem Kreis vorenthält.

Gruß
Eka
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Audiatur et altera pars....
Eka ist offline  
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Alt 12.03.2008, 10:29   #45
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Benutzerbild von biddy
 
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Zitat:
Miete für Personalwohnung, doppelte Haushaltsführung, Pendelpauschale für die Wochenendheimfahrten und meine freiwillige Krankenversicherung
Kann man sich irgendeine oder mehrere der Positionen nicht als Freibetrag auf der Steuerkarte eintragen lassen?
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LG biddy
biddy ist gerade online  
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