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| Tags: agl2rechner, neuer |
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| | #26 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 20.08.2006 Ort: Köln
Beiträge: 2.271
| Hallo BG4 Nein, es wird in der Regel separat danach gefragt, für wieviele Kinder man Kindergeld erhält (beim Geldsparen.de-Rechner ganz unten in der Sparte Einkommen). Wenn Du auf das Fragezeichen neben der Frage nach sonstigem Einkommen klickst, siehst Du, was man angeben kann, z.B. Unterhalt. Gruß, Arwen
__________________ Falls Freiheit überhaupt irgend etwas bedeutet, dann bedeutet sie das Recht darauf, den Leuten das zu sagen, was sie nicht hören wollen. George Orwell |
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| | #27 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 23.04.2007 Ort: Gummersbach
Beiträge: 5
| Hallo Ihr Lieben , ich habe mal spaßhalber beide der hier angegebenen ALGII Rechner ausprobiert und miteinander verglichen. Sie unterscheiden sich in den Ergebnissen nur Minimal. Laut Rechner bekäme ich 365,- Euro. Laut Arge GM steht mir nichts zu. Auch der dritte Widerspruch wurde abgewiesen. Ich nahm mir eine Anwältin für Sozialrecht. Die gute Frau ist enorm überfordert damit und lässt mich im Regen stehn. Das sei bei mir ja alles so schrecklich kompliziert. Ihr Tip war: Reden sie doch nochmal mit ihrer Beraterin , die ist doch so lieb. Ja in der Tat, das ist sie aber das macht ihre Berechnung nicht richtig. Es scheint aber wirklich so zu sein wenn ich das hier so lese, dass diese Rechner immer mehr berechnen als die Behörden. LG, Heike |
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| | #28 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 31.08.2007 Ort: Rhein-Sieg-Kreis
Beiträge: 47
| halo grüß dich und guten morgen ..... hast du den inzwischen einen neuen anwalt oder anwältin .... gruß aus dem rheinland checker |
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| | #29 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 11.01.2008
Beiträge: 6
| Hallo Leute! Bin mal wieder hier und hab auch gleich ne Frage? Wohne mit meiner Mom, auch ALG2, in einer Wohnung. Jedesmal nach der neuen Festlegung wird unser Geld weniger, grübel. Da die klugen Leute von der ARGE ja nie einen Rechner beilegen wonach sie unsere Bezüge berechnen oder schätzen Die Rechner die ich im Net gefunden habe, sind entweder nur für Einzelpersonen oder für Paare, nie für BG´s wie wir eine sind. Haben aber vorsichtshalber schon mal Widerspruch gegen den letzten Bescheid eingelegt. Glaube, da muß noch eine Untätigkeitsklage hinterher geschoben werden weil die gute Dame sich in keinster Weise bewegt. Bin für jede Anregung gegen den ARGE-Verein dankbar! Gruß von Hibbel |
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| | #30 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 11.01.2006
Beiträge: 4.705
| Schade, dass es keinen Rechner für fiktives ALG1 nach Elterngeld zu geben scheint?
__________________ lg andine Einen frohen Nikolaus wünsche ich allen Forumsmitgliedern Der Pessimist sieht das Dunkle im Tunnel. Der Optimist sieht das Licht am Ende des Tunnels. Der Realist sieht im Tunnel einen Zug kommen. Und der Zugführer sieht die drei Idioten auf den Gleisen sitzen. Ich bin der Idiot in der Mitte. |
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| | #31 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 11.01.2008
Beiträge: 6
| Hallo Andine, hab ich irgend etwas verpeilt oder nicht mitbekommen? Vielleicht hab ich auch irgendwas falsch gemacht bei meiner Suche nach einem Berechner? |
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| | #32 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 20.08.2006 Ort: Köln
Beiträge: 2.271
| Zitat:
Mit 28 bildest Du keine Bedarfsgemeinschaft mit Deiner Mutter. Du müsstest den vollen Regelsatz von 347 Euro erhalten und auch einen eigenen Bescheid. Denn Du bist eine Einzelperson - die entweder in Haushaltsgemeinschaft mit Verwandten, noch besser als WG-Mitglied mit einem anderen zusammenwohnt (Untermietvertrag abschließen). *klick hier* Arbeitslosengeld verstehen: Arbeitslosengeld II: Haushaltsgemeinschaft und hier Arbeitslosengeld verstehen: Alg 2: Bedarfsgemeinschaft Du kannst den Alg-II-Rechner benutzen und Dich als Einzelperson eingeben. *klick hier* Arbeitslosengeld-II-Rechner | Geldsparen.de Bei Kosten der Unterkunft gibst Du die halbe Miete und die Hälfte der Heizkosten an. So würde ich es machen. Gruß Arwen
__________________ Falls Freiheit überhaupt irgend etwas bedeutet, dann bedeutet sie das Recht darauf, den Leuten das zu sagen, was sie nicht hören wollen. George Orwell | |
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| | #33 |
| Gast
Beiträge: n/a
| Ich möchte noch ergänzen: du solltest zum Einkommen deiner Eltern KEINE Angaben machen oder sonst Auskünfte zu ihnen geben... wenn das Amt von ihnen was will sollte es sich selbst an deine Eltern wenden...und da die mit dem Amt ja nix zu tun haben, werden sie nicht reagieren. (hoffe ich) |
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| | #34 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 20.08.2006 Ort: Köln
Beiträge: 2.271
| Seine Mum bezieht ebenfalls Alg II. Gruß Arwen
__________________ Falls Freiheit überhaupt irgend etwas bedeutet, dann bedeutet sie das Recht darauf, den Leuten das zu sagen, was sie nicht hören wollen. George Orwell |
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| | #35 |
| Gast
Beiträge: n/a
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| | #36 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 04.06.2006 Ort: Düsseldorf
Beiträge: 541
| Habe jemanden von der Dlug gebeten, eine Formel zu bauen zum errechen des Hinzuverdienst in der Tabellencalulation, (OpenOFfice, sollte in Excel funzen). Dann kann schnell mal nachgeschaut, nachgerechnt werden, muss nämlich heute das Jahr eines Mitbürgers mit seinen monatlichen Hinzuverdienst durchrechen, die Arge will über 3000 Euro zurück. Die haben die Unterlagen (Verdienstbescheinigungen) fast alle verschlampt. findet ihr unter downloads wohlverdientes oder den direkten Link zuverdienst-rechnera1.ods zuverdienst-rechnera1.xls Wenn was nicht stimmt bitte anmerken.
__________________ Solange Leute, die so agieren wie wir, weiter- machen hat niemand das recht zu verzweifeln. |
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| | #37 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 11.01.2008
Beiträge: 6
| Guten Morgen an alle! Vielen Dank für den Link zum ALG2-Rechner. Habe es gleich mal durchgerechnet und siehe da, es hat sich für jeden von uns eine Differenz von 51€ ergeben. Und das schon seit Monaten! Trete denen am Montag gleich ganz mutig Halte Euch auf dem Laufenden ob ich (wir) endlich mal unser Recht bekommen. Einen schönen Tag wünscht Hibbel |
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| | #38 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 11.01.2006
Beiträge: 4.705
| Der Rechner ist ziemlich genau. Bekomme 1,13 Euro mehr von der Arge.
__________________ lg andine Einen frohen Nikolaus wünsche ich allen Forumsmitgliedern Der Pessimist sieht das Dunkle im Tunnel. Der Optimist sieht das Licht am Ende des Tunnels. Der Realist sieht im Tunnel einen Zug kommen. Und der Zugführer sieht die drei Idioten auf den Gleisen sitzen. Ich bin der Idiot in der Mitte. |
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| | #39 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 06.01.2007
Beiträge: 3
| hallo Ich habe auch ein sehr grosses Problem.Ich bekomme seid dem 1.11.2006 kein Mehrbedarf für Alleinerziehende mehr.Ich bin jetzt mit einer Freundin durchgegangen die ganzen Bescheide aber nirgenswo ist der mehrbedarf mit drin seid dem 1.11.2006. Ich hatte mich immer nur gewundert warum ich so wenig bekomme.Aber ich habe nie richtig drauf geachtet wegen dem mehrbedarf für Alleinerziehende. Was mache ich jetzt?? |
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| | #40 |
| Gast
Beiträge: n/a
| Eionen Überprüfungsantrag stellen, schriftlich, und die Annahme auf einer Kopie bestätigen lassen! -Absender- -Empfänger- Betr.: BG-Nr. Datum Antrag gemäß § 44 Zehntes Sozialgesetzbuch (SGB X) Sehr geehrte..... hiermit beantrage ich die Überprüfung aller Entscheidungen seit dem (Datum erster angezweifelter Bescheid) und sämtlicher Folgebescheide gemäß § 44 SGB X. Begründung:Mir ist er jetzt nach einem Hinweis klar geworden, daß aus unerfindlichen Gründen der Alleinerziehendzuschlag nicht mehr gezahlt wird. Damit wurde bei den Entscheidungen als Verwaltungsakt von einem Sachverhalt ausgegangen, der sich als unrichtig erweist. Aus diesem Grund bitte ich den alle oben genannten Bescheide zu überprüfen. Ich bitte Sie, mir Ihre Entscheidung per Bescheid mitzuteilen. Unterschrift Viele Grüße, |
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| | #41 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 23.08.2007 Ort: Dortmund
Beiträge: 10
| Hallo! Ich habe gerade auch mal meine Daten in den neuen Alg 2 Rechner eingegeben und siehe da laut dem Rechner bekomme ich monatlich ca. 52,-€ zu wenig. Ich habe mir dann meinen Bescheid genommen und mit der Berechnung verglichen und die Differenz entsteht bei den Kosten für Unterkunft und Heizung. Was kann ich da jetzt machen? |
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| | #42 | |
| Gast
Beiträge: n/a
| Zitat:
Vordruck gibts im Downloadbereich! | |
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| | #43 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 17.03.2007 Ort: Südbaden
Beiträge: 120
| Hallo zusammen, ich habe auch mal den ALG2-Rechner ausprobiert. Da mein Freund ja Arbeit hat und dafür ja mit "der Erzielung des Einkommens notwendige Ausgaben" hat, habe ich diese in die Berechnung mit 1080,- Euro angegeben (darin enthalten: Miete für Personalwohnung, doppelte Haushaltsführung, Pendelpauschale für die Wochenendheimfahrten und meine freiwillige Krankenversicherung)... Nach diesen Angaben müßten wir über 630 Euro ergänzendes Hartz 4 bekommen, wir bekommen aber gar nichts! |
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| | #44 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 09.12.2005
Beiträge: 1.862
| Laut dem ALG2 Rechner bekommen wir auch zuwenig. Was ich aus dem Rechner ersehen konnte, scheint es am Alleinerziehenden Zuschlag zu liegen, den die Lippe pro Arge ja immer mal wieder einigen in dem Kreis vorenthält. Gruß Eka
__________________ Audiatur et altera pars.... |
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| | #45 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 06.05.2007
Beiträge: 2.691
| Zitat:
__________________ LG biddy | |
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