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| Tags: erreichbarkeit, telefonische, zeitarbeit |
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| | #1 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 20.10.2006 Ort: Bayern
Beiträge: 60
| Hallo zusammen, folgender Sachverhalt: Ich habe im Laufe der Zeit, seitdem ich ALG II beziehe einige Stellenangebote schriftlich von meinem SB zugeschuickt bekommen. Wohlgemerkt lauter Zeitarbeitsfirmen. Oft läuft es dann so ab, ich bekomme das Angebot schriftlich, ich bewerbe mich dann entweder schriftlich oder persönlich bei der ZA. Bei den schriftlichen Bewerbungen läuft es dann so, ich bekomme wochenlang keine Resonanz von der ZA. Ruf ich nach drei Wochen dort an und frage ob die Stelle noch frei ist, heisst es dann.."Nein, die Stelle ist schon vergeben, aber wir könnten ihnen folgendes anbieten.".bla..bla..bla.. Meistens bieten sie einem dann die Arbeit im Callcenter an, die ich schon hinter mir habe und für die ich gänzlich ungeeignet bin aufgrund meines Dialektes und das mir nach einer Stunde der Kopf raucht und ich nicht so der extrovertierte Typ bin. Aber die ARGE interessiert das ja bekanntlicherweise wenig und deutet das natürlich als Arbeitsverweigerung. Mittlerweile bin ich bei insgesamt 11 Zeitarbeitsfirmen registriert und bei mir klingelt ständig das Telefon und ich bekomme Arbeitangebote, die mit meiner eigentlichen Bewerbung nichts zu tun hatten. Jetzt meine Frage: Muss ich telefonisch für die ZA erreichbart sein, nur weil ich mal in ihrem Bewerberpool gelandet bin? Kann ich da mit Sanktionen von der ARGE rechnen? Die eigentlichen angebotenene Stellen waren angeblich immer schon vergeben, obwohl ich langsam den Verdacht habe, dass das überhaupt keine freien Stellen sind, sondern nur die Masche, die Bewerberpoole der ZA zu füllen. Mir geht es einfach darum, ich habe prinzipiell nichts dagegen über eine ZA Arbeit zu finden, aber ich möchte mir auch noch selber gern aussuchen bei welcher ich im Pool bleiben möchte und bei welcher nicht. Täglich klingelt mindestens zweimal am tag das Telefon, ich gehe schon garnicht mehr ran, Ich fühle mich ehrlich gesagt völlig unter Druck gesetzt. Wie verhalte ich mich richtig, ohne das ich mir einen Verstoß einhandel? Wie mache ich es richtig? Gruß Sarah |
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| | #2 |
| Gast
Beiträge: n/a
| Also, sobald Du einen Telefonnummer angegeben hast, nehmen die auch an, das Du immer erreichbar bist (Erreichbarkeitsanordnung lt. "Optimierungsgesetz"). Hast Du bei der Vorstellung auch angegeben, das Du Dich nur auf diese eine Stelle bewerben möchtest? Wenn nicht, dann rufen die auch weiter an, bis Du irgendwann mal zusagst. Falls Du einen Vermittlungsgutschein von der ARGE bekommen hast oder die einen beantragt haben, bekommen die ja auch erst Geld, wenn sie Dich "erfolgreich vermittelt haben". Gruß |
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| | #3 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 26.11.2005
Beiträge: 430
| schwierige situation.... vielleicht solltest du in zukunft nicht mehr so mit deiner telnummer um dich werfen (nicht böse gemeint). Wenn das Kind erstmal in den Brunnen gefallen ist ist es immer schwieriger, als wenn man vorher aufpasst.... <klugscheiss> Wenn man bei 2-3 ZAs im Pool ist, dann sollte das meiner Meinung nach reichen. Ich sage bei Anfragen von weiteren ZAs denen das immer so, dass ich schon bei anderen bin und derzeit kein Interesse an einem zusätzlichen Vertrag habe, sondern mich wirklich nur auf den einen angepriesenen Job bewerbe. Man muss ja immer bedenken, dass man mit denen einen Vertrag abschliesst, der es rechtlich und finanziell durchaus in sich hat. Und da muss man ja den Überblick behalten und all seinen Vertragsverpflichtungen nachkommen. So musst Du zB. allen 11 ZAs unverzüglich mitteilen, wenn Du gerade Arbeit hast. Und natürlich auch unverzüglich wieder allen ZAs, wenn Du wieder keine mehr hast ... und so weiter und so fort. Als Telefonnummer würde ich am besten immer nur eine Prepaidhandynummer (mit kostenloser Anrufbeantworterabfrage) angeben. Und auch die nur, wenn es unbedingt sein muss. Dann einfach immer abends anschalten und abhören. In deiner Situation würde ich persönlich denen mitteilen, dass sie die bisherige Nummer durch eine neue Nummer (Handy) ersetzen sollen. Ausserdem würde ich mit den ZAs mit denen Du am wenigsten zurechtkommst das Gespräch suchen, ob Sie evtl. bereit wären, dich aus ihrem Pool und dem unterschriebenen Vertrag zu entlassen, ohne dass Dir dadurch Nachteile entstünden. Fragen kostet ja nichts. Zur Begründung sagst Du halt, dass ihre bisherigen Angebote nicht so erfolgversprechend waren und dir die ganzen ZAs über den Kopf wachsen und Du mit ihnen halt weniger gut zurechtkämst. Aber bitte kein zumutbares Arbeitsangebot ausschlagen, dass die dann plötzlich aus dem Hut zaubern (z.B. Kellnern abwechselnd in München und Rostock)! Das darfst Du wie gesagt nicht. Könnte eine Falle der ZA zum Abschied sein... Wenn Du auf Nummer Sicher gehen willst kannst Du deswegen auch vorher bei deiner SB anfragen, ob sie da was dagegen hat oder nicht. PS: Natürlich ist das eine Masche der ZAs "Stellen" anzubieten, die neue Leute in den eigenen Adresspool befördern. Schliesslich ist ein grosser Adresspool äusserst werbewirksam. Wie würdest Du das denn machen, wenn Du eine ZA hättest?!
__________________ Der übliche Schwachsinn für die klagewütigen Juristen: Meine Posts stellen meine persönliche Meinung dar und erheben keinerlei Anspruch auf Richtigkeit. Sie stellen erst recht keine Rechtsberatung dar. |
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| | #4 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 20.10.2006 Ort: Bayern
Beiträge: 60
| Hallo nochmal, ok, dann bin ich eben ein Vollidiot gewesen. Zukünftig gebe ich KEINE Telefonnummer mehr an. Ich bin aber bei keiner ZA unter Vertrag. Ich stehe lediglich bei einigen im Pool drinne. Ich werde ein paar ZA anschreiben und darum bitte mich aus dem Pool zu entfernen. Ich habe auch keinen Vermittlungsgutschein o.ä. Wenn eine ZA ein Angebot für mich hat, müssen diese mich eben anschreiben. Ist das dann so ok? Ohne Vertrag muss ich nichts annehmen? Mein SB wenig kooperativ und wartet nur darauf mir eine Sanktion zu verpassen. Mit dem kommuniziere ich nicht mehr. Gruß Sarah Geändert von Sarah (28.02.2007 um 19:22 Uhr). |
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| | #5 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 27.06.2005 Ort: Kassel
Beiträge: 445
| Hallo Sarah, also irgendwie verstehe ich die Aufregung bei Dir nicht ganz.Du willst doch Arbeit haben, dann kann es doch eigentlich nur gut sein, wenn die Firmen dich anrufen, und Dir was anbieten.Okay, das ist manchmal lästig, zugegeben, aber wenn einem das Angebot nicht zusagt, oder man es gesundheitlich, körperlich nicht machen kann, kann man es freundlich ablehnen - zumal Du nicht bei Za´s unter Vertrag stehst.Anders bei Stellenangeboten der Arge, da muss man sich bewerben, auch wenn man weis, es kommt nichts rum.(Das kenn ich selber zu genüge).Sehs einfach mal so, wenn man Dir Stellen genug anbietet hast Du die freie Auswahl. Gruß Robert ;)
__________________ "Träume nicht dein Leben, sondern lebe deinen Traum" Alle von mir gemachten Aussagen sind ausschließlich meine persönliche Meinung und stellen keine Rechtsberatung dar. |
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| | #6 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 20.10.2006 Ort: Bayern
Beiträge: 60
| Hallo, ich rege mich nicht auf sondern bin langsam nur genervt. Selbstverständlich bin ich froh, das ich Stellenangebote bekomme. Aber bitte Jobs, deren Anforderungen ich genüge und nicht Jobs, die ich aufgrund schon erlebter Erfahrung nicht ausüben kann. Ablehnen ist eben doch nicht so einfach wie du sagst, denn sage ich zur ZA, ich muss leider ablehnen aus dem und dem Grund, dann können die auch so böse sein und das dann dem Jobcenter melden. Darum geht es. Egal ob ich einen Vertrag habe oder nicht. Jedesmal diese Rechtfertigungen, dass macht einen langsam mürbe. Vernünftige Jobangebote, also Jobs, deren Anforderungen ich entspreche lehne ich nicht ab, aber solche Angebote habe ich bisher nicht bekommen. Soviel mal dazu. Von Auswahl kann man da nicht sprechen sondern eher von Zwang. Gruß Sarah |
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| | #7 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 20.02.2007 Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 688
| Hallo Leute, ich hab mich neulich hier angemeldet weil ich auch massive Probleme mit der ARGE hab, dazu äussere ich mich aber gelegentlich an anderer Stelle. Nun zum Thema; Im Sommer 2005 wollte man mir das Geld kürzen weil ich ZA abgelehnt hatte. Daraufhin argumentierte ich folgendermaßen. Das AÜG verstösst gegen Art2 GG wenn der Arbeitnehmer nicht mit dem Verleih seiner Person an dritte freiwillig einverstanden ist. Daß es sich um den Verleih einer Person handelt hatte das Bundesverfassungsgericht in einem Beschluss ende Dezember 2004 http://www.bundesverfassungsgericht....bvr228303.html selbst so gesehen, zumindest aber die Vertragspartner als Verleihunternehmer und Leiharbeiter und nicht als Überlasser oder sonstiges bezeichnet. Daß der freie Wille eines Leihsklaven nicht ignoriert werden darf verdeutlicht nicht zuletzt dieser TV-Beitrag von "Report Mainz" http://www.swr.de/nichtgefunden/repo...ohu/index.html . Ich hatte den Sachverhalt in ein Bürgerforum (http://www.buerger-forum.de/) geschrieben, welches dann auf mysteiöse Weise bis heute schloss. Deshalb bitte ich die Admins hier auch diesen Eintrag zu prüfen und notfalls zu löschen falls eine Abmahnung droht. Viel Erfolg allen und liebe Grüße aus Esslingen N Erntehelfer |
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| | #8 | |
| Neuer Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 29.07.2007 Ort: 19205 Krembz (Ossiland)
Beiträge: 26
| Zitat:
solche Einträge (Postings) kannst Du auch mit sehr ruhigem Gewissen bei:XXXXXXXXXXXXXXXXXXXX ins Forum stellen. Die scheuen keine Abmahnungen etc. und repressiver Druck geht denen am A... vorbei. Geändert von Curt The Cat (28.08.2007 um 00:21 Uhr). | |
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| | #9 | |
| Gast
Beiträge: n/a
| Zitat:
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| | #10 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 15.02.2006
Beiträge: 172
| Komplizierte Situation. Sanktionen können erfolgen wenn du: 1. dich auf ein Stellenangebot der ARGE mit Rechtsbelehrung nicht bewirbst oder bei der Bewerbung offensichtklich dein Desinteresse zeigst (zweiter Teil ist Subjektiv, wird aber sehr selten Sanktioniert da hier Aussage gegen Aussage steht und das vor Gericht kaum Aussicht auf Erfolg hat) 2. gegen deine Mitwirkungspflichten verstösst. Das Problem ist das du als Hartz-4-Empfänger verpflichtet bist jede zumutbare Arbeit anzunehmen und "zumutbar" ist eigentlich alles was nicht gerade direkt und offensichtlich Gesetzeswidrig ist. Aber man kann auch Phantasievoll sein ohne gleich sein Desinteresse zu zeigen. Wenn du keine Call-Center willst, erwähne einfach beim Vorstellungegespräch das du ein sehr gläubiger Mensch bist und niemals lügen könntest. In jedem Call-Center bist du damit schonmal draussen. Und wenn dich eine Zeitarbeit nervt, sag einfach zu einem Angebot zu und frage gleich mal bei der Vertragsunterzeichnung wer denn der Betriebsrat ist und das du gerne eine Kopie des AÜG hättest. Da werden die erstmal Kalkbleich und haben urplötzlich kein Interesse mehr. Es gibt nichts was die Zeitarbeitsfirmen mehr fürchten als Arbeitnehmer die Ihre Rechte kennen.
__________________ Vorstandschef der Bundesagentur für Arbeit, Frank Jürgen Weise: „Die Agentur hat keinen sozialpolitischen Auftrag.“ |
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| | #11 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 04.08.2007
Beiträge: 147
| werden die telefonnummern von den zag"s nicht grundsätzlich auf dem telefon angezeigt? wenn ja,dann halt einfach nicht mehr rangehen,sobald du deren nummer erkennst. weiss ja nicht,ob du unerwünschte nummern auch unterdrücken kannst.dann würde das telefon nämlich erst gar nicht klingeln,der anrufer hingegen hat aber ein normales freizeichen. |
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| | #12 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 02.01.2007 Ort: Niedersachsen...
Beiträge: 30
| Hallo, also ich "filtere" immer erstmal durch meinen Anrufbeantworter (ob Handy oder Festnetz). Hilft nicht nur bei Call Centern, sondern auch bei Sie-wurden-als-Gewinner-ausgewählt Belästigungen ! Falls die Arge anruft, ruf ich natürlich sofort zurück, war aber noch nie der Fall. Außerdem würde ein Vorwurf der Arge, ich wäre telefonisch nicht erreichbar, nicht haltbar sein, denn durch den AB bin ich es, wenn auch nicht unmittelbar, aber doch "unverzüglich". Wenn der SB der Arge nicht draufspricht, dafür kann ich nix. Außerdem kann man ja auch mithören, und wäre es die Arge, schnell abnehmen, dann bin ich sogar unmittelbar erreichbar. Übrigens habe ich festgestellt was Call Center partout nicht mögen sind Gehaltsvorstellungen. Und ich mein jetzt nicht überzogene, sondern einfach ganz angemessene... Tschüssi M. |
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| | #13 |
| Gast
Beiträge: n/a
| Ich stehe nicht mehr im Telefonbuch und meine Nummer ist bei der Arge gelöscht. Jetzt wird es endlich wieder merklich ruhiger und das ist auch gut und richtig so! |
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