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| Tags: antrag, klassenfahrt, kostenuebernahme |
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| | #1 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 30.06.2005 Ort: Deutschland
Beiträge: 174
| Ich setzt hier mal den Antrag rein: |
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| | #2 | |
| Gast
Beiträge: n/a
| Zitat:
Gruß | |
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| | #3 | |
| Gast
Beiträge: n/a
| Zitat:
demnächst ist Elternabend... da wird sicher über die nächste Klassenfahrt gesprochen... wie teuer darf denn so eine Fahrt überhaupt sein? Ich hab keine Ahnung, wie hoch die Beihilfe max. wäre... wer hat Infos? Gruß aus Ludwigsburg | |
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| | #4 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 30.06.2005 Ort: Deutschland
Beiträge: 174
| Also bei mir ging es um 55,00 € |
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| | #5 |
| Gast
Beiträge: n/a
| ... dies richtet sich immer nach der "Einzigartigkeit" und der "Bildungsgestaltung" einer Klassenfahrt. Wenn z.B. diese Fahrt zur "Bildung" von Wissen zur Unterichtsgestaltung notwendig ist, dann kann sogar eine Reise zum Mars als "notwendig" und somit finanzierbar angesehen werden. Eine Grenze nach oben ist nicht gegeben. |
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| | #6 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 03.11.2005 Ort: Münster
Beiträge: 210
| Wir das denn immer übernommen? Bei uns steht eine Fahrt für 97€ in der 3.Klasse bevor, finde ich recht teuer.... |
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| | #7 |
| Gast
Beiträge: n/a
| Sinnvoll ist, die Schule zu bitten, etwaige Kosten und Termine so früh wie möglich mitzuteilen. Da die Ämter die Bearbeitung gerne hinauszögern, kann es sein sonst, dass bis zur Abfahrt nichts entschieden wird und nachdem diese dann zuende ist, wird argumentiert, nun bräuchte man ja kein Geld mehr dafür. Bitte auf schnelle Bearbeitung drängen unter Fristsetzung, so dass dann noch mind. 14 Tage Zeit ist und sonst das an das Gericht geben, wenn keine Reaktion kommt. Es müssen MEHRTÄGIGE Fahrten erstattet werden. |
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| | #8 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 01.11.2005
Beiträge: 152
| ich hab mit jemand Kontakt gehabt, der nach teilweiser Ablehnung der Kolstenübernahme jetzt eine Einstweilige Anordnung gemacht hat. Bitte etwas Geduld. Ich muß mal anfragen, ob er seine Sachen zur Veröffentlichung freigibt. Ich bilde mir ein, da gabs auch ein Urteil dazu, was ich irgendwo gesehen habe. Aber das wird alles ein bißchen dauern. einen freundlichen Gruß narssner |
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| | #9 |
| Redaktion Forumnutzer Registriert seit: 16.06.2005 Ort: Bonn
Beiträge: 11.554
| Urteile gibt es hier und auch die 2 Entscheidungen des SG Hannover http://www.elo-forum.org/forum/forum41.html
__________________ Gruß aus dem Rheinland Martin Spendenkonto: Trägerverein Erwerbslosen Forum Deutschland Sparkasse Bonn BLZ 380 500 00 Konto 1900 0573 06 Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung. Bitte beachten: Telefonate, PNs, E-Mails mit dem Erwerbslosen Forum Deutschland |
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| | #10 |
| Gast
Beiträge: n/a
| Eine Pauschale für mehrtätige Klassenfahrten ist nicht zulässig. So urteilte das Hessische LSG am 20.09.05 . Hier das Urteil http://www.my-sozialberatung.de/cgi-...cmd=all&Id=155 |
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| | #11 |
| Redaktion Forumnutzer Registriert seit: 16.06.2005 Ort: Bonn
Beiträge: 11.554
| oder auch hier http://www.elo-forum.org/forum/viewt...?p=21205#21205
__________________ Gruß aus dem Rheinland Martin Spendenkonto: Trägerverein Erwerbslosen Forum Deutschland Sparkasse Bonn BLZ 380 500 00 Konto 1900 0573 06 Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung. Bitte beachten: Telefonate, PNs, E-Mails mit dem Erwerbslosen Forum Deutschland |
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| | #12 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 01.11.2005
Beiträge: 152
| das Urteil, das Martin Behrsing genannt hat, meinte ich. Danke, jetzt brauche ich nicht suchen. Und habe gleich noch Hinweise auf weitere Urteile bekommen. narssner |
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| | #13 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 24.07.2005 Ort: Kamen
Beiträge: 56
| Empfänger von Arbeitslosengeld II können nicht verlangen, dass sie die Kosten für Klassenfahrten ihrer Kinder in voller Höhe ersetzt bekommen. Das Sozialgericht Aachen entschied, für die Erstattung dürfe eine Obergrenze festgelegt werden. Darüber hinausgehende Kosten müssten die Schule und die Familie des Schülers tragen. Im vorliegenden Fall hatte die Arbeitsgemeinschaft für "Hartz-IV"-Empfänger statt der 300 Euro für eine Klassenfahrt nur 184 übernommen. Ein Förderverein gab dem Schüler 66 Euro, die restlichen 50 kann seine Familie nach Ansicht des Sozialgerichts selber zahlen. QUELLE Nachrichten vom 18.11.05 WDR 2
__________________ Wen dich jemand umbringen will, so stehe früher auf und töte ihn. |
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| | #14 |
| Gast
Beiträge: n/a
| Hier liegt ein Doppelposting vor, Dein Urteil wurde hier heute bereits besprocjen. Schau mal hier http://www.elo-forum.org/forum/ftopic3526.html |
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| | #15 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 01.11.2005
Beiträge: 152
| Leute, jetzt laßt Euch man nicht bange machen. Es gibt dazu ein anderslautendes Urteil des Hessischen Landessozialgerichtes in Kassel. auch hoffe ich, daß die Kläger aus Aachen in die nächste Instanz gehen. Nach dem neuen Auto Urteil aus Aachen kann es durchaus sein, daß dieses Sozialgericht eher arbeitnehmerunfreundlich eingestellt ist. Oder vielleicht schon immer war. einen freundlichen Gruß narssner |
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| | #16 | |
| Gast
Beiträge: n/a
| Zitat:
Wenn sie bis zum letzten Moment nicht wissen, ob sie mitfahren können oder nicht, verlieren sie die Lust dazu (sie wissen nicht, wie sie sich den Mitschülern gegenüber sagen sollen sollen, wenn über so eine Fahrt geredet wird) und sagen dann irgendwann: ich will gar nicht mit! Oder sie sagen nach schlechten Erfahrungen (dummes Gerede der Mitschüler/anderer Eltern) beim 2. Mal von vorn herein, sie wollen nicht mit... ...hab heute durch Zufall mitbekommen, daß meine Älteste mr schon gar nichts mehr sagt, eben wegen der Kosten, sie will mich nicht belasten... Es müßte klar geregelt sein, was von wem übernommen wird, und zwar schon bevor die Kinder Pläne machen! Gruß aus Ludwigsburg | |
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| | #17 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 01.11.2005
Beiträge: 152
| Leute, jetzt macht mich bitte nicht auch noch für die Gefühle von Kindern verantwortlich. Ich habe vor etlichen Wochen mich daran beteiligt, für Eltern in genau der Lage Sachen zu suchen, womit sie ihre Rechtsmittel begründen können. Da haben einige Leute tagelang daran gesucht und geschrieben. Und der hat mich auch nicht für die Gefühle seiner Kinder verantwortlich gemacht. Erzählt das doch mal Euren Bundestagsabgeordneten im Landkreis. narssner |
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| | #18 | |
| Gast
Beiträge: n/a
| Zitat:
Verantwortlich sind die, die solche Gesetze beschließen und nicht zu wissen scheinen, was ein Kind braucht und kostet. Gruß aus Ludwigsburg | |
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| | #19 | |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 19.10.2005 Ort: Wernigerode
Beiträge: 22
| Zitat:
__________________ Man sollte nie vor einem Argument in die Knie brechen, vielleicht überzeugt es nur, beweist aber nichts! | |
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| | #20 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 16.04.2006 Ort: NRW
Beiträge: 8
| Alternativ gibt es auch Fördervereine, die auf Antrag und nach Prüfung und Genehmigung des Fördervereins die Kosten zu 100% übernehmen. (selbst erlebt für eine mehrtägige Klassenfahrt nach Frankreich) Dabei war aus Datenschutzgründen nicht erforderlich den Namen des Kindes und umfangreiche persönliche Angaben zu machen. Die Einzelheiten können zuvor mit dem Klassen- bzw. Jahrgangsstufenlehrer besprochen werden. mfg, lykati |
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