Erwerbslosen Forum Deutschland (Forum)

 
kein_lohn_unter10

ALG II

Antrag Kostenübernahme Klassenfahrt; in Forum: Information; Hallo danke für eure Antwort Der Antrag wurde bei der zuständigen ARGE eingereicht. Als Antwort kam eben ein komplett zugesandter ALG II Antrag mit bitte aum Ausfüllung. Die Klassenfahrt ist ...
Zurück   Erwerbslosen Forum Deutschland (Forum) > Information > ALG II

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Suchen Heutige Beiträge Alle Foren als gelesen markieren



Einloggen oder registrieren um diese Werbung nicht mehr zu sehen
Tags: , ,

Antwort

 

LinkBack Themen-Optionen Ansicht
Alt 30.04.2008, 11:00   #76
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer
 
Registriert seit: 30.06.2005
Ort: Deutschland
Beiträge: 174
Standard AW: Antrag Kostenübernahme Klassenfahrt

Hallo

danke für eure Antwort

Der Antrag wurde bei der zuständigen ARGE eingereicht. Als Antwort kam eben ein komplett zugesandter ALG II Antrag mit bitte aum Ausfüllung.
Die Klassenfahrt ist momentan schon im vollem Gang, stellt sich also die Frage ob die Kosten im Nachhinein noch beim Sozialamt beantragt werden könnten. (Es besteht im konkreten Fall kein ALG II Bezug). Wenn nunmehr das Sozialamt hierfür zuständig ist( da einmahlige Beihilfe ohne ALG II Bezug), hätte das Amt der ARGE doch auch schriftlich darauf hinweisen können bzw. den Antrag an die zuständige Stelle weiterleiten können oder sehe ich das falsch?

LG
ramona34 ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 30.04.2008, 11:07   #77
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer
 
Benutzerbild von biddy
 
Registriert seit: 06.05.2007
Beiträge: 2.691
Standard AW: Antrag Kostenübernahme Klassenfahrt

Ich schätze mal, die ARGE wird dies auch gemacht haben, da es ja nicht um Kosten der Arbeitsagentur geht. Oder aber es befindet sich im Haus eine Stelle für "kommunale Angelegenheiten", wie es ja auch die Kosten der Unterkunft sind.

Mit den vielen Hinterzimmerchen - wer kennt sich da schon aus

Die machen sich's einfach: Daten schnell erfassen, weil es für die Klassenfahrt wohl keinen extra Antrag gibt, damit alles vorliegt, was Vermögen, Einkommen etc. pp. angeht. Ich denke nicht, dass man das ausfüllen muss, da eindeutig zu viel erfasst wird, also auch Dinge, die für die Kosten der Klassenfahrt nicht nötig sind und über's Ziel hinausschießt. Außerdem handelt es sich um ein Formular der Arbeitsagentur zum Antrag auf Alg II - das wollt ihr doch gar nicht! Ihr beantragt eine Leistung der Stadt!

Martin B. kann bestimmt dazu was sagen, inwieweit die Hilfebedürftigkeit in Bezug auf die Kosten der Klassenfahrt auch anders nachgewiesen werden kann. Im Grunde reicht nämlich auch ein formloser Antrag und man soll Dir sagen, was sie sehen wollen.

Ich finde das sowas von unverschämt! Die totale Hürde!
__________________
LG biddy

Geändert von biddy (30.04.2008 um 11:10 Uhr).
biddy ist gerade online  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 30.04.2008, 11:16   #78
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer
 
Registriert seit: 30.06.2005
Ort: Deutschland
Beiträge: 174
Standard AW: Antrag Kostenübernahme Klassenfahrt

Danke biddy,

ich möchte keinen Antrag auf ALG II stellen, nur weil es um einen Zuschuss zur Klassenfahrt geht. Wenn ich auch etwas weniger als ALG II verdiene komme ich schon zurecht, allerding waren die 200 Euro Klassenfahrt schon heftig.

LG
ramona34 ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 30.04.2008, 11:22   #79
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer
 
Registriert seit: 26.04.2006
Beiträge: 2.826
Standard AW: Antrag Kostenübernahme Klassenfahrt

Ergänzende Leistungen können auch bei ALG II Bezug beim Sozialamt beantragt werden. Siehe z.B. Haushaltshilfe bei behinderten ALG II Beziehern. Der Versuch lohnt sich.

Schulen haben teilweise eigene Fonts gegründet aus denen man Leistungen für Klassenfahrten bekommen kann. Desweiteren gibt es bei etlichen Sozialämtern Hilfen in besonderen Lebenslagen, außerdem oft von den Städten verwaltete Stiftungen aus denen man Gelder beantragen kann.

Zitat:
Wenn nunmehr das Sozialamt hierfür zuständig ist( da einmahlige Beihilfe ohne ALG II Bezug), hätte das Amt der ARGE doch auch schriftlich darauf hinweisen können bzw. den Antrag an die zuständige Stelle weiterleiten können oder sehe ich das falsch?
Ja, Anträge müssen an die richtige Stelle weitergeleitet werden. Allerdings halten sich die ARGEn normalerweise nicht daran. Wenn der Antrag rechtzeitig bei der ARGE abgegeben wurde, aber nicht weitergeleitet wurde und das kann bewiesen werden, dann gilt gegenüber dem SozA das Datum der ursprünglichen Abgabe.
__________________
Demokratie ist ein wertvolles Geschenk, das jeden Tag erneut verteidigt werden muß!

Geändert von Tom_ (30.04.2008 um 11:32 Uhr).
Tom_ ist gerade online  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 17.05.2008, 18:46   #80
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer
 
Registriert seit: 30.06.2005
Ort: Deutschland
Beiträge: 174
Standard AW: Antrag Kostenübernahme Klassenfahrt

Hallo Ihr Lieben

Zitat:
Zitat von Martin Behrsing Beitrag anzeigen
bei einmaligen Beihilfen ist immer noch das Sozialamt zuständig. Dies setzt aber voraus, dass kein ALG II bezogen wird.
so, dies habe ich nun gemacht und bekam heute Antwort:
Auszug:
"Nachdem Sie und Ihr Lebensgefährte erwerbstätig sind, ist Ihr Antrag nach dem SGB II zu prüfen.
Leistungen nach dem SGB XII kommen für Sie und die in Ihrem Haushalt lebenden Kinder nicht in Betracht, da Sie das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und nicht erwerbsmindert sind.

Wir verlängern Ihre frist zur Vorlage der Unterlagen bis zum ....."

Zur Info:
Im Haushalt lenbender Personen: Ich, 2 Kinder, mein Partner (mit dem ich nicht verheiratet bin und der auch nicht der Vater der Kinder ist.....mein Partner ist selbst 2 eigenen Kinder unterhaltspflichtig)

Tja, wie kann man jetzt weiterverfahren, auf welche §§ kann ich mich berufen..........wenn es denn noch Sinn macht?!

liebe grüße
ramona34
ramona34 ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 17.05.2008, 20:35   #81
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer
 
Benutzerbild von biddy
 
Registriert seit: 06.05.2007
Beiträge: 2.691
Standard AW: Antrag Kostenübernahme Klassenfahrt

Ich habe neulich von einem Bekannten, der wiederum von einem Bekannten... auf jeden Fall hat er erzählt, dass er auch diesen besagten § 23 in Anspruch genommen hat aufgrund der anstehenden Klassenfahrt seines Kindes; das Geld hat er dann erhalten. "Es wird genauso geprüft wie bei einem Neuantrag", meinte auch er. Er hat diesen Antrag übrigens bei der ARGE gestellt, nicht beim Sozialamt. Ihm war es nicht weiter lästig, weil er gerade kurz vorher erst aus dem Bezug raus war und seine Daten eh noch aktuell waren, also kein Vermögen etc. ...

Blöd!
__________________
LG biddy
biddy ist gerade online  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 17.05.2008, 20:58   #82
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer
 
Registriert seit: 30.06.2005
Ort: Deutschland
Beiträge: 174
Standard AW: Antrag Kostenübernahme Klassenfahrt

hallo biddy,

danke ersteinmal für deine Antwort.
Deshalb einen kommpletten Antrag aus ALG II zu stellen.......nun das werde ic nicht tun. Denn letztendlich läuft es daruaf hinaus, das im Sinne des SGB II mein Partner, der nicht der Vater des Kindes/der Kinder ist, dafür aufkommen muss........und das will er nicht (vollkommen verständlich) und ich gleich zweimal nicht.

Grüße
ramona34
ramona34 ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 17.05.2008, 21:03   #83
angel6364
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard AW: Antrag Kostenübernahme Klassenfahrt

Hätte die Arge den Antrag bei Nichtbezug von Alg II nicht eigentlich ans Sozialamt weiterleiten müssen?

Viele Grüße,
angel
 
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 17.05.2008, 21:15   #84
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer
 
Registriert seit: 30.06.2005
Ort: Deutschland
Beiträge: 174
Standard AW: Antrag Kostenübernahme Klassenfahrt

Hallo angel6364,

ja hätte sie, hat sich nicht, eben auch nicht auf meine schriftliche Bitte hin, da sie immer noch der Meinung sind das es nach dem SGB II bewilligt wird......Auszug das dem Antwortschreiben sehe weiter oben.

Grüße
ramona34
ramona34 ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 17.05.2008, 21:27   #85
angel6364
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard AW: Antrag Kostenübernahme Klassenfahrt

Sorry, ich habe nur Biddys Post gelesen und mich darauf bezogen. Bin heute zu blöd zum gründlich Schauen...
Nicht mein Tag.http://www.smilies.4-user.de/include...e_verl_051.gif

Viele Grüße,
angel

Geändert von angel6364 (17.05.2008 um 21:43 Uhr).
 
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 18.05.2008, 00:25   #86
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer
 
Benutzerbild von biddy
 
Registriert seit: 06.05.2007
Beiträge: 2.691
Standard AW: Antrag Kostenübernahme Klassenfahrt

Nein, angel, anscheinend war das da so in Ordnung. Ich bin mir auch nicht ganz sicher, ob wirklich immer oder überhaupt grundsätzlich das Sozialamt zuständig ist. In dem von mir beschriebenen Fall war es ja auch die ARGE.
__________________
LG biddy
biddy ist gerade online  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 18.05.2008, 00:35   #87
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer
 
Benutzerbild von FrankyBoy
 
Registriert seit: 19.03.2008
Ort: Ruhrgebiet
Beiträge: 940
Standard AW: Antrag Kostenübernahme Klassenfahrt

Habe das hier gefunden: Klassenfahrten und ALG II
Telefoniert doch mal mit denen; die scheinen Erfahrung zu haben.

Liebe Kinder obwohl ich selber keine habe, leider...
__________________
It`s not a toy it`s FrankyBoy
Unser Steuerrecht: Etwa 96.000
Verwaltungsvorschriften, ca. 5000 Anleitungen und rund 100 Stamgesetze, wer braucht so eine Sch... ausser die Großkonzernlobby? Ich könnte.. und die Volksverräter reden von Globalisierung... wir haben mehr Steuergesetze als alle anderen zusammen!
FrankyBoy ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 18.05.2008, 11:57   #88
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer
 
Registriert seit: 30.06.2005
Ort: Deutschland
Beiträge: 174
Standard AW: Antrag Kostenübernahme Klassenfahrt

Zitat:
Zitat von ramona34 Beitrag anzeigen
Hallo Ihr Lieben



so, dies habe ich nun gemacht und bekam heute Antwort:
Auszug:
"Nachdem Sie und Ihr Lebensgefährte erwerbstätig sind, ist Ihr Antrag nach dem SGB II zu prüfen.
Leistungen nach dem SGB XII kommen für Sie und die in Ihrem Haushalt lebenden Kinder nicht in Betracht, da Sie das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und nicht erwerbsmindert sind.

Wir verlängern Ihre frist zur Vorlage der Unterlagen bis zum ....."

Zur Info:
Im Haushalt lenbender Personen: Ich, 2 Kinder, mein Partner (mit dem ich nicht verheiratet bin und der auch nicht der Vater der Kinder ist.....mein Partner ist selbst 2 eigenen Kinder unterhaltspflichtig)

Tja, wie kann man jetzt weiterverfahren, auf welche §§ kann ich mich berufen..........wenn es denn noch Sinn macht?!

liebe grüße
ramona34
HAllo FrankyBoy,
danke für einen Link.
Nun, die Übernahme der Kosten für Klassenfahrten während des ALG II Bezuges stellt woll so keine Probleme dar, zumindest nicht in meinem Landkreis.
Stellt man allerdings einen Antrag auf einmalige Beihilfe zur Klassenfahrt unter der Voraussetzung, das man sich NICHT im ALG II befindet, man allerdings ein geringes Einkommen hat..............stellt dies wohl sehr wohl eine Problem dar.................dann wird man, nun ich möchte fast sagen, gezwungen einen Antrag auf ALG II zustellen.............
Deshalb allerdings einen kommpletten Antrag auf ALG II zu stellen.......nun das werde ich nicht tun. Denn letztendlich läuft es daruaf hinaus, das im Sinne des SGB II mein Partner, der nicht der Vater des Kindes/der Kinder ist, dafür aufkommen muss........und das will er nicht (vollkommen verständlich) und ich gleich zweimal nicht.

LG
ramona34
ramona34 ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 26.05.2008, 16:00   #89
angel6364
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard AW: Antrag Kostenübernahme Klassenfahrt

Klassenfahrt, die hundertste:

Sohn, 19, Bedarf mit Unterhalt und KG gedeckt, mal aus der BG entlassen, mal wieder zwangsintegriert, das übliche Affentheater halt.
Er stellte am 21.04. einen Antrag auf Zahlung von 260 Euro, mehrtägige Klassenfahrt, alle Unterlagen anliegend. Dank der Arge, die ihm trotz der Nichtzugehörigkeit zur BG nur den Hungerregelsatz zugesteht, kann er das nicht selbst zahlen.

Einzahlungsschluß war gestern. Von der Arge kam nicht mal eine Antwort.

Nun bin ich heute mit einer Vollmacht von ihm bei der Arge eingelaufen.
Nach kurzem uneffektiven Geplänkel mit der SB bin ich zum Teamleiter.

"Das zahlen wir nicht, Sie müssen beweisen, daß sonst niemand das übernehmen kann. Alg II ist nachrangig. Gesetze sind hier unrelevant, wir haben interne Regeln und die sind so. Also bringen Sie eine Bestätigung der Schule, daß hier niemand einen Zuschuß oder die ganze Summe zahlt. Wir haben ihm das auch geschrieben."

Das haben sie definitiv nicht. Eine Durchschrift dieses Briefes mit der Überschrift "Entwurf" lag in der Akte, was mich entsetzte (hab in weiser Voraussicht gleich einen Antrag auf einen Akteneinsichtstermin mitgebracht).

Ich antwortete, er wolle nicht betteln in der Schule, und es sei auch nicht Aufgabe der Elternbeirates mit knappem Budget, die Kosten der Arge zu übernehmen.
Er bestand darauf und wollte mir nichts schriftlich geben.

Ich fragte dann noch nach meinen ausstehenden Änderungsbescheiden und dem Fortzahlungsbescheid, die ja nun langsam dringend werden, am Sonntag ist der erste Juni.

"Der Erste ist nächste Woche, was wollen Sie eigentlich? Vielleicht haben Sie ja einen anderen Kalender..."
Dabei blieb er stur.
Na gut, auf der Arge ticken wohl nicht nur die Uhren anders, auch die Monate sind anders gebastelt!

Nach längerem Drängen ging er zur SB und fragte nach.
"Sie hat das Geld schon angewiesen, so 460 Euro."
Hääh? Alleinerziehend, mit Zuschlag und einem Drittel der KdU sind nur 460 Euro? Auf den sich angeblich seit 21. auf dem Postweg befindlichen Bescheid bin ich gespannt!
Sicher hat er sich auch über die beiden Überprüfungsanträge, Warmwasser und Fahrtkosten für zweieinhalb Jahre (unsere Vorlagen hier) gefreut...

Aber zurück zur Klassenfahrt: Er meinte, er würde demnächst (!) anonym in der Schule anrufen und nach der prinzipiellen Fördermöglichkeit dieser Kosten fragen, basta.

Ich bin dann wutschnaubend in die Schule gefahren und habe mich mit der Sekretärin und dem Direktor darüber unterhalten. Die waren fassungslos über diese Frechheit, ihnen die Kosten aufbürden zu wollen. Sogar der Direktor kennt die Gesetze besser!
Er hat sofort einen diesbezüglichen Brief geschrieben, den ich postwendend zur Arge gebracht und der SB auf den Tisch geknallt habe - aber wirklich geknallt!

Nun ist mein Sohn der einzige, der das Fahrgeld nicht pünktlich bezahlt hat.
Ich schwanke zwischen Fassungslosigkeit und Tobsuchtsanfall!

Viele Grüße,
angel
 
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 26.05.2008, 22:34   #90
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer
 
Benutzerbild von Eagle
 
Registriert seit: 06.10.2005
Ort: Osnabrück
Beiträge: 411
Standard AW: Antrag Kostenübernahme Klassenfahrt

Zitat:
Zitat von angel6364 Beitrag anzeigen
Er hat sofort einen diesbezüglichen Brief geschrieben, den ich postwendend zur Arge gebracht und der SB auf den Tisch geknallt habe - aber wirklich geknallt!
und ihre reaktion darauf?
__________________
manchmal schenke ich vertrauen was an dummheit und blödheit grenzt

Stehe als Beistand im Raum Osnabrück zur Verfügung und suche auch Beistände - Bei Intersse melden!
Eagle ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 26.05.2008, 23:12   #91
angel6364
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard AW: Antrag Kostenübernahme Klassenfahrt

Zitat:
Zitat von Eagle Beitrag anzeigen
und ihre reaktion darauf?
Sie ist zu Tode erschrocken, als ich reinkam.
Reagiert hat sie gar nicht - typisches Verhaltensmuster bei ihr - , man möchte sie schütteln, damit sie aufwacht!

Der Vorgesetzte war nicht mehr in seinem Zimmer, also schwebt nun wieder alles.

Länger hätte ich aber nicht im Gebäude suchen können, wenn sie mir Hausverbot erteilen, kann ich ja auch niemand mehr begleiten. Das baue ich zur Zeit massiv aus (dank der Elo-Flyer, Gruss an morph!!).

Die Schule steht voll hinter uns, das ist ja schon eine Erleichterung.

Ich weiss selbst noch nicht genau, wie das nun weitergeht: ich werde wohl Zeit bis Mittwoch geben, da bin ich in der Nähe, und wieder einlaufen.
Es sind 13 km bis zur Arge, heute viermal, der Tank ist leer...


Viele Grüße,
angel
 
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 28.05.2008, 13:21   #92
angel6364
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard AW: Antrag Kostenübernahme Klassenfahrt

*breit grins und zufrieden guck* http://www.my-smileys.de/smileys3/033.gif

Heute im Briefkasten:

"Sehr geehrter Herr...,

Ihrem Antrag auf Übernahme von Kosten für eine mehrtägige Klassenfahrt kann im vollen Umfang von 260,00 Euro entsprochen werden.
..."

Die Zahlung ist bereits erfolgt.http://www.smilies.4-user.de/include...e_tanz_011.gif

Warum nicht gleich so??

Viele Grüße,
angel
 
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 28.05.2008, 16:24   #93
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer
 
Benutzerbild von catwoman666666
 
Registriert seit: 04.04.2007
Ort: Nürnberger Land
Beiträge: 465
Standard