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ALG II

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Alt 13.10.2005, 16:11   #1
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Ort: Deutschland
Beiträge: 174
Standard Antrag Kostenübernahme Klassenfahrt

Ich setzt hier mal den Antrag rein:
Angehängte Dateien
Dateityp: doc antrag_beihilfe_klassenfahrt_803.doc (26,5 KB, 1476x aufgerufen)
ramona34 ist offline  
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Alt 14.10.2005, 19:15   #2
Ludwigsburg
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Re: Antrag Kostenübernahme Klassenfahrt

Zitat:
Zitat von ramona34
Ich setzt hier mal den Antrag rein:
da is wohl was schiefgegangen :-)

Gruß
 
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Alt 14.10.2005, 19:21   #3
Ludwigsburg
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Re: Antrag Kostenübernahme Klassenfahrt

Zitat:
Zitat von ramona34
Ich setzt hier mal den Antrag rein:
Nu kann ich den Antrag doch sehen...

demnächst ist Elternabend... da wird sicher über die nächste Klassenfahrt gesprochen... wie teuer darf denn so eine Fahrt überhaupt sein? Ich hab keine Ahnung, wie hoch die Beihilfe max. wäre... wer hat Infos?

Gruß aus Ludwigsburg
 
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Alt 14.10.2005, 20:29   #4
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Registriert seit: 30.06.2005
Ort: Deutschland
Beiträge: 174
Standard

Also bei mir ging es um 55,00 €
ramona34 ist offline  
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Alt 14.10.2005, 20:31   #5
Janchen
Gast
 
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... dies richtet sich immer nach der "Einzigartigkeit" und der "Bildungsgestaltung" einer Klassenfahrt. Wenn z.B. diese Fahrt zur "Bildung" von Wissen zur Unterichtsgestaltung notwendig ist, dann kann sogar eine Reise zum Mars als "notwendig" und somit finanzierbar angesehen werden.

Eine Grenze nach oben ist nicht gegeben.
 
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Alt 14.11.2005, 08:12   #6
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Registriert seit: 03.11.2005
Ort: Münster
Beiträge: 210
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Wir das denn immer übernommen? Bei uns steht eine Fahrt für 97€ in der 3.Klasse bevor, finde ich recht teuer....
Irisanna ist offline  
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Alt 14.11.2005, 08:19   #7
Lillybelle
Gast
 
Beiträge: n/a
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Sinnvoll ist, die Schule zu bitten, etwaige Kosten und Termine so früh wie möglich mitzuteilen. Da die Ämter die Bearbeitung gerne hinauszögern, kann es sein sonst, dass bis zur Abfahrt nichts entschieden wird und nachdem diese dann zuende ist, wird argumentiert, nun bräuchte man ja kein Geld mehr dafür.
Bitte auf schnelle Bearbeitung drängen unter Fristsetzung, so dass dann noch mind. 14 Tage Zeit ist und sonst das an das Gericht geben, wenn keine Reaktion kommt.

Es müssen MEHRTÄGIGE Fahrten erstattet werden.
 
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Alt 16.11.2005, 15:29   #8
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Forumnutzer
 
Registriert seit: 01.11.2005
Beiträge: 152
Standard irgendwo war das doch in der Diskussion

ich hab mit jemand Kontakt gehabt, der nach teilweiser Ablehnung der Kolstenübernahme jetzt eine Einstweilige Anordnung gemacht hat. Bitte etwas Geduld. Ich muß mal anfragen, ob er seine Sachen zur Veröffentlichung freigibt.
Ich bilde mir ein, da gabs auch ein Urteil dazu, was ich irgendwo gesehen habe. Aber das wird alles ein bißchen dauern.
einen freundlichen Gruß
narssner
narssner ist offline  
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Alt 16.11.2005, 15:33   #9
Redaktion
Forumnutzer
 
Benutzerbild von Martin Behrsing
 
Registriert seit: 16.06.2005
Ort: Bonn
Beiträge: 11.979
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Urteile gibt es hier und auch die 2 Entscheidungen des SG Hannover

http://www.elo-forum.org/forum/forum41.html
__________________
Gruß aus dem Rheinland

Martin

Spendenkonto: Trägerverein Erwerbslosen Forum Deutschland
Sparkasse Bonn BLZ 380 500 00 Konto 1900 0573 06

Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen
entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung.

Bitte beachten: Telefonate, PNs, E-Mails mit dem Erwerbslosen Forum Deutschland
Martin Behrsing ist gerade online  
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Alt 16.11.2005, 15:37   #10
Lusjena
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Kostenübernahme Lassenfahrt

Eine Pauschale für mehrtätige Klassenfahrten ist nicht zulässig.

So urteilte das Hessische LSG am 20.09.05 .

Hier das Urteil http://www.my-sozialberatung.de/cgi-...cmd=all&Id=155
 
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Alt 16.11.2005, 15:42   #11
Redaktion
Forumnutzer
 
Benutzerbild von Martin Behrsing
 
Registriert seit: 16.06.2005
Ort: Bonn
Beiträge: 11.979
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oder auch hier http://www.elo-forum.org/forum/viewt...?p=21205#21205
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Gruß aus dem Rheinland

Martin

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Alt 16.11.2005, 17:45   #12
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer
 
Registriert seit: 01.11.2005
Beiträge: 152
Standard danke

das Urteil, das Martin Behrsing genannt hat, meinte ich. Danke, jetzt brauche ich nicht suchen. Und habe gleich noch Hinweise auf weitere Urteile bekommen.
narssner
narssner ist offline  
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Alt 19.11.2005, 19:15   #13
Benutzer
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Registriert seit: 24.07.2005
Ort: Kamen
Beiträge: 56
Standard Urteil zu Kosten von Klassenfahrten

Empfänger von Arbeitslosengeld II können nicht verlangen, dass sie die Kosten für Klassenfahrten ihrer Kinder in voller Höhe ersetzt bekommen.

Das Sozialgericht Aachen entschied, für die Erstattung dürfe eine Obergrenze festgelegt werden. Darüber hinausgehende Kosten müssten die Schule und die Familie des Schülers tragen.

Im vorliegenden Fall hatte die Arbeitsgemeinschaft für "Hartz-IV"-Empfänger statt der 300 Euro für eine Klassenfahrt nur 184 übernommen. Ein Förderverein gab dem Schüler 66 Euro, die restlichen 50 kann seine Familie nach Ansicht des Sozialgerichts selber zahlen.
QUELLE
Nachrichten vom 18.11.05
WDR 2
__________________
Wen dich jemand umbringen will,
so stehe früher auf und töte ihn.
soziales ist offline  
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Alt 19.11.2005, 19:20   #14
Lusjena
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Urteil zu Kosten der Klassenfahrt

Hier liegt ein Doppelposting vor, Dein Urteil wurde hier heute bereits besprocjen.

Schau mal hier http://www.elo-forum.org/forum/ftopic3526.html
 
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Alt 24.11.2005, 18:21   #15
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Beiträge: 152
Standard nicht verrückt machen lassen von Aachen

Leute, jetzt laßt Euch man nicht bange machen. Es gibt dazu ein anderslautendes Urteil des Hessischen Landessozialgerichtes in Kassel. auch hoffe ich, daß die Kläger aus Aachen in die nächste Instanz gehen.
Nach dem neuen Auto Urteil aus Aachen kann es durchaus sein, daß dieses Sozialgericht eher arbeitnehmerunfreundlich eingestellt ist. Oder vielleicht schon immer war.
einen freundlichen Gruß
narssner
narssner ist offline  
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Alt 26.11.2005, 06:24   #16
Ludwigsburg
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Beiträge: n/a
Standard Re: nicht verrückt machen lassen von Aachen

Zitat:
Zitat von narssner
Leute, jetzt laßt Euch man nicht bange machen. Es gibt dazu ein anderslautendes Urteil des Hessischen Landessozialgerichtes in Kassel. auch hoffe ich, daß die Kläger aus Aachen in die nächste Instanz gehen.
Nach dem neuen Auto Urteil aus Aachen kann es durchaus sein, daß dieses Sozialgericht eher arbeitnehmerunfreundlich eingestellt ist. Oder vielleicht schon immer war.
einen freundlichen Gruß
narssner
Die Sache hat nur einen Haken: die Gefühle der Kinder!

Wenn sie bis zum letzten Moment nicht wissen, ob sie mitfahren können oder nicht, verlieren sie die Lust dazu

(sie wissen nicht, wie sie sich den Mitschülern gegenüber sagen sollen sollen, wenn über so eine Fahrt geredet wird)

und sagen dann irgendwann: ich will gar nicht mit!

Oder sie sagen nach schlechten Erfahrungen (dummes Gerede der Mitschüler/anderer Eltern)
beim 2. Mal von vorn herein, sie wollen nicht mit...

...hab heute durch Zufall mitbekommen, daß meine Älteste mr schon gar nichts mehr sagt, eben wegen der Kosten, sie will mich nicht belasten...

Es müßte klar geregelt sein, was von wem übernommen wird, und zwar schon bevor die Kinder Pläne machen!

Gruß aus Ludwigsburg
 
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Alt 27.11.2005, 17:11   #17
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Beiträge: 152
Standard nicht immer die falschen Leute für alles verantwortlich mach

Leute, jetzt macht mich bitte nicht auch noch für die Gefühle von Kindern verantwortlich. Ich habe vor etlichen Wochen mich daran beteiligt, für Eltern in genau der Lage Sachen zu suchen, womit sie ihre Rechtsmittel begründen können. Da haben einige Leute tagelang daran gesucht und geschrieben.
Und der hat mich auch nicht für die Gefühle seiner Kinder verantwortlich gemacht.
Erzählt das doch mal Euren Bundestagsabgeordneten im Landkreis.
narssner
narssner ist offline  
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Alt 27.11.2005, 23:44   #18
Ludwigsburg
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Beiträge: n/a
Standard Re: nicht immer die falschen Leute für alles verantwortlich

Zitat:
Zitat von narssner
Leute, jetzt macht mich bitte nicht auch noch für die Gefühle von Kindern verantwortlich. Ich habe vor etlichen Wochen mich daran beteiligt, für Eltern in genau der Lage Sachen zu suchen, womit sie ihre Rechtsmittel begründen können. Da haben einige Leute tagelang daran gesucht und geschrieben.
Und der hat mich auch nicht für die Gefühle seiner Kinder verantwortlich gemacht.
Erzählt das doch mal Euren Bundestagsabgeordneten im Landkreis.
narssner
Wer macht DICH denn verantwortlich?

Verantwortlich sind die, die solche Gesetze beschließen und nicht zu wissen scheinen, was ein Kind braucht und kostet.

Gruß aus Ludwigsburg
 
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Alt 30.11.2005, 17:29   #19
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Zitat:
Zitat von Janchen
... dies richtet sich immer nach der "Einzigartigkeit" und der "Bildungsgestaltung" einer Klassenfahrt. Wenn z.B. diese Fahrt zur "Bildung" von Wissen zur Unterichtsgestaltung notwendig ist, dann kann sogar eine Reise zum Mars als "notwendig" und somit finanzierbar angesehen werden.
Dann werde ich mal für meine Sachbearbeiter eine Kostenübernahme für eine Bildungsklassenfahrt zum Mars beantragen :lol: :lol: :lol: , ob die sich das genehmigen??
__________________
Man sollte nie vor einem Argument in die Knie brechen, vielleicht überzeugt es nur, beweist aber nichts!
miknuth1 ist offline  
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Alt 28.04.2006, 01:54   #20
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Beiträge: 8
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Alternativ gibt es auch Fördervereine, die auf Antrag und nach Prüfung und Genehmigung des Fördervereins die Kosten zu 100% übernehmen. (selbst erlebt für eine mehrtägige Klassenfahrt nach Frankreich)
Dabei war aus Datenschutzgründen nicht erforderlich den Namen des Kindes und umfangreiche persönliche Angaben zu machen.
Die Einzelheiten können zuvor mit dem Klassen- bzw. Jahrgangsstufenlehrer besprochen werden.

mfg,
lykati
lykati ist offline  
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