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| Tags: arge, gefordert, unterhaltsklage |
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| | #1 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 04.02.2007 Ort: Thüringen
Beiträge: 341
| Heute habe ich beim Arbeitslosen Info Forum dieses Posting gesehen. Was haltet Ihr davon, ist doch wohl der Hammer oder? Ich denke das er nicht verpflichtet gewesen wäre, man kann doch zum Jugendamt gehen und dort wird doch der Unterhalt nach Verdienst ausgerechnet und man hat dann etwas schriftlich für die Arge . Kann ich ihn dann auf Eure Seite verweisen, den er hat noch keine Antwort bekommen und ich glaube er ist ziemlich fertig. Im voraus Danke ! Bin ein wenig entäuscht, das ich zu meinen Beitrag keine Antworten bekommen habe! An was liegt es ? Geändert von madame (19.02.2007 um 10:29 Uhr). Grund: Keine Antwort |
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| | #2 | |
| Redaktion Registriert seit: 18.06.2005 Ort: M. bei Bonn
Beiträge: 2.597
| Zitat:
Erst mal willkommen hier. Zu Deiner Frage über fehlende Antworten zu Deinem Thema kann ich nur vermuten, daß sich offenbar niemand dazu berufen fühlte, etwas zu antworten, angeschaut haben es sich fast fünfzig User...... Das kann schon mal passieren... ;)
__________________ Beste Grüße aus M. bei Bonn von Curt The Cat ------------------------------- Alle meine Beiträge und Antworten entspringen meiner pers. Meinung und Erfahrungen , stellen daher keinerlei Rechtsberatung dar ! "Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht" - Bertold Brecht Lieber aufrecht sterben, als auf Knien leben... deshalb WIDERSTAND!!! Spendenkonto: Trägerverein Erwerbslosen Forum Deutschland, Sparkasse Bonn, BLZ 38050000, Kto 1900057306 | |
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| | #3 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 04.02.2007 Ort: Thüringen
Beiträge: 341
| Vielen Dank für die schnelle Antwort, dachte schon hätte einen Fehler gemacht weil das Thema ja aus einen anderen Forum stammt.Wollte auch nur helfen ! Gruss aus Thüringen |
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| | #4 |
| Redaktion Forumnutzer Registriert seit: 16.06.2005 Ort: Bonn
Beiträge: 11.979
| Allerdings wollen wir hier nicht über ein Thema diskutieren, was in einem anderen Forum diskutiert wird. Da scheint es uns wichtiger, dass die Menschen mit ihren Problemen hier diskutieren. Ansonsten ergibt so etwas sehr leicht eine "Was wäre wenn...-Debatte", die aber kaum hilfreich ist.
__________________ Gruß aus dem Rheinland Martin Spendenkonto: Trägerverein Erwerbslosen Forum Deutschland Sparkasse Bonn BLZ 380 500 00 Konto 1900 0573 06 Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung. Bitte beachten: Telefonate, PNs, E-Mails mit dem Erwerbslosen Forum Deutschland |
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| | #5 | |
| Gast
Beiträge: n/a
| Zitat:
Hab grad eben noch selbst mit dem Amtsgericht telefoniert und muß morgen hin, mit Richter sprechen...auch wegen Klage Kindesunterhalt, und weil ich sicher gehen möchte, daß meine Tochter nachher nicht auf irgendwelchen Kosten sitzen bleibt... ich möchte zuerst schriftlich haben, ob sie Prozeßkostenhilfe bekommt, bevor sie einen Anwalt aufsucht... und da es ein sehr komplizierter Sachverhalt ist... Hab mir den Bitrag mal durchgelesen, und ich muuß sagen, da sind Fehler gemacht worden: denke nicht, daß es etwas bringt, nun die Arge zu verklagen. Wenn man vorher wußte, daß die mutter nicht leistungsfähig ist, hätte man sie nicht verklagen dürfen, egal, womit die ARGE droht. Ich hätte der ARGE klar gemacht, daß sie gerne selbst an die Mutter herantreten kann... es gibt ja Überleitungsanspruch oder wie immer man das nennt...Arge zahlt und holt sich das Geld wieder... (so wirds übrigens hier gehandhabt...) ...oder ich hätte die ARGE vorher aufgefordert, die mir entstehenden Kosten zu übernehmen, damit ich klagen kann. Und bei Ablehnung und Kürzung meiner Hilfe geklagt, und dann mit gutem Erfolg! Ih denke, jetzt bräuchte man einen sehr guten Anwalt, und ob der noch was erreichen wird - Glückssache, würd ich schätzen. Gruß aus Ludwigsburg | |
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| | #6 | |
| Erfahrener Benutzer Registriert seit: 11.02.2006 Ort: Kassel / Hessen
Beiträge: 4.487
| Zitat:
... tut mir leid das kann ich so nicht nachvollziehen o.k. Arco! Ich kann nachvollziehen, daß DU das nicht nach vollziehen kannst, aber dann klär' das bitte mit Herrn Behrsing via PN...! Edit Curt The Cat ;) Geändert von Curt The Cat (20.02.2007 um 20:07 Uhr). | |
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| | #7 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 04.02.2007 Ort: Thüringen
Beiträge: 341
| Zitat:
Dieses Thema wurde ja eben nicht in den anderen Forum diskutiert, ich fragte auch lediglich, ob ich ihn auf Eure Seite verweisen könnte ! | |
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| | #8 | |
| Redaktion Forumnutzer Registriert seit: 16.06.2005 Ort: Bonn
Beiträge: 11.979
| Zitat:
Es iust aber schlecht, wenn wir über etwas diskutieren, ohne dass die Personen daran beteiligt sind, um die es geht. Wir sind ja schließlich nicht bei Sabine Christiansen.
__________________ Gruß aus dem Rheinland Martin Spendenkonto: Trägerverein Erwerbslosen Forum Deutschland Sparkasse Bonn BLZ 380 500 00 Konto 1900 0573 06 Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung. Bitte beachten: Telefonate, PNs, E-Mails mit dem Erwerbslosen Forum Deutschland | |
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| | #9 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.09.2005
Beiträge: 13.570
| Öhm, nur mal nebenbei, hier wird ständig über Leute diskutiert, die nicht dabei sind( oder sind unsere Damen/Herren Politiker keine Leute), - natürlich jetzt ironisch gemeint! |
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| | #10 |
| Gast
Beiträge: n/a
| Leute, was ist los? Beitrag 1: "Kann ich ihn dann auf Eure Seite verweisen, den er hat noch keine Antwort bekommen und ich glaube er ist ziemlich fertig." Ich denke, da würde er sich freuen Antworten schon vorzufinden.... die Anfrage kam ja wohl weil er eben im anderen Forum keine Hilfe bekommen hat! |
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| | #11 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 01.06.2006
Beiträge: 172
| Hallo, aus eigner Erfahrung bin ich erstaunt. Warum sollst Du klagen? Die schreiben doch selber den zu leistenden Elternteil an? Ich persönlich würde sagen - das ist so ein Fall wo versucht wird auf dem Rücken des Kindes die Kräfte zwischen Jugendamt und Arbeitsamt auszutesten. Die Kosten sind vermeitbar gewesen. Einen Tipp hätte ich - hoffe Du stehst mir den Damen und Herren dort gut. Frage welche Erklärungen (hier bei mir gibt es so einige die gegenüber den Kunden gern verschwiegen werden) zwischen Jugendamt / Arbeitsamt ausgetauscht wurden. Ich würde mir als nächstes dann einen Beratungsschein holen - je nachdem welche Infos getauscht wurden - und einen Anwalt aufsuchen, weil das sind vermeitbare Kosten gewesen, da ja bereits des Jugendamt prüfte und somit soll gefälligst des Arbeitsamt die Kosten tragen. sindytomlea |
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| | #12 | |
| Erfahrener Benutzer Registriert seit: 11.02.2006 Ort: Kassel / Hessen
Beiträge: 4.487
| Zitat:
... tscha so ähnlich hatte ich das auch geschrieben ............... Richtig Arco, nur so ähnlich und deshalb hab' ich das editiert! Edit Curt The Cat Geändert von Curt The Cat (21.02.2007 um 21:02 Uhr). | |
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