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| Tags: arge, hauptmietvertrag, kopie, original, reicht |
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| | #1 |
| Neuer Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 28.10.2005
Beiträge: 27
| Hallo. Ich wohne in einem Untermietverhältnis (siehe hierzu auch http://www.elo-forum.org/miete-soll-...ight=megagonzo ) Nachdem ich von der ARGE aufgefordert wurde, den Hauptmietvertrag vorzulegen, weigerte sich mein Untervermieter erst - Nach einem gemeinsamen Besuch bei der ARGE, wo mir gedroht wurde es gebe kein Geld solange ich nicht den Hauptmietvertrag vorlege, egal ob ich darauf Zugriff habe oder nicht, machte er mir eine Kopie um dem Theater ein Ende zu machen und wir schwärzten seine ehemalige Adresse, die Adresse der Vermieterin und deren Kontodaten. Ich kann mir nicht vorstellen das sie es möchte, wenn die ARGE Einblick darin hat, ich weiss ja auch gar nicht, inwiefern ich mich Datenschutzrechtlich strafbar o.ä. mache. Eigentlich wollten wir beide der ARGE aus Prinzip den Hauptmietvertrag nicht geben, aber um Schwierigkeiten aus dem Weg zu gehen und guten Willen zu zeigen, schickte ich ihn zu. Anbei eine Bestätigung der Hauptvermieterin, das in der Wohnung untervermietet werden darf (wurde auch explizit von der ARGE verlangt). Jetzt, nach zwei Wochen bekomme ich ein Schreiben, das ich das ORIGINAL zur Einsicht vorlegen soll. Miete habe ich für diesen Monat von der ARGE noch nicht bekommen, nur meinen Regelsatz. Und das bleibt auch so, bis sie den Hauptmietvertrag sehen, und zwar in der Form wie es ihnen genehm ist. Jetzt platzt uns beiden langsam der Kragen und wir wollen beide (Ich und mein Untervermieter) der ARGE nicht einen Zentimeter weiter entgegen kommen, ich denke ich habe schon mehr als genug getan. Meine Untervermieter will den ganzen Fall dem Datenschutzbeauftragten unseres Bundeslandes schildern, um Druck zu machen. Aber was soll ich derweil tun ? Muss ich wirklich die Sache vor Gericht bringen, gibt es keine andere Möglichkeit ? mfg megagonzo |
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| | #2 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 19.06.2005 Ort: Hamburg
Beiträge: 989
| Auszug aus: Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen L 8 AS 165/06 ER 22.06.2006 Zitat:
__________________ "Zynisch ist nicht der Satiriker, sondern die Gesellschaft." Gabriella Lorenz PeNG! Aktive Erwerbslose und Geringverdiener e.V. Hamburg | |
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| | #3 |
| Neuer Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 28.10.2005
Beiträge: 27
| Mir ist grade eine Idee gekommen : Da mein Vermieter für die Datengier der ARGE ja nichts kann und mit denen nichts zu tun hat, könnte er mir doch eine schriftliche Kündigung mit Frist zum sagen wir mal 10. März setzen - wenn ich die ausstehende Miete bis dahin nicht erbracht habe. Es kann doch nicht zu meinem Nachteil sein, wenn ich keine Originale, die mir nicht gehören, nicht vorlege - und dann auch noch mit allen Daten. Wenn die ARGE bis dahin nicht zahlt, kann ich dann Anzeige wegen unterlassener Hilfeleistung o.ä. stellen, da ich ja dann faktisch auf der Strasse sitze ? |
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