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ALG II

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Alt 12.02.2007, 20:56   #1
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Registriert seit: 02.09.2006
Beiträge: 7
Standard arbeitsbedingter Umzug, welche Leistungen sind möglich?

Hallo,

ich ziehe demnächst, arbeitsbedingt, in eine 200 Kilometer entfernte Stadt. Meine Frage hierzu: Welche Leistungen der ARGE sind hier möglich? Das die Kaution der neuen Wohnung als Darlehen gewährt wird ist mir bekannt, ebenso der Umzugs-LKW, aber wie sieht es mit doppelter Mietzahlung aus oder wenn die neue Wohnung unrenoviert ist, eine Küche fehlt etc.?

Ich danke Euch im voraus.
che2006de ist offline  
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Alt 12.02.2007, 21:14   #2
Redaktion
Forumnutzer
 
Benutzerbild von Martin Behrsing
 
Registriert seit: 16.06.2005
Ort: Bonn
Beiträge: 11.979
Standard

Beginnst Du eine neue Arbeit oder musst du wegen Deiner Arbeit umziehen. Im 2. Fall wäre der Arbeitgeber zuständig. Im ersten Fall ist das STichwort Mobilitätshilfen § 53 SGB III- - Also alle Leistungen, die nach dem SGB III möglich sind
http://gesetze.bmas.bund.de/Gesetze/sgb03x053.htm
http://gesetze.bmas.bund.de/Gesetze/sgb03x054.htm
http://gesetze.bmas.bund.de/Gesetze/sgb03x055.htm

und Anhang beachten. Dies sind die Weisungen der Arbeitsagentur


und zusätzlich SGB II-Leistungen und Förderungen.
Angehängte Dateien
Dateityp: pdf Mobilitaetshilfe.pdf (30,6 KB, 67x aufgerufen)
__________________
Gruß aus dem Rheinland

Martin

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Sparkasse Bonn BLZ 380 500 00 Konto 1900 0573 06

Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen
entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung.

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Martin Behrsing ist offline  
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Alt 13.02.2007, 03:03   #3
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 02.09.2006
Beiträge: 7
Standard

Ich beginne eine neue Arbeit aus ALG II heraus.

Danke für die Infos. :-)
che2006de ist offline  
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Alt 13.02.2007, 12:39   #4
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 02.09.2006
Beiträge: 7
Standard

@MartinBehrsing

sind in diesen Gesetzen auch die "Erstausstattungskosten" geregelt, wenn die neue Wohnung am Arbeitsort keine Küche hat oder unrenoviert ist z. B.?

wenn ich das richtig sehe, sind das alles Kann-Leistungen oder?

Nochmals großes Danke.
che2006de ist offline  
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Alt 13.02.2007, 12:57   #5
Redaktion
Forumnutzer
 
Benutzerbild von Martin Behrsing
 
Registriert seit: 16.06.2005
Ort: Bonn
Beiträge: 11.979
Standard

Hallo,

Kann-Leistung bedeutet nicht, dass sie beliebig von der Laune des Sachbearbeiters abhängen. Dieser muss eine Ermessensentscheidung fällen und muss dieses auch begründen. Bei ALG2 muss die Nichtgewährung schon gewichtige Gründe haben.
__________________
Gruß aus dem Rheinland

Martin

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