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| Tags: arbeitsbedingter, leistungen, moeglich, umzug, welche |
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| | #1 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 02.09.2006
Beiträge: 7
| Hallo, ich ziehe demnächst, arbeitsbedingt, in eine 200 Kilometer entfernte Stadt. Meine Frage hierzu: Welche Leistungen der ARGE sind hier möglich? Das die Kaution der neuen Wohnung als Darlehen gewährt wird ist mir bekannt, ebenso der Umzugs-LKW, aber wie sieht es mit doppelter Mietzahlung aus oder wenn die neue Wohnung unrenoviert ist, eine Küche fehlt etc.? Ich danke Euch im voraus. |
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| | #2 |
| Redaktion Forumnutzer Registriert seit: 16.06.2005 Ort: Bonn
Beiträge: 11.979
| Beginnst Du eine neue Arbeit oder musst du wegen Deiner Arbeit umziehen. Im 2. Fall wäre der Arbeitgeber zuständig. Im ersten Fall ist das STichwort Mobilitätshilfen § 53 SGB III- - Also alle Leistungen, die nach dem SGB III möglich sind http://gesetze.bmas.bund.de/Gesetze/sgb03x053.htm http://gesetze.bmas.bund.de/Gesetze/sgb03x054.htm http://gesetze.bmas.bund.de/Gesetze/sgb03x055.htm und Anhang beachten. Dies sind die Weisungen der Arbeitsagentur und zusätzlich SGB II-Leistungen und Förderungen.
__________________ Gruß aus dem Rheinland Martin Spendenkonto: Trägerverein Erwerbslosen Forum Deutschland Sparkasse Bonn BLZ 380 500 00 Konto 1900 0573 06 Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung. Bitte beachten: Telefonate, PNs, E-Mails mit dem Erwerbslosen Forum Deutschland |
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| | #3 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 02.09.2006
Beiträge: 7
| Ich beginne eine neue Arbeit aus ALG II heraus. Danke für die Infos. :-) |
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| | #4 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 02.09.2006
Beiträge: 7
| @MartinBehrsing sind in diesen Gesetzen auch die "Erstausstattungskosten" geregelt, wenn die neue Wohnung am Arbeitsort keine Küche hat oder unrenoviert ist z. B.? wenn ich das richtig sehe, sind das alles Kann-Leistungen oder? Nochmals großes Danke. |
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| | #5 |
| Redaktion Forumnutzer Registriert seit: 16.06.2005 Ort: Bonn
Beiträge: 11.979
| Hallo, Kann-Leistung bedeutet nicht, dass sie beliebig von der Laune des Sachbearbeiters abhängen. Dieser muss eine Ermessensentscheidung fällen und muss dieses auch begründen. Bei ALG2 muss die Nichtgewährung schon gewichtige Gründe haben.
__________________ Gruß aus dem Rheinland Martin Spendenkonto: Trägerverein Erwerbslosen Forum Deutschland Sparkasse Bonn BLZ 380 500 00 Konto 1900 0573 06 Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung. Bitte beachten: Telefonate, PNs, E-Mails mit dem Erwerbslosen Forum Deutschland |
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