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ALG II

Hartz 4 und Brille; in Forum: Information; Hallo an alle, ich war kürzlich beim Optiker und habe einen Sehtest machen lassen, dabei kam heraus, dass ich dringend eine Brille benötige. Ich bekomme ALG II und kann die ...
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Alt 05.02.2007, 15:26   #1
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Frage Hartz 4 und Brille

Hallo an alle,

ich war kürzlich beim Optiker und habe einen Sehtest machen lassen, dabei kam heraus, dass ich dringend eine Brille benötige. Ich bekomme ALG II und kann die Kosten halt nicht selbst tragen. Gibt es eine Möglichkeit, dass die Kosten für die Brille übernommen werden? Oder an wen kann ich mich wenden, um Hilfe zu bekommen, da ich dringend eine Brille brauche.
Danke für die Hilfe
LG,
Karabienchen
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Alt 05.02.2007, 15:36   #2
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Kosten für eine Brille werden von der Krankenkasse übernommen, nicht von der ARGE, Gestell gibts kostenlos ( bei F..), Gläser im Sinne der Härtefallregelung , muss Du aber beantragen, ansonsten musst Du die Gläser bezahlen
Arania ist offline  
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Alt 05.02.2007, 15:47   #3
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Zitat:
Zitat von Arania Beitrag anzeigen
Kosten für eine Brille werden von der Krankenkasse übernommen, nicht von der ARGE, Gestell gibts kostenlos ( bei F..), Gläser im Sinne der Härtefallregelung , muss Du aber beantragen, ansonsten musst Du die Gläser bezahlen
Danke für Deine Antwort. D.h. für die Gläser stelle ich dann einen Antrag bei der der Arge?? Und kann ich dann da einfach reinschreiben, dass ich die Brille brauche, und die Ergebnisse des Sehtest mitschicken. Oder wie läuft dann ab? Ich kenn mich nicht so aus und weiß nicht, wie ich das am besten mache.
Karabienchen ist offline  
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Alt 05.02.2007, 16:08   #4
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Die ARGE hat nichts damit zu tun, Du musst mit Deiner Krankenkasse sprechen, ich kenne jedenfalls leider keinen Fall wo die ARGE sich daran beteiligt hat, aber vielleicht kommen da noch Antworten mit anderen Tipps
Arania ist offline  
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Alt 05.02.2007, 16:17   #5
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Zitat:
Zitat von Arania Beitrag anzeigen
Die ARGE hat nichts damit zu tun, Du musst mit Deiner Krankenkasse sprechen, ich kenne jedenfalls leider keinen Fall wo die ARGE sich daran beteiligt hat, aber vielleicht kommen da noch Antworten mit anderen Tipps
Okay, dann wende ich mich an die Krankenversicherung. Akzpetiert die Versicherung denn einen Sehtest vom Optiker, oder müsste ich denn noch mal vom Augenarzt vornehmen lassen oder ist das egal? Danke.
LG Karabienchen
Karabienchen ist offline  
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Alt 05.02.2007, 18:33   #6
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Ich denke das ist egal, denn die Sehtests dürfen ja nur von Optikern vorgenommen werden die die Leistung mit der Kasse abrechnen können
Arania ist offline  
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Alt 05.02.2007, 19:02   #7
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Uns hat man gesagt, seit dem 1.1.2004 werden Brillen und Gläser in keinem Fall mehr von der KK übernommen.
DomiOh ist gerade online  
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Alt 05.02.2007, 19:09   #8
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Nun ja, Brille- F. so ist die Werbung und die stimmt auch immer noch
Arania ist offline  
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Alt 05.02.2007, 19:13   #9
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Blinzeln

Hallo Karabienchen,
also ich würde mich zunächst mal bei deiner Krankenkasse erkundigen, denn in vielen Fällen zahlen die Kassen nur noch Gläser, aber nur bis zu einem bestimmten Festpreis.(Da weiß der Optiker mehr).Siehe auch hier:Beispiel: AOK Hessen:http://www.aok.de/index.php?logurl=%...n.php&bl_neu=9
Ansonsten besteht bei manchen Optikern auch die Möglichkleit eines Ratenkaufs über deren Abrechnungsstelle "Optica" (wenn der Optiker mit der Firma Dr.Güldener arbeitet.Am besten mal nachfragen).

Gruß Robert ;)
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"Träume nicht dein Leben, sondern lebe deinen Traum"

Alle von mir gemachten Aussagen sind ausschließlich meine persönliche Meinung
und stellen keine Rechtsberatung dar.
RobertKS ist offline  
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Alt 05.02.2007, 19:18   #10
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Zitat:
Zitat von DomiOh Beitrag anzeigen
Uns hat man gesagt, seit dem 1.1.2004 werden Brillen und Gläser in keinem Fall mehr von der KK übernommen.
so etwas ähnliches hat man mir auch gesagt - mein Antrag für Gleitsichtgläser liegen schon seit Monaten bei der ARGE.
Der Optiker hat mich auch aufgeklärt, daß für mich nur bestimmte Gläser in Frage kommen. Also die billigen aus der Werbung passen von der Stärke und Machart gar nicht und so kommen nur zwei Glasmodelle in Frage - teuer (690,-) und ganz teuer (?)

Auch soll ein Richter eine Klage wegen Gleitsichtbrille mit Verweis auf die günstige Werbung abgelehnt haben - dabei aber die Glastechnik vergessen haben. Informiere dich mal bei Zeiss oder Esilor was die so an Gläsern anbieten - danach kannst du sicher auch besser begründen, wieso du solche Gläser brauchst. Macht mehr Eindruck bei der Klage gegen die Ablehnung.

viel erfolg

Zu der Werbefirma habe ich kein gutes Verhältnis - die haben in unterschiedlichen Filialen zweimal eine einfache Fernbrille falsch "vermessen".
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viele grüße bruno (human being uLtd.)
Politik/Bürokratie : Wir machen alles, außer ehrlich!
über € 25.000 Schaden an ALG-II durch meine ARGE und über € 12.000 durch die FM - Großer showdown auf meiner Webseite - Typisch Politiker/Beamter... - ÜBERFÜHRT ! Mal sehen, wie es mit diesem eher christlichen Politiker und Beamten nun weitergeht * Bitte Webseite weitergeben - danke
* "Politik lügt, ARGE betrügt, Bürokratie mordet" * Die Würde des Menschen war unantastbar! vor HartzIV *
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Alt 05.02.2007, 19:34   #11
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Hm, vielleicht geht es hier aber um ganz normale Gläser?
Arania ist offline  
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Alt 05.02.2007, 19:44   #12
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Zitat:
Zitat von Arania Beitrag anzeigen
Hm, vielleicht geht es hier aber um ganz normale Gläser?
das ist halt das übliche Problem - ALLE Informationen geben, statt nur "Brille und Gläser". Ich gestehe es auch gerne, daß meine telepathischen Fähigkeiten sehr unterentwickelt sind und ich deshalb die altmodischen Buchstaben gerne benutze. :)
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Alt 05.02.2007, 23:03   #13
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Damit meine ich natürlich : Auch die Gläser werden NICHT bezahlt
DomiOh ist gerade online  
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Alt 06.02.2007, 00:06   #14
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Beiträge: 592
Standard Brille Gläser

Stehe dieses auch gerade durch , ab JULI 06) und bin nun am SG gelandet. Wie es ausschaut, geht es wieder ans Sozialamt zurück- Ablehnung Arge und Sozialamt liegt vor. Einer schiebt es auf den anderen, Gerichtsentscheide von Anderen gelten für die Sachbearbeiter nicht. Jedeer muß sein eignes Urteil - Beschluss bekommen. Versuch einmal als Darlehn zu beantragen. Firma Apollo macht ja riesen Werbung für 19.90 € eine Brille in jeder Sehstärke.Evtl. kannst Du dort etwas erreichen, selbst wenn Du Dir ein besseres Gestell aussuchst, bist Du immer noch etwas günstiger dran. Viel Erfolg
Gruß Helga Ulla
Helga Ulla ist offline  
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Alt 06.02.2007, 00:21   #15
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Ort: Gummersbach
Beiträge: 14
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Karabienchen

Du musst es bei der ARGE beantragen.
Die verlangen dann von 3 Optiker einen kosten Voranschlag, die musst du dir besorgen.
Aber die Gläser einfach also ohne Endspiegelung und keine Tönung.

Das sagte die ARGE mir so.

Geändert von wolliohne (06.02.2007 um 09:54 Uhr).
wolle49 ist offline  
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Alt 06.02.2007, 09:52   #16
Redaktion
 
Registriert seit: 19.08.2005
Ort: Bonndeshauptstadt
Beiträge: 5.168
Cool Kontaktlinsen

sind meine Empfehlung !

Trage seit ca.15 Jahren harte Kont.Linsen ( kosten zw.90,- und 180,-€)
Mir ist klar das nicht jeder diese Linsen vertragen kann,aber vom Preis her gesehen eine wirkliche Alternative.

Mit den 2. ..........
__________________
Dem Deutschen Volke

Runtergeknechtet zur bitteren Armut und Hungerlöhnen durch die Menschenverachtende Politik der früheren RotGrünen- und heutigen großen Koalition,die sehr gerne alle paar Monate die Daumenschrauben fester anzieht

Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung und stellen keinerlei Rechtsberatung dar.

Geändert von wolliohne (06.02.2007 um 09:54 Uhr).
wolliohne ist offline  
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Alt 06.02.2007, 11:42   #17
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Benutzerbild von Atlantis
 
Registriert seit: 18.06.2005
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Brillengestelle und -gläser trägt die Kasse außer in Einzelfällen nicht. (LSG NRW 17.05.2005 - L 9 B 10/05 SO ER) Generelle Ausnahme: Sie sind stark sehbehindert oder unter 18 Jahre alt.

„Der Gesetzgeber belastet... die Regelsätze mit Anteilen einmaliger Leistungen der Krankenhilfe und hat keinerlei Regelungen über eine etwaige Anpassung der Regelsätze getroffen.“ (VGH Bay 02.09.2004, info also 2004, 265)
Kranke werden mit Regelsatzkürzungen bestraft Das gilt auch 2006 noch.
Nach Meinung des VGH Bayern gehört die Versorgung mit einer medizinisch notwendigen Bifokalbrille im Wert von 212 € zum notwendigen Lebensunterhalt und ist nicht vom Ausschluss durch die Krankenversicherung und die Krankenhilfe erfasst. (ebda., 265)


Stellen Sie mit dieser Begründung Anträge auf medizinisch notwendige Leistungen. die die Kasse ab 2004 nicht trägt.Wenn Sie nicht im Regelsatz enthalten aber notwendig sind, dürfte
Sie eigentlich nicht darlehensweise gewährt werden. Wenn Sie dennoch nur ein --> Darlehen bekommen, können Sie Ihren Fallmanager auf § 44 SGB II aufmerksam machen. „Die Träger von Leistungen nach diesem Buch dürfen Ansprüche erlassen, wenn deren Einziehung nach Lage des einzelnen Falles unbillig wäre.“ Und das wäre es doch wohl.

Wenn eine Brille zur Aufnahme oder Fortsetzung einer Arbeit,
Ausbildung oder Arbeitsgelegenheit notwendig ist, kann sie auch im Rahmen der „freien Förderung“ übernommen werden. (§ 10 Abs. 1 B 111 i.V, mit § 16 Abs. 2 SGB II) Wenn z.B. ein Führerschein zu diesem Zweck übernommen wird. dann erst Recht eine Brille. Natürlich als Beihilfe.

Geändert von Atlantis (06.02.2007 um 11:44 Uhr).
Atlantis ist offline  
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Alt 28.02.2007, 19:15   #18
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Hmm grau ist alle Theorie
F.* u. a. Brillengläser in meiner Sehstärke -7 -8 dptr(nicht Bifokal) 149.-
" Bifokal 680.-Geht auch teuerer

Gestell für Brillen billigste Variante 59.- F.* für dptr -7
Bifokalgeeignet 99.- bei A.
übernommen von KK 0.-
andere Ämter 0.-
als Darlehen ja (bis das abgezahlt ist bräucht ich ne neuer Brille
Ergebnis meine Mutter zahlt mir von Ihrer Rente die Brille (ich bin 52 Jahre alt)

Die Schlussfolgerungen die ich mittlerweile ziehe ?
-ich ********* habe seit meinem 17.Lebensjahr an das falsche System geglaubt
-wobei es gibt sogar positive Beispiele in unserem Land
so ist Herr Glos ein herausragendes Beispiel für die Integration geistig Behinderter
!!! dies ist ausdrücklich meine persönliche Meinung und deckt sich vermutlich nicht mit den Betreibern dieses Forums !!!


Stand Feb 2007
__________________
ein System indem die Arbeit von unterbezahlten Praktikanten erledigt wird und die Leitlinien von BWL-Studenten festgelegt werden ist zwangsläufig zum Untergang verurteilt

Geändert von Erlic (28.02.2007 um 19:20 Uhr).
Erlic ist offline  
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Alt 28.02.2007, 20:25   #19
Wölfin
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Beiträge: n/a
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Zitat:
Zitat von Erlic Beitrag anzeigen
so ist Herr Glos ein herausragendes Beispiel für die Integration geistig Behinderter
Sehr schön!

Dass Deine alte Mutter Dir als erwachsenem Sohn Deine Brille zahlen "muss", weil KK und Ämter Dich im Stich lassen, ist weniger schön. Zeigt aber, wie Du schon sagst, in welchem System wir leben.
 
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Alt 28.02.2007, 22:58   #20
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Hm, beantrage EU Rente da Du Dir die Brille nicht leisten kannst und ohne nicht arbeitsfähig bist..
münchnerkindl ist offline  
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