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ALG II

AGB II Antrag gestellt und schon einen Fehler gemacht?; in Forum: Information; Hallo zusammen, ich hab dieses Forum erst gestern gefunden. Leider... Ich hatte gestern den Antrag auf AGBII gestellt und wohl schon ein fehler gemacht? Ich habe zwei Erklärungen unterschrieben, von ...
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Alt 30.01.2007, 08:27   #1
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Standard AGB II Antrag gestellt und schon einen Fehler gemacht?

Hallo zusammen,

ich hab dieses Forum erst gestern gefunden. Leider...

Ich hatte gestern den Antrag auf AGBII gestellt und wohl schon ein fehler gemacht? Ich habe zwei Erklärungen unterschrieben, von dem die zweite wohl so eine Art Darlen ist!?
Zitat:
Ich,xxx, bin davon unterrichtet worden, das mir die leistung nach dem Sozialgesetzbuch II in Form eines Darlens gemäß (kreuzchen bei § 23 (5) SGB II) gewährt wird.
Hab ich das jetzt richtig verstanden, das alles was ich an Leistungen von der Arge bekomme zurückgezahlt werden muß? Und wenn ich das später nicht kann?

Da für den Antrag noch einige wenige Sachen fehlen, habe ich in knapp 2 Wochen noch einen Vorsprachetermin bei denen.
Bei dem schreiben was ich mitbekommen habe ist eine Anlage dabei von dem ich nicht weiß was das ist. Vieleicht weiß das einer von euch?

Zitat:
Überleitung von Unterhaltsansprüchen
Hier: Anhörung gemäß § 24 Sozialgesetzbuch X (SGB X)

Ich bin davon unterrichtet worden, das beabsichtigt ist, die dem Grund nach bestehenden Unterhaltsansprüche gegen meinem getrennt lebenden Ehemann/den nicht betreuenden Elternteil meiner Kinder auf die Arbeitsgemeinschaft (Stadtname) als Trägerin der Grundsicherrung für Arbeitssuchende gemäß § 33 SGB II überzuleiten.

Mir wird hiermit gemäß §24 SGB II) Gelegenheit gegeben, mich zu der beabsichtigten Maßnahme zu äußern...

...
Also dieses schreiben ist mir suspekt. Was meinen die denn damit? (hoffendlich nicht das was ich denke)
__________________
Ich bin nicht etwa durch göttliche Fügung unfehlbar. Dass ich mich niemals irre und immer Recht habe, ist nicht mehr als Zufall
Biggi74 ist offline  
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Alt 30.01.2007, 10:15   #2
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Beiträge: 2.271
Standard Re: AGB II Antrag gestellt und schon einen Fehler gemacht?

Zitat:
Zitat von Biggi74
Hallo zusammen,

ich hab dieses Forum erst gestern gefunden. Leider...

Ich hatte gestern den Antrag auf AGBII gestellt und wohl schon ein fehler gemacht? Ich habe zwei Erklärungen unterschrieben, von dem die zweite wohl so eine Art Darlen ist!?
Zitat:
Ich,xxx, bin davon unterrichtet worden, das mir die leistung nach dem Sozialgesetzbuch II in Form eines Darlens gemäß (kreuzchen bei § 23 (5) SGB II) gewährt wird.
Hab ich das jetzt richtig verstanden, das alles was ich an Leistungen von der Arge bekomme zurückgezahlt werden muß? Und wenn ich das später nicht kann?

Da für den Antrag noch einige wenige Sachen fehlen, habe ich in knapp 2 Wochen noch einen Vorsprachetermin bei denen.
Bei dem schreiben was ich mitbekommen habe ist eine Anlage dabei von dem ich nicht weiß was das ist. Vieleicht weiß das einer von euch?

Zitat:
Überleitung von Unterhaltsansprüchen
Hier: Anhörung gemäß § 24 Sozialgesetzbuch X (SGB X)

Ich bin davon unterrichtet worden, das beabsichtigt ist, die dem Grund nach bestehenden Unterhaltsansprüche gegen meinem getrennt lebenden Ehemann/den nicht betreuenden Elternteil meiner Kinder auf die Arbeitsgemeinschaft (Stadtname) als Trägerin der Grundsicherrung für Arbeitssuchende gemäß § 33 SGB II überzuleiten.

Mir wird hiermit gemäß §24 SGB II) Gelegenheit gegeben, mich zu der beabsichtigten Maßnahme zu äußern...

...
Also dieses schreiben ist mir suspekt. Was meinen die denn damit? (hoffendlich nicht das was ich denke)
Hallo Biggi,

dazu müsste man erst einmal wissen, ob Du selbst schon Unterhaltsansprüche für Dich bzw. für Deine Kinder Deinem Mann gegenüber geltend gemacht hast bzw. ob Du Unterhalt erhältst. Falls Du nämlich z.B. keinen Unterhalt bekommst, jedoch Anspruch darauf hast, wird die ArGe diesen dann versuchen durchzusetzen und sich das Geld - wenn der Unterhaltsanspruch auf sie übergeleitet ist - von Deinem Ex zurückholen. Er wird angeschrieben werden und Auskünfte über sein Einkommen geben müssen.

Warum Du AlgII nur als Darlehen erhältst, kann ich Dir leider auch nicht sagen... es gibt allerdings bestimmte Umstände, unter denen AlgII nur als Darlehen gewährt wird.

Gruß, Arwen
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Alt 30.01.2007, 10:51   #3
Redaktion
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Beiträge: 2.129
Standard

Zitat:
Warum Du AlgII nur als Darlehen erhältst, kann ich Dir leider auch nicht sagen... es gibt allerdings bestimmte Umstände, unter denen AlgII nur als Darlehen gewährt wird.
Wahrscheinlich wegen den Unterhaltsansprüchen, gewährt die Arge das Alg2 als Darlehen, d.h. die Arge schiesst das Geld in Höhe der U-Ansprüche erstmal vor.


Gruss
Norbert
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Alt 30.01.2007, 11:31   #4
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Registriert seit: 30.01.2007
Ort: NRW
Beiträge: 15
Standard

Hallo :)

@Arwen

ich bekomme schon Unterhalt (1034 €) und belegt habe ich es der Arge auch schon.
Zitat:
es gibt allerdings bestimmte Umstände, unter denen AlgII nur als Darlehen gewährt wird.
Welche Vorraussetzungen wären dies?
__________________
Ich bin nicht etwa durch göttliche Fügung unfehlbar. Dass ich mich niemals irre und immer Recht habe, ist nicht mehr als Zufall
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Alt 30.01.2007, 12:38   #5
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Beiträge: 13.570
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Bei ungeklärten Ansprüchen an dritte anderer Art z.B.
Arania ist gerade online  
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Alt 30.01.2007, 15:18   #6
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Standard

Zitat:
Zitat von Biggi74
Hallo :)

@Arwen

ich bekomme schon Unterhalt (1034 €) und belegt habe ich es der Arge auch schon.
Zitat:
es gibt allerdings bestimmte Umstände, unter denen AlgII nur als Darlehen gewährt wird.
Welche Vorraussetzungen wären dies?
:kinn: Wenn Du den Unterhalt bei Antragstellung angegeben hast, wundere ich mich auch, warum Du AlgII nur auf Darlehensbasis erhalten sollst... Frage doch mal nach bei Deinem nächsten Termin; das würd' mich auch interessieren.

Meine Unterhaltsansprüche und die meiner Kinder wurden ebenfalls übergleitet. Es hat sich dadurch für mich und die Kids nichts geändert. Den Unterhalt überweist immer noch mein Ex an mich direkt. Ich vermute hier mal, dass es u.a. auch darum geht, dass man zwar nicht für die Kids, jedoch für sich selbst auf Unterhalt verzichten könnte und dieses die ArGe unterbinden und so die Ansprüche dann durchsetzen könnte.

Gruß, Arwen
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