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| Tags: agb, antrag, fehler, gemacht, gestellt, schon |
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| | #1 | ||
| Neuer Benutzer Registriert seit: 30.01.2007 Ort: NRW
Beiträge: 15
| Hallo zusammen, ich hab dieses Forum erst gestern gefunden. Leider... Ich hatte gestern den Antrag auf AGBII gestellt und wohl schon ein fehler gemacht? Ich habe zwei Erklärungen unterschrieben, von dem die zweite wohl so eine Art Darlen ist!? Zitat:
Da für den Antrag noch einige wenige Sachen fehlen, habe ich in knapp 2 Wochen noch einen Vorsprachetermin bei denen. Bei dem schreiben was ich mitbekommen habe ist eine Anlage dabei von dem ich nicht weiß was das ist. Vieleicht weiß das einer von euch? Zitat:
__________________ Ich bin nicht etwa durch göttliche Fügung unfehlbar. Dass ich mich niemals irre und immer Recht habe, ist nicht mehr als Zufall | ||
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| | #2 | |||
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 20.08.2006 Ort: Köln
Beiträge: 2.271
| Zitat:
dazu müsste man erst einmal wissen, ob Du selbst schon Unterhaltsansprüche für Dich bzw. für Deine Kinder Deinem Mann gegenüber geltend gemacht hast bzw. ob Du Unterhalt erhältst. Falls Du nämlich z.B. keinen Unterhalt bekommst, jedoch Anspruch darauf hast, wird die ArGe diesen dann versuchen durchzusetzen und sich das Geld - wenn der Unterhaltsanspruch auf sie übergeleitet ist - von Deinem Ex zurückholen. Er wird angeschrieben werden und Auskünfte über sein Einkommen geben müssen. Warum Du AlgII nur als Darlehen erhältst, kann ich Dir leider auch nicht sagen... es gibt allerdings bestimmte Umstände, unter denen AlgII nur als Darlehen gewährt wird. Gruß, Arwen | |||
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| | #3 | |
| Redaktion Forumnutzer Registriert seit: 23.11.2006 Ort: Köln
Beiträge: 2.129
| Zitat:
Gruss Norbert | |
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| | #4 | |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 30.01.2007 Ort: NRW
Beiträge: 15
| Hallo :) @Arwen ich bekomme schon Unterhalt (1034 €) und belegt habe ich es der Arge auch schon. Zitat:
__________________ Ich bin nicht etwa durch göttliche Fügung unfehlbar. Dass ich mich niemals irre und immer Recht habe, ist nicht mehr als Zufall | |
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| | #5 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.09.2005
Beiträge: 13.570
| Bei ungeklärten Ansprüchen an dritte anderer Art z.B. |
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| | #6 | ||
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 20.08.2006 Ort: Köln
Beiträge: 2.271
| Zitat:
Meine Unterhaltsansprüche und die meiner Kinder wurden ebenfalls übergleitet. Es hat sich dadurch für mich und die Kids nichts geändert. Den Unterhalt überweist immer noch mein Ex an mich direkt. Ich vermute hier mal, dass es u.a. auch darum geht, dass man zwar nicht für die Kids, jedoch für sich selbst auf Unterhalt verzichten könnte und dieses die ArGe unterbinden und so die Ansprüche dann durchsetzen könnte. Gruß, Arwen | ||
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