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| Tags: bedarfsgemeinschaft, mutter, probleme, sohn, zwischen |
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| | #1 |
| Neuer Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 12.07.2006
Beiträge: 27
| eine bekannte von mir hat folgendes problem sie bekommt grundsicherung und der sohn bekommt alg2. er wohnt bei der mutter ,da er erst 18 jahre ist. beide haben desöfteren knatsch , wo der dann sohn ausrastert(Tassen und Teller an der Wand). si streiten sich des öftern auch , der er faul und träge ist und /oder wegen des Geldes Er bezahlt anteilig Miete und Nebenkosten(Bedarfsgemeinschaft) Nun die Frage , kann der Sohn eine eigene Wohnung von der Arge bekommen, wenn es auszieht. ich weiss , der es erst ab 25 Jahre gibt, aber bevor es zu ernsthafteren Ausschreitungen kommt(Androhung durch Schläge des Sohn etc.). Die Frau bekommt Angst, da sie sehr zierlich ist und der Sohn ein sehr guter Esser ist ISt dieses eine Ausnahmesiuation oder muss noch "härter" kommen?? Teddyfritzi |
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| | #2 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.09.2005
Beiträge: 13.570
| Das ist schon eine Ausnahmesituation , aber sie muss belegt werden, das heisst in solchen Fällen muss die Mutter die Polizei rufen und Anzeige erstatten und dann den Sohn aus der Wohnung klagen da er zur BG gehört, in dem Fall muss die ARGE ihm dann eine Unterkunft bezahlen oder das Jugendamt |
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| | #3 | |
| Gast
Beiträge: n/a
| Zitat:
Sie kann ihn doch einfach vor die Tür setzen... würd ich sofort machen, wenn eins meiner Kinder ir das Geschirr an die Wand werfen würde! Gruß aus Ludwigsburg | |
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| | #4 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.09.2005
Beiträge: 13.570
| Das ist aber glaube ich nicht so einfach wenn man als BG geführt wird, und zwar wegen des ALG II, natürlich kann sie ihn herauswerfen, aber dann wird ihr auch das Geld gekürzt, da er nicht mehr in der BG ist, er selber würde dann wohl erstmal gar nichts bekommen wegen U 25, und dann weiss man ja auch nicht ob er freiwillig geht ;) |
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| | #5 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 20.08.2006 Ort: Köln
Beiträge: 2.271
| Ich weiß nicht, ob dieser Weg über die Anzeige unbedingt nötig ist, wenn man es erst mal im Gespräch mit der zuständigen ArGe versuchen könnte. Zitat:
Falls das nicht klappt, kann man ihn immer noch hinauswerfen, bei Verweigerung dann auch evtl. Polizei und die ganze Prozedur. Gruß, Arwen | |
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| | #6 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.09.2005
Beiträge: 13.570
| Vorraussetzung ist halt das er freiwillig die Wohnung verlässt ;) |
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| | #7 |
| Neuer Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 12.07.2006
Beiträge: 27
| Tja da liegt das Problem. Er will nicht. Er is als 18 wurde aus dem Heim gekommen. Er galt als "Problemfall" Sie kam mit ihm überhaupt nciht zurecht .Ich weiss nicht genau,aber sie sagt sie haben keinen Mietvertrag. Teddyfritzi |
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| | #8 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.09.2005
Beiträge: 13.570
| Dann geht nur der Weg den ich in meinem ersten Beitrag beschrieben habe, Polizei, Anzeige |
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| | #9 | |
| Gast
Beiträge: n/a
| Zitat:
Warum sollte man ihr das Geld kürzen? Da gibt es keine Handhabe... im Gegenteil, sie muß dann mindestens ein halbes Jahr die volle Miete bekommen :-) Und wer das Geschirr an die Wand wirft muß dann eben sehen, wie er zurecht kommt, dann kann er ja den Ablehnungsbescheid beim SB an die Wand klatschen... :mrgreen: das sollte nicht ihr Problem sein wie er zurecht kommt, wenn er ihr Angst macht und sie dazu zwingt, ihn raus zu setzen. Gruß aus Ludwigsburg | |
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| | #10 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.09.2005
Beiträge: 13.570
| Nun da er aber nicht freiwillig geht,muss das rauswerfen wohl eingeklagt werden |
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| | #11 | |
| Gast
Beiträge: n/a
| Zitat:
Das ist Privatsache... entweder man tuts oder man läßt es... nur Mieter klagt man raus! Und wenn er "freiwillig" nicht geht, dann wartet man bis er die Wohnung verläßt, stellt die Klamotten vor die Tür und baut ein anderes Schloß ein... eine andere Möglichkeit hat man nicht... übrigens: Klagen dauern oft länger, in der Zwischenzeit könnnte das Geschirr auch statt an die Wand an den Kopf geschmissen werden... Gruß aus Ludwigsburg | |
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| | #12 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.09.2005
Beiträge: 13.570
| Nun erstens kann nicht jeder das so handhaben und zweitens weiss man ja nicht wie aggressiv der junge Mann ist und drittens auch wenn er 18 ist darf man ihm keinesweges so einfach die Koffer die Tür setzen, wenn das sein Wohnsitz ist, auch wenn er nicht im Mietvertrag steht. Ich selbst hätte auch kein Problem damit das zu klären aber das ist auch nicht jedermanns Sache. |
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| | #13 | |
| Gast
Beiträge: n/a
| Zitat:
lassen wir das... jeder muß für sich entscheiden, was er sich bieten läßt... ich jedenfalls würde meinen Sohn nicht anzeigen wollen und erst recht nicht klagen und die Situation weiter aushalten. Eins weiß ich aber: seit eine BG sich verkleinert hat gehts mir besser... wobei: meine Kinder sind noch da :mrgreen: Gruß aus Ludwigsburg | |
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