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kein_lohn_unter10

ALG II

Wozu noch Unterlagen, wenn kein Alg2?; in Forum: Information; Hallo Leutz, am 8.1. habe ich eine neue Arbeit angefangen, nur knapp eine Woche, bevor ich aus dem Alg1 ins Alg2 gerutscht wäre. Das Alg2 hatte ich frühzeitig beantragt (auch ...
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Alt 20.01.2007, 11:47   #1
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Hallo Leutz,

am 8.1. habe ich eine neue Arbeit angefangen, nur knapp eine Woche, bevor ich aus dem Alg1 ins Alg2 gerutscht wäre. Das Alg2 hatte ich frühzeitig beantragt (auch wegen der dazwischen liegenden Feiertage) und habe schon am 2.1. das Alg2 auf dem Konto gehabt, das mir ja erst ab dem 16.1. zugestanden hätte. So weit so gut, ich habe das Alg2 erstmal "geparkt" und werde es natürlich auch nicht ausgeben, denn ich muss es ja zurückzahlen.

Heute bekomme ich Post vom Sozialamt, dem ich meine Arbeitsaufnahme mitgeteilt hatte, sie wollen eine Kopie meines Arbeitsvertrages und die erste Gehaltsabrechnung haben. Sind die nicht ganz gescheit? Die sollen mir doch einfach einen Aufhebungsbescheid schicken (was übrigens das Arbeitsamt schon getan hat), und dann ist gut, wozu soll ich jetzt noch Unterlagen hinschicken?

Weiß da jemand Rat?
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Alt 20.01.2007, 11:50   #2
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Denen geht es erstens natürlich ums Geld um zu sehen, was sie eventuell zurückverlangen können und zweites darum ob es wirklich zu einer Arbeitsaufnahme gekommen ist
Arania ist offline  
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Alt 20.01.2007, 12:04   #3
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Zitat:
Zitat von Arania
Denen geht es erstens natürlich ums Geld um zu sehen, was sie eventuell zurückverlangen können
Das kann man einfach ausrechnen: Anspruch auf Alg2 ab 16.1., Arbeitsaufnahme ab 8.1., also kann alles zurückverlangt werden.

Zitat:
Zitat von Arania
und zweites darum ob es wirklich zu einer Arbeitsaufnahme gekommen ist
Da war das Arbeitsamt nicht so pingelig, die haben direkt nach Erhalt meines Schreibens zurückgeschrieben mit dem Inhalt ungefähr "...Aufnahme einer nicht nur kurzfristigen Tätigkeit...", da waren sie (im Gegensatz zu anderen Gelegenheiten) richtig schnell.

Worum es mir geht, ist einfach die Frage, ob es eine rechtliche Grundlage gibt, auf der das Sozialamt die Unterlagen verlangen kann. Denn wenn ich keine Leistungen bekomme, und davon ist ja nach der derzeitigen Lage auszugehen, dann muss ich auch nicht bei der Gewährung von Leistungen mitwirken.
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Alt 21.01.2007, 21:07   #4
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Zitat:
Zitat von PRONOMEN
Worum es mir geht, ist einfach die Frage, ob es eine rechtliche Grundlage gibt, auf der das Sozialamt die Unterlagen verlangen kann. Denn wenn ich keine Leistungen bekomme, und davon ist ja nach der derzeitigen Lage auszugehen, dann muss ich auch nicht bei der Gewährung von Leistungen mitwirken.
Noch jemand eine Meinung dazu?
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Alt 21.01.2007, 21:09   #5
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Momentan komme ich noch nicht so ganz damit klar, was das Sozialamt mit dem ALG II zu tun hat? ALG II hast Du doch schon bekommen und Sozialhilfe und ALG II ist bei erwerbsfähigen Arbeitslosen zusammengelegt worden?
Arania ist offline  
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Alt 21.01.2007, 21:33   #6
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Zitat:
Zitat von Arania
Momentan komme ich noch nicht so ganz damit klar, was das Sozialamt mit dem ALG II zu tun hat? ALG II hast Du doch schon bekommen und Sozialhilfe und ALG II ist bei erwerbsfähigen Arbeitslosen zusammengelegt worden?
Weißt Du was? Wenn Du mir nicht antworten willst oder nicht antworten kannst, dann sag es einfach. OK?

Ich habe mein Anliegen klar und deutlich geschildert, ich habe zur Verdeutlichung meine Frage präzisiert, und wenn Du eine Antwort weißt, dann gib sie mir, und wenn nicht, dann lass es einfach sein, aber fang nicht solche dämlichen Nebenschauplätze an.
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Alt 21.01.2007, 21:36   #7
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Damit Dir jemand antworten kann muss man zumindest verstehen um was es geht, oder?

Also Angriffe kannst Du Dir sparen, dann viel Glück mit anderen Antworten :party:
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Alt 21.01.2007, 21:36   #8
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Hallo??!

Pronomen, Du meinst nicht das Sozialamt, sondern die ArGe, die die Unterlagen verlangt, oder? Denn wenn es das Sozialamt wäre, dann...:kratz:

Gruß, Arwen
Arwen ist offline  
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Alt 21.01.2007, 21:38   #9
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Darfst nicht nachfragen Arwen, das hat er/sie nicht so gerne
Arania ist offline  
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Alt 21.01.2007, 21:46   #10
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Vielleicht gehört seine Gemeinde zu denen, wo es keine ARGEN gibt und das ALG2 weiterhin über die Kommune ( Sozialamt ) läuft.

Dass es hier Unterschiede gibt im Lande ist vielleicht allen, die etwas Behördenbackround kennen gleich klar, anderen eben nicht. Nachfragen sollten daher schon zugestanden werden.

Nachweis zur Arbeitsaufnahme durch Arbeitsvertrag.
Berechnung von ALG Restansprüche durch Gehalt ( einige verdienen ja nun mehr, andere weniger ).

Also ich halte diese Forderung - noch - für ok.

MissM.
__________________
Ich gebe hier lediglich meine persönlich Meinung und Erfahrungen wieder.

Manchmal ist etwas PISA und Dummheit gar nicht so schlecht. Unvorstellbar was im Land los wäre, wenn die Leute endlich kapieren würden was um sie herum so passiert. (Volker Pispers)
MissMarple ist offline  
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Alt 21.01.2007, 21:48   #11
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:pfeiff:
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Alt 21.01.2007, 21:48   #12
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Zitat:
Zitat von Arwen
Hallo??!

Pronomen, Du meinst nicht das Sozialamt, sondern die ArGe, die die Unterlagen verlangt, oder? Denn wenn es das Sozialamt wäre, dann...:kratz:

Gruß, Arwen
Was Arge sein soll, weiß ich nicht, an der Tür von dem Laden steht dran: Amt für Arbeit und Soziales, und als ich das letzte Mal da vorbeigegangen bin vor drei Jahren, da war es das Sozialamt. Und es ist der Verein, wo ich mein Alg2 beantragt habe.
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Alt 21.01.2007, 21:49   #13
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Na bitte also doch das was ich vermutet habe? Aber einen erst anp


:dampf:
Arania ist offline  
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Alt 21.01.2007, 21:52   #14
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Zitat:
Zitat von MissMarple
Vielleicht gehört seine Gemeinde zu denen, wo es keine ARGEN gibt und das ALG2 weiterhin über die Kommune ( Sozialamt ) läuft.
Z. B., danke!

Zitat:
Zitat von MissMarple
Berechnung von ALG Restansprüche durch Gehalt ( einige verdienen ja nun mehr, andere weniger ).

Also ich halte diese Forderung - noch - für ok.

MissM.
Das heißt also, die wollen vielleicht nur wissen, ob ich in meinem neuen Job so wenig verdiene, dass ich auch weiterhin irgendwelche Ansprüche an das Amt habe?
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Alt 21.01.2007, 21:58   #15
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naja, oder ob du dein ganzes ALG oder nur einen Anteil rückzahlen musst oder so.
Für weiteres ALG in Zukunft ( Aufstockung ) wäre dann vielleicht ein neuer Antrag fällig, denke nicht, dass das automatisch umgewandelt wird. Also das wäre fast zu flexibel ;)
__________________
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Alt 21.01.2007, 22:02   #16
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Zitat:
Worum es mir geht, ist einfach die Frage, ob es eine rechtliche Grundlage gibt, auf der das Sozialamt die Unterlagen verlangen kann. Denn wenn ich keine Leistungen bekomme, und davon ist ja nach der derzeitigen Lage auszugehen, dann muss ich auch nicht bei der Gewährung von Leistungen mitwirken.
Da Du nun aber eine Zahlung = Leistung bekommen hast, bist Du sozusagen in den "Fängen" der ArGe... wenn Du AlgII-Empfänger wärest, würdest Du Dich über den 2. Januar beschweren, denn üblicherweise kommt das Geld am Ende des Vormonats. Ist ja irrelevant, wann Du die Zahlung erhalten hast, sie ist für deine Ausgaben des Monats Januar gedacht.

Die ArGe prüft u.a., da Du nun einmal durch deinen Antrag und den Erhalt einer Leistung "Kunde" geworden bist (und was Arania schon beantwortet hat)
1. ob Dein zukünftiges Einkommen aus Erwerbstätigkeit ausreicht oder ob Du ergänzendes AlgII erhältst und brauchen

2. schwarz auf weiß von Dir Unterlagen darüber, wieviel Du verdienst, um dies zu berechnen und für die Rückforderung an Dich

Ich verstehe, dass Du das alles unsinnig findest, wer nicht? Du kannst alternativ Widerspruch einlegen und Dich weigern. Ich weiß allerdings nicht, was es Dir letztendlich bringt.

Gesetzliche Bestimmungen hierzu sind mir nicht bekannt.

Gruß, Arwen

EDIT: Oups... hier haben ja wieder so viele geschrieben... ich bin echt zu langsam und krieg' nix mit... aber egal, ich lass' es stehen
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Alt 21.01.2007, 22:07   #17
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Zitat:
Zitat von MissMarple
naja, oder ob du dein ganzes ALG oder nur einen Anteil rückzahlen musst oder so.
Das müssten sie sich eigentlich schon selbst beantworten können, denn ich

Zitat:
Zitat von PRONOMEN
habe schon am 2.1. das Alg2 auf dem Konto gehabt, das mir ja erst ab dem 16.1. zugestanden hätte. So weit so gut, ich habe das Alg2 erstmal "geparkt" und werde es natürlich auch nicht ausgeben, denn ich muss es ja zurückzahlen.
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Alt 21.01.2007, 22:58   #18
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Standard Re: Wozu noch Unterlagen, wenn kein Alg2?

Zitat:
Zitat von PRONOMEN
Hallo Leutz,

am 8.1. habe ich eine neue Arbeit angefangen, nur knapp eine Woche, bevor ich aus dem Alg1 ins Alg2 gerutscht wäre. Das Alg2 hatte ich frühzeitig beantragt (auch wegen der dazwischen liegenden Feiertage) und habe schon am 2.1. das Alg2 auf dem Konto gehabt, das mir ja erst ab dem 16.1. zugestanden hätte. So weit so gut, ich habe das Alg2 erstmal "geparkt" und werde es natürlich auch nicht ausgeben, denn ich muss es ja zurückzahlen.

Heute bekomme ich Post vom Sozialamt, dem ich meine Arbeitsaufnahme mitgeteilt hatte, sie wollen eine Kopie meines Arbeitsvertrages und die erste Gehaltsabrechnung haben. Sind die nicht ganz gescheit? Die sollen mir doch einfach einen Aufhebungsbescheid schicken (was übrigens das Arbeitsamt schon getan hat), und dann ist gut, wozu soll ich jetzt noch Unterlagen hinschicken?

Weiß da jemand Rat?
Mir fällt noch etwas ein:
Erkundige Dich doch einmal, wann genau dein erstes Gehalt auf Deinem Konto eingeht ... nächster Monat wäre gut, denn es gilt das sogenannte "Zuflussprinzip", siehe dazu auch z.B.:
http://www.elo-forum.org/forum/viewt...30249&lighter=

Du sagst, Du müsstest das AlgII zurückzahlen bzw. würde es Dir jetzt gar nicht mehr zustehen. Wovon lebst Du denn den Rest des Monats, wovon zahlst Du die laufenden Kosten, wenn auch das AlgI am 15.1. sozusagen "ausgelaufen" ist, wenn Dein erstes Gehalt erst Ende Januar bzw. Anfang Februar eingeht?

Erhältst Du Dein erstes Gehalt noch im Januar, wird es angerechnet und Du musst vermutlich alles AlgII zurückzahlen; bekommst Du das Gehalt erst Anfang Februar, dürfte Dir das Januar AlgII zustehen, da Du im Januar kein weiteres Einkommen hattest nach AlgI-Ende, Dein erstes Einkommen erst im Februar eingegangen ist und für diesen Monat auch benötigt wird.

Gruß, Arwen
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