| |||||||
| Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
| |
| Einloggen oder registrieren um diese Werbung nicht mehr zu sehen |
| Tags: alg2, kein, unterlagen, wozu |
![]() |
| LinkBack | Themen-Optionen | Ansicht |
| | #1 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 18.12.2006
Beiträge: 16
| Hallo Leutz, am 8.1. habe ich eine neue Arbeit angefangen, nur knapp eine Woche, bevor ich aus dem Alg1 ins Alg2 gerutscht wäre. Das Alg2 hatte ich frühzeitig beantragt (auch wegen der dazwischen liegenden Feiertage) und habe schon am 2.1. das Alg2 auf dem Konto gehabt, das mir ja erst ab dem 16.1. zugestanden hätte. So weit so gut, ich habe das Alg2 erstmal "geparkt" und werde es natürlich auch nicht ausgeben, denn ich muss es ja zurückzahlen. Heute bekomme ich Post vom Sozialamt, dem ich meine Arbeitsaufnahme mitgeteilt hatte, sie wollen eine Kopie meines Arbeitsvertrages und die erste Gehaltsabrechnung haben. Sind die nicht ganz gescheit? Die sollen mir doch einfach einen Aufhebungsbescheid schicken (was übrigens das Arbeitsamt schon getan hat), und dann ist gut, wozu soll ich jetzt noch Unterlagen hinschicken? Weiß da jemand Rat? |
| | |
| | #2 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.09.2005
Beiträge: 13.572
| Denen geht es erstens natürlich ums Geld um zu sehen, was sie eventuell zurückverlangen können und zweites darum ob es wirklich zu einer Arbeitsaufnahme gekommen ist |
| | |
| | #3 | ||
| Neuer Benutzer Registriert seit: 18.12.2006
Beiträge: 16
| Zitat:
Zitat:
Worum es mir geht, ist einfach die Frage, ob es eine rechtliche Grundlage gibt, auf der das Sozialamt die Unterlagen verlangen kann. Denn wenn ich keine Leistungen bekomme, und davon ist ja nach der derzeitigen Lage auszugehen, dann muss ich auch nicht bei der Gewährung von Leistungen mitwirken. | ||
| | |
| | #4 | |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 18.12.2006
Beiträge: 16
| Zitat:
| |
| | |
| | #5 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.09.2005
Beiträge: 13.572
| Momentan komme ich noch nicht so ganz damit klar, was das Sozialamt mit dem ALG II zu tun hat? ALG II hast Du doch schon bekommen und Sozialhilfe und ALG II ist bei erwerbsfähigen Arbeitslosen zusammengelegt worden? |
| | |
| | #6 | |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 18.12.2006
Beiträge: 16
| Zitat:
Ich habe mein Anliegen klar und deutlich geschildert, ich habe zur Verdeutlichung meine Frage präzisiert, und wenn Du eine Antwort weißt, dann gib sie mir, und wenn nicht, dann lass es einfach sein, aber fang nicht solche dämlichen Nebenschauplätze an. | |
| | |
| | #7 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.09.2005
Beiträge: 13.572
| Damit Dir jemand antworten kann muss man zumindest verstehen um was es geht, oder? Also Angriffe kannst Du Dir sparen, dann viel Glück mit anderen Antworten :party: |
| | |
| | #8 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 20.08.2006 Ort: Köln
Beiträge: 2.271
| Hallo??! Pronomen, Du meinst nicht das Sozialamt, sondern die ArGe, die die Unterlagen verlangt, oder? Denn wenn es das Sozialamt wäre, dann...:kratz: Gruß, Arwen |
| | |
| | #9 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.09.2005
Beiträge: 13.572
| Darfst nicht nachfragen Arwen, das hat er/sie nicht so gerne |
| | |
| | #10 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 12.10.2006 Ort: Westfalen
Beiträge: 538
| Vielleicht gehört seine Gemeinde zu denen, wo es keine ARGEN gibt und das ALG2 weiterhin über die Kommune ( Sozialamt ) läuft. Dass es hier Unterschiede gibt im Lande ist vielleicht allen, die etwas Behördenbackround kennen gleich klar, anderen eben nicht. Nachfragen sollten daher schon zugestanden werden. Nachweis zur Arbeitsaufnahme durch Arbeitsvertrag. Berechnung von ALG Restansprüche durch Gehalt ( einige verdienen ja nun mehr, andere weniger ). Also ich halte diese Forderung - noch - für ok. MissM.
__________________ Ich gebe hier lediglich meine persönlich Meinung und Erfahrungen wieder. Manchmal ist etwas PISA und Dummheit gar nicht so schlecht. Unvorstellbar was im Land los wäre, wenn die Leute endlich kapieren würden was um sie herum so passiert. (Volker Pispers) |
| | |
| | #11 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.09.2005
Beiträge: 13.572
| :pfeiff: |
| | |
| | #12 | |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 18.12.2006
Beiträge: 16
| Zitat:
| |
| | |
| | #13 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.09.2005
Beiträge: 13.572
| Na bitte also doch das was ich vermutet habe? Aber einen erst anp :dampf: |
| | |
| | #14 | ||
| Neuer Benutzer Registriert seit: 18.12.2006
Beiträge: 16
| Zitat:
Zitat:
| ||
| | |
| | #15 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 12.10.2006 Ort: Westfalen
Beiträge: 538
| naja, oder ob du dein ganzes ALG oder nur einen Anteil rückzahlen musst oder so. Für weiteres ALG in Zukunft ( Aufstockung ) wäre dann vielleicht ein neuer Antrag fällig, denke nicht, dass das automatisch umgewandelt wird. Also das wäre fast zu flexibel ;)
__________________ Ich gebe hier lediglich meine persönlich Meinung und Erfahrungen wieder. Manchmal ist etwas PISA und Dummheit gar nicht so schlecht. Unvorstellbar was im Land los wäre, wenn die Leute endlich kapieren würden was um sie herum so passiert. (Volker Pispers) |
| | |
| | #16 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 20.08.2006 Ort: Köln
Beiträge: 2.271
| Zitat:
Die ArGe prüft u.a., da Du nun einmal durch deinen Antrag und den Erhalt einer Leistung "Kunde" geworden bist (und was Arania schon beantwortet hat) 1. ob Dein zukünftiges Einkommen aus Erwerbstätigkeit ausreicht oder ob Du ergänzendes AlgII erhältst und brauchen 2. schwarz auf weiß von Dir Unterlagen darüber, wieviel Du verdienst, um dies zu berechnen und für die Rückforderung an Dich Ich verstehe, dass Du das alles unsinnig findest, wer nicht? Du kannst alternativ Widerspruch einlegen und Dich weigern. Ich weiß allerdings nicht, was es Dir letztendlich bringt. Gesetzliche Bestimmungen hierzu sind mir nicht bekannt. Gruß, Arwen EDIT: Oups... hier haben ja wieder so viele geschrieben... ich bin echt zu langsam und krieg' nix mit... aber egal, ich lass' es stehen | |
| | |
| | #17 | ||
| Neuer Benutzer Registriert seit: 18.12.2006
Beiträge: 16
| Zitat:
Zitat:
| ||
| | |
| | #18 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 20.08.2006 Ort: Köln
Beiträge: 2.271
| Zitat:
Erkundige Dich doch einmal, wann genau dein erstes Gehalt auf Deinem Konto eingeht ... nächster Monat wäre gut, denn es gilt das sogenannte "Zuflussprinzip", siehe dazu auch z.B.: http://www.elo-forum.org/forum/viewt...30249&lighter= Du sagst, Du müsstest das AlgII zurückzahlen bzw. würde es Dir jetzt gar nicht mehr zustehen. Wovon lebst Du denn den Rest des Monats, wovon zahlst Du die laufenden Kosten, wenn auch das AlgI am 15.1. sozusagen "ausgelaufen" ist, wenn Dein erstes Gehalt erst Ende Januar bzw. Anfang Februar eingeht? Erhältst Du Dein erstes Gehalt noch im Januar, wird es angerechnet und Du musst vermutlich alles AlgII zurückzahlen; bekommst Du das Gehalt erst Anfang Februar, dürfte Dir das Januar AlgII zustehen, da Du im Januar kein weiteres Einkommen hattest nach AlgI-Ende, Dein erstes Einkommen erst im Februar eingegangen ist und für diesen Monat auch benötigt wird. Gruß, Arwen | |
| | |
![]() |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
|
|