ALG II
Sanktion der KDU; in Forum: Information; Hallo, mein großer Sohn soll zum 1. 06 - 31. 08. sanktioniert werden. Ich arbeite, mein jüngster ist aus der BG raus und da der Große so gut wie gar ...| ALG II Rund ums Thema Arbeitslosengeld II |
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| Forumnutzer/in Registriert seit: 09.12.2005
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Hallo, mein großer Sohn soll zum 1. 06 - 31. 08. sanktioniert werden. Ich arbeite, mein jüngster ist aus der BG raus und da der Große so gut wie gar nichts von der ARGE bezieht, da ja alles an Einkommen angerechnet wird, wollen sie in einer ersten Stufe auf die angemessenen Kosten der Unterkunft und Heizung die Sanktion beschränken, das heißt i.H.v. monatlich 165, 93. Wie kommen die überhaupt auf solch einen Betrag. Ist es überhaupt rechtens sofort, wenn man nur wenige Euros an Leistungen bezieht, die KDU zu sanktionieren? Das heißt, ich muss selber aus dem wenigen Lohn die KDU komplett alleine tragen? Weiteres: Ab morgen soll der Große in so einer Maßnahme anfangen, wird er auch tun, aber mit Sanktionen keine vorleistungen der Busfahrkarte. Heute erhielt er zusätzlich ein Schreiben, dass er sich für zwei Monate als Hilfsarbeiter für Landwirtschaft (Erntehelfer....) vorstellen soll. 8 Euro Brutto 40 Stunden Woche. Ja bitte was denn nun? Beides geht wohl nicht, zudem hat er Asthma und kann überhaupt nicht in der Blütenzeit auf Wiesen und Felder rumwerkeln.
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| Erfahrener Benutzer Registriert seit: 12.10.2008
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Stell bitte mal den Sanktionsbescheid anonymisiert hier ein. Zitat:
Wie ist sein Einkommen? Zitat:
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| Forumnutzer/in Registriert seit: 09.12.2005
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| Zitat:
Von der Arge bezieht er: 15,85 an Lebensunterhalt 193,33 KDU Mein Lohn ist zur Zeit nicht jeden Monat gleich. Muss noch erwähnen, dass er eine EGV per Verwaltungsakt bekommen hat. Angeblich hat er sich nicht auf eine Stelle beworben, die ihm angeblich am 30.03.2011 persönlich bei dem Meldetermin gegeben wurde. Die EGV hat er an diesem Tag nicht unterschrieben. Daraufhin kam ein Verwaltungsakt am 14.4.2011
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| | #4 |
| Forumnutzer/in Registriert seit: 09.12.2005
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Die Stelle wäre wohl laut diesem Bescheid bei einer Lackfirma gewesen. Asthmatiker und Lacke...klasse. Reicht ja nur, dass er dieses Jahr schon mehrere Asthmaanfälle hatte...
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| Erfahrener Benutzer Registriert seit: 12.10.2008
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Ist aber nicht seine 1. Sanktion innerhalb eines Jahres?
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| | #6 |
| Forumnutzer/in Registriert seit: 09.12.2005
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Doch, er hatte vorher noch nie eine Sanktion.
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| Forumnutzer/in Registriert seit: 09.12.2005
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| Zitat:
Der FM hatte vorher nie was vom Fahrtkostenantrag erzählt, sondern immer nur auf den Träger verwiesen.
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| Erfahrener Benutzer Registriert seit: 12.10.2008
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Fahrtkosten betreffend: Er sollte mit einer Mehrfahrtenkarte hinfahren, und dann im Fahrtkostenantrag vermerken, daß er die Kosten für eine monatsfahrkarte im Voraus braucht. Wenn es seine erste Sanktion ist, dürfte meines Wissens nicht gleich die Miete wegfallen - nur der Regelsatz darf zu 100 % weg fallen. Nur, es müßte so sein, daß man dir seinen Mietanteil überweist...nicht ihm. |
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| | #9 |
| Forumnutzer/in Registriert seit: 09.12.2005
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Hallo Kiwi, die KDU von ihm wurden bislang immer auf meinem Konto überwiesen. Ich denke die ARGE hier ist zur Zeit ziemlich spitz was Sanktionen betrifft und ich meine auch, dass die KDU erst zum Schluß angefasst werden dürfte. vielleicht dachte sich der SB, von 15, 85 wäre es zuwenig was die 'sparen' könnten. Keine Ahnung was er denkt. Das wäre dann ja eine 100 % Sanktion an ihm oder? Bzw. das geht ja auch nicht, da passt der o.g. Sanktionsbetrag nicht zu...
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| Erfahrener Benutzer Registriert seit: 12.10.2008
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Wenn ich den Bescheid richtig verstehe, betrifft die Sanktion nur die Regelleistung - nicht die KDU. Stimmt es denn, daß er in der Anhörung gesagt hat, er hätte den Vermittlungsvorschlag nicht erhalten, und stimmt es, daß ihm der persönlich übergeben wurde? Zitat:
Wie die auf einen Kürzungsbetrag von 163,95 € kommen kann ich im Moment auch nicht nachvollziehen. Wie hoch ist sein Regelsatz? Einkommen besteht aus ...€ Kindergeld + ...€ Unterhalt? Geändert von Kiwi (14.05.2011 um 15:34 Uhr) | |
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| Forumnutzer/in Registriert seit: 09.12.2005
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| Zitat:
Der FM weiß, dass er Asthmatiker ist, und hätte wohl selber drauf kommen können, dass er sicherlich nicht in eine Lackfirma hätte arbeiten können. Wir wussten erst um welche Firma es ging, als wir diese Anhörung und heute diesen Sanktionsbescheid bekamen. Er bezieht nur KG und der Rest an Einkommen wird umverteilt.
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| Erfahrener Benutzer Registriert seit: 12.10.2008
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Kindergeld 184 €? 364 € - 184 € - 30 € Freibetrag = 150 € ALG II + Mietanteil... da würde ich einen Antrag auf Auskunft und Beratung stellen, wie die auf den Kürzungsbetrag von 165 € kommen. Und Widerspruch einlegen... soll SB erst einmal nachweisen daß er deinem Sohn das mitgegeben hat... und auch damit begründen, daß er keinen Grund zu ner Falschaussage hatte, weil er das Angebot, wenn er es denn mitgenommen hätte, leicht aus gesundheitlichen Gründen hätte ablehnen können. |
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| | #13 |
| Forumnutzer/in Registriert seit: 09.12.2005
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Hallo Kiwi, sein Regelsatz wäre nur 281 Euro.
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| Erfahrener Benutzer Registriert seit: 12.10.2008
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Dann eben: 281 € - 154 € Einkommen aus KG = 127 € ALG II + Mietanteil... da würde ich einen Antrag auf Auskunft und Beratung stellen, wie die auf den Kürzungsbetrag von 165 € kommen. Und Widerspruch einlegen... soll SB erst einmal nachweisen daß er deinem Sohn das mitgegeben hat... und auch damit begründen, daß er keinen Grund zu ner Falschaussage hatte, weil er das Angebot, wenn er es denn mitgenommen hätte, leicht aus gesundheitlichen Gründen hätte ablehnen können. |
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| | #15 |
| Forumnutzer Registriert seit: 08.02.2011
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Verstehe ich das jetzt richtig? Sippenhaftung ist rechtswidrig! Du musst jetzt den KDU Mehranteil zahlen??? Aber sofort ab zum SG und EA beantragen die die Arge verpflichtet das deine KDU neu berechnet wird. Das scheint ja ne ganz dreiste Arge zu sein! Die brauchen wohl Feuer, oder? Ganz abgesehen davon das jede Sanktion rechtswidrig ist! Einfach mal lesen wie man dagegen vorgehen kann und muss! |
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| Forumnutzer/in Registriert seit: 23.04.2011 Ort: In der Heimat der Elbdudelei
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Die KdU muss voll übernommen werden. D.H., der Anteil, welcher sonst der Sohn erhält, muss auf die Mutter übertragen werden, da sie sonst nicht in der Lage ist, ihren Vertragspflichten nachzukommen. Zitat:
Zitat:
__________________ Mit der – besonders im SGB II häufigen – Betonung der Kundenpflichten und Rechtsfolgen wird zudem weniger eine vertragliche Dienstleistungsbeziehung mit Beiträgen beider Parteien konstituiert als die potenzielle Sanktionsgewalt des Leistungsträgers unterstrichen | ||
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| Forumnutzer/in Registriert seit: 09.12.2005
Beiträge: 1.635
| Zitat:
Hallo Kiwi, nein, habe mich vertan. Habe doch kürzlich einen neuen Bescheid erhalten, da ich mehr Stunden mittlerweile arbeite und etwas mehr dann auch verdiene. Er bekommt von der ARGE nichts mehr an Lebensunterhalt, und nur die anteilige Miete gezahlt, wenn ich es nun richtig deute. Das heißt die anteilige Miete für ihn wären in dem Fall nach der Verrechnung meines Verdienstes auf ihn: 165, 93 Euro (ab dem 1.6.2011) und genau diesen KDU Anteil sanktionieren sie. Somit gehen sie in sippenhaft. Und wie soll ich den fehlenden Anteil bitte zahlen? Ich verstehe die Berechnung eh nicht mehr. Alles von dem wenigen Verdienst rechnen sie eh den Großen an. Dann bekomme ich von denen noch was an Lebensunterhalt und KDU, aber der Große nicht... Man man man..
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| Forumnutzer/in Registriert seit: 23.04.2011 Ort: In der Heimat der Elbdudelei
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| Zitat:
Der KdU-Anteil deines Sohnes muss auf dich übertragen werden, damit du deinen Vertragspflichten deinem Vermieter nachkommen kannst.
__________________ Mit der – besonders im SGB II häufigen – Betonung der Kundenpflichten und Rechtsfolgen wird zudem weniger eine vertragliche Dienstleistungsbeziehung mit Beiträgen beider Parteien konstituiert als die potenzielle Sanktionsgewalt des Leistungsträgers unterstrichen | |
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| | #19 |
| Erfahrener Benutzer Registriert seit: 12.10.2008
Beiträge: 22.653
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Nochmal: Laut Sanktionsbescheid ist nur die Regelleistung betroffen. ich kann aber den Betrag nicht nachvollziehen... hängt wahrscheinlich damit zusammen daß Einkommen von der Mutter auf den Sohn übertragen wird und man nicht weiß wieviel. Mal schauen, wenn Biddy das Thema sieht, was die dazu zu sagen hat... sie kennt sich mit Berechnungen besser aus! |
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| | #20 |
| Forumnutzer/in Registriert seit: 09.12.2005
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Danke @ M. Twain.
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| | #21 | |
| Forumnutzer/in Registriert seit: 09.12.2005
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| Zitat:
Die anteilige Miete wäre für jeden 193,33 Da mein Verdienst angerechnet wird, beläuft sich sein Mietanteil den sie auszahlen bzw. auszuzahlen hätten nur noch auf 165.93 Euro und kein Lebensunterhalt mehr. Das ist genau der Betrag den sie sanktionieren wollen, da sie ja sonst nichts bei ihm sanktionieren könnten, da sie komplett alles auf ihn von mir überrechnen an Einkommen. Ich selber beziehe aber noch Lebensunterhalt und KDU von der ARGE. Heißt sie verrechnen jeden Cent von mir auf ihn. Muss niemand verstehen hmmm, ich selber raffe auch nicht, was die da so machen und komische Sachen berechnen, sodaß ich von denen noch einiges beziehe. Okay der Freibetrag...
__________________ Audiatur et altera pars.... Geändert von Eka (14.05.2011 um 22:19 Uhr) | |
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| | #22 |
| Erfahrener Benutzer Registriert seit: 12.10.2008
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Stell doch einfach mal deinen Bescheid (den Änderungsbescheid mit der Sanktion) anonymisiert hier ein...
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| | #23 |
| Forumnutzer/in Registriert seit: 09.12.2005
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Den Änderungsbescheid mit der Sanktion haben wir noch gar nicht bekommen. Bisher kam nur der Sanktionsbescheid. (s.o.) Der Bewilligungsbescheid wurde Ende April neu berechnet, weil ich da schon wusste und angegeben hatte, dass ich mehr Stunden arbeite.
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| | #24 |
| Erfahrener Benutzer Registriert seit: 12.10.2008
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Dann stell ihn ein, sobald du ihn hast. Trotzdem würde ich den Antrag auf Auskunft und Beratung mal schriftlich stellen.
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