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Alt 18.01.2007, 21:58   #1
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 04.01.2007
Beiträge: 11
Standard Bewerbungen schreiben trotz Maßnahme?

Hallo Freunde,

trete ab nächster Woche eine Trainingsmaßnhame an, die "vereinbart" wurde.
Muss ich während dieser Maßnhame weiterhin Bewerbungen schreiben?

Ein Bekannter meinte nein: Während der Maßnahme sei man erstmal weg vom Arbeitsmarkt und insoweit "unvermittelbar".

Stimmt das, oder sollte ich mich doch lieber weiterhin bewerben?

Danke im voraus.

Gruß

UNIMAX
UNIMAX ist offline  
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Alt 18.01.2007, 22:19   #2
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 11.02.2006
Ort: Kassel / Hessen
Beiträge: 4.487
Standard

..... im Zweifel JA ! !

oder wenn (Beispiel); bei mir als ich eine Fortbildungsmaßnahme machte stand expliziet in meiner EGV drin das ich in dieser Zeit keine Bewerbung machen bräuchte.....

Also besser mal nachfragen bevor hinterher DIE sich aufregen ! !
Arco ist offline  
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Alt 18.01.2007, 22:35   #3
Forumnutzer
 
Registriert seit: 30.08.2006
Beiträge: 200
Standard

Sie machen eine Fortbildungsmaßnahme, um in Anschluss eine Arbeit zu finden.

Somit ist es selbstverständlich, dass Sie sich entsprechend um eine Arbeit bemühen und daher auch bewerben.
Robinson ist offline  
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Alt 18.01.2007, 22:43   #4
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer
 
Benutzerbild von Rounddancer
 
Registriert seit: 30.08.2006
Ort: Stuttgart
Beiträge: 2.055
Standard

Kommt drauf an, wie das Dein SB/FM sieht.
Also: Fragen!
Bei mir war das bisher so, daß ich wenn ich in Maßnahmen war, mich weiterhin bewerben mußte,- auch war klar, daß, sollte es zu einem Termin für ein Vorstellungsgespräch kommen, dann das Vorstellungsgespräch der Anwesenheit bei der Maßnahme vorging. ABER: Natürlich mußten wir uns dazu abmelden, da ja der Maßnahmeträger alle unentschuldigten Fehlzeiten dem Jobcenter/AA melden mußte.

Heinz
Rounddancer ist offline  
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Alt 18.01.2007, 23:20   #5
Redaktion
 
Registriert seit: 16.06.2005
Ort: Forst(Lausitz)
Beiträge: 1.912
Standard Re: Bewerbungen schreiben trotz Maßnahme?

Zitat:
Zitat von UNIMAX
Hallo Freunde,

trete ab nächster Woche eine Trainingsmaßnhame an, die "vereinbart" wurde.
Muss ich während dieser Maßnhame weiterhin Bewerbungen schreiben?

Ein Bekannter meinte nein: Während der Maßnahme sei man erstmal weg vom Arbeitsmarkt und insoweit "unvermittelbar".

Stimmt das, oder sollte ich mich doch lieber weiterhin bewerben?

Danke im voraus.

Gruß

UNIMAX

Auch wenn die ewige Bewerberei manchmal sinnlos erscheinen mag,aber
ich denke mal,wenn Du Stellenangebote findest,die passen,dann solltest Du Dich schon bewerben

Zumal ja der Zustand "Hartz IV" nicht gerade prickelnd ist.
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"Die Ausschaltung der Schwachen ist der Tod der Gemeinschaft. "

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Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung und stellen
keinerlei Rechtsberatung dar.
Silvia V ist offline  
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