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ALG II

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Alt 18.01.2007, 21:28   #1
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Registriert seit: 20.07.2005
Beiträge: 74
Standard Gemeinsames Konto eines Geschwisterpaasr

Hallo,

Ich hoffe ihr könnt helfen Folgende Situation:

Geschwisterpaar hat ein gemeinsames Konto (beide Unterschriften sind nötig um Geld abbzuheben Konto läuft auf beide.) Auf dem Konto befinden sich 30.000 Euro. Sie ist berufstätig er arbeitslos sagen wir mal in 4 Monaten wird er ALg2 beziehen. Muß das Konto aufgelöst werden damit er ALG2 beziehen kann? Die Geschwister wirtschaften wohnen getrennt er in Köln Sie in Kerpen das Geld ist ein Teil des Erbes.

Wie sieht es aus hat er anspruch auf ALG2?

Bianca
Bianca.Aachen ist offline  
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Alt 18.01.2007, 21:40   #2
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer
 
Benutzerbild von MissMarple
 
Registriert seit: 12.10.2006
Ort: Westfalen
Beiträge: 538
Standard

also ich kenne so etwas nicht muss ich sagen.

um keinen Ärger zu bekommen oder sonstiges Hin un Her, würde ich getrennte Konten führen.

die 30.000 Euro auf dem gemeinsamen Konto werden aber wohl Anteilig beiden gehören ?! Seinen Vermögensanteil muss er beim Antrag i jedem Falle angeben.

MissM.
__________________
Ich gebe hier lediglich meine persönlich Meinung und Erfahrungen wieder.

Manchmal ist etwas PISA und Dummheit gar nicht so schlecht. Unvorstellbar was im Land los wäre, wenn die Leute endlich kapieren würden was um sie herum so passiert. (Volker Pispers)
MissMarple ist offline  
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Alt 18.01.2007, 22:14   #3
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 11.02.2006
Ort: Kassel / Hessen
Beiträge: 4.487
Standard Re: Gemeinsames Konto eines Geschwisterpaasr

Zitat:
Zitat von Bianca.Aachen
Hallo,

Ich hoffe ihr könnt helfen Folgende Situation:

Geschwisterpaar hat ein gemeinsames Konto (beide Unterschriften sind nötig um Geld abbzuheben Konto läuft auf beide.) Auf dem Konto befinden sich 30.000 Euro. Sie ist berufstätig er arbeitslos sagen wir mal in 4 Monaten wird er ALg2 beziehen. Muß das Konto aufgelöst werden damit er ALG2 beziehen kann? Die Geschwister wirtschaften wohnen getrennt er in Köln Sie in Kerpen das Geld ist ein Teil des Erbes.

Wie sieht es aus hat er anspruch auf ALG2?

Bianca
.... also nehmen wir mal an das hier 50/50 die Summe je Beiden zusteht und da Teil eines Erbes läßt sich das ja auch nachweisen.

Somit hat ER dann 15.000 Euro und wenn ER nicht mehr Vermögen haben sollte kann ER unbeschadet 100 Jahre alt sein und ER hat trotzdem Anspruch auch Alg2 ;)

Gut kleiner Scherz am Rande :)

Will damit sagen/schreiben - ER darf vor Alg2-Antrag ein Schonvermögen habe von Lebensalter x 150 Euro ! ! + 750 Euro sonst. Barvermögen.

So, jetzt kann ER rechnen ! !

Der Betrag der dann Überhang ist, muß erst "verlebt" werden bevor Anspruch auf Alg2 und somit auch der KV besteht.

Diese Angaben beziehen sich darauf das ER Single ist ! !

Jetzt besteht theoretisch noch die Möglichkeit ein Teil der Summe für die Altersversorge (Riesterrente etc.) anzu/festzulegen - hier ist die erlaubte Schongrenze Lebensalter x 250 Euro ! !

Allerdings würde ich da aber vorher nachfragen wie die Arge das sehen würde, da hier eine "Verschiebung" von Geldern (4 Monate vor Termin Alg2-Antrag) angenommen werden könnte. Eigentlich müßte dies so machbar sein, aber bei den Argen weiß mann/frau ja nieeeeeee.
Nicht das das Geld angelegt ist und die Arge erkennt es nicht an ? ?

Soooooooooooooo - jetzt aber bitte nicht auf die Idee kommen das Konto zu verschweigen oder irgendwie anders aufzuteilen :pfeiff: :pfeiff:

Durch Datenabgleich/Finanzamt/Amtsgericht wegen Erbschaft etc... ist hier eine nachträgliche Kenntnisnahme durch die Arge stark gegeben.

Noch Fragen ? ? ? :hug: :)
Arco ist offline  
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