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| Tags: gemeinsames, geschwisterpaasr, konto |
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| | #1 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 20.07.2005
Beiträge: 74
| Hallo, Ich hoffe ihr könnt helfen Folgende Situation: Geschwisterpaar hat ein gemeinsames Konto (beide Unterschriften sind nötig um Geld abbzuheben Konto läuft auf beide.) Auf dem Konto befinden sich 30.000 Euro. Sie ist berufstätig er arbeitslos sagen wir mal in 4 Monaten wird er ALg2 beziehen. Muß das Konto aufgelöst werden damit er ALG2 beziehen kann? Die Geschwister wirtschaften wohnen getrennt er in Köln Sie in Kerpen das Geld ist ein Teil des Erbes. Wie sieht es aus hat er anspruch auf ALG2? Bianca |
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| | #2 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 12.10.2006 Ort: Westfalen
Beiträge: 538
| also ich kenne so etwas nicht muss ich sagen. um keinen Ärger zu bekommen oder sonstiges Hin un Her, würde ich getrennte Konten führen. die 30.000 Euro auf dem gemeinsamen Konto werden aber wohl Anteilig beiden gehören ?! Seinen Vermögensanteil muss er beim Antrag i jedem Falle angeben. MissM.
__________________ Ich gebe hier lediglich meine persönlich Meinung und Erfahrungen wieder. Manchmal ist etwas PISA und Dummheit gar nicht so schlecht. Unvorstellbar was im Land los wäre, wenn die Leute endlich kapieren würden was um sie herum so passiert. (Volker Pispers) |
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| | #3 | |
| Erfahrener Benutzer Registriert seit: 11.02.2006 Ort: Kassel / Hessen
Beiträge: 4.487
| Zitat:
Somit hat ER dann 15.000 Euro und wenn ER nicht mehr Vermögen haben sollte kann ER unbeschadet 100 Jahre alt sein und ER hat trotzdem Anspruch auch Alg2 ;) Gut kleiner Scherz am Rande :) Will damit sagen/schreiben - ER darf vor Alg2-Antrag ein Schonvermögen habe von Lebensalter x 150 Euro ! ! + 750 Euro sonst. Barvermögen. So, jetzt kann ER rechnen ! ! Der Betrag der dann Überhang ist, muß erst "verlebt" werden bevor Anspruch auf Alg2 und somit auch der KV besteht. Diese Angaben beziehen sich darauf das ER Single ist ! ! Jetzt besteht theoretisch noch die Möglichkeit ein Teil der Summe für die Altersversorge (Riesterrente etc.) anzu/festzulegen - hier ist die erlaubte Schongrenze Lebensalter x 250 Euro ! ! Allerdings würde ich da aber vorher nachfragen wie die Arge das sehen würde, da hier eine "Verschiebung" von Geldern (4 Monate vor Termin Alg2-Antrag) angenommen werden könnte. Eigentlich müßte dies so machbar sein, aber bei den Argen weiß mann/frau ja nieeeeeee. Nicht das das Geld angelegt ist und die Arge erkennt es nicht an ? ? Soooooooooooooo - jetzt aber bitte nicht auf die Idee kommen das Konto zu verschweigen oder irgendwie anders aufzuteilen :pfeiff: :pfeiff: Durch Datenabgleich/Finanzamt/Amtsgericht wegen Erbschaft etc... ist hier eine nachträgliche Kenntnisnahme durch die Arge stark gegeben. Noch Fragen ? ? ? :hug: :) | |
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