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ALG II

ALG2 Sperre; in Forum: Information; Hallo ,ich habe ein Problem und hoffe hier evtl. etwas hilfreiches zu finden. Ich beziehe (leider)ALG2 ,meine Frau arbeitet .Aus diesem Grund wurde ich aufgefordert die Steuerkarten (geändert) vorzulegen. Dies ...
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Alt 29.12.2006, 18:59   #1
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Standard ALG2 Sperre

Hallo ,ich habe ein Problem und hoffe hier evtl. etwas hilfreiches zu finden.

Ich beziehe (leider)ALG2 ,meine Frau arbeitet .Aus diesem Grund wurde ich aufgefordert die Steuerkarten (geändert) vorzulegen. Dies habe ich auch sofort persönlich getan.Die Dame vom Amt hat sich aber von den Karten keine Kopie gemacht.Nach 4 Monaten kam plötzlich ein Schreiben in dem mir mitgeteilt wurde, daß mein ALG2 wegen fehlender Mithilfe sofort gesperrt ist.
Nun meine Frage:
Ist es rechtens das ALG sofort komplett zu sperren,oder müsste da nicht zunächst eine stufenweise Kürzung erfolgen ? Da nun ja eine,nicht von mir verschuldete, Überzahlung für diesen Zeitraum erfolgte wird mir der Betrag mit 100 € im Monat angerechnet.Eine Bitte den Betrag auf 50€ zu reduzieren,mehr kann ich nicht bezahlen,wurde bis jetzt abgelehnt.

Es ist für mich unverständlich,die vom Amt gemachten Fehler verantworten zu müssen.
Es wäre Nett wenn Ihr mir eure Erfahrung mit solchen Dingen schildern könntet.
Viele Grüße
hilfesuchender1000
hilfesuchender1000 ist offline  
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Alt 29.12.2006, 19:12   #2
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Beiträge: 3.711
Standard

Zitat:
Es ist für mich unverständlich,die vom Amt gemachten Fehler verantworten zu müssen.
Wieso, das ist unsere Hauptbeschäftigung- mit der Arge.
:lol: :lol:
Der Termin- Steuerkarte, warst bestimmt alleine dort, also keine Zeugen, Oder?
Heiko1961 ist offline  
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Alt 29.12.2006, 19:36   #3
Urviech
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Beiträge: n/a
Standard Re: ALG2 Sperre

Zitat:
Zitat von hilfesuchender1000
Hallo ,ich habe ein Problem und hoffe hier evtl. etwas hilfreiches zu finden.

Ich beziehe (leider)ALG2 ,meine Frau arbeitet .Aus diesem Grund wurde ich aufgefordert die Steuerkarten (geändert) vorzulegen. Dies habe ich auch sofort persönlich getan.Die Dame vom Amt hat sich aber von den Karten keine Kopie gemacht.Nach 4 Monaten kam plötzlich ein Schreiben in dem mir mitgeteilt wurde, daß mein ALG2 wegen fehlender Mithilfe sofort gesperrt ist.
Nun meine Frage:
Ist es rechtens das ALG sofort komplett zu sperren,oder müsste da nicht zunächst eine stufenweise Kürzung erfolgen ? Da nun ja eine,nicht von mir verschuldete, Überzahlung für diesen Zeitraum erfolgte wird mir der Betrag mit 100 € im Monat angerechnet.Eine Bitte den Betrag auf 50€ zu reduzieren,mehr kann ich nicht bezahlen,wurde bis jetzt abgelehnt.

Es ist für mich unverständlich,die vom Amt gemachten Fehler verantworten zu müssen.
Es wäre Nett wenn Ihr mir eure Erfahrung mit solchen Dingen schildern könntet.
Viele Grüße
hilfesuchender1000
Du müsstest Beweisen, das Du dort warst und vielleicht auch den Namen der Dame benennen können.
Ansonsten Widerspruch einlegen und SOFORT nochmal die Steuerkarten dort vorzeigen, denn dann bist Du Deiner "Mitwirkungspflicht" nachgekommen und solche Sperrungen (ob richtig oder falsch) werden meist wieder aufgehoben ab dem Tag der (erneuten) Vorlage.

Beim nächsten Mal dann vielleicht eine Bestätigung verlangen, das Du die Steuerkarten usw. vorgelegt hast.
 
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Alt 29.12.2006, 19:39   #4
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Registriert seit: 29.12.2006
Ort: mannheim
Beiträge: 8
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Hallo Heiko1961

Tja leider scheint das wohl so zu sein.

Nur ist es so ,daß ständig Unterlagen verschwinden ,zb. mein Mietvertrag und andere wichtige Papiere.

Das ich die Steuerkarten vorgelegt habe wurde mitlerweile zugegeben und wohl auch akzeptiert.
Nur geht es mir darum,daß die sofort ohne Vorwarnung die Leistung gestrichen haben.

Müßte nicht zuerst eine Kürzung erfolgen ?

Die neuste Aktion ist jetzt,daß meine Frau leider ab dem 31.12.06 arbeitslos ist.

Deswegen habe ich Ihre Bescheid über das ALG meiner Frau bei meiner SBin abgegeben.
Die hat dann das letzte Gehalt zuzüglich das ALG zusammengenommen
und mit meinem ALG-2 verrechnet.

Dadurch entstand natürlich ein Betrag der zur Kürzung meines ALG führte.
Jetzt habe ich heute 120,-€ für Januar 07 erhalten.
Irgendwie komm ich mir langsam vereiert vor.
Gruß
Jochen
hilfesuchender1000 ist offline  
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Alt 29.12.2006, 19:51   #5
Urviech
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Beiträge: n/a
Standard

Zitat:
Müßte nicht zuerst eine Kürzung erfolgen ?
Nein, denn laut SGB brauchen sie zur Berechnung des ALG2 sämtliche Unterlagen die relevant sind.

Wenn nicht alle Sachen da sind, dann kann auch nicht berechnet werden (so soll es auch im SGB stehen).

Deswegen keine Kürzung.

Nicht alles da = keine Berechnung = kein Geld
 
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Alt 29.12.2006, 20:15   #6
Ludwigsburg
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Beiträge: n/a
Standard Re: ALG2 Sperre

Zitat:
Zitat von hilfesuchender1000
Hallo ,ich habe ein Problem und hoffe hier evtl. etwas hilfreiches zu finden.

Ich beziehe (leider)ALG2 ,meine Frau arbeitet .Aus diesem Grund wurde ich aufgefordert die Steuerkarten (geändert) vorzulegen. Dies habe ich auch sofort persönlich getan.Die Dame vom Amt hat sich aber von den Karten keine Kopie gemacht.Nach 4 Monaten kam plötzlich ein Schreiben in dem mir mitgeteilt wurde, daß mein ALG2 wegen fehlender Mithilfe sofort gesperrt ist.
Nun meine Frage:
Ist es rechtens das ALG sofort komplett zu sperren,oder müsste da nicht zunächst eine stufenweise Kürzung erfolgen ? Da nun ja eine,nicht von mir verschuldete, Überzahlung für diesen Zeitraum erfolgte wird mir der Betrag mit 100 € im Monat angerechnet.Eine Bitte den Betrag auf 50€ zu reduzieren,mehr kann ich nicht bezahlen,wurde bis jetzt abgelehnt.

Es ist für mich unverständlich,die vom Amt gemachten Fehler verantworten zu müssen.
Es wäre Nett wenn Ihr mir eure Erfahrung mit solchen Dingen schildern könntet.
Viele Grüße
hilfesuchender1000
Nein, das ist nicht rechtens... es hat ja offensichtlich keine Anhörung stattgefunden.
Daß du nun nichts mehr bekommst hängt wohl damit zusammen, daß die den Kürzugsbetrag nicht von dem berechnen, was man dir auszahlt, sondern von deinem Gesamtanspruch.

Fragen: wieviel wird dir normalerweise ausgezahlt?
Hast du mal überprüft, wieviel Wohngeldanspruch ihr hättet?

Gruß aus Ludwigsburg
 
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Alt 29.12.2006, 20:44   #7
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Beiträge: 597
Standard Re: ALG2 Sperre

Zitat:
Zitat von Ludwigsburg
Zitat:
Zitat von hilfesuchender1000
Hallo ,ich habe ein Problem und hoffe hier evtl. etwas hilfreiches zu finden.

Ich beziehe (leider)ALG2 ,meine Frau arbeitet .Aus diesem Grund wurde ich aufgefordert die Steuerkarten (geändert) vorzulegen. Dies habe ich auch sofort persönlich getan.Die Dame vom Amt hat sich aber von den Karten keine Kopie gemacht.Nach 4 Monaten kam plötzlich ein Schreiben in dem mir mitgeteilt wurde, daß mein ALG2 wegen fehlender Mithilfe sofort gesperrt ist.
Nun meine Frage:
Ist es rechtens das ALG sofort komplett zu sperren,oder müsste da nicht zunächst eine stufenweise Kürzung erfolgen ? Da nun ja eine,nicht von mir verschuldete, Überzahlung für diesen Zeitraum erfolgte wird mir der Betrag mit 100 € im Monat angerechnet.Eine Bitte den Betrag auf 50€ zu reduzieren,mehr kann ich nicht bezahlen,wurde bis jetzt abgelehnt.

Es ist für mich unverständlich,die vom Amt gemachten Fehler verantworten zu müssen.
Es wäre Nett wenn Ihr mir eure Erfahrung mit solchen Dingen schildern könntet.
Viele Grüße
hilfesuchender1000
Nein, das ist nicht rechtens... es hat ja offensichtlich keine Anhörung stattgefunden.
Daß du nun nichts mehr bekommst hängt wohl damit zusammen, daß die den Kürzugsbetrag nicht von dem berechnen, was man dir auszahlt, sondern von deinem Gesamtanspruch.

Fragen: wieviel wird dir normalerweise ausgezahlt?
Hast du mal überprüft, wieviel Wohngeldanspruch ihr hättet?

Gruß aus Ludwigsburg
Ludwigsburg hat inhaltlich Recht. Primär erst mal Widerspruch einlegen, formlos mit dem Zusatz, Begründung wird nachgereicht. Gehe damit zur Beratungsstelle beim zuständigen Amts- / Sozialgericht, die werden dir Beratungshilfe gewähren. Solches solltest du besser einem erfahrenen Anwalt überlassen.
__________________
Dies ist meine private Meinung konform Artikel 5 GG.
Andi_ ist offline  
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Alt 29.12.2006, 21:13   #8
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Es ist zum :kotz:
Es könnte vieles einfacher sein, wenn "Die" ihre Arbeiten vernünftig ausführen würden.
Aber nein, Die müssen immer wieder ihre Unfähigkeit unter Beweis stellen.
Wenn "Die" das mal lesen würden, was wir hier schreiben. :? Okay, ändern würde sich trotzdem nichts. :|
Heiko1961 ist offline  
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Alt 29.12.2006, 21:24   #9
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Ich denke einige werden sicher hier lesen ;)
Arania ist offline  
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Alt 29.12.2006, 21:29   #10
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Zitat:
Zitat von Heiko1961
Es ist zum :kotz:
Es könnte vieles einfacher sein, wenn "Die" ihre Arbeiten vernünftig ausführen würden.
Aber nein, Die müssen immer wieder ihre Unfähigkeit unter Beweis stellen.
Wenn "Die" das mal lesen würden, was wir hier schreiben. :? Okay, ändern würde sich trotzdem nichts. :|
Ich sags ihnen... zum Lesen haben sie bei uns angeblich keine Zeit :-)

Mein letzter Termin hat 2!!! Stunden gedauert :-)

Denke schon, daß das etwas ändern kann...

Gruß aus Ludwigsburg
 
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Alt 29.12.2006, 21:32   #11
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Zitat:
Zitat von Arania
Ich denke einige werden sicher hier lesen ;)
Ich weiß, dass einige von denen hier lesen. Vielleicht sogar auch schreiben. :hihi: :hihi: Aber outen? :hmm:
Heiko1961 ist offline  
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Alt 29.12.2006, 23:51   #12
muensterland1
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Zitat:
Zitat von Heiko1961
Wenn "Die" das mal lesen würden, was wir hier schreiben. :? Okay, ändern würde sich trotzdem nichts. :|
Deswegen habe ich ja bis heute keine Arbeit!!!!!!!!!!
Und "Die" sind es schuld,das meine Kinder mit löchrigen Schlafanzügen ins Bett gehen müssen!

"Die" sind keine Fallmanger,sondern Flachmänner!!
 
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Alt 30.12.2006, 05:06   #13
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Eure "Die" haben die Gesetze nicht gemacht, sie setzen sie um. Auch wenn es manchem nicht schmeckt, Menschenrechte zu beugen, wir haben eine gewisse Erfahrung damit. 1944 hat auch niemand gefragt, ob es richtig ist Juden zu kennzeichnen und wenn sie dem "Arbeitsmarkt" nicht mehr bereit standen, zu vernichten. Ihr wisst doch, Arbeit macht frei, manche freier 8)
__________________
Dies ist meine private Meinung konform Artikel 5 GG.
Andi_ ist offline  
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Alt 30.12.2006, 12:32   #14
Ludwigsburg
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Zitat:
Zitat von Andi_
Eure "Die" haben die Gesetze nicht gemacht, sie setzen sie um.
Würden "die" das korrekt tun, gäbs viel weniger zu beklagen...

Gruß aus Ludwigsburg
 
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Alt 30.12.2006, 23:58   #15
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Beiträge: 6
Standard Re: ALG2 Sperre

Zitat:
Zitat von hilfesuchender1000
Meine Frau arbeitet. Aus diesem Grund wurde ich aufgefordert die Steuerkarten (geändert) vorzulegen. Dies habe ich auch sofort persönlich getan.
Solchen Aufforderungen sollte konkret entgegengetreten und widersprochen werden. Die Änderung sollte verweigert werden, dann wäre auch keine Einstellung wg. fehlender Mitwirkung zulässig, weil nichts neu zu berechnen ist.

M.E. besteht überhaupt keine Veranlassung und Rechtsgrundlage für die Aufforderung zur Änderung der Steuerklasse. Die gesetzliche Forderung an den eHB zur Minderung der Hilfebedürftigkeit richtet sich, soweit eine Erwerbstätigkeit in Frage kommt, auf die Erzielung eines auskömmlichen Bruttoeinkommens, nicht auf das sich daraus ergebende Nettoeinkommen. Bei den Abzügen stellt sich allenfalls die Frage, ob diese angemessen sind. Die gesetzlichen Abzüge (Steuern und Sozialversicherung) sind immer als angemessen anzusehen, egal welche Lohnsteuerklasse zugrundegelegt wird.

Darüber hinaus kann und darf das Nettoeinkommen zulässigerweise durch weitere Abzüge verringert werden, z.B. Reister-Rente, unwiderruflichen Verzicht auf die RV-Befreiung im Minijob bzw. auf den Gleitvorteil im Midijob etc.
Volker1953_Hamburg ist offline  
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Alt 31.12.2006, 12:35   #16
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Zitat:
M.E. besteht überhaupt keine Veranlassung und Rechtsgrundlage für die Aufforderung zur Änderung der Steuerklasse
... doch, meines Wissens gibt es mind. 2 Urteile die dies bestätigen :(

(habe aber dieses Jahr keine Lust mehr zu suchen ;) )
Arco ist offline  
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Alt 31.12.2006, 13:28   #17
Ludwigsburg
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Zitat:
Zitat von Arco
Zitat:
M.E. besteht überhaupt keine Veranlassung und Rechtsgrundlage für die Aufforderung zur Änderung der Steuerklasse
... doch, meines Wissens gibt es mind. 2 Urteile die dies bestätigen :(

(habe aber dieses Jahr keine Lust mehr zu suchen ;) )
Obs Urteile gibt, weiß ich nicht, aber ich hab das auch schon gelesen, daß Ämter dazu auffordern: schließlich mindert eine geänderte Steuerkarte den an Hilfe auszuzahlenden Betrag. Ist also nachvollziehbar...

Gruß aus Ludwigsburg
 
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