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| Tags: alg2, sperre |
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| | #1 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 29.12.2006 Ort: mannheim
Beiträge: 8
| Hallo ,ich habe ein Problem und hoffe hier evtl. etwas hilfreiches zu finden. Ich beziehe (leider)ALG2 ,meine Frau arbeitet .Aus diesem Grund wurde ich aufgefordert die Steuerkarten (geändert) vorzulegen. Dies habe ich auch sofort persönlich getan.Die Dame vom Amt hat sich aber von den Karten keine Kopie gemacht.Nach 4 Monaten kam plötzlich ein Schreiben in dem mir mitgeteilt wurde, daß mein ALG2 wegen fehlender Mithilfe sofort gesperrt ist. Nun meine Frage: Ist es rechtens das ALG sofort komplett zu sperren,oder müsste da nicht zunächst eine stufenweise Kürzung erfolgen ? Da nun ja eine,nicht von mir verschuldete, Überzahlung für diesen Zeitraum erfolgte wird mir der Betrag mit 100 € im Monat angerechnet.Eine Bitte den Betrag auf 50€ zu reduzieren,mehr kann ich nicht bezahlen,wurde bis jetzt abgelehnt. Es ist für mich unverständlich,die vom Amt gemachten Fehler verantworten zu müssen. Es wäre Nett wenn Ihr mir eure Erfahrung mit solchen Dingen schildern könntet. Viele Grüße hilfesuchender1000 |
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| | #2 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 14.02.2006 Ort: Hamburg
Beiträge: 3.711
| Zitat:
:lol: :lol: Der Termin- Steuerkarte, warst bestimmt alleine dort, also keine Zeugen, Oder? | |
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| | #3 | |
| Gast
Beiträge: n/a
| Zitat:
Ansonsten Widerspruch einlegen und SOFORT nochmal die Steuerkarten dort vorzeigen, denn dann bist Du Deiner "Mitwirkungspflicht" nachgekommen und solche Sperrungen (ob richtig oder falsch) werden meist wieder aufgehoben ab dem Tag der (erneuten) Vorlage. Beim nächsten Mal dann vielleicht eine Bestätigung verlangen, das Du die Steuerkarten usw. vorgelegt hast. | |
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| | #4 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 29.12.2006 Ort: mannheim
Beiträge: 8
| Hallo Heiko1961 Tja leider scheint das wohl so zu sein. Nur ist es so ,daß ständig Unterlagen verschwinden ,zb. mein Mietvertrag und andere wichtige Papiere. Das ich die Steuerkarten vorgelegt habe wurde mitlerweile zugegeben und wohl auch akzeptiert. Nur geht es mir darum,daß die sofort ohne Vorwarnung die Leistung gestrichen haben. Müßte nicht zuerst eine Kürzung erfolgen ? Die neuste Aktion ist jetzt,daß meine Frau leider ab dem 31.12.06 arbeitslos ist. Deswegen habe ich Ihre Bescheid über das ALG meiner Frau bei meiner SBin abgegeben. Die hat dann das letzte Gehalt zuzüglich das ALG zusammengenommen und mit meinem ALG-2 verrechnet. Dadurch entstand natürlich ein Betrag der zur Kürzung meines ALG führte. Jetzt habe ich heute 120,-€ für Januar 07 erhalten. Irgendwie komm ich mir langsam vereiert vor. Gruß Jochen |
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| | #5 | |
| Gast
Beiträge: n/a
| Zitat:
Wenn nicht alle Sachen da sind, dann kann auch nicht berechnet werden (so soll es auch im SGB stehen). Deswegen keine Kürzung. Nicht alles da = keine Berechnung = kein Geld | |
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| | #6 | |
| Gast
Beiträge: n/a
| Zitat:
Daß du nun nichts mehr bekommst hängt wohl damit zusammen, daß die den Kürzugsbetrag nicht von dem berechnen, was man dir auszahlt, sondern von deinem Gesamtanspruch. Fragen: wieviel wird dir normalerweise ausgezahlt? Hast du mal überprüft, wieviel Wohngeldanspruch ihr hättet? Gruß aus Ludwigsburg | |
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| | #7 | ||
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 19.04.2006
Beiträge: 597
| Zitat:
__________________ Dies ist meine private Meinung konform Artikel 5 GG. | ||
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| | #8 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 14.02.2006 Ort: Hamburg
Beiträge: 3.711
| Es ist zum :kotz: Es könnte vieles einfacher sein, wenn "Die" ihre Arbeiten vernünftig ausführen würden. Aber nein, Die müssen immer wieder ihre Unfähigkeit unter Beweis stellen. Wenn "Die" das mal lesen würden, was wir hier schreiben. :? Okay, ändern würde sich trotzdem nichts. :| |
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| | #9 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.09.2005
Beiträge: 13.570
| Ich denke einige werden sicher hier lesen ;) |
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| | #10 | |
| Gast
Beiträge: n/a
| Zitat:
Mein letzter Termin hat 2!!! Stunden gedauert :-) Denke schon, daß das etwas ändern kann... Gruß aus Ludwigsburg | |
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| | #11 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 14.02.2006 Ort: Hamburg
Beiträge: 3.711
| Zitat:
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| | #12 | |
| Gast
Beiträge: n/a
| Zitat:
Und "Die" sind es schuld,das meine Kinder mit löchrigen Schlafanzügen ins Bett gehen müssen! "Die" sind keine Fallmanger,sondern Flachmänner!! | |
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| | #13 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 19.04.2006
Beiträge: 597
| Eure "Die" haben die Gesetze nicht gemacht, sie setzen sie um. Auch wenn es manchem nicht schmeckt, Menschenrechte zu beugen, wir haben eine gewisse Erfahrung damit. 1944 hat auch niemand gefragt, ob es richtig ist Juden zu kennzeichnen und wenn sie dem "Arbeitsmarkt" nicht mehr bereit standen, zu vernichten. Ihr wisst doch, Arbeit macht frei, manche freier 8)
__________________ Dies ist meine private Meinung konform Artikel 5 GG. |
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| | #14 | |
| Gast
Beiträge: n/a
| Zitat:
Gruß aus Ludwigsburg | |
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| | #15 | |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 05.08.2005 Ort: Hamburg
Beiträge: 6
| Zitat:
M.E. besteht überhaupt keine Veranlassung und Rechtsgrundlage für die Aufforderung zur Änderung der Steuerklasse. Die gesetzliche Forderung an den eHB zur Minderung der Hilfebedürftigkeit richtet sich, soweit eine Erwerbstätigkeit in Frage kommt, auf die Erzielung eines auskömmlichen Bruttoeinkommens, nicht auf das sich daraus ergebende Nettoeinkommen. Bei den Abzügen stellt sich allenfalls die Frage, ob diese angemessen sind. Die gesetzlichen Abzüge (Steuern und Sozialversicherung) sind immer als angemessen anzusehen, egal welche Lohnsteuerklasse zugrundegelegt wird. Darüber hinaus kann und darf das Nettoeinkommen zulässigerweise durch weitere Abzüge verringert werden, z.B. Reister-Rente, unwiderruflichen Verzicht auf die RV-Befreiung im Minijob bzw. auf den Gleitvorteil im Midijob etc. | |
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| | #16 | |
| Erfahrener Benutzer Registriert seit: 11.02.2006 Ort: Kassel / Hessen
Beiträge: 4.487
| Zitat:
(habe aber dieses Jahr keine Lust mehr zu suchen ;) ) | |
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| | #17 | ||
| Gast
Beiträge: n/a
| Zitat:
Gruß aus Ludwigsburg | ||
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