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| Tags: erbschaft, kleine |
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| | #1 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 22.12.2006
Beiträge: 13
| Hi eine Frage hab ich noch dann bin ich Ruhe ;) Ich habe , nach Abzug Rechtsanwalt (man, sind die teuer :) ) 3600 Euro Pflichtteil bekommen. Ende November oder so. Ich habe im Forum auch schon gesucht und nachgelesen aber was ist Schonvermögen, Freibetrag Einkommen (wird ja als Einkommen gerrechnet...wieso dann Schonvermögen gruebel..) und wie hoch wäre das in dem Fall. Irgendwo steht was mit 4000 Euro, dann wieder 50% ist Schonvermögen und was über Freibeträge für Einkommen. Und kann ich erst Schulden, die ich in den 2 Jahren ALG II privat gemacht habe (Schuldscheine) erst bezahlen ? Steht drinne, Gewinne etc muss ich abtreten. Irgendwo stand das die Arge das anerkennen muss, finde ich allerdings nicht wieder, grummel..ich google die letzte Zeit einfach zuviel ;) Thuon |
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| | #2 |
| Erfahrener Benutzer Registriert seit: 11.02.2006 Ort: Kassel / Hessen
Beiträge: 4.487
| ... wenn Du im November oder so ... schon im Leistungsbezug standest, dann ist die Erbschaft einmaliges Einkommen und wird auf die nächstfolgende Leistung/en nach Angabe angerechnet. Wenn DIE mitspielen auf 12 Monate wobei DIE dann (solltest Du nicht noch Erwerbseinkommen im Monat haben) jeden Monat die 30 Euo Vers.-Pauschale abziehen müssen / evtl. noch die vorh. KFZ-Haftplichtversicherung (ohne Kasko) ..... Schonvermögen etc. ist immer das Vermögen was VOR (ich schreie nicht) Alg2-Antragsstellung da war ! Was dann kommt ist Einkommen - bis auf wenige Ausnahmen. Deine Schulden ist der Arge piepe ........ außer es sind titulierte Unterhaltskosten ..... |
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| | #3 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 22.12.2006
Beiträge: 13
| Hi (Ich hab doch garnicht sagt das Du hier schreist ;) ) hmm ... die 3600 Euro gelten ja als Einkommen.(Obwohl ich schon seit 2004 hinter meinem Pflichtteil herlaufe, ist ja eigentlich nur eine Verzögerte Auszahlung ;) ) Aber für Einkommen gelten doch wiederum Freibetraege. Die koennen doch nicht einmal sagen das ist Einkommen und dann wieder nicht oder ? Oder ist Einkommen auch wieder nicht gleich Einkommen. http://www.hartz-iv-anspruch.de/Hart...ge-vom-Einkomm en.html Da steht zwar was, aber ich weiss nicht was das mit 100 800 1200 1500 Euro sein soll. Thuon |
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| | #4 | |
| Gast
Beiträge: n/a
| Zitat:
Gruß aus Ludwigsburg | |
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| | #5 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 25.06.2006
Beiträge: 284
| Da geht es um Erwerbseinkommen. Hilft Dir also nicht weiter. Ich würde das Geld schnell vom Konto abheben und mir was nettes gönnen ... oder so.
__________________ "Die Al Kaida hat ihre Taktik bei dem Kampf gegen die USA geändert und den modernen Gegebenheiten angepasst. Sie schickt ihre Zöglinge jetzt nicht mehr zur klassischen Terroristenausbildung, sondern zum BWL-Studium und schleust sie nachher in die amerikanische Wirtschaft ein. Das ist viel effektiver." |
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| | #6 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 21.12.2005 Ort: Nähe Freiburg
Beiträge: 4.868
| Zitat:
Eine Lösung wäre vielleicht gewesen, vom Treuhandkonto des Anwaltes deine Schulden bezahlen zu lassen - ohne Umweg über dein Konto. So dürfte das Kind im berühmten Brunnen liegen. Einfach abheben und ausgeben dürfte keine Lösung sein, denn für die Arge ist das Geld da gewesen und wenn man es vergeudet, dann ist man selbst schuld.
__________________ viele grüße bruno (human being uLtd.) Politik/Bürokratie : Wir machen alles, außer ehrlich! über € 25.000 Schaden an ALG-II durch meine ARGE und über € 12.000 durch die FM - Großer showdown auf meiner Webseite - Typisch Politiker/Beamter... - ÜBERFÜHRT ! Mal sehen, wie es mit diesem eher christlichen Politiker und Beamten nun weitergeht * Bitte Webseite weitergeben - danke * "Politik lügt, ARGE betrügt, Bürokratie mordet" * Die Würde des Menschen war unantastbar! vor HartzIV * | |
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| | #7 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 22.12.2006
Beiträge: 13
| Aehhhh ist nicht aufs Konto gegangen. Was Schoenes goennen, ja. Ich habe Sachen zum anziehen (meine Klamotten fallen langsam auseinander, von Partnerin auch, paar Geraete fuer die Kueche Geschirr usw gekauft. Und nen kleinen Fernseher, war bis jetzt auch nicht vorhanden. Und Werkzeug um Sachen fuer ibääh zu machen. Geht sogar, erste Teil ist verkauft fuer 20,50 Euro :) Es is vieles noch nicht vorhanden, ich bin nur mit ner Reisetasche angekommen und Partnerin ist mehr oder weniger rausgeschmissen worden damals. Keine Teppiche, Gardinen, Bett für uns usw usw. Kinder haben noch keine vernuenftige Einrichtung. Und die paar Möbel vom Sperrmuell sind auch nicht unbedingt das Wahre .... Bloss was passiert wenn ich sage ich habe geerbt aber das Geld ist schon so gut wie weg . Kann ich angeben dass das fuer notwendige Sachen wegegangen ist ? Ala Erstbedarf Wohnung ? Habe ich jetzt erst gelesen beim googeln das es sowas gibt. Irgendwie hatte ich keine Lust mehr wie der letzte Penner ;) rumzulaufen, macht beim bewerben nicht son tollen Eindruck habe ich gemerkt.. auf dem Boden zu schlafen , auf nem Tischkocher zu kochen oder aus dem Kuehlschrank die Sachen erst aufzutauen weil das dumme Teil ca 30 Jahre alt war und 24 std durchgekuehlt hat ....... Das ich das zurueckzahlen muss ist klar, aber was passiert dann,wie passiert das ? Thuon PS hmmm is E.b.a.y nen verbotenes Wort hier ? :) |
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| | #8 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 25.03.2006 Ort: Niedersachsen
Beiträge: 308
| Erbschaft und Arbeitslosengeld http://www.elo-forum.org/forum/viewt...2&lighter=erbe Urteil über Erbschaft Erbschaft ist Einkommen und kein Vermögen, SG Hamburg http://www.elo-forum.org/forum/viewt...6&lighter=erbe Erbe ist ein Einkommen (Zuflussprinzip), also du müsstest diese Veränderung anzeigen ? Eine Erstausstattung muss extra beantragt werden ? Vielleicht kannst du das ja gleich alles miteinander verbinden ? PS: Irgendwie bekommen die das meist heraus, dass der eine oder andere diese oder jene kleine Einkommen hat. Und wenn, dann könnt es passieren, dass sie dich sperren und du nichts überhaupt nichts mehr erhältst ? Es gab irgendwo einen Beitrag, da hieß es: 1 Monat abmelden und den nächsten wieder anmelden, dann ist es kein Einkommen mehr – sondern Schon - Vermögen. Risiko und rentiert sich der ganze Aufwand dann für dich ? (3600 Euro Pflichtteil ) Bei den laufenden Kosten: Kinder, Wohnung, Krankenkasse ? Theoretisch muss eine Erstausstattung vor Wohnungsbezug beantragt werden, und du musst damit rechnen, dass du vorher Besuch vom Amt erhältst. Vielleicht wird ein Darlehen gewährt ... ;) Also ich persönlich ! würde es melden und sagen ... mir ging es so schlecht (Trauerfall) ... dass ich mich jetzt erst melden konnte ;)
__________________ Freundliche Grüße Marcel . Ein Bedingungsloses Grundeinkommen (Existenzgeld) für alle ? In Deutschland lag nach der abweichenden Definition der Europäischen Union (60 % des mittleren Einkommens) die Armutsgrenze im Jahr 2003 bei einem monatlichen Einkommen von 938 Euro. http://de.wikipedia.org/wiki/Armut |
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| | #9 |
| Gast
Beiträge: n/a
| Leg das Geld unter´s Kopfkissen und gut ist´s. :mrgreen: |
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| | #10 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 25.03.2006 Ort: Niedersachsen
Beiträge: 308
| Zitat:
PS: leider ist das irgendwo festgehalten ... vielleicht Nachlaßgericht oder so ... Quelle: google Mitwirkungspflichten gemäss § 60 SGBI nicht nachgekommen. § 60 Angabe von Tatsachen (1) Wer Sozialleistungen beantragt oder erhält, hat 1. alle Tatsachen anzugeben, die für die Leistung erheblich sind, und auf Verlangen des zuständigen Leistungsträgers der Erteilung der erforderlichen Auskünfte durch Dritte zuzustimmen, 2. Änderungen in den Verhältnissen, die für die Leistung erheblich sind oder über die im Zusammenhang mit der Leistung Erklärungen abgegeben worden sind, unverzüglich mitzuteilen, 3. Beweismittel zu bezeichnen und auf Verlangen des zuständigen Leistungsträgers Beweisurkunden vorzulegen oder ihrer Vorlage zuzustimmen. Satz 1 gilt entsprechend für denjenigen, der Leistungen zu erstatten hat. (2) Soweit für die in Absatz 1 Nr. 1 und 2 genannten Angaben Vordrucke vorgesehen sind, sollen diese benutzt werden. SGB II § 43 Aufrechnung Geldleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts können bis zu einem Betrag in Höhe von 30 vom Hundert der für den Hilfebedürftigen maßgebenden Regelleistung mit Ansprüchen der Träger von Leistungen nach diesem Buch aufgerechnet werden, wenn es sich um Ansprüche auf Erstattung oder auf Schadenersatz handelt, die der Hilfebedürftige durch vorsätzlich oder grob fahrlässig unrichtige oder unvollständige Angaben veranlasst hat. Der befristete Zuschlag nach § 24 kann zusätzlich in die Aufrechnung nach Satz 1 einbezogen werden. Die Aufrechnungsmöglichkeit ist auf drei Jahre beschränkt.
__________________ Freundliche Grüße Marcel . Ein Bedingungsloses Grundeinkommen (Existenzgeld) für alle ? In Deutschland lag nach der abweichenden Definition der Europäischen Union (60 % des mittleren Einkommens) die Armutsgrenze im Jahr 2003 bei einem monatlichen Einkommen von 938 Euro. http://de.wikipedia.org/wiki/Armut | |
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| | #11 | |
| Erfahrener Benutzer Registriert seit: 11.02.2006 Ort: Kassel / Hessen
Beiträge: 4.487
| Zitat:
Achtung ! Erbvolumen - also bevor ES aufgeteilt würde - somit ist die Summe von 3.600 € warscheinlich auch tangiert .... | |
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| | #12 | ||
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 25.03.2006 Ort: Niedersachsen
Beiträge: 308
| Zitat:
PS: also wenn ich Pflichteil höre, dann fällt mir sofort Nachlaßgericht ein :hihi:
__________________ Freundliche Grüße Marcel . Ein Bedingungsloses Grundeinkommen (Existenzgeld) für alle ? In Deutschland lag nach der abweichenden Definition der Europäischen Union (60 % des mittleren Einkommens) die Armutsgrenze im Jahr 2003 bei einem monatlichen Einkommen von 938 Euro. http://de.wikipedia.org/wiki/Armut | ||
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| | #13 |
| Erfahrener Benutzer Registriert seit: 11.02.2006 Ort: Kassel / Hessen
Beiträge: 4.487
| ... richtig :daumen: einschließlich Nachlaßgericht so wollte ich das eigentlich gemeint haben ;) |
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| | #14 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 22.12.2006
Beiträge: 13
| Hiho und frohes neues Jahr :) Mein erstes Sylvester mit Buttermilch und O-Saft...tzzz ich werde alt ;) Mit dem Rest Geld wollte ich eh endlich den Umzug machen , da die Arge das ja nicht wollte/will ,spare dadurch ca 270 Euro im Monat. 30 v 100, also von den 311 Euro ? sprich 104 Euro weniger ? Waeren 270 mehr minus 104 ? hmmmm. Dazu will ich irgendwie nix sagen ...Mittwoch muss ich eh wieder zum Rechtsanwalt wegen der angeblichen Mitwirkungspflicht wofuer ich mein Geld ausgebe, werde nochmal Beratungshilfe nehmen und dann mal weiter gug. Diesmal gehe ich bis vors BSG, auch wegen der Weigerung den Umzug zu bezahlen oder einen Kredit zu geben,mal sehen was davon noch so wird. Ausserdem, durchs googeln, habe ich nun noch 4 Antraege, Überpruefungsantrage etc liegen die ich hinschicken werde wo ich fast auch von Ablehnung, Widerspruch und SG ausgehe. So wie es die Arge scheinbar immer macht. Wieso lassen die Einen nicht einfach in Ruhe, haette man nie soviel gegoogelt und erfahren... ;) Hm Leider auch das es eine Ordnungswidrigkeit ist usw...naja..zu spät. Nur den Umzug muss ich dann wohl am besten gleich diese Woche in Angriff nehmen. Ich finds immer besser in Deutschland, 30 Jahre arbeiten, 1 Jahr und 1 Woche arbeitslos und man is der letzte Bettler......naja, die haben mehr Freiheiten ^^ Bis jetzt habe ich den Bemuehungen meiner Partnerin, ausserhalb von Deutschland was zu finden zware eher skeptisch gegenueber gestanden aber viel Lust habe ich mittlerweile hier auch nicht mehr :) Familie ist nun hier und Deutschland hat nicht mehr viel was einen haelt. Hat es ueberhaubt noch was ? Thuon PS Rechtschreibfehler sind gewollt und dienen der allgemeinen Erheiterung. :P |
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