Erwerbslosen Forum Deutschland (Forum)

 
kein_lohn_unter10

ALG II

Hartz IV-Rechner; in Forum: Information; Hier kann mann ausrechnen wie hoch das Alg 2 ungefähr ausfallen wird. Angaben ohne Gewähr. KLICK Gruss Ditmar...
Zurück   Erwerbslosen Forum Deutschland (Forum) > Information > ALG II

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Suchen Heutige Beiträge Alle Foren als gelesen markieren



Einloggen oder registrieren um diese Werbung nicht mehr zu sehen
Tags: ,

Antwort

 

LinkBack Themen-Optionen Ansicht
Alt 22.09.2005, 11:56   #1
Benutzer
Forumnutzer
 
Registriert seit: 19.09.2005
Ort: Bad Schmiedeberg
Beiträge: 47
Standard Hartz IV-Rechner

Hier kann mann ausrechnen wie hoch das Alg 2 ungefähr ausfallen wird. Angaben ohne Gewähr.


KLICK

Gruss
Ditmar
Ditmar L. ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 23.09.2005, 20:35   #2
Benutzer
Forumnutzer
 
Registriert seit: 03.09.2005
Ort: LK MR BID
Beiträge: 86
Standard

Nach dem Rechner müsste man für 2 Kinder und 1 Erwachsenen 1130 Euro bekommen.
So viele Fragen wie im ALG2 antrag wurden da auch nicht gestellt.

Na da bin ich ja mal gespannt wie die Realität aussieht.

Tschüssi
Diana ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 10.10.2005, 19:11   #3
Barney
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Den Rechner gibt es da nicht mehr.

Weiß jemand, wo man jetzt einen finden kann?
 
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 10.10.2005, 19:22   #4
Lusjena
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Hartz 4 Rechner

Doch gibt es, hab ihn gestern erst benutzt. Versuch es bitte auch unter www.sozialhilfe24.de, dort ist auch ein Rechner.
 
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 10.10.2005, 19:27   #5
Benutzer
Forumnutzer
 
Registriert seit: 19.09.2005
Ort: Bad Schmiedeberg
Beiträge: 47
Standard

ich hab noch einen als exeldatei. Muss mal schahen wie ich den hochlade.
Gruss
Ditmar
Angehängte Dateien
Dateityp: xls berechnung-arbeitslosengeld2_506.xls (311,5 KB, 201x aufgerufen)
Ditmar L. ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 10.10.2005, 20:28   #6
Barney
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Ich kann rechnen womit ich will, selbst oder mit allen Rechner, die so im Internet zur Verfügung stehen. Selbst der ungefähre Anspruch liegt um das Doppelte höher als das Amt errechnet.

Dabei dürfte das doch gar nicht so schwer sein, die Unterkunftskosten anhand der vorgelegten Belege und im Fragebogen eingetragenen Summen zusammenzuzählen (Kann man die Finger zur Hilfe nehmen, wenns im Kopf nicht geht und der Strom ausgefallen ist).
Aber bei den Zahlen über 500 ist wohl Schluß mit ihren Rechenkünsten. :motz: :motz: :motz:
 
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 10.10.2005, 20:41   #7
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer
 
Benutzerbild von gelibeh
 
Registriert seit: 20.06.2005
Ort: Hamburg
Beiträge: 1.269
Standard

Bist Du denn soooooo ein komplizierter Fall, barney?
gelibeh ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 10.10.2005, 21:03   #8
edy
Redaktion
 
Benutzerbild von edy
 
Registriert seit: 16.06.2005
Ort: Bonn
Beiträge: 1.107
Standard

Zitat:
Zitat von Barney
Aber bei den Zahlen über 500 ist wohl Schluß mit ihren Rechenkünsten. :motz: :motz: :motz:
Barney, Zahlen über 500, je Bedarfsgemeinschaft, verkraften deren Rechner nicht mehr. Das ist so gewollt :P
__________________
Links, unabhängig, aber freilich parteilich!
________________________________________
Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen
entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung und stellen
keinerlei Rechtsberatung dar.
edy ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 10.10.2005, 21:16   #9
Benutzer
Forumnutzer
 
Benutzerbild von Der Flecker Jong
 
Registriert seit: 18.06.2005
Ort: Freudenberg
Beiträge: 31
Standard

vieleicht hilft der ja!!
http://www.zeitungs.info/public/prog...erechnung.html
http://www.lilienkelch.de/Alleinerzi...I-Rechner.html
__________________
Überall geht ein frühes Ahnen dem späteren Wissen voraus.
[Alexander von Humboldt]
Der Flecker Jong ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 11.10.2005, 09:33   #10
Lusjena
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Rechner

Stell die Zahlen doch mal hier ins Forum oder schicke mir eine PN mit deinen Daten, versuche zu helfen.
 
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 31.10.2005, 11:32   #11
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 31.10.2005
Beiträge: 1
Standard

Hi! Ich habe folgendes Problem:Lebe in West,bin geboren in Ost.Bekomme meinen Regelsatz in Höhe von 311Euro.Auf meine Frage ob das denn so richtig sei,oder mir nicht vielleicht doch 345Euro zustehen würden,bekam ich die Antwort,das wäre so ok,ich sei ja schließlich geborener Ossi.Geht das jetzt nach Geburtsort oder Wohnsitz?
stephan2610 ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 31.10.2005, 11:37   #12
bschlimme
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Zitat:
Zitat von stephan2610
Hi! Ich habe folgendes Problem:Lebe in West,bin geboren in Ost.Bekomme meinen Regelsatz in Höhe von 311Euro.Auf meine Frage ob das denn so richtig sei,oder mir nicht vielleicht doch 345Euro zustehen würden,bekam ich die Antwort,das wäre so ok,ich sei ja schließlich geborener Ossi.Geht das jetzt nach Geburtsort oder Wohnsitz?
das der Regelsatz nach dem Geburtsorts berechnet wird ist mir neu
 
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 07.11.2005, 11:56   #13
bschlimme
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Mit diesem Rechner können Sie schnell kalkulieren, wie hoch das Arbeitslosengeld-II gemäß Hartz-IV ausfallen wird, das Sie voraussichtlich erhalten.


klick
 
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 07.11.2005, 12:00   #14
Einstein
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Zitat:
Zitat von stephan2610
Hi! Ich habe folgendes Problem:Lebe in West,bin geboren in Ost.Bekomme meinen Regelsatz in Höhe von 311Euro.Auf meine Frage ob das denn so richtig sei,oder mir nicht vielleicht doch 345Euro zustehen würden,bekam ich die Antwort,das wäre so ok,ich sei ja schließlich geborener Ossi.Geht das jetzt nach Geburtsort oder Wohnsitz?
und welchen Regelsatz bekommen dann nach dieser Aussage EU Ausländer die nicht in der BRD geboren sind ???

Folglich ist diese Aussage nicht richtig: Der Regelsatz richtet sich nach dem derzeitigen Hauptwohnsitz....
 
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 07.11.2005, 12:08   #15
Lusjena
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Hartz IV Rechner

Bitte mal den Link benutzen und nachlesen, welche Regelsätze es gibt :idee: http://www.sozialhilfe24.de/alg-2.html
 
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 14.11.2005, 09:35   #16
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer
 
Benutzerbild von SF44angel
 
Registriert seit: 23.08.2005
Beiträge: 123
Standard

Zitat:
Zitat von bschlimme
Zitat:
Zitat von stephan2610
Hi! Ich habe folgendes Problem:Lebe in West,bin geboren in Ost.Bekomme meinen Regelsatz in Höhe von 311Euro.Auf meine Frage ob das denn so richtig sei,oder mir nicht vielleicht doch 345Euro zustehen würden,bekam ich die Antwort,das wäre so ok,ich sei ja schließlich geborener Ossi.Geht das jetzt nach Geburtsort oder Wohnsitz?
das der Regelsatz nach dem Geburtsorts berechnet wird ist mir neu
Mit den 311 Euro und den 345 Euro, das gehört ja auch nicht zusammen.
Bei alleinstehenden: im Osten 331 und im Westen 345 Euro
Bei Partnern : im Osten 298 Euro und im Westen 311 Euro!
Lebst Du denn in einer Partnerschaft? Wenn nicht wären es ja mindestens 331 Euro gewesen.
SF44angel ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 14.11.2005, 12:59   #17
Janchen
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Zitat:
Lebst Du denn in einer Partnerschaft? Wenn nicht wären es ja mindestens 331 Euro gewesen.
Bitte nichts durcheinander schmeißen und verbreiten, sondern die Gesetze lesen. Die monatliche Regelleistung beträgt für Personen, die allein stehend oder allein erziehend sind oder deren Partner minderjährig ist, in den alten Bundesländern einschließlich Berlin (Ost) 345 Euro, in den neuen Bundesländern 331 Euro.

Zitat:
Bei alleinstehenden: im Osten 331 und im Westen 345 Euro
Bei Partnern : im Osten 298 Euro und im Westen 311 Euro!
:daumen:
 
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 14.11.2005, 14:31   #18
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer
 
Benutzerbild von SF44angel
 
Registriert seit: 23.08.2005
Beiträge: 123
Standard

Zitat:
Zitat von Janchen
Zitat:
Lebst Du denn in einer Partnerschaft? Wenn nicht wären es ja mindestens 331 Euro gewesen.
Bitte nichts durcheinander schmeißen und verbreiten, sondern die Gesetze lesen. Die monatliche Regelleistung beträgt für Personen, die allein stehend oder allein erziehend sind oder deren Partner minderjährig ist, in den alten Bundesländern einschließlich Berlin (Ost) 345 Euro, in den neuen Bundesländern 331 Euro.

Zitat:
Bei alleinstehenden: im Osten 331 und im Westen 345 Euro
Bei Partnern : im Osten 298 Euro und im Westen 311 Euro!
:daumen:
Gesetze lese ich jeden Tag, vor allem arbeite ich mit dem SGB II und SGB III, da ich als Hartz 4 Beraterin- ehrenamtlich, in meiner Heimatstadt, für Bedürftige, tätig bin.
Ich habe auch nichts durcheinander gebracht, sondern lediglich nicht Berlin erwähnt. Sorry, das ich unsere Hauptstadt und dessen Regelsatz West vergessen habe. Und wenn so wie oben geschrieben, ein Partner noch minderjährig ist, bekommt er bis zur Volljährigkeit einen anderen Regelsatz.Wenn man mit einem minderjährigen zusammenlebt , ist es freilich so, das man als alleinstehend zählt, da dies nicht als Lebensgemeinschaft gewertet wird.
SF44angel ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 16.11.2005, 17:18   #19
Lillybelle
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Ich glaube, ich stehe im Wald- wahlweise egal, ob Ost oder West in dem Falle,: :twisted:

Der Regelsatz bemisst sich nach Wohnort und nicht nach Herkunft.
Eine solche Bemerkung, Stephan, würde mir als Wessi ( übrigens) schon dermasen den Hut hochgehen lassen, das der SB wegen seiner Dienstaufsichtbeschwerde nichts mehr zu lachen hätte, die du machen solltest. (!!) Bei einem solchen "engagierten " Sachbearbeiter soltest du auch nur noch mit Zeugen vorstellig werden möglichts, damit der diese Äusserungen nicht abstreiten kann in Zukunft. Dass es nach über 15 Jahren Einheit überhaupt noch Unterschiede West / Ost und den Solibeitrag gibt, ist schon lachhaft und krank genug.
Aber das ist nur meine pers. Meinung, s. u.
 
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 16.11.2005, 21:26   #20
Rüdiger_V
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Zitat:
Zitat von SF44angel
Zitat:
Zitat von Janchen
Zitat:
Lebst Du denn in einer Partnerschaft? Wenn nicht wären es ja mindestens 331 Euro gewesen.
Bitte nichts durcheinander schmeißen und verbreiten, sondern die Gesetze lesen. Die monatliche Regelleistung beträgt für Personen, die allein stehend oder allein erziehend sind oder deren Partner minderjährig ist, in den alten Bundesländern einschließlich Berlin (Ost) 345 Euro, in den neuen Bundesländern 331 Euro.

Zitat:
Bei alleinstehenden: im Osten 331 und im Westen 345 Euro
Bei Partnern : im Osten 298 Euro und im Westen 311 Euro!
:daumen:
Gesetze lese ich jeden Tag, vor allem arbeite ich mit dem SGB II und SGB III, da ich als Hartz 4 Beraterin- ehrenamtlich, in meiner Heimatstadt, für Bedürftige, tätig bin.
Ich habe auch nichts durcheinander gebracht, sondern lediglich nicht Berlin erwähnt. Sorry, das ich unsere Hauptstadt und dessen Regelsatz West vergessen habe. Und wenn so wie oben geschrieben, ein Partner noch minderjährig ist, bekommt er bis zur Volljährigkeit einen anderen Regelsatz.Wenn man mit einem minderjährigen zusammenlebt , ist es freilich so, das man als alleinstehend zählt, da dies nicht als Lebensgemeinschaft gewertet wird.
Berater wie dich werden bei den Argen händeringend gesucht :x
Sorry, aber da fällt mir nix mehr ein :| :| :|
 
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 18.11.2005, 09:09   #21
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer
 
Benutzerbild von SF44angel
 
Registriert seit: 23.08.2005
Beiträge: 123
Standard

Berater wie dich werden bei den Argen händeringend gesucht
Sorry, aber da fällt mir nix mehr ein

Na, ja, bei uns nicht.Ich bin dort ein rotes Tuch und in der Leistungsabteilung , geht mein Name rum , wie ein Lauffeuer.
Es passt diesen Damen nicht, das wir so was machen. Auch heisst es immer, die Frau, mit den Durchführungsbestimmungen , das waren doch Sie?
Da wurde ich schon mal hinbestellt, wie ich an die neuen Regelungen gekommen bin, ich könnte die ja garnicht wissen. Aber es hilft ja auch viel , wenn man mal bei Tacheles nachliest. Die Seite kannten die garnicht.Als ich jetzt wieder mit Paragraphen kam, weil nur zum Beispiel, die VL, meines Mannes ,nicht aus dem Einkommen genommen wurden, mußte der Mitarbeiter der Arge, diesen erst einmal suchen und druckte ihn aus und hängte ihn mit an meinen Widerspruch. Davon , das VL rausgenommen werden muß , wußte er garnichts. Ja die Arbeit macht Freude, auch ohne Geld, aber man sitzt nicht zu Hause rum und kann anderen viel helfen. Früh um 6.00 Uhr werden an der Tafel, die Lebensmittel aufgenommen und mittag erst verteilt. Also nichts , von verwegen ALG2 Empfänger sind alles Langschläfer. Mir gibt es ein gutes Gefühl und ich habe was sinnvolles verrichtet, wenn auch leider ohne Einkommen.
SF44angel ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!