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| Tags: hartz, ivrechner |
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| | #2 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 03.09.2005 Ort: LK MR BID
Beiträge: 86
| Nach dem Rechner müsste man für 2 Kinder und 1 Erwachsenen 1130 Euro bekommen. So viele Fragen wie im ALG2 antrag wurden da auch nicht gestellt. Na da bin ich ja mal gespannt wie die Realität aussieht. Tschüssi |
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| | #3 |
| Gast
Beiträge: n/a
| Den Rechner gibt es da nicht mehr. Weiß jemand, wo man jetzt einen finden kann? |
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| | #4 |
| Gast
Beiträge: n/a
| Doch gibt es, hab ihn gestern erst benutzt. Versuch es bitte auch unter www.sozialhilfe24.de, dort ist auch ein Rechner. |
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| | #5 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 19.09.2005 Ort: Bad Schmiedeberg
Beiträge: 47
| ich hab noch einen als exeldatei. Muss mal schahen wie ich den hochlade. Gruss Ditmar |
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| | #6 |
| Gast
Beiträge: n/a
| Ich kann rechnen womit ich will, selbst oder mit allen Rechner, die so im Internet zur Verfügung stehen. Selbst der ungefähre Anspruch liegt um das Doppelte höher als das Amt errechnet. Dabei dürfte das doch gar nicht so schwer sein, die Unterkunftskosten anhand der vorgelegten Belege und im Fragebogen eingetragenen Summen zusammenzuzählen (Kann man die Finger zur Hilfe nehmen, wenns im Kopf nicht geht und der Strom ausgefallen ist). Aber bei den Zahlen über 500 ist wohl Schluß mit ihren Rechenkünsten. :motz: :motz: :motz: |
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| | #7 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 20.06.2005 Ort: Hamburg
Beiträge: 1.269
| Bist Du denn soooooo ein komplizierter Fall, barney? |
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| | #8 | |
| Redaktion Registriert seit: 16.06.2005 Ort: Bonn
Beiträge: 1.107
| Zitat:
__________________ Links, unabhängig, aber freilich parteilich! ________________________________________ Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung und stellen keinerlei Rechtsberatung dar. | |
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| | #9 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 18.06.2005 Ort: Freudenberg
Beiträge: 31
| vieleicht hilft der ja!! http://www.zeitungs.info/public/prog...erechnung.html http://www.lilienkelch.de/Alleinerzi...I-Rechner.html
__________________ Überall geht ein frühes Ahnen dem späteren Wissen voraus. [Alexander von Humboldt] |
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| | #10 |
| Gast
Beiträge: n/a
| Stell die Zahlen doch mal hier ins Forum oder schicke mir eine PN mit deinen Daten, versuche zu helfen. |
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| | #11 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 31.10.2005
Beiträge: 1
| Hi! Ich habe folgendes Problem:Lebe in West,bin geboren in Ost.Bekomme meinen Regelsatz in Höhe von 311Euro.Auf meine Frage ob das denn so richtig sei,oder mir nicht vielleicht doch 345Euro zustehen würden,bekam ich die Antwort,das wäre so ok,ich sei ja schließlich geborener Ossi.Geht das jetzt nach Geburtsort oder Wohnsitz? |
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| | #12 | |
| Gast
Beiträge: n/a
| Zitat:
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| | #14 | |
| Gast
Beiträge: n/a
| Zitat:
Folglich ist diese Aussage nicht richtig: Der Regelsatz richtet sich nach dem derzeitigen Hauptwohnsitz.... | |
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| | #15 |
| Gast
Beiträge: n/a
| Bitte mal den Link benutzen und nachlesen, welche Regelsätze es gibt :idee: http://www.sozialhilfe24.de/alg-2.html |
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| | #16 | ||
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 23.08.2005
Beiträge: 123
| Zitat:
Bei alleinstehenden: im Osten 331 und im Westen 345 Euro Bei Partnern : im Osten 298 Euro und im Westen 311 Euro! Lebst Du denn in einer Partnerschaft? Wenn nicht wären es ja mindestens 331 Euro gewesen. | ||
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| | #17 | ||
| Gast
Beiträge: n/a
| Zitat:
Zitat:
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| | #18 | |||
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 23.08.2005
Beiträge: 123
| Zitat:
Ich habe auch nichts durcheinander gebracht, sondern lediglich nicht Berlin erwähnt. Sorry, das ich unsere Hauptstadt und dessen Regelsatz West vergessen habe. Und wenn so wie oben geschrieben, ein Partner noch minderjährig ist, bekommt er bis zur Volljährigkeit einen anderen Regelsatz.Wenn man mit einem minderjährigen zusammenlebt , ist es freilich so, das man als alleinstehend zählt, da dies nicht als Lebensgemeinschaft gewertet wird. | |||
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| | #19 |
| Gast
Beiträge: n/a
| Ich glaube, ich stehe im Wald- wahlweise egal, ob Ost oder West in dem Falle,: :twisted: Der Regelsatz bemisst sich nach Wohnort und nicht nach Herkunft. Eine solche Bemerkung, Stephan, würde mir als Wessi ( übrigens) schon dermasen den Hut hochgehen lassen, das der SB wegen seiner Dienstaufsichtbeschwerde nichts mehr zu lachen hätte, die du machen solltest. (!!) Bei einem solchen "engagierten " Sachbearbeiter soltest du auch nur noch mit Zeugen vorstellig werden möglichts, damit der diese Äusserungen nicht abstreiten kann in Zukunft. Dass es nach über 15 Jahren Einheit überhaupt noch Unterschiede West / Ost und den Solibeitrag gibt, ist schon lachhaft und krank genug. Aber das ist nur meine pers. Meinung, s. u. |
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| | #20 | ||||
| Gast
Beiträge: n/a
| Zitat:
Sorry, aber da fällt mir nix mehr ein :| :| :| | ||||
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| | #21 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 23.08.2005
Beiträge: 123
| Berater wie dich werden bei den Argen händeringend gesucht Sorry, aber da fällt mir nix mehr ein Na, ja, bei uns nicht.Ich bin dort ein rotes Tuch und in der Leistungsabteilung , geht mein Name rum , wie ein Lauffeuer. Es passt diesen Damen nicht, das wir so was machen. Auch heisst es immer, die Frau, mit den Durchführungsbestimmungen , das waren doch Sie? Da wurde ich schon mal hinbestellt, wie ich an die neuen Regelungen gekommen bin, ich könnte die ja garnicht wissen. Aber es hilft ja auch viel , wenn man mal bei Tacheles nachliest. Die Seite kannten die garnicht.Als ich jetzt wieder mit Paragraphen kam, weil nur zum Beispiel, die VL, meines Mannes ,nicht aus dem Einkommen genommen wurden, mußte der Mitarbeiter der Arge, diesen erst einmal suchen und druckte ihn aus und hängte ihn mit an meinen Widerspruch. Davon , das VL rausgenommen werden muß , wußte er garnichts. Ja die Arbeit macht Freude, auch ohne Geld, aber man sitzt nicht zu Hause rum und kann anderen viel helfen. Früh um 6.00 Uhr werden an der Tafel, die Lebensmittel aufgenommen und mittag erst verteilt. Also nichts , von verwegen ALG2 Empfänger sind alles Langschläfer. Mir gibt es ein gutes Gefühl und ich habe was sinnvolles verrichtet, wenn auch leider ohne Einkommen. |
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