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ALG II

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Alt 22.09.2005, 11:08   #1
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 22.09.2005
Ort: Göppingen
Beiträge: 5
Standard Trainingsmaßnahme ab 04.10. und noch kein ALG II Bescheid

Hallo,
ich habe folgendes Problem: Ab dem 4.10.05 beginne ich eine 3monatige Trainingsmaßnahme zur Aufnahme einer Arbeitstätigkeit in Skandinavien mit anschließendem Praktikum. Nun ist es so das ich seit 5 Wochen auf meinen Bescheid warte und demzufolge auch noch kein Geld erhalten habe. Die Zusage meiner ARGE das ich an der TM teilnehmen darf, um die ich mich übrigens selbst gekümmert habe, bekam ich nach 3!!wöchiger Wartezeit gestern. Dafür muss ich nun wieder Anträge ausfüllen und abgeben und ich habe ehrlich gesagt nicht viel Hoffnung das auch dafür die Gelder rechtzeitig bewilligt werden. Nun habe ich echt Bedenken, das ich die Reise nach Rostock (795 km von Göppingen) zwecks Geldmangel gar nicht antreten kann, zumal dann sofort die Miete für meine Unterkunft dort fällig wird und ich auch noch Lehrmaterial kaufen muss. Ach ja, was zu futtern wäre ja auch nicht schlecht. Was soll ich nun tun, bzw. was steht mir bei so einer Maßnahme überhaupt zu. Meine Vermittlerin hatte von dem Thema überhaupt keine Ahnung, da so etwas für ALG II Empfänger "sehr exotisch" sei und dann noch ins Ausland...tsstsstsss. Sie konnte mir auch nicht sagen wer diesen ganzen Kosten bezahlt. ich habe sie erstmal darauf hingewiesen dass das von der ARGE bezahlt wird und das auch in schwarzen Lettern auf meiner Einladung gestanden hat. So nen richtigen Plan scheinen die dort nicht zu haben. Also wenn mir hier jemand ein paar Tips geben könnte, denn so langsam läuft mir die Zeit davon.

Vielen Dank
Grüße Stoner
Stoner ist offline  
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Alt 22.09.2005, 11:15   #2
Redaktion
Forumnutzer
 
Benutzerbild von Martin Behrsing
 
Registriert seit: 16.06.2005
Ort: Bonn
Beiträge: 11.979
Standard

Hallo,

lad dir dieses http://www.erwerbslosenforum.de/antrag/antrag42.doc Antrag runter und pass den ein wenig auf deine Bedürfnisse an. Damit gehtst du zur ARGE und lässt dir den Eingang quittieren. Damit muss sofort überprüft werden, ob Du Anspruch hast und damit ist dann eigentlich gleichzeitig der Antrg bearbeitet, weil umd den Vorschuss zu bearbeiten der Antrag bearbeitet werden muss. Wenn Du weitere Hilfe benötigst, dann sage Bescheid.
__________________
Gruß aus dem Rheinland

Martin

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Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen
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Martin Behrsing ist offline  
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