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| Tags: 100, drei, info, initiativbewerbungen, tagen |
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| | #1 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.11.2006
Beiträge: 167
| Hallo Vielen Dank für die vielen guten Antworten auf mein Problem. Mit den vielen Ratschlägen im Hinterkopf bin ich dann zum persönlichen Ansprechsparter beim Jobcenter wegen Beschwerde gegangen. Die war krank und ihre Vertretung hatte keine Lust, sich mit meinem Problem zu beschäftigen und meinte kurz angebunden, ich sollte die 100 Bewerbungen sportlich sehen, das wäre wohl nur ein Ansporn vom Bewerbungstrainer gewesen. Ich musste in praktisch zur Aussage zwingen, dass mir keine Nachteile oder Sanktionen drohen, wenn ich keine 100 Bewerbungen in drei Tagen fabriziere. Aber alles etwas wischiwaschi... Dann bin ich zum Bewerbungstrainer persönlich und habe ihm gesagt, dass er mich mit den 100 Bewerbungen sehr unter Druck gesetzt hat und es auch rein technisch nicht möglich sei dies zu erledigen. Er guckte nur komisch nach unten und meinte er wolle mich nicht unter Druck, aber auch keine klare Aussage was das ganze solle. Ob ich mich schriftlich beim Jobcenter beschweren solle, für alle Fälle? Danke Ulla |
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| | #2 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 20.08.2006 Ort: Köln
Beiträge: 2.271
| Hallo Ulla, ja, auf jeden Fall solltest du das ... und auch auf eine schriftliche Antwort bis zum XX.XX.2007 bestehen. Klar, dass du dann erleichtert das Amt verlassen hast ob der Aussagen bzw. Nicht-Aussagen der SB - trotzdem, im Endeffekt zählt nur Schriftliches. Gruß, Arwen |
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| | #3 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 26.11.2005
Beiträge: 430
| Warum benutzt Du nicht deinen alten Thread weiter, sondern machst extra einen neuen auf??? :evil: Auch Du wirst IMHO noch feststellen, dass man auf gesagte Worte von Arbeitsamtmitarbeitern keinen Pfifferling geben kann. Schon 10 Minuten später können sie sich ggfs. nicht mehr dran erinnern "sowas gesagt zu haben". Also bei wichtigen Sachen immer schriftliches verlangen oder wenn es eilt einen Zeugen mitschleppen. Oder wenn es nicht eilt denen eine "Gesprächszusammenfassung" oder "Gesprächsprotokoll" schriftlich gegen Nachweis (Eingangsstempel des Amtes oder Übergabe-Einschreiben-Einlieferungsschein oder so) zukommen lassen, mit der Bitte ggfs. (binnen 7-14 Tagen nach Posteingang) zu widersprechen, wenn der Inhalt so nicht zutreffe. In deinem jetzigen Fall würde ich das aber eher gelassen sehen, denn die Forderung würde IMHO eh vor keinem Gericht Bestand haben. Du müsstest also bei Sanktionen nur klagen, und die würden vom Richter dann ziemlich wahrscheinlich ausgelacht für ihre Dreistigkeit, die schon hart an Mobbing grenzt. (Wenn Du irgendwas zwischen 10-20 Bewerbungen nachweisen kannst bist Du meiner Ansicht nach bei einem eventuell nötigen Prozess absolut(!) auf der sicheren Seite.) Schönes Fest! Und lass Dich nicht verar***en! :party:
__________________ Der übliche Schwachsinn für die klagewütigen Juristen: Meine Posts stellen meine persönliche Meinung dar und erheben keinerlei Anspruch auf Richtigkeit. Sie stellen erst recht keine Rechtsberatung dar. |
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