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| Tags: abgelehnt, kdu, senkung, widerspruch |
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| | #1 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 20.12.2006 Ort: Kleve (NRW)
Beiträge: 2.244
| Hallo Leute! Heute hat man mir ALG II bewilligt und teilweise auch schon überwiesen. Aber gleichzeitig mit dem Bescheid kam eine Aufforderung zur Senkung der KdU. Ich wohne in einer WG und möchte net wegziehen. Ich habe also widersprochen, und dabei auch Stellung zum ganze Ablauf genommen. Lest doch bitte mal den Widerspruch bevor ich den nächste Woche probier ab zu geben. Habe ich was vergessen? Oder was falsch gemacht? Oder zu frech gewesen? :p Thx, Alex.
__________________ Aegroti salus suprema lex. Man möge sich dieses zu Herzen nehmen :) --- Dieser Beitrag ist Copyright © 2006, 2007 eAlex79 ;) Alle Rechte vorbehalten. Geändert von eAlex79 (23.06.2007 um 11:18 Uhr). |
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| | #2 |
| Erfahrener Benutzer Registriert seit: 11.02.2006 Ort: Kassel / Hessen
Beiträge: 4.487
| .... :daumen: :daumen: sehr schön geschrieben - gefällt mir außerordentlich :hihi: :hihi: und würde mich auch sehr jucken zu erfahren was Die darauf antworten :pfeiff: Ich gehe aber mal davon aus das Die nicht so viel Humor haben wie ich :lol: :lol: (ja ich haben Humor ;) ) Ach weißt Du was ....... schicke den Brief so weg und informiere UNS wenn eine Antwort kommt :party: :party: |
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| | #3 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 20.12.2006 Ort: Kleve (NRW)
Beiträge: 2.244
| Hallo Arco! Hehe, danke für deine Bestätigung. Ich habe es nur so frech formuliert weill die Dame mir mit allem schief liegen will. Den Antrag schon hat sie nur angenommen und vormutlich auch nur positiv beschlossen weil ich Dienstaufsichtsbeschwerde und ne Reihe Strafanzeigen eingereicht hatte. Aber ich bin es jetzt schon SO leit mit denen :p Aber das geht ja wohl jedem hier so. Mal hoffen das ich net bestraft werde statt recht zu kriegen :( Thx, Alex.
__________________ Aegroti salus suprema lex. Man möge sich dieses zu Herzen nehmen :) --- Dieser Beitrag ist Copyright © 2006, 2007 eAlex79 ;) Alle Rechte vorbehalten. |
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| | #4 |
| Erfahrener Benutzer Registriert seit: 11.02.2006 Ort: Kassel / Hessen
Beiträge: 4.487
| ... Eine Bestrafung kannste nicht bekommen :lol: ist ja nichts BELEIDIGENDES enthalten oder sooooo Allerdings was kann Dir passieren, in den nächsten 6 Monaten nicht viel und dann warscheinlich auch nicht da deine Gründe und Fragen ja richtig sind ;) Meine Meinung :mrgreen: |
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| | #5 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 20.12.2006 Ort: Kleve (NRW)
Beiträge: 2.244
| Hallo! Heute habe ich den Widerspruch beim Termin mit Frau SB abgegeben. Sie hat es kurz überflogen und bei der Rechtsbelehrung am Schluss wurde sie weiss und guckte mich kurz entgeistert an :))))) Leider war sie zu überhaupt keinen Stellungnahmen bereit. Nicht zum Widerspruch und zu nichts anderem. Zum ersten Mal hat sie auch kein Protokoll angefertigt. Ich sollte noch Kontoauszüge mitbringen, hab ich gemacht, und auf die Auszüge (ich habe nen Onlinekonto) geschrieben: 'Nur zur Ansicht - Kopieren verboten!'. Und siehe da... Kommentarlos wurde keine Kopie gemacht. Scheinbar hab ich den Dreh mit Frau SB raus und kann mich wieder 100 % drauf konzentrieren aus dem Mist ALG II wieder rauszukommen :))) Frohes Neues Jahr! x x x
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| | #6 | |
| Gast
Beiträge: n/a
| Zitat:
Ja, frech ist es schon, aber ich denke, das haben die verdient :-) Ansonsten schließ ich mich ARCO an... abschicken... darf man deinen Rechtsbehelf weiter verwenden? :mrgreen: Ach, noch was... kann es sein, daß du nur Seite 1+3 hochgeladen hast? Gruß aus Ludwigsburg | |
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| | #7 | |
| Gast
Beiträge: n/a
| Zitat:
Man muß eben Bescheid wissen, darf Angst nicht zeigen und muß das, was man noch an Rechten hat, verteidigen... gibt da so einen schönen Spruch, der heißt: Frechheit siegt :mrgreen: Gruß aus Ludwigsburg | |
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| | #8 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 20.12.2006 Ort: Kleve (NRW)
Beiträge: 2.244
| Hallo Ludwigsburg! Aber sicher darfst Du meinen Text benutzen (und jeder andere auch). Also wenn Du Seite 2 net lesen kannst dann probier mal Acrobat Reader 8, ich hab das Dokument auch mit Acrobat 8 gemacht. Erzähl mal ob Du es lesen kannst. Sonst lad ich später vielleicht mal nen Reintext davon hoch. x x x
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| | #9 |
| Gast
Beiträge: n/a
| Alex, ich bin heute erst auf diesen Thread gestossen und habe mir Dein Schreiben durchgelesen. Wenn Du mein breites Grinsen sehen könntest, wüsstest Du, wie gut mir dieses gefällt. Toll gemacht ! Frech (aber im Rahmen), konsequent und selbstbewusst. :daumen: :klatsch: :klatsch: :klatsch: Meine Anerkennung!!! |
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| | #10 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 20.12.2006 Ort: Kleve (NRW)
Beiträge: 2.244
| Hallo Tinkalla :party: Danke schön! Trotzdem hab ich immer bammel wenn ich dahin muss. Aber sowas wie beim ALG II iss mir noch nie unter die Augen gekommen. Die, die das net beantragen müssen, wissen gar nicht was da abläuft. Aber net mit mir. Ich werde mich mit allem wehren was zur Verfügung steht wenn man mir meine Rechte wegnehmen will. Und ich hoffe dass das noch gaaanz viele so machen werden. x x x Frohes neues :)
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| | #11 | |
| Gast
Beiträge: n/a
| Zitat:
Gruß aus Ludwigsburg | |
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| | #12 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 09.04.2006 Ort: Freistaat Bayern, nahe Austria
Beiträge: 124
| Hallo eAlex79, herzlichen Glückwunsch zu Deinem gelungenen Text :lol: :lol: :lol: , wird bei erstbester Gelegenheit sofort verwendet; das ergibt sich bestimmt schon in den nächsten Wochen, Verlängerung ALG2 steht an. Ich hab nämlich auch so ne olle Tusnelda, die nix als Schwierigkeiten macht und mir andauernd irgendwelche Dinge anhängen will. :motz: :motz: :motz: Zwar geht's bei mir nicht um die KdU, aber um so einige andere Dinge wie Zuschlag für kostenaufwendige Ernährung etc.. :dampf: :dampf: :dampf: Sind die Mitarbeiter der ganz ARGEn, die das Geld genehmigen eigentlich alles Beamte??? Mittlerweile haben die doch auch andere Mitarbeiter(Angestellte aus betriebsfremden Bereichen, oder ehemalige Arbeitslose etc.) dazu herangezogen, um Ihre menschenfeindlichen Gesetze durchzusetzen und an uns auszuprobieren. Das ist doch alles für die :tonne: Werd auch berichten, was die Tusnelda von sich gegeben hat, wenns soweit ist. Liebe Grüße noch Wernersen :daumen: :daumen: :daumen: :daumen:
__________________ Alle denken nur an sich, nur ich, ich denk an mich. Alles was ich schreibe, ist meine persönliche Meinung, Rechtsberatung machen Anwälte, aber nicht ich. |
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| | #13 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 20.12.2006 Ort: Kleve (NRW)
Beiträge: 2.244
| Hallo Wernersen! Also soweit ich weiss ziehen die Gesetze für Beamte die da von Paragraphen befreit in der Belehrung stehn für jeden der in der öffentlichen Verwaltung die Arbeit eines Beamten wahrnimmt also auch für ehm lol unsere Frölleins und Herrleins Sachbearbeiters ;) x x x Frohes Neues Jahr :)
__________________ Aegroti salus suprema lex. Man möge sich dieses zu Herzen nehmen :) --- Dieser Beitrag ist Copyright © 2006, 2007 eAlex79 ;) Alle Rechte vorbehalten. |
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| | #14 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 13.04.2006 Ort: NRW
Beiträge: 246
| Hallo eAlex79, der Kreis Kleve mit dem Herrn Landrat S... ist ja für seine rigide Anwendung des SGB II und insbesondere der Unterkunftskosten hinlänglich bekannt. Trotzdem vermute ich, dass Du ganz schnell eine Ablehnung zu deinem Widerspruch bekommst. Die dem Bescheid beiliegende "Aufforderung zum Minderung der KdU" ist nämlich wohlmöglich ´kein Verwaltungsakt, sondern lediglich ein Hinweis. Wenn es nur ein Hinweis war, kann ein Widerspruch erst dann eingelegt werden, wenn die KdU nach Ablauf der Frist tatsächlich gemindert wird. Nichts desto Trotz ist das Schreiben nicht schlecht. Da ich aber die Verhältnisse hier recht gut kenne, solltest Du dich auf einen 1 € Job als "Hilfe" gefasst machen! :cry: |
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| | #15 | |
| Gast
Beiträge: n/a
| Zitat:
Ich hab die auch angefordert... und ein Schreiben bekommen, daß meine Aufforderung bis auf Weiteres zurück genommen wurde :-) Gruß aus Ludwigsburg | |
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| | #16 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.09.2005
Beiträge: 13.572
| Ich hatte zu der Aufforderung eine Stellungnahme abgegeben und die wurde auch bearbeitet, ,man muß dem Ding eben nur einen Namen geben |
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| | #17 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 20.12.2006 Ort: Kleve (NRW)
Beiträge: 2.244
| Hallo! Ich habe heute idt einen Brief bekommen indem man mir mitteilt das ein Widerspruch nicht möglich (da kein Verwaltungsakt) ist und weiter das deshhalb die Forderung meine Bemühungen zur Wohnungssuche jeweils am 15. eines Monats nachzuweisen bestehen bleibt. Wie gehe ich jetzt am besten vor?? x x Alex x
__________________ Aegroti salus suprema lex. Man möge sich dieses zu Herzen nehmen :) --- Dieser Beitrag ist Copyright © 2006, 2007 eAlex79 ;) Alle Rechte vorbehalten. |
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| | #18 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.09.2005
Beiträge: 13.572
| Ein Widerspruch ist ja auch nicht möglich, aber eine Stellungnahme ;) |
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