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| Tags: duerfen, einsehen, kontoauszuege, vortzahlung |
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| | #1 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 06.04.2006
Beiträge: 23
| Hallo Mitglieder. Ich habe da eine Frage. In diesen Tagen muss ja der neu ausgefüllte Antrag ABG 2 abgegeben werden. Was ich auch schon tat. Als ich ihn abgab sagte man mir das ich die letzten 10 Kontoauszüge einreichen solle. Man sagte mir das nur persönlich. Ich wurde nicht schriftlich aufgefordert. Jetzt frage ich mich ob das rechtens ist das die meine Auszüge sich anschauen.?? Schriftlich wurde ich ja nicht aufgefordert. Wo bleibt da die Privatsphäre?? Was wenn dort zB eine Überweisung an BEATE UHSE drauf stehen würde!!! Wäre ja nicht so klasse das die das sehen. Ich habe es nun so gemacht und meinen Antrag bei der ARGE in den Postkasten persönlich geworfen---allerdings ohne Kontoauszüge. Handelte ich falsch oder richtig ??????? freu mich auf Antworten! :kratz: |
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| | #2 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 21.09.2006
Beiträge: 472
| Hallo, Hinweise der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW, der Regionaldirektion NRW der Bundesagentur für Arbeit und des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW Vorlage von Kontoauszügen Bei der Erstantragstellung bzw. bei einem erneuten Antrag nach zeitlich unterbrochenem Leistungsbezug ist die Einsichtnahme in die ungeschwärzten Kontoauszüge der letzten 3 Monate zulässig, um die wirtschaftlichen Verhältnisse des Antragstellers bzw. der Antragstellerin zu prüfen. In begründeten Ausnahmefällen ist die Einsichtnahme der Kontoauszüge der letzten 6 Monate möglich. http://www.lfd.nrw.de/fachbereich/do...g_sgb.pdf#sear ch=%22datenschutz%20und%20sgb%20ii%20nrw%22
__________________ Für die Richtigkeit und Vollständigkeit meiner Angaben kann ich keine Gewähr übernehmen. Nobody is perfect. |
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| | #3 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 10.10.2005 Ort: Neustadt / Weinstrasse
Beiträge: 109
| Leider ist es gängige Praxis in unserem Schnüffelstaat die Kontoauszüge zu durchforsten... Einsehen darf die ARGE normalerweise nur wenn ein begründeter Verdacht vorliegt. Siehe hier: http://wdbfi.sgb-2.de/paragraphen/p51/p51_10001.html Ich muss mittlerweile bei meiner ARGE keine Kontoauszüge mehr vorlegen. Ich habe eine Erklärung abgegeben, in der steht, dass ich alle Zuflüsse und Einnahmen sowie Schenkungen in Geld und Geldeswerten der ARGE bekanntgebe. Damit war meine SB erst nicht einverstanden, aber nach dem ich ihr das oben verlinkte Dokument unter die Nase rieb, war sie auf einmal zufrieden. :x *Edit* Kurzum, bei Erstantrag vorlegen, bei Folgeantrag nicht mehr von Nöten. Gruß Markus
__________________ Da ich nur ein kleiner unmündiger Bürger bin und von nix eine Ahnung habe, kann ich natürlich auch keine Rechtsberatung leisten. Alles was ich schreibe entsteht aus meiner geistigen Verwirrung... - - - - - - - - - - - - - - - - Wir sind die neue Unterschicht, die jeder Reform die Beine bricht |
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| | #4 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 06.04.2006
Beiträge: 23
| Es ist ein Volgeantrag. Selbst früher beim Erstantrag fragten sie nicht nach Kontoauszügen. Jetzt auf einmal obwohl kein Verdacht besteht kommen die mit sowas. |
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| | #5 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 10.10.2005 Ort: Neustadt / Weinstrasse
Beiträge: 109
| Ich würde an Deiner Stelle auch einfach eine Erklärung aufsetzen, in der Du zusicherst alle Zuflüsse in Geld und Geldeswerten umgehend der ARGE mitzuteilen. Dazu machst Du noch einen Ausdruck von der Seite die ich oben verlinkt habe und gibst es nachträglich noch bei Deinem SB ab. Wenn er ablehnt, Widerspruch und evtl. Klage. Aber sei Dir im klaren, dass kann sich alles Monate in die Länge ziehen... Gruß Markus
__________________ Da ich nur ein kleiner unmündiger Bürger bin und von nix eine Ahnung habe, kann ich natürlich auch keine Rechtsberatung leisten. Alles was ich schreibe entsteht aus meiner geistigen Verwirrung... - - - - - - - - - - - - - - - - Wir sind die neue Unterschicht, die jeder Reform die Beine bricht |
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| | #6 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 06.04.2006
Beiträge: 23
| Aber danke Markus. Das hat mir schon weitergeholfen! :pause: |
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| | #7 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 10.10.2005 Ort: Neustadt / Weinstrasse
Beiträge: 109
| No Problem und so einen Kaffee kann ich jetzt wirklich gut gebrauchen :) Markus
__________________ Da ich nur ein kleiner unmündiger Bürger bin und von nix eine Ahnung habe, kann ich natürlich auch keine Rechtsberatung leisten. Alles was ich schreibe entsteht aus meiner geistigen Verwirrung... - - - - - - - - - - - - - - - - Wir sind die neue Unterschicht, die jeder Reform die Beine bricht |
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| | #8 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 11.06.2006 Ort: Hannover
Beiträge: 1.747
| Zitat:
Kerstin
__________________ Viele Grüße aus Hannover | |
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| | #9 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 02.07.2005 Ort: Bärlistadt
Beiträge: 64
| Hallo, ..es gibt durchaus Gerichtsurteile, welche vom Tenor her die Vorlage ablehnen, weil die ARGE hierdurch nämlich dem Leistungsempfänger Betrug unterstellt. ________________________- In VERBINDUNG Datenschutz/Kontoauszüge suche ICH hierbei Urteile etc. zur Sammelwut der Arge. BEISPIEL; Leistungsempfänger ist Mitglied im Verein, und die ARGE will Nachweiße, das Vereinsbeiträge immer schön bezahlt wurden. Sollte doch "eigentlich" das Private ding sein, was der Leistungsempfänger sich so leistet...iss doch KEIN Luxus, und insofern man KEINE Schulden macht....... Gruss |
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| | #10 | ||
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 16.10.2005
Beiträge: 624
| Zitat:
aktenzeichen: S 21 AS 133/06 ER Zitat:
http://www.my-sozialberatung.de/cgi-...md=all&Id=1019
__________________ ************************************ Die einen wollen FRIEDEN , die anderen KEINEN KRIEG . Soetwas erzeugt natürlich Spannungen. ************************************ alles geschriebene gibt lediglich meine meinung bzw. meinen heutigen kenntnisstand wieder. es stellt keine beratung dar und darf auch so nicht verstanden werden. | ||
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