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ALG II

Darf ALGII-Bezieher Erbschaft ausschlagen?; in Forum: Information; Liebe Forengemeinde, ein Bekannter ist völlig außer sich. Sein Vater ist verstorben und hinterließ eine Frau und ein erwachsenes "Kind". Es gibt weiterhin ein Haus, in welchem der Vater und ...
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Alt 30.11.2006, 14:23   #1
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Liebe Forengemeinde,

ein Bekannter ist völlig außer sich. Sein Vater ist verstorben und hinterließ eine Frau und ein erwachsenes "Kind". Es gibt weiterhin ein Haus, in welchem der Vater und die Mutter lebten. Dieses Haus gehört der Mutter ohnehin zur Hälfte, die Hälfte des Vaters erben laut gesetzlicher Erbfolge nun der Sohn und die Mutter. Dem Sohn würde dann also ein Viertel des Eigeheims gehören.

Muss er als HartzIV-Empfänger seine Mutter zur Auszahlung des Erbes und somit zum Hausverkauf zwingen, um mit dem Geld seinen Lebensunterhalt zu bestreiten? Oder kann er das Erbe ausschlagen? Welche Möglichkeiten hat er? Achso, er wohnt nicht selbst in dem Haus und ist 30 Jahre alt.

Weiß jemand, was der Sohn nun tun kann/sollte? Ich hätte ihn gern beruhigt, aber mit diesen Gesetzen kenne ich mich nicht aus.
biegeziege ist offline  
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Alt 30.11.2006, 14:41   #2
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... theoretisch nach der Gesetzeslage ( meine nicht SGB II ) kann Er die Erbschaft selbstverständlich ausschlagen.

Allerdings wird da die Arge wohl nicht so mitspielen.

Da es hier um viel Geld geht und die Lage verzwickt, würde ich mich hier bei einem Fachanwalt beraten lassen ..... sonst geht es in die Hose ! !
Arco ist offline  
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Alt 30.11.2006, 14:54   #3
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Interessanter Fall - ich würde mich freuen, wenn du mich auf dem laufenden halten könntest.

Denn meine Arge hat die Erbsache meines Vaters zu meiner Privatangelegenheit erklärt. Obwohl dabei € 33.000,- in bar, vermutlich auch Wertpapiere verschwunden sind und der Erbscheininhaber JEDE Auskunft zu seiner Tätigkeit um den Tod meines Vaters verweigert.
Das soll aber nicht daran liegen, daß der Typ Beamter in der BA/Arge ist - und die Erde ist eine Scheibe.

Schau dich mal bei mir unter WWW um.

Natürlich sollte er die Erbschaft ausschlagen, sonst müßte seine Mutter ihn ausbezahlen und dazu vermutlich auch das Haus verkaufen. Wohnug ist sicher teurer wie das Haus und dann muß ergänzend ALGII beantragt werden. Die Ausschlagung ist für normale Menschen sicher normal, nur ob die Bürokraten das einsehen, von kapieren möchte ich nicht reden, glaube ich nicht.
Ich drücke die Daumen, daß alles klappt. Denn bereits der Todesfall ist schon Streß genug und nun noch die argen AGREtypen
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viele grüße bruno (human being uLtd.)
Politik/Bürokratie : Wir machen alles, außer ehrlich!
über € 25.000 Schaden an ALG-II durch meine ARGE und über € 12.000 durch die FM - Großer showdown auf meiner Webseite - Typisch Politiker/Beamter... - ÜBERFÜHRT ! Mal sehen, wie es mit diesem eher christlichen Politiker und Beamten nun weitergeht * Bitte Webseite weitergeben - danke
* "Politik lügt, ARGE betrügt, Bürokratie mordet" * Die Würde des Menschen war unantastbar! vor HartzIV *
Bruno1st ist offline  
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Alt 30.11.2006, 15:01   #4
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Zitat:
Zitat von Arco
... theoretisch nach der Gesetzeslage ( meine nicht SGB II ) kann Er die Erbschaft selbstverständlich ausschlagen.

Allerdings wird da die Arge wohl nicht so mitspielen.

Da es hier um viel Geld geht und die Lage verzwickt, würde ich mich hier bei einem Fachanwalt beraten lassen ..... sonst geht es in die Hose ! !
Weshalb sollte die Arge irgendwas dagegen haben, überhaupt davon erfahren, wenn er ein Erbe ausschlägt? Er ist keineswegs verpflichtet, eine Erbschaft anzutreten, nur weil er Alg2 Empfänger ist :pfeiff:
__________________
Dies ist meine private Meinung konform Artikel 5 GG.
Andi_ ist offline  
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Alt 30.11.2006, 15:04   #5
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Hey, Ihr seid ja schnell.... Herzlichen Dank!!!

Naja, er schätzt vorsichtig, dass das Haus einen Wert von 80.000 Euro haben könnte, davon ein Viertel wären also 20.000 Euro. Deutlich über seinem Vermögensfreibetrag von ca 5.000 Euro.

Wir haben schon gedanklich allehand durchgespielt... die Frage ist halt, welche Möglichkeiten die ARGE hätte, ihn dazu zu zwingen, dass er von der Mutter die Auszahlung fordert (wahrscheinlich stellen die einfach die Zahlung ein, könnt ich mir vorstellen).

Letztendlich bliebe vielleicht die Möglichkeit, dass er da wieder einzieht und der Mutter ne verminderte Miete zahlt (ihr gehören dann schließlich 75 Prozent des Häuschens). Oder ist das jetzt zu doof gedacht? Man muss ja alle Möglichkeiten erwägen.

PS. Klar geht er zum Anwalt. Aber nicht heute und morgen. Der Erbschein muss auch erstmal beantragt werden. Deshalb suche ich für ihn grad mal paar Meinungen, damit er sich auf die Situation gedanklich einstellen kann.
biegeziege ist offline  
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Alt 30.11.2006, 15:14   #6
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@Andi_

Wir kennen die ARGE und befürchten, dass dann da so argumentiert wird:

Wer ein Erbe ausschlägt ist selber schuld, er hätte 20.000 Euro bekommen können, also rechnen wir das jetzt mal an und schmeißen ihn aus dem ALGII-Bezug...
biegeziege ist offline  
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Alt 30.11.2006, 15:26   #7
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Ort: Bonndeshauptstadt
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Standard biegeziege

ich kann mich den vorangegangenen Aussagen nur anschliessen.

Auch ich empfehle dringend juristischen Beistand/Beratung, solltest Du in d. Nähe Bonns wohnen hätte ich einen kostenlosen Anwalt für Dich.

Unter Tel. 0228-850 8025 kannst du mich bis 19.00h erreichen.

Alles gute
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Dem Deutschen Volke

Runtergeknechtet zur bitteren Armut und Hungerlöhnen durch die Menschenverachtende Politik der früheren RotGrünen- und heutigen großen Koalition,die sehr gerne alle paar Monate die Daumenschrauben fester anzieht

Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung und stellen keinerlei Rechtsberatung dar.
wolliohne ist offline  
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Alt 30.11.2006, 15:27   #8
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Zitat:
Zitat von biegeziege
@Andi_

Wir kennen die ARGE und befürchten, dass dann da so argumentiert wird:

Wer ein Erbe ausschlägt ist selber schuld, er hätte 20.000 Euro bekommen können, also rechnen wir das jetzt mal an und schmeißen ihn aus dem ALGII-Bezug...
Soweit sind wir zum Glück noch nicht. Dann könnte die Arge auch gleich argumentieren, dass er nicht arbeitslos wäre und 1.000 EUR Gehalt zum Lebensunterhalt hätte, wenn ihn sein Arbeitgeber nicht entlassen hätte ...

Tatsächlich bekommt die Arge es überhaupt nicht mit, wenn jemand beim Gericht sein Erbe ausschlägt. Selbst wenn, kann er immer sagen, dass er als Alg2 Empfänger die Belastungen (Erbschaftssteuern, Hauskosten anteilig etc.) nicht hätte aufbringen können und schon deshalb - gerade als Alg2 Empfänger - das Erbe ausschlagen musste!

Soweit ich weiß, gibt es die Kosten von der Arge nämlich nicht mal als Darlehen und bei der Höhe der Kosten kann er die gewiss nicht von seiner Existenzsicherung tragen :pfeiff:
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Dies ist meine private Meinung konform Artikel 5 GG.
Andi_ ist offline  
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Alt 30.11.2006, 15:32   #9
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Nein, in der Nähe von Bonn wohnt er nicht sondern im tiefsten Osten. Trotzdem vielen Dank für das Angebot.

Ich denke, er wartet jetzt den Erbschein ab und wird sich dann um einen Abwalt bemühen und das Erbe ausschlagen. Denke, Eure freundlichen Beiträge werden ihn zunächst etwas beruhigen.

Vielen Dank.
biegeziege ist offline  
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Alt 30.11.2006, 15:46   #10
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... nochmal, das Gespräch mit dem Fachanwalt ist hier absolut wichtig, denn ab einer bestimmten Erbsumme, und die ist hier überschritten ist NICHT sichergestellt das die Arge nichts mitbekommt :!: :!:

Auf diesen unsicherern Boden würde ich mich nicht begeben.

Und, eine Ausschlagung in Verbindung mit der Arge ist auch noch nicht gegessen - ein Stichwort ist schon gefallen und dann gibt es noch das MUSS die eigene Hilfebedürftigkeit mit allen Mitteln zu verringern bzw. zu beseitigen....

Und nicht das es so passiert das die Erbschaft ausgeschlagen ist und die Arge sagt dann später " ist uns egal, wir tuen jetzt so als wenn das Vermögen geflossen wäre " und stellen die Leistungen ein .....

Also nochmal hier höchste Vorsicht ! ! !

Denn was WIR hier meinen (einschließlich meiner Meinung) ist vollkommen unrelevant ;)
Arco ist offline  
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Alt 30.11.2006, 15:55   #11
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Zitat:
Zitat von Arco
Also nochmal hier höchste Vorsicht ! ! !

Denn was WIR hier meinen (einschließlich meiner Meinung) ist vollkommen unrelevant ;)
Kann ich mich nur anschließen - VORSICHT ganz groß geschrieben !!!

Außerdem zählt leider nur der Wissenstand (meistens negativ) und das Denk- Einfühlungsvermögen (garantiert negativ) des ARGE Mitarbeiters und seine gezinkten Würfel.


Ich helfe gerne mit Unterlagen aus, daß meine ARGE (leider sind die Banden alle angeblich selbstständig) meine Erbsache mehrfach als "Privatangelegenheit" bezeichnet hat. einige stehen ja auch schon auf der Webseite.
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Alt 30.11.2006, 15:57   #12
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Ich kann mich ARCO da nur anschliessen. Ausserdem:
"Unterlässt der Empfänger von ALG II die Anzeige der Erbschaft, begeht er nach § 63 Abs. 1 Nr. 6 SGB II eine Ordnungswidrigkeit, die nach § 63 Abs. 2 SGB II mit einem Bußgeld von bis zu 5.000,00 EUR geahndet werden kann. Außerdem macht er sich unter Umständen nach § 263 StGB wegen Betrugs strafbar. "

Hey, ich mache die Gesetze nicht!
__________________
"Die Al Kaida hat ihre Taktik bei dem Kampf gegen die USA geändert und den modernen Gegebenheiten angepasst.
Sie schickt ihre Zöglinge jetzt nicht mehr zur klassischen Terroristenausbildung, sondern zum BWL-Studium und schleust sie nachher in die amerikanische Wirtschaft ein. Das ist viel effektiver."
Blackdragon ist offline  
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Alt 30.11.2006, 17:02   #13
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hier einiges über
"erbschaft und alg2":
(auch über die ausschlagung)

http://www.123recht.net/article.asp?a=18753
__________________
************************************

Die einen wollen FRIEDEN ,
die anderen KEINEN KRIEG .
Soetwas erzeugt natürlich Spannungen.
************************************

alles geschriebene gibt lediglich meine meinung bzw. meinen heutigen kenntnisstand wieder.
es stellt keine beratung dar und darf auch so nicht verstanden werden.
egjowe ist offline  
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Alt 30.11.2006, 17:03   #14
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siehe auch oben unter wichtig

beitrag von litsche v. 04.11. 19:07 h
__________________
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Die einen wollen FRIEDEN ,
die anderen KEINEN KRIEG .
Soetwas erzeugt natürlich Spannungen.
************************************

alles geschriebene gibt lediglich meine meinung bzw. meinen heutigen kenntnisstand wieder.
es stellt keine beratung dar und darf auch so nicht verstanden werden.
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Alt 30.11.2006, 18:52   #15
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Also ich würde das so sehen, du bist nur verpflichtet, die Erbschaft anzuzeigen, wenn du diese antrittst (Vollzug). Die Arge bekommt nur mit, wenn du diese antrittst (Datenschutz). Antreten musst du diese nicht. Grundsätzlich ist eine Ausschlagung nicht sittenwidrig. Wenn dir wie hier mehr Nachteile aus der Erbschaft entstehen, wie Vorteile, kannst du die Erbschaft jederzeit ausschlagen.

Zur Sicherheit solltest du generell alle Aussagen hier, wie Arco schon richtig sagt, von einem Anwalt deiner Wahl bestätigen lassen! Wir können und / oder dürfen dir keine auf deinen Fall bezogene Rechtsberatung erteilen.

Übrigens kann eine Existenzsicherung nur entzogen werden, wenn der Bedürftige nachweislich aus anderen Mitteln seinen Lebensunterhalt bestreiten könnte. Dies kann er nicht, da er die Erbschaft rechtskräftig ausgeschlagen hat. Falsche Angaben macht man sicherlich nicht, indem man eine ausgeschlagene Erbschaft "verschweigt". Du kannst ihnen auch ruhig mitteilen, dass du die Erbschaft ausgeschlagen hast. Weil der Erblasser für dich ein so schlechter Mensch war, dass du von ihm einfach aus persönlichen Gründen nicht haben willst. Selbst menschliche Gründe reichen aus, eine Erbschaft auszuschlagen.

Ich wüsste echt nicht, wie man solches anzweifeln können soll? Aber die Arge kann scheinbar so manches, was unsereiner in einem Rechtsstaat für unmöglich hält :pfeiff:
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Andi_ ist offline  
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Alt 30.11.2006, 19:08   #16
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1.
Zitat:
Zitat von Andi_
Aber die Arge kann scheinbar so manches, was unsereiner in einem Rechtsstaat für unmöglich hält :pfeiff:
2.
Zitat:
Außerdem kann die Bundesagentur Einsicht in die Akten des Nachlassgerichts nehmen (was freilich voraussetzt, dass die Bundesagentur von dem Tod des Erblassers erfahren hat).
Quelle und Rest : http://www.123recht.net/article.asp?a=18753
3. Laut meiner ARGE (Geschäftsführer), BA, usw. ist meine Erbschaft und das verschwundene Vermögen reine Privatsache. Auch wie ich vom Miterben (BA/Arge Beamter) dazu Auskunft bekomme. Da ich den aber mangels Kohle nicht verklagen kann, sitzt der in Ruhe alles aus. Eine Krähe hackt der anderen offensichtlich kein Auge aus.

Auf jeden Fall ein interessantes Thema und ich konnte auch für meinen Fall einige Infos rausholen.
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Alt 30.11.2006, 20:33   #17
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2. trifft nur auf den Pflichtteilanspruch zu (vgl. § 33 Abs. 1 SGB II in BGH NJW-RR 2005, 36 und § 90 BSHG a.F.) :pfeiff:
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Alt 30.11.2006, 20:42   #18
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Zitat:
Zitat von Andi_
Zitat:
Zitat von biegeziege
@Andi_

Wir kennen die ARGE und befürchten, dass dann da so argumentiert wird:

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