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ALG II

Wahrnehmung der eigenen Interessen ?; in Forum: Information; Hallo, nach § 38 wird davon ausgegangen, dass derjenige, der die Leistungen beantragt auch die Vertretung der BG übernommen hat. Wir leben in einer BG - 4 Personen, 2 Erwachsene, ...
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Alt 22.11.2006, 09:52   #1
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Registriert seit: 10.03.2006
Ort: Lübeck
Beiträge: 95
Standard Wahrnehmung der eigenen Interessen ?

Hallo,

nach § 38 wird davon ausgegangen, dass derjenige, der die Leistungen beantragt auch die Vertretung der BG übernommen hat.

Wir leben in einer BG - 4 Personen, 2 Erwachsene, 2 Kinder. Meine Partnerin hat den antrag gestellt, gilt somit als Vertreterin der BG.

So, ich möchte meine Interessen nun selbst vertreten.

Ich verdiene 1000 € netto monatlich aus selbstständiger Tätigkeit.

Wie wird das dann beim Amt berechnet ?

Ich komme mit meinem Geld ja immer hin. Müsste dann eigentlich selbst keinen Antrag stellen.

Wie wird meine Einnahme dann auf den Rest der BG angerechnet ?

Bekomme ich dann trotzdem noch die üblichen Freibeträge auf meinen Verdienst ?

Danke.

MFG BlueMK1
BlueMK1 ist offline  
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Alt 22.11.2006, 10:01   #2
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Forumnutzer
 
Registriert seit: 20.06.2005
Beiträge: 1.082
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Das rechnest Du am Besten selbst mal durch, Du findest hier im Forum Links zu ALG II Rechnern, ich selbst fand den folgenden Rechner immer sehr übersichtlich und genau:
http://www.geldsparen.de/content/fin...26&opensub=960
Koelschejong ist gerade online  
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Alt 22.11.2006, 10:09   #3
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Registriert seit: 10.03.2006
Ort: Lübeck
Beiträge: 95
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Naja, ich möchte ja meine Interessen selbst wahrnehmen. Und meinen eigenen Bedarf kann ich decken, nur den der BG nicht !

Sprich, meine Partnerin soll einen Antrag stellen, wo ich dann garnicht mehr auftauche, weil ich selbst hingehen will und ggf. einen eigenen Antrag stellen möchte.
BlueMK1 ist offline  
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Alt 22.11.2006, 10:29   #4
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Registriert seit: 11.02.2006
Ort: Kassel / Hessen
Beiträge: 4.487
Standard

Zitat:
Zitat von BlueMK1
Naja, ich möchte ja meine Interessen selbst wahrnehmen. Und meinen eigenen Bedarf kann ich decken, nur den der BG nicht !

Sprich, meine Partnerin soll einen Antrag stellen, wo ich dann garnicht mehr auftauche, weil ich selbst hingehen will und ggf. einen eigenen Antrag stellen möchte.
... wenn Ihr eine BG seid und nicht widersprochen, dann ist es egal wer den Antrag stellt, Ihr werdet immer zusammengerechnet und Dein Einkommen immer dem Bedarf der BG entgegengestellt und angerechnet.

Eine Alleinvertretung und Alleinbedarfberechnung ist so nicht möglich.... auch DU bist gem. SGB II somit hilfebedürftig und bekommst Leistungen :(
Arco ist offline  
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Alt 22.11.2006, 10:34   #5
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Forumnutzer
 
Registriert seit: 20.06.2005
Beiträge: 1.082
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Wie Du selbst schreibst - Ihr seid eine BG und da ist nichts mit "ausklinken".
Alles (also auch Dein Einkommen) kommt in den großen BG-Topf, wird mit Paragraphen, Verordnungen, Anordnungen etc. etc. verfeinert, mehrfach von diversen SB's durchgerührt und falls der Topf dann nicht ausreichend gefüllt ist, werden noch einige Hartz-Tropfen zugefügt, bis der Eichstrich erreicht ist - und da nimmt man es weitaus genauer als der gemeine Gastwirt an sich (Oktoberfestwirte nach Hören-Sagen ausgenommen), der ab und an auch mal einen Tropfen mehr einschenken soll.
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Alt 22.11.2006, 12:15   #6
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Registriert seit: 10.03.2006
Ort: Lübeck
Beiträge: 95
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Was ist denn aber mit diesem Satz, der auf jedem Bescheid drauf steht ?

Da Sie die Leistungen beantragt haben, wird vermutet, dass Sie die Vertretung (Bevollmächtigung) der Bedarfsgemeinschaft übernommen haben. Diese Vermutung gilt dann nicht mehr, wenn andere Mitglieder der Bedearfsgemeinschaft erklären, dass sie Ihre Interessen selbst wahrnehmen wollen (§38 SGB II)
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Alt 22.11.2006, 12:48   #7
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Registriert seit: 20.06.2005
Beiträge: 1.082
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Das heißt nur - Deine Partnerin spricht auch für Dich. Mit anderen Worten: Alles was Deine Partnerin gegenüber der ARGE äußert (Ironie an) kann vor Gericht gegen Dich verwendet werden (Ironie aus).
Wenn Du das nicht möchtest, musst Du das gegenüber der ARGE mitteilen - wie dann aber das Verfahren der Beantragung und Bewilligung ist, entzieht sich meiner Kenntnis. Einfacher wird es aber auf keinen Fall.
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Alt 22.11.2006, 13:02   #8
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Registriert seit: 11.02.2006
Ort: Kassel / Hessen
Beiträge: 4.487
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Zitat:
Zitat von BlueMK1
Was ist denn aber mit diesem Satz, der auf jedem Bescheid drauf steht ?

Da Sie die Leistungen beantragt haben, wird vermutet, dass Sie die Vertretung (Bevollmächtigung) der Bedarfsgemeinschaft übernommen haben. Diese Vermutung gilt dann nicht mehr, wenn andere Mitglieder der Bedearfsgemeinschaft erklären, dass sie Ihre Interessen selbst wahrnehmen wollen (§38 SGB II)
... jeder kann sich selbst vertreten - ändert aber nichts an der Zusammenrechnung wenn es eine BG ist :(
Arco ist offline  
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Alt 22.11.2006, 18:46   #9
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Registriert seit: 20.05.2006
Ort: Moin Moin aus Lübeck
Beiträge: 338
Standard

Ich würde dieses:
Da Sie die Leistungen beantragt haben, wird vermutet,
dass Sie die Vertretung (Bevollmächtigung) der Bedarfsgemeinschaft
übernommen haben. Diese Vermutung gilt dann nicht mehr,
wenn andere Mitglieder der Bedearfsgemeinschaft erklären,
dass sie Ihre Interessen selbst wahrnehmen wollen (§38 SGB II)

So verstehen:
Die BG bleibt wie gehabt eine BG.
Anrechnung des Einkommen der BG-Mitglieder.
Die Frage stellt sich nur wenn dieses Mitglied keinen eigenen Antrag
auf ALG II stellt ist er auch nicht RV und KV über die ARGE. Brauch dem
Arbeitsmarkt nicht zu verfügung stehen und hat eigentlich nichts mehr
mit der ARGE zu kriegen.ODER ???
Wie nun genau sein Verdienst angerechnet wird, weiß ich nicht.
Ich denke aber mal, das es wie folg aussehen könnte.
Einkommen € 1000,-
- Anteil Miete - € 150,-
- Bereinigung der Arge - € 200,-
- Versicherungspauschale - € 30,-
= Anzurechnendes Einkommen auf die BG = € 620,-

Die Beträge habe ich mal so eingesetzt, kenne ja die genaue Miete und
das Brutto Einkommen nicht.

Würde nach meiner Rechnung € 620,- als Einkommen in der BG anzurechnen.

Oder was meinen die Spezialisten ???

Coole-Sache :idea:
Coole-Sache ist offline  
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Alt 22.11.2006, 19:21   #10
Luna
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Beiträge: n/a
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Als Ergänzung vielleicht noch:

Wenn eine BG sich trennt und in zwei verschiedene Wohnungen zieht oder erklärt, ab jetzt nur noch eine WG zu sein, muss jeder (Erwachsene) der ehemaligen BG (schriftlich) erklären, von nun an seine/ihre eigenen Interessen wahrzunehmen.

Dies wird aber sehr genau geprüft, d.h. es ist mit Hausbesuchen und sonstigen netten Dingen zu rechnen.

Gruß, Luna
 
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Alt 22.11.2006, 19:26   #11
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer
 
Registriert seit: 14.02.2006
Ort: Hamburg
Beiträge: 3.711
Standard

Ich glaube, Coole-Sache hat es gut geschildert. Nicht zu vergessen, dass bei einer BG jedem nur 311€ zustehen. (Kinder jetzt nicht gerechnet) :dampf:
Heiko1961 ist offline  
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