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| Tags: eigenen, interessen, wahrnehmung |
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| | #1 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 10.03.2006 Ort: Lübeck
Beiträge: 95
| Hallo, nach § 38 wird davon ausgegangen, dass derjenige, der die Leistungen beantragt auch die Vertretung der BG übernommen hat. Wir leben in einer BG - 4 Personen, 2 Erwachsene, 2 Kinder. Meine Partnerin hat den antrag gestellt, gilt somit als Vertreterin der BG. So, ich möchte meine Interessen nun selbst vertreten. Ich verdiene 1000 € netto monatlich aus selbstständiger Tätigkeit. Wie wird das dann beim Amt berechnet ? Ich komme mit meinem Geld ja immer hin. Müsste dann eigentlich selbst keinen Antrag stellen. Wie wird meine Einnahme dann auf den Rest der BG angerechnet ? Bekomme ich dann trotzdem noch die üblichen Freibeträge auf meinen Verdienst ? Danke. MFG BlueMK1 |
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| | #2 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 20.06.2005
Beiträge: 1.082
| Das rechnest Du am Besten selbst mal durch, Du findest hier im Forum Links zu ALG II Rechnern, ich selbst fand den folgenden Rechner immer sehr übersichtlich und genau: http://www.geldsparen.de/content/fin...26&opensub=960 |
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| | #3 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 10.03.2006 Ort: Lübeck
Beiträge: 95
| Naja, ich möchte ja meine Interessen selbst wahrnehmen. Und meinen eigenen Bedarf kann ich decken, nur den der BG nicht ! Sprich, meine Partnerin soll einen Antrag stellen, wo ich dann garnicht mehr auftauche, weil ich selbst hingehen will und ggf. einen eigenen Antrag stellen möchte. |
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| | #4 | |
| Erfahrener Benutzer Registriert seit: 11.02.2006 Ort: Kassel / Hessen
Beiträge: 4.487
| Zitat:
Eine Alleinvertretung und Alleinbedarfberechnung ist so nicht möglich.... auch DU bist gem. SGB II somit hilfebedürftig und bekommst Leistungen :( | |
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| | #5 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 20.06.2005
Beiträge: 1.082
| Wie Du selbst schreibst - Ihr seid eine BG und da ist nichts mit "ausklinken". Alles (also auch Dein Einkommen) kommt in den großen BG-Topf, wird mit Paragraphen, Verordnungen, Anordnungen etc. etc. verfeinert, mehrfach von diversen SB's durchgerührt und falls der Topf dann nicht ausreichend gefüllt ist, werden noch einige Hartz-Tropfen zugefügt, bis der Eichstrich erreicht ist - und da nimmt man es weitaus genauer als der gemeine Gastwirt an sich (Oktoberfestwirte nach Hören-Sagen ausgenommen), der ab und an auch mal einen Tropfen mehr einschenken soll. |
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| | #6 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 10.03.2006 Ort: Lübeck
Beiträge: 95
| Was ist denn aber mit diesem Satz, der auf jedem Bescheid drauf steht ? Da Sie die Leistungen beantragt haben, wird vermutet, dass Sie die Vertretung (Bevollmächtigung) der Bedarfsgemeinschaft übernommen haben. Diese Vermutung gilt dann nicht mehr, wenn andere Mitglieder der Bedearfsgemeinschaft erklären, dass sie Ihre Interessen selbst wahrnehmen wollen (§38 SGB II) |
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| | #7 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 20.06.2005
Beiträge: 1.082
| Das heißt nur - Deine Partnerin spricht auch für Dich. Mit anderen Worten: Alles was Deine Partnerin gegenüber der ARGE äußert (Ironie an) kann vor Gericht gegen Dich verwendet werden (Ironie aus). Wenn Du das nicht möchtest, musst Du das gegenüber der ARGE mitteilen - wie dann aber das Verfahren der Beantragung und Bewilligung ist, entzieht sich meiner Kenntnis. Einfacher wird es aber auf keinen Fall. |
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| | #8 | |
| Erfahrener Benutzer Registriert seit: 11.02.2006 Ort: Kassel / Hessen
Beiträge: 4.487
| Zitat:
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| | #9 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 20.05.2006 Ort: Moin Moin aus Lübeck
Beiträge: 338
| Ich würde dieses: Da Sie die Leistungen beantragt haben, wird vermutet, dass Sie die Vertretung (Bevollmächtigung) der Bedarfsgemeinschaft übernommen haben. Diese Vermutung gilt dann nicht mehr, wenn andere Mitglieder der Bedearfsgemeinschaft erklären, dass sie Ihre Interessen selbst wahrnehmen wollen (§38 SGB II) So verstehen: Die BG bleibt wie gehabt eine BG. Anrechnung des Einkommen der BG-Mitglieder. Die Frage stellt sich nur wenn dieses Mitglied keinen eigenen Antrag auf ALG II stellt ist er auch nicht RV und KV über die ARGE. Brauch dem Arbeitsmarkt nicht zu verfügung stehen und hat eigentlich nichts mehr mit der ARGE zu kriegen.ODER ??? Wie nun genau sein Verdienst angerechnet wird, weiß ich nicht. Ich denke aber mal, das es wie folg aussehen könnte. Einkommen € 1000,- - Anteil Miete - € 150,- - Bereinigung der Arge - € 200,- - Versicherungspauschale - € 30,- = Anzurechnendes Einkommen auf die BG = € 620,- Die Beträge habe ich mal so eingesetzt, kenne ja die genaue Miete und das Brutto Einkommen nicht. Würde nach meiner Rechnung € 620,- als Einkommen in der BG anzurechnen. Oder was meinen die Spezialisten ??? Coole-Sache :idea: |
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| | #10 |
| Gast
Beiträge: n/a
| Als Ergänzung vielleicht noch: Wenn eine BG sich trennt und in zwei verschiedene Wohnungen zieht oder erklärt, ab jetzt nur noch eine WG zu sein, muss jeder (Erwachsene) der ehemaligen BG (schriftlich) erklären, von nun an seine/ihre eigenen Interessen wahrzunehmen. Dies wird aber sehr genau geprüft, d.h. es ist mit Hausbesuchen und sonstigen netten Dingen zu rechnen. Gruß, Luna |
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| | #11 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 14.02.2006 Ort: Hamburg
Beiträge: 3.711
| Ich glaube, Coole-Sache hat es gut geschildert. Nicht zu vergessen, dass bei einer BG jedem nur 311€ zustehen. (Kinder jetzt nicht gerechnet) :dampf: |
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