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| Tags: arge, ratenzahlung |
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| | #1 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 19.06.2006 Ort: Bochum
Beiträge: 18
| Guten morgen zusammen, meine Mutter hat vor einiger zeit mal zuviel Geld von der Arge erhalten, welches sie selbstverständlich zurückgefordert haben. Die Arge behält von sich aus monatlich 30 Euro vom AlgII Geld ein. Ist das rechtens? Wenn nicht, wie kann sie sich wehren (Paragraphen wären super). Sie hat schweres Rheuma und muss monatlich eh schon sehr viel für den Arzt und Medikamente ausgeben und diese 30 Euro sind für sie viel Geld. Ich danke euch schonmal im Voraus :) LG, Ameise |
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| | #2 |
| Redaktion Registriert seit: 16.06.2005 Ort: Forst(Lausitz)
Beiträge: 1.912
| Hallo Ameise, Man müsste die genauen Hintergründe der Überzahlung kennen. An sich kann die Arge in solchen und anderen Fällen 10 % des Regelsatzes einbehalten. Aber wie gesagt..jeder Fall hat eine andere Konstellation,so das eine pauschale Antwort wie meine,nicht immer korrekt sein muß. Gruß Silvia
__________________ Spendenkonto: Trägerverein Erwerbslosen Forum Deutschland Sparkasse Bonn BLZ 380 500 00 Konto 1900 0573 06 "Die Ausschaltung der Schwachen ist der Tod der Gemeinschaft. " Dietrich Bonhoeffer(1906-1945) Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung und stellen keinerlei Rechtsberatung dar. |
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| | #3 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 23.06.2006
Beiträge: 19
| gibts da nicht den Grundsatz der Entreicherung ?aber ich bin kein Rechtsanwalt mag sein das es eine Ausführungsbestimmung gibt aber das waere nicht die erste die gegen geltendes Recht verstösst Ansonsten schliess ich mich meiner Vorrednerin an dies ist meine Privatmeinung und keine Rechstberatung
__________________ ein System indem die Arbeit von unterbezahlten Praktikanten erledigt wird und die Leitlinien von BWL-Studenten festgelegt werden ist zwangsläufig zum Untergang verurteilt |
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| | #4 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 13.04.2006 Ort: NRW
Beiträge: 246
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| | #5 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 30.12.2005 Ort: Wetterau
Beiträge: 295
| Solange die Überzahlung zu Unrecht erfolgte und dieser von euch im Rahmen der Anhörung nicht widersprochen wurde, sind diese Abzüge in Ordnung. Bei mir wird aktuell sogar 30%, also der Höchstsatz , abgezogen (gleicht sich aber durch einen Zuverdienst wieder aus). Also kann deine Mutter noch froh sein, dass man den niedrigen Satz genommen hat. Leider werden Mehrbedarfe bisher nur bei kostenaufwändiger Ernährung auf Grund einer Erkrankung anerkannt und nicht bei erhöhtem Medikamentenbedarf. Es gibt jedoch für deine Mutter die Möglichkeit am Hausarztmodell teiltzunehmen, dann spart sie schonmal die 10 Eur pro Quartal und sie kann den Arzt auch bitten, ihr kostengünstigere Präparate mit den gleichen Wirkstoffen zu verschreiben, so dass die Zuzahlungen geringer ausfallen. Desweiteren hoffe ich, dass deine Mutter bei ihrer Krankenkasse als chronisch krank eingestuft ist und sich die Zuzahlungen somit auf 1% des Bruttoeinkommens beschränken. Ansonsten ist es leider sehr schwer, da es viele verschreibungspflichtige Medikamente nicht mehr auf Kassenrezept gibt.... LG Silke
__________________ Leben und Leben lassen! |
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| | #6 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 20.08.2006 Ort: Köln
Beiträge: 2.271
| Hier gilt aber auch SGB X: http://db03.bmgs.de/Gesetze/gesetze.htm Weitere Info: Zitat:
Gruß von Arwen | |
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| | #7 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 30.12.2005 Ort: Wetterau
Beiträge: 295
| Und was ist dann, wenn Überzahlungen erfolgt sind, weil man spontan einen Job aufgenommen hat, dies schnellstmöglich der Arge mitgeteilt wurde, aber dies nicht schnell genug u.a. auf Grund der Anweisungszeiträume der Gelder berücksichtigt wurde?
__________________ Leben und Leben lassen! |
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| | #8 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.09.2005
Beiträge: 13.572
| schellstmöglich einen Job annehmen heisst für mich von heute auf morgen, heisst für mich auch sofort an dem Tag der ARGE Bescheid geben, ergibt für mich allenfalls 4 Wochen Überschneidung falls das Geld der ARGE am 31 eingetroffen ist und man selber am 01. des Folgemonats eine Arbeit aufgenommen hat, mehr ist eigentlich nicht möglich |
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| | #9 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 20.08.2006 Ort: Köln
Beiträge: 2.271
| " ... eigentlich nicht möglich..." ist 'ne Menge bei der ArGe... Ein wirklich Netter aus der Leistungsabteilung sagte mir letztens, dass er jeden Tag soooooooo einen Stapel Post abzuarbeiten hat und es schon mal dauern kann, bis er dann mal an meinen Nachweis meines jeden Monat unterschiedlich hoch ausfallenden Einkommens angelangt ist... Außerdem meinte er noch, dass bereits am 10.(!) die Gelder für den Folgemonat zur Anweisung vorbereitet werden... Bei mir kommt es dadurch wohl bei nachträglicher Neuberechnung über 1/2 Jahr, also genau der Zeitraum der Leistungsgewährung bis zum Folgeantrag, zu einer Rückforderung. Ich bin nicht bereit, dies mit 30% zurückzuzahlen, weil ich meinen Nachweis äußerst pünklich eingereicht habe und der trotzdem nicht berücksichtigt wurde; ich auch allein für z.B. einen Monat in 2006 vier Bescheide erhalten habe usw. Da kann mir auch keiner vorwerfen, ich hätte "etwas merken" müssen... die haben doch selbst nicht mehr durchgeblickt :motz: Grrrrrr von Arwen |
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| | #10 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 30.12.2005 Ort: Wetterau
Beiträge: 295
| Zitat:
__________________ Leben und Leben lassen! | |
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| | #11 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 14.11.2006
Beiträge: 6
| Hallo guten abend ich haette da einen Tip bezueglich der Arztkosten und der Medikamente ich zahle zum Beispiel einmal im Jahr 45€ an die AOK Rheinland und habe dann alle Medikamente und Arztbesuche frei also es lohnt sich schon dieses zu zahlen ich Persönlich besuche öfter meinen Arzt und muesste so einiges an Medikamente bezahlen wenn ich diese Befreiung nicht hätte das waehre der erste tip der andere ist folgender also ich persönlich muss auch so einiges an die ARGE zurückzahlen 10% von dem was man im Monat von der ARGE bekommt darf laut Gesetz eingehalten werden es gibt da so einige Richtwerte ich habe mir da aus dem Internet HarzIV runtergeladen das ist ein Programm das alles beinhaltet da steht unter anderem drin das die ARGE Pauschal 30€ im Monat an Versicherungen bezahlen muss oder 6,85€ Anteilmäßig an Telefonkosten.Na ja ich denke ich habe genug geschrieben ich wünsche dir und deiner Mutter viel Erfolg bei der ARGE man muss sich durchboxen die ARGE zieht ein über dem Leisten wo sie nur kann bis dahin cu Fra-Jo |
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| | #12 | ||
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.09.2005
Beiträge: 13.572
| Zitat:
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| | #13 | |||
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 30.12.2005 Ort: Wetterau
Beiträge: 295
| Zitat:
__________________ Leben und Leben lassen! | |||
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| | #14 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 04.10.2006
Beiträge: 18
| Bei mir gibt es auch eien Fall, in dem mir zuviel gezahlt wurde, was ich jetzt abstottern muß: 23.08.06 auf meinem Konto gehen 539,38 EUR von der ARGE ein 30.08.06 Des Rätsels Lösung: Nachzahlung wegen Einzug meiner Partnerin nebst gemeinsamer Tochter mit folgendem, vermutlich noch wichtigem Text: "Der Gesamtbetrag in Höhe von 539,38 EUR ist bereits an Sie ausgezahlt worden. Leider ist bei der Bearbeitung Ihres Fortzahlungsantrages versäumt worden, zeitgleich einen Änderungsbescheid zu erstellen. (Anm.: das war bereits Anfang Juni) Da das Mutterschaftsgeld noch nicht angerechnet wurde, erfolgt in absehbarer Zeit nochmals eine Neuberechnung der Leistung." 12.09.06 Ich erhalte den Aufhebungsbescheid und 2 Tage später die Neuberechnung 15.09.06 Zahlungsaufforderung der ARGE über 645,75 EUR (ALG II - Regelleistung, Leistungen für Unterkunft und Heizung, Sozialgeld-Regelleistung) 01.11.06 Nach Antrag auf Stundung zahle ich die ersten 50 EUR Ist dieser Vorgang wirklich rechtens (nach den obigen Ausführungen bestehen da Zweifel bei mir) und habe ich noch eine Möglichkeit etwas dagegen zu unternehmen (z.B. neuen Stundungsbescheid mit anderem mtl. Betrag erwirken und diesem dann widersprechen) ? Holger |
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| | #15 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 04.10.2006
Beiträge: 18
| Hat keiner eine Meinung dazu oder sollte ich lieber einen neuen Thread eröffnen ?
__________________ Obige Äußerungen stellen lediglich meine persönliche Meinung dar und sind keine Rechtsauskunft. ----------------------------------------------------------------- Wir haben kein Problem mit fast 5 Mio. Arbeitslosen, sondern mit fast 5 Mio. fehlenden Arbeitsplätzen! |
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| | #16 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 14.02.2006 Ort: Hamburg
Beiträge: 3.711
| Zitat:
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