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| Tags: leistungen, rueckzahlung |
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| | #1 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 26.10.2006
Beiträge: 4
| Hallo zusammen, habe eine Frage an Euch. Habe mich im letzten Jahr von meinem Mann getrennt und beziehe seid Januar diesen Jahres Arbeitslosen 2 für mich und die 3 Kinder da mein Mann zwar den vorgeschriebenen Unterhalt zahlt aber dies nicht zum Leben reicht. Wir haben uns aber nun wieder zusammen gerauft und möchten nächstes Jahr wieder zusammen ziehen. Jetzt meine Frage : Muß ich dann die erhaltenen Leistungen zur Sicherung der Lebensunterhalts zurück zahlen und wann muß ich die Arge darüber in formieren? Bin für jede hilfreiche Antwort dankbar LG Angie |
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| | #2 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.09.2005
Beiträge: 13.572
| Ich nehme nicht an das Leistungen zurückbezahlt werden müssen, denn Du warst ja bedürftig, melden musst Du es natürlich sofort wenn Ihr wieder zusammen seid |
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| | #3 |
| Redaktion Forumnutzer Registriert seit: 16.06.2005 Ort: Bonn
Beiträge: 11.979
| Hallo Angie, musst Du nicht, denn beim ALG2 kommt es nur auf die Bedürftigkeit an. Wenn die nicht mehr vorliegt gibt es auch nichts mehr. Zurückzahlen wirst Du nichts müssen. Sollte es Probleme geben, dann bitte hier wieder melden. Wir werden das dann schon schaukeln. Kannst aber gerne hier ein wenig mitmischen. Jede(r) Mitstreiter/In ist willkommen, wenn es darum geht, Widerstand und Protest gegen Hartz-IV entgegen zu setzen.
__________________ Gruß aus dem Rheinland Martin Spendenkonto: Trägerverein Erwerbslosen Forum Deutschland Sparkasse Bonn BLZ 380 500 00 Konto 1900 0573 06 Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung. Bitte beachten: Telefonate, PNs, E-Mails mit dem Erwerbslosen Forum Deutschland |
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| | #4 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 26.10.2006
Beiträge: 4
| Danke für Eure schnellen Antworten :) Und was denkt ihr wann ich es melden muß jetzt schon wenn ich die Wohnung wegen der 3monatige Kündigungsfrist kündige oder reicht es im Januar. Habe nämlich Sorge wenn ich es jetzt mache das ich die Leistungen nichtmehr bekomme und somit wäre die Miete nichtmehr gesichert. Lg Angie |
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| | #5 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.09.2005
Beiträge: 13.572
| Die Miete muß gesichert sein, aber melden würde ich es sofort, nicht wenn alles schon gelaufen ist |
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| | #6 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 26.10.2006
Beiträge: 4
| Allso wenn ich jetzt melden würde dürfte man mir die Leistungen nicht streichen ? Entschuldigt wenn ich so oft nachfrage aber hab berrechtigter Weise Existenzängste. :oops: LG Angie |
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| | #7 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.09.2005
Beiträge: 13.572
| Warum sollte man? Solange Du dort alleine wohnst hast Du das Recht auf die Zahlung der Miete? |
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| | #8 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 26.10.2006
Beiträge: 4
| Ok , Danke :) Naja wollte mich halt nochmal versichern hab nicht viel vertrauen was die Beamten der Arge betrifft. Hab da auch schon so manche Sache erlebt...zum Beispiel mußte ich Anfang des Jahres aus der Wohnung ausziehen weil diese in m² und m²preis etwas zu hoch war.In der alten Wohung war eine Küche die zur Wohung gehört allso hatte ich keine Küche die mir persönlich gehört. Durfte dann umziehn und hatte mit den Kindern noch nichtmal nen Kühlschrank weil mir Geld für eine Küche angeblich nicht zustehn würde.Hab mich masiv dagegen gewehrt weil ich ja auf deren Anweisung umgezogen bin und nicht weil ich Lust dazu hatte und Wohungen mit Einbauküche in der passenden größe und der Miete sind natürlich eher selten...hab letztendlich Geld für eine gebrauchte Küche bekommen...aber mußte erstmal mit den Kindern 2 Monate ohne Küche leben. |
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| | #9 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.09.2005
Beiträge: 13.572
| Das Problem mit den ARGEN ist wirklich das sie sich zum einen nicht gut auskennen, zum anderen muß man alles vorher bedenken und beantragen und manchmal weiß man eben auch nicht genau was man alles braucht, viel Glück :daumen: |
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