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ALG II

Bekomme ich Sozialgeld?; in Forum: Information; Moin, momentan bekomme ich ALG II . Im Frühjahr 2007 kann ich evetl. wieder mein Studium aufnehmen, das an einer Privatschule stattfindet und für das es kein BAFÖG gibt. Meine ...
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Alt 26.10.2006, 13:10   #1
MaPe
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Bekomme ich Sozialgeld?

Moin,

momentan bekomme ich ALG II. Im Frühjahr 2007 kann ich evetl. wieder mein Studium aufnehmen, das an einer Privatschule stattfindet und für das es kein BAFÖG gibt.
Meine Frau geht z.Zt. nicht arbeiten, wegen der Kinder.
Weiß jemand, ob es in diesem Fall möglich ist Sozialgeld zu bekommen?

Vielen Dank für Hinweise.

MfG
MaPe
 
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Alt 26.10.2006, 14:54   #2
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Forumnutzer
 
Registriert seit: 20.06.2005
Beiträge: 1.082
Standard

Frage: Warum gibt es kein BAföG?
Es gibt meines Erachtens nur 2 Möglichkeiten. Entweder ist die Ausbildung an dieser Schule "dem Grunde nach" nicht BAföG-fähig - dann hast Du Anspruch auf ALG II (auch wenn die ARGE sich vermutlich sehr dagegen sträuben wird) oder die Ausbildung ist "dem Grunde nach" BAföG-fähig, dann guckst Du leider in die Röhre, denn dann kann der Grund dafür, dass nicht gezahlt wird, nur noch in Deiner Person liegen (zu alt, Ausländer, zu oft Studium gewechselt etc. etc.) Es tut mir leid, aber in dem Fall gibt's nichts, kein ALG II, kein Sozialgeld falls Du auf dem Studium bestehst.
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Alt 27.10.2006, 09:45   #3
MaPe
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Zitat:
Zitat von Koelschejong
Frage: Warum gibt es kein BAföG?
Weil es sich um eine Privatschule handelt, die keine Anerkennung als Hochschule hat.

Zitat:
Zitat von Koelschejong
...nicht BAföG-fähig - dann hast Du Anspruch auf ALG II
ALG II gibt es doch nur, wenn man erwerbsfähig ist. Aber wenn ich in einem Vollzeitstudium bin, stehe ich dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung. Deshalb meine Frage nach Sozialgeld.

MfG
MaPe
 
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Alt 27.10.2006, 12:44   #4
Redaktion
Forumnutzer
 
Benutzerbild von Martin Behrsing
 
Registriert seit: 16.06.2005
Ort: Bonn
Beiträge: 11.978
Standard

Du bist hier in einer Situation, wo es dann nichts gibt. Dem Grunde nach, hättest Anspruch auf BAFÖG. Da die aber nicht anerkannt ist, springt halt keiner ein. Ist leider so.
__________________
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Martin

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Alt 27.10.2006, 13:32   #5
MaPe
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Zitat:
Zitat von Martin Behrsing
Dem Grunde nach, hättest Anspruch auf BAFÖG.
Das verstehe ich nicht :kinn: wieso hätte ich dem Grunde nach Anspruch auf BAFÖG? Für diesen Studiengang gibt es kein BAFÖG. Auch dem Grunde nach nicht. Man bekommt nicht einmal eine ermäßigte Fahrkarte vom Verkehrsverbund, geschweige denn ein Semesterticket. Das Studium dort ist reine Privatsache.
Daher meine Frage, ob man unter diesen Umständen Sozialgeld bekommt, wenn man dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht.

MfG
MaPe
 
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Alt 27.10.2006, 13:52   #6
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Forumnutzer
 
Registriert seit: 20.06.2005
Beiträge: 1.082
Standard

Vergiß bitte bei ALG II die Verfügbarkeit auf dem Arbeitsmarkt, hier gibt's nur die Erwerbsfähigkeit und die hat mit Zeit haben nichts zu tun.

Trotzdem, wie Martin Behrsing und ich schon schrieben, Du gehst leider leer aus. Das ALG II (oder Sozialgeld) ist vom Gesetzgeber nicht dafür vorgesehen, in all den Fällen, in denen eine Ausbildung, aus welchen Gründen auch immer, nicht förderfähig ist, sozusagen als Sicherheitsnetz zu dienen. Es ist zwar nicht nachvollziehbar, aber Fakt:
Du liegst "faul" in der Hängematte und läßt Dich geduldig fördern und von einer sinnlosen Maßnahme zur nächsten schicken und bekommst ALG II. Nimmst Du aber die Sache selbst in Angriff und beginnst eine aussichtsreiche Ausbildung, bekommst Du unter Umständen nichts.
Koelschejong ist gerade online  
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Alt 27.10.2006, 14:08   #7
MaPe
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Zitat:
Zitat von Koelschejong
Nimmst Du aber die Sache selbst in Angriff und beginnst eine aussichtsreiche Ausbildung, bekommst Du unter Umständen nichts.
Hätte ich mir eigentlich denken könne :party:

Trotzdem Danke für die Hinweise.

MfG
MaPe
 
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Alt 30.10.2006, 10:58   #8
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Registriert seit: 20.06.2005
Beiträge: 1.082
Standard

Ich finde soeben etwas, das Du vielleicht noch mal nachlesen kannst (ich hab's bisher selbst nicht gelesen), es ist aber derzeit beim BSG die Frage anhängig, ob es bei der BAföG Berechnung nur auf die Art der Ausbildung ankommt oder ob auch persönliche Ausschlußgründe berücksichtigt werden können. (Also z.B. Ausbildungsstätte BAföG-fähig, aber kein BAföG weil Antragsteller Ausländer??)

Die Aktenzeichen:

BSG: B 7b AS 36/06 R


Vorinstanz: LSG München, L 7 AS 6/05 (evtl. veröffentlicht)
Koelschejong ist gerade online  
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