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| | #1 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 22.10.2006
Beiträge: 9
| Ich bin mit meinen Kinder (7 und 14) im Februar06 von NRW nach BW gezogen. Als ich im Januar diesen Jahres in meiner neuen Heimatstadt war um Vorstellungsgespräche und Wohnungen zu suchen, wurde ich sofort fündig, sowohl bei der Arbeitsstelle als auch bei einer Wohnung. Die Wohnung war zum 1.Februar ausgeschrieben und die Arbeitsstelle zum 1.3.06.So fuhr ich gut gelaunt wieder nach NRW um den Umzug vorzubereiten. Die Ernüchterung folgte bald. Ich hatte noch keinen Mietvertrag unterschrieben, da es sich um den Chef meines Freundes handelte. Ich konnte nicht zum 1.Februar einziehen, da in der Wohnung erst noch ein Balkon, eine Einbauküche eingebaut, bzw. dran gebaut werden sollte. Ich durfte erst zum 24.Februar einziehen. Dies teilte ich auch meinem neuen Arbeitgeber mit, da ich vorab schon ein paar Tage kommen sollte, damit ich mir alles ansehen könnte( um dann auch den Arbeitsvertrag zu machen), der dann sofort sagte ich könnte das mit dem Umzug und dann sofortigen Anfang der Stelle nicht schaffen und mir dann absagte! (Ja ich weiß naivität muß bestraft werden) Wir zogen um am 24.02.2006.Ich fand die gemietete Wohnung ohne Balkon und Einbauküche vor, sie sollte aber noch kommen, sagten die Vermieter. Dann musste es erst einmal ohne Küche gehen. Ebenso wartete ich 6 Wochen auf meinen Kabelanschluss, selbst Kabel BW durfte kein neues Kabel ziehen.Das wollte mein Vermieter machen. Nun fing natürlich die Lauferei an, ummelden, Kinder im Kindergarten und Schule anmelden und natürlich zum Arbeitsamt meinen Antrag abgeben. Mein Mietvertrag begann am 1.3. ich zahlte die Miete und im ersten Monat lief soweit alles gut. Das Arbeitsamt ließ auf sich warten, kein Bescheid. Dann kam der zweite Monat immer noch nichts vom Arbeitsamt, ich konnte die Miete nicht zahlen, auch das ständige anrufen beim Arbeitsamt nützte da nichts. Dann kam der zweite Monat immer noch nichts vom Arbeitsamt, aber dafür natürlich Ärger mit meinen Vermietern. Tägliches vorsprechen brachte keinen Erfolg beim Arbeitsamt. Dann kam die fristlose Kündigung meiner Wohnung, ich schaltete einen Anwalt ein. Als er das Arbeitsamt anschrieb, wurde auch mein Antrag bearbeitet. Meine Vermieter bekamen Rückwirkend und auch bisher alle Mieten, aber damit nicht genug sie mussten vor Gericht. Dann kam die Räumungsklage, ich übergab diese meinem Anwalt damit er Einspruch einlegen konnte. Ein großer Fehler wie sich später rausstellte, er hat es versäumt Einspruch einzulegen. Die Gerichtsverhandlung kam, da ich aber diesen Einspruch nicht eingelegt hatte interessierte es niemanden mehr, dass a: die Miete rückwirkend und auch laufend gezahlt wurde. Noch das ich immer noch keine Küche und Balkon hatte. Ich verlor! Ich suchte im Ort nach einer Wohnung, da meine Kinder hier zur Schule gehen bzw. mein jüngster Sohn gerade erst eingeschult wurde.Meine Vermieterin erzählte überall herum ich würde meine Miete nicht zahlen, so das ich auch keine Wohnung fand. Ich erstattete Anzeige wegen Verleumdung.IN einm kleinen nest nütz das allerdings auch nichts! Dann kam Post vom Gerichtsvollzieher, die Räumung soll am 8.11.06 vollzogen werden. Nun stand in der Zeitung eine Wohnung, Anbieter die Stadt! Ich habe mich für diese Wohnung beworben, vom zuständigen Beamten hieß es auch zuerst ich bekäme die Wohnung, sie wussten von Anfang an Bescheid was meine Situation betraf! Dann ein Anruf, der Bürgermeister wolle nicht das ich die Wohnung bekomme da sie 4 Zimmer hätte und für uns drei zu groß, 4 ZKDB ,120 qm, 520E + NK! ( meine jetzige 3ZKDB G-WC, 80qm, 500€+NK). Aber sie würden meine Kinder und mich im Ort im Obdachlosenheim unterbringen! Meine Katzen (10 und 5 Jahre kommen ins Tierheim) meine Kinder verlieren ihre persönlichen Sachen(wir dürfen nur Kleidung mitnehmen) ihre über alles geliebten Haustiere und auch ihre Freunde. Originalton meines 14 jährigen Sohnes:wer will schon etwas mit einem Penner zu tun haben!! Ich hoffe ich konnte Ihnen in etwa rüber bringen was uns hier passiert ist und ich finde das es nicht normal und auch nicht Bürgerfreundlich ist von einem Bürgermeister, der eine Wohnung zur Verfügung hat aber lieber eine Frau mit ihren zwei Kindern in ein Obdachlosenheim steckt! Wäre das auch so gewesen wenn ich hier geboren wäre, oder will man keine aus NRW im schönen Schwabenländle?! Was kann ich tun um meinen kindern dies zu ersparen??? |
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| | #2 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.09.2005
Beiträge: 13.570
| Welche Stadt in NRW? Gerne per PN! ;) Okay bin jetzt schlauer! :hug: |
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| | #3 |
| Erfahrener Benutzer Registriert seit: 11.02.2006 Ort: Kassel / Hessen
Beiträge: 4.487
| .... also was ich nicht so ganz verstehe, wenn die rückständigen Mieten alle bezahlt worden sind - dann ist doch eigentlich die Kündigung und die Räumungsklage hinfällig :shock: :shock: Also ich verstehe hier auch den Anwalt und das Gericht nicht :( :( Bin aber Laie und verstehe oft was nicht ;) |
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| | #4 | |
| Gast
Beiträge: n/a
| Zitat:
Gruß aus Ludwigsburg | |
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| | #5 | |
| Erfahrener Benutzer Registriert seit: 11.02.2006 Ort: Kassel / Hessen
Beiträge: 4.487
| ... also so ganz kann ich das trotzdem nicht nachvollziehen siehe z.B. Zitat:
Aber ich bin kein Mieterverein...... Allerdings wenn ich mir den ersten Beitrag nochmals ansehe, dann könnte mann/frau wegen dem Vergessen einer Frist auch den Anwalt zur Rechenschaft ziehen.... Nur mal soooo | |
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| | #6 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 04.06.2006 Ort: oldenburg
Beiträge: 397
| was ist das den für ein Bürgermeister?? der gehört offentlich angeprangert wegen erwiesener voreingenommenheit. lg hartzhasser
__________________ ich will Arbeit und nicht Hartzen. |
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| | #7 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 22.10.2006
Beiträge: 9
| Allerdings wenn ich mir den ersten Beitrag nochmals ansehe, dann könnte mann/frau wegen dem Vergessen einer Frist auch den Anwalt zur Rechenschaft ziehen.... Nur mal soooo[/quote] das werde ich in Angriff nehmen wenn ich eine Wohnung habe..mein Hauptaugenmerk habe ich abzuwenden das meine Kinder ins Obdachlosenheim müssen!! |
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| | #8 | |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 22.10.2006
Beiträge: 9
| Zitat:
das werde ich in Angriff nehmen wenn ich eine Wohnung habe..mein Hauptaugenmerk richte ich darauf abzuwenden das meine Kinder ins Obdachlosenheim müssen!! | |
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| | #9 | |
| Gast
Beiträge: n/a
| Zitat:
Tja, gute Frage... hab ja schon etwas dazu geschrieben... fürchte, es ist inzwischen zu spät! Auch wenn du den Anwalt bei der Rechtsanwaltskammer melden kannst... wenn du deinen Anwalt verklagen willst... die werden zwangsräumen, fürchte ich! Kann denn niemand deine Tiere übergangsweise aufnehmen? kannst nicht irgendwo eine Garage oder Keller anmieten, wo du deine Sachen unterstellen kannst? Kannst die Kinder nicht eine Zeitlang zu Verwandten bringen, bis zu eine Wohnung gefunden hast? Ich möchte nicht in deiner Haut stecken... Gruß aus Ludwigsburg | |
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| | #10 | ||
| Neuer Benutzer Registriert seit: 22.10.2006
Beiträge: 9
| Zitat:
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| | #11 | |
| Gast
Beiträge: n/a
| Zitat:
Da hilft jetzt wohl nur noch Öffentlichkeit oder ein neuer Vermieter mit Herz... Gruß aus Ludwigsburg | |
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| | #12 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 20.11.2005
Beiträge: 687
| Zitat:
__________________ Was ich hier weitergebe ist lediglich meine freie Meinung | |
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| | #13 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 20.11.2005
Beiträge: 687
| HIER IM FORUM GIBT'S DOCH BESTIMMT JEMANDEN VON DEN MODERATOREN, ADMINS ODER SO, DIE KONTAKTE ZUR PRESSE ODER IRGENDWAS ÄHNLICHES HABEN, MANN HELFT HIER!! ICH HABE LEIDER KEINERLEI KONTAKTE!
__________________ Was ich hier weitergebe ist lediglich meine freie Meinung |
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| | #14 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 22.07.2006 Ort: Gelsenkirchen
Beiträge: 664
| Hallo Rotznase 41, wend dich doch mal direkt an Martin Bersig. Telefonnummer steht zwar unter Zwangsumzüge auf dieser Homepage. Er weiß bestimmt Rat und hat sicher auch zur Presse Kontakt. Hab ihn auch schon einmal wegen eines drohenden Zwangsumzuges kontaktiert, der dann glücklicherweise bei mir doch nicht stattfand. Kopf hoch, das wird schon :hug: :hug:
__________________ Jede Wahrheit braucht einen Mutigen, der sie ausspricht. Nichts ist härter als die Wahrheit. (ausgeliehen von der BILDZeitung) |
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| | #15 | ||
| Erfahrener Benutzer Registriert seit: 11.02.2006 Ort: Kassel / Hessen
Beiträge: 4.487
| Zitat:
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| | #16 | |
| Gast
Beiträge: n/a
| Zitat:
Oder ticken in BW vielleicht manche Uhren anders? Gruß aus Ludwigsburg | |
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| | #17 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 04.10.2006 Ort: Bernsdorf
Beiträge: 7
| Hallo, hätte dieser "untätige" AW nicht das berücksichtigen können / müssen. Oder liege ich daneben? § 765a ZPO - Vollstreckungsschutz (1) Auf Antrag des Schuldners kann das Vollstreckungsgericht eine Maßnahme der Zwangsvollstreckung ganz oder teilweise aufheben, untersagen oder einstweilen einstellen, wenn die Maßnahme unter voller Würdigung des Schutzbedürfnisses des Gläubigers wegen ganz besonderer Umstände eine Härte bedeutet, die mit den guten Sitten nicht vereinbar ist. Es ist befugt, die in § 732 Abs. 2 bezeichneten Anordnungen zu erlassen. Betrifft die Maßnahme ein Tier, so hat das Vollstreckungsgericht bei der von ihm vorzunehmenden Abwägung die Verantwortung des Menschen für das Tier zu berücksichtigen. (3) In Räumungssachen ist der Antrag nach Absatz 1 spätestens zwei Wochen vor dem festgesetzten Räumungstermin zu stellen, es sei denn, daß die Gründe, auf denen der Antrag beruht, erst nach diesem Zeitpunkt entstanden sind oder der Schuldner ohne sein Verschulden an einer rechtzeitigen Antragstellung gehindert war. Sollte diese Möglichkeit bestehen, dann drängt ja wohl die Zeit. Ohje, bei diesen vielen "Untätigkeits - Berichten" von Anwälten, kann man nur den Kopf schütteln. Aber die funktionieren wohl nur als ein Rädchen, in diesem seltsamen "Getriebe Sozialstaat" . Wenn man als Anwalt nur von "Prozesskostenhilfe - Empfängern" lebt ( und sicher nicht schlecht !!! ), ist man bei den Anwalts-Kollegen dennoch sicher schnell unten durch. Die träumen doch alle von "Ackermann- Prozessen" :) Gruß Andreas |
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