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ALG II

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Alt 22.10.2006, 11:45   #1
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Ich bin mit meinen Kinder (7 und 14) im Februar06 von NRW nach BW gezogen.

Als ich im Januar diesen Jahres in meiner neuen Heimatstadt war um Vorstellungsgespräche und Wohnungen zu suchen, wurde ich sofort fündig, sowohl bei der Arbeitsstelle als auch bei einer Wohnung. Die Wohnung war zum 1.Februar ausgeschrieben und die Arbeitsstelle zum 1.3.06.So fuhr ich gut gelaunt wieder nach NRW um den Umzug vorzubereiten.
Die Ernüchterung folgte bald. Ich hatte noch keinen Mietvertrag unterschrieben, da es sich um den Chef meines Freundes handelte. Ich konnte nicht zum 1.Februar einziehen, da in der Wohnung erst noch ein Balkon, eine Einbauküche eingebaut, bzw. dran gebaut werden sollte. Ich durfte erst zum 24.Februar einziehen. Dies teilte ich auch meinem neuen Arbeitgeber mit, da ich vorab schon ein paar Tage kommen sollte, damit ich mir alles ansehen könnte( um dann auch den Arbeitsvertrag zu machen), der dann sofort sagte ich könnte das mit dem Umzug und dann sofortigen Anfang der Stelle nicht schaffen und mir dann absagte! (Ja ich weiß naivität muß bestraft werden)

Wir zogen um am 24.02.2006.Ich fand die gemietete Wohnung ohne Balkon und Einbauküche vor, sie sollte aber noch kommen, sagten die Vermieter. Dann musste es erst einmal ohne Küche gehen. Ebenso wartete ich 6 Wochen auf meinen Kabelanschluss, selbst Kabel BW durfte kein neues Kabel ziehen.Das wollte mein Vermieter machen.

Nun fing natürlich die Lauferei an, ummelden, Kinder im Kindergarten und Schule anmelden und natürlich zum Arbeitsamt meinen Antrag abgeben. Mein Mietvertrag begann am 1.3. ich zahlte die Miete und im ersten Monat lief soweit alles gut. Das Arbeitsamt ließ auf sich warten, kein Bescheid. Dann kam der zweite Monat immer noch nichts vom Arbeitsamt, ich konnte die Miete nicht zahlen, auch das ständige anrufen beim Arbeitsamt nützte da nichts. Dann kam der zweite Monat immer noch nichts vom Arbeitsamt, aber dafür natürlich Ärger mit meinen Vermietern. Tägliches vorsprechen brachte keinen Erfolg beim Arbeitsamt. Dann kam die fristlose Kündigung meiner Wohnung, ich schaltete einen Anwalt ein. Als er das Arbeitsamt anschrieb, wurde auch mein Antrag bearbeitet. Meine Vermieter bekamen Rückwirkend und auch bisher alle Mieten, aber damit nicht genug sie mussten vor Gericht. Dann kam die Räumungsklage, ich übergab diese meinem Anwalt damit er Einspruch einlegen konnte. Ein großer Fehler wie sich später rausstellte, er hat es versäumt Einspruch einzulegen. Die Gerichtsverhandlung kam, da ich aber diesen Einspruch nicht eingelegt hatte interessierte es niemanden mehr, dass a: die Miete rückwirkend und auch laufend gezahlt wurde. Noch das ich immer noch keine Küche und Balkon hatte. Ich verlor!

Ich suchte im Ort nach einer Wohnung, da meine Kinder hier zur Schule gehen bzw. mein jüngster Sohn gerade erst eingeschult wurde.Meine Vermieterin erzählte überall herum ich würde meine Miete nicht zahlen, so das ich auch keine Wohnung fand. Ich erstattete Anzeige wegen Verleumdung.IN einm kleinen nest nütz das allerdings auch nichts!

Dann kam Post vom Gerichtsvollzieher, die Räumung soll am 8.11.06 vollzogen werden. Nun stand in der Zeitung eine Wohnung, Anbieter die Stadt! Ich habe mich für diese Wohnung beworben, vom zuständigen Beamten hieß es auch zuerst ich bekäme die Wohnung, sie wussten von Anfang an Bescheid was meine Situation betraf! Dann ein Anruf, der Bürgermeister wolle nicht das ich die Wohnung bekomme da sie 4 Zimmer hätte und für uns drei zu groß, 4 ZKDB ,120 qm, 520E + NK! ( meine jetzige 3ZKDB G-WC, 80qm, 500€+NK). Aber sie würden meine Kinder und mich im Ort im Obdachlosenheim unterbringen! Meine Katzen (10 und 5 Jahre kommen ins Tierheim) meine Kinder verlieren ihre persönlichen Sachen(wir dürfen nur Kleidung mitnehmen) ihre über alles geliebten Haustiere und auch ihre Freunde. Originalton meines 14 jährigen Sohnes:wer will schon etwas mit einem Penner zu tun haben!!

Ich hoffe ich konnte Ihnen in etwa rüber bringen was uns hier passiert ist und ich finde das es nicht normal und auch nicht Bürgerfreundlich ist von einem Bürgermeister, der eine Wohnung zur Verfügung hat aber lieber eine Frau mit ihren zwei Kindern in ein Obdachlosenheim steckt! Wäre das auch so gewesen wenn ich hier geboren wäre, oder will man keine aus NRW im schönen Schwabenländle?!

Was kann ich tun um meinen kindern dies zu ersparen???
Rotznase41 ist offline  
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Alt 22.10.2006, 12:13   #2
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Welche Stadt in NRW? Gerne per PN! ;)

Okay bin jetzt schlauer!

:hug:
Arania ist offline  
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Alt 22.10.2006, 14:11   #3
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.... also was ich nicht so ganz verstehe, wenn die rückständigen Mieten alle bezahlt worden sind - dann ist doch eigentlich die Kündigung und die Räumungsklage hinfällig :shock: :shock:

Also ich verstehe hier auch den Anwalt und das Gericht nicht :( :(

Bin aber Laie und verstehe oft was nicht ;)
Arco ist offline  
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Alt 22.10.2006, 14:39   #4
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Zitat:
Zitat von Arco
.... also was ich nicht so ganz verstehe, wenn die rückständigen Mieten alle bezahlt worden sind - dann ist doch eigentlich die Kündigung und die Räumungsklage hinfällig :shock: :shock:

Also ich verstehe hier auch den Anwalt und das Gericht nicht :( :(

Bin aber Laie und verstehe oft was nicht ;)
Leider muß der vermieter die Kündigung nicht zurück nehmen, wenn die Mieten nachgezahlt werden!

Gruß aus Ludwigsburg
 
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Alt 22.10.2006, 14:58   #5
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... also so ganz kann ich das trotzdem nicht nachvollziehen

siehe z.B.
Zitat:
Mein Vermieter hat gekündigt und eine Räumungsklage eingereicht. Kann ich die Kündigung und Räumung der Wohnung noch abwenden?


Ja, aber jetzt drängt die Zeit! Die Mietschulden müssen bis spätestens zwei Monate nach der Rechtshängigkeit des Räumungsanspruches (Zustellung der Räumungsklage) beglichen sein oder eine öffentliche Stelle (z.B. das Sozialamt) verpflichtet sich, die Mietrückstände zu übernehmen. Die Frist beginnt mit Zustellung der Räumungsklage an Sie.
Wenden Sie sich an das zuständige Sozialamt. Das Sozialamt kann in bestimmten Fällen nach § 15 a BSHG Mietrückstände übernehmen, um den Wohnungsverlust zu verhindern.

Achtung: Wurde Ihnen in den letzten zwei Jahren schon einmal wegen Mietrückständen fristlos gekündigt, ist der Vermieter nicht zur Fortsetzung des Mietverhältnisses verpflichtet.
http://www.schuldnerberatung-berlin.de/25207.html

Aber ich bin kein Mieterverein......

Allerdings wenn ich mir den ersten Beitrag nochmals ansehe, dann könnte mann/frau wegen dem Vergessen einer Frist auch den Anwalt zur Rechenschaft ziehen.... Nur mal soooo
Arco ist offline  
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Alt 22.10.2006, 15:39   #6
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was ist das den für ein Bürgermeister?? der gehört offentlich angeprangert wegen erwiesener voreingenommenheit.

lg hartzhasser
__________________
ich will Arbeit
und nicht Hartzen.
hartzhasser ist offline  
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Alt 22.10.2006, 16:57   #7
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Allerdings wenn ich mir den ersten Beitrag nochmals ansehe, dann könnte mann/frau wegen dem Vergessen einer Frist auch den Anwalt zur Rechenschaft ziehen.... Nur mal soooo[/quote]

das werde ich in Angriff nehmen wenn ich eine Wohnung habe..mein Hauptaugenmerk habe ich abzuwenden das meine Kinder ins Obdachlosenheim müssen!!
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Alt 22.10.2006, 17:07   #8
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Zitat:
Allerdings wenn ich mir den ersten Beitrag nochmals ansehe, dann könnte mann/frau wegen dem Vergessen einer Frist auch den Anwalt zur Rechenschaft ziehen.... Nur mal soooo
[/quote]



das werde ich in Angriff nehmen wenn ich eine Wohnung habe..mein Hauptaugenmerk richte ich darauf abzuwenden das meine Kinder ins Obdachlosenheim müssen!!
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Alt 22.10.2006, 18:07   #9
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Standard Re: brauche dringend hilfe

Zitat:
Zitat von Rotznase41
Ich bin mit meinen Kinder (7 und 14) im Februar06 von NRW nach BW gezogen. Wo in BW?

Als ich im Januar diesen Jahres in meiner neuen Heimatstadt war um Vorstellungsgespräche und Wohnungen zu suchen, wurde ich sofort fündig, sowohl bei der Arbeitsstelle als auch bei einer Wohnung. Die Wohnung war zum 1.Februar ausgeschrieben und die Arbeitsstelle zum 1.3.06.So fuhr ich gut gelaunt wieder nach NRW um den Umzug vorzubereiten.
Die Ernüchterung folgte bald. Ich hatte noch keinen Mietvertrag unterschrieben, da es sich um den Chef meines Freundes handelte. Ich konnte nicht zum 1.Februar einziehen, da in der Wohnung erst noch ein Balkon, eine Einbauküche eingebaut, bzw. dran gebaut werden sollte. Ich durfte erst zum 24.Februar einziehen. Dies teilte ich auch meinem neuen Arbeitgeber mit, da ich vorab schon ein paar Tage kommen sollte, damit ich mir alles ansehen könnte( um dann auch den Arbeitsvertrag zu machen), der dann sofort sagte ich könnte das mit dem Umzug und dann sofortigen Anfang der Stelle nicht schaffen und mir dann absagte! (Ja ich weiß naivität muß bestraft werden)

Wir zogen um am 24.02.2006.Ich fand die gemietete Wohnung ohne Balkon und Einbauküche vor, sie sollte aber noch kommen, sagten die Vermieter. Dann musste es erst einmal ohne Küche gehen. Ebenso wartete ich 6 Wochen auf meinen Kabelanschluss, selbst Kabel BW durfte kein neues Kabel ziehen.Das wollte mein Vermieter machen.

Nun fing natürlich die Lauferei an, ummelden, Kinder im Kindergarten und Schule anmelden und natürlich zum Arbeitsamt meinen Antrag abgeben. Mein Mietvertrag begann am 1.3. ich zahlte die Miete und im ersten Monat lief soweit alles gut. Das Arbeitsamt ließ auf sich warten, kein Bescheid. Dann kam der zweite Monat immer noch nichts vom Arbeitsamt, ich konnte die Miete nicht zahlen, auch das ständige anrufen beim Arbeitsamt nützte da nichts.

Mensch, warum hast da denn nichts getan?

Dann kam der zweite Monat immer noch nichts vom Arbeitsamt, aber dafür natürlich Ärger mit meinen Vermietern. Tägliches vorsprechen brachte keinen Erfolg beim Arbeitsamt. Dann kam die fristlose Kündigung meiner Wohnung, ich schaltete einen Anwalt ein. Als er das Arbeitsamt anschrieb, wurde auch mein Antrag bearbeitet. Meine Vermieter bekamen Rückwirkend und auch bisher alle Mieten, aber damit nicht genug sie mussten vor Gericht. Dann kam die Räumungsklage, ich übergab diese meinem Anwalt damit er Einspruch einlegen konnte. Ein großer Fehler wie sich später rausstellte, er hat es versäumt Einspruch einzulegen. Die Gerichtsverhandlung kam, da ich aber diesen Einspruch nicht eingelegt hatte interessierte es niemanden mehr, dass a: die Miete rückwirkend und auch laufend gezahlt wurde. Noch das ich immer noch keine Küche und Balkon hatte. Ich verlor!

Das heißt, du hast keine Kündigungsschutzklage eingereicht - und nun ist es zu spät?

Ich suchte im Ort nach einer Wohnung, da meine Kinder hier zur Schule gehen bzw. mein jüngster Sohn gerade erst eingeschult wurde.Meine Vermieterin erzählte überall herum ich würde meine Miete nicht zahlen, so das ich auch keine Wohnung fand. Ich erstattete Anzeige wegen Verleumdung.IN einm kleinen nest nütz das allerdings auch nichts!

Dann kam Post vom Gerichtsvollzieher, die Räumung soll am 8.11.06 vollzogen werden.

Nun stand in der Zeitung eine Wohnung, Anbieter die Stadt! Ich habe mich für diese Wohnung beworben, vom zuständigen Beamten hieß es auch zuerst ich bekäme die Wohnung, sie wussten von Anfang an Bescheid was meine Situation betraf! Dann ein Anruf, der Bürgermeister wolle nicht das ich die Wohnung bekomme da sie 4 Zimmer hätte und für uns drei zu groß, 4 ZKDB ,120 qm, 520E + NK! ( meine jetzige 3ZKDB G-WC, 80qm, 500€+NK). Aber sie würden meine Kinder und mich im Ort im Obdachlosenheim unterbringen! Meine Katzen (10 und 5 Jahre kommen ins Tierheim) meine Kinder verlieren ihre persönlichen Sachen(wir dürfen nur Kleidung mitnehmen) ihre über alles geliebten Haustiere und auch ihre Freunde.

Ich würde mich an die Örtlichen Zeitungen wenden, vielleicht können die dir helfen...


Originalton meines 14 jährigen Sohnes:wer will schon etwas mit einem Penner zu tun haben!!

Mir tun deine Kinder echt leid...

Ich hoffe ich konnte Ihnen in etwa rüber bringen was uns hier passiert ist und ich finde das es nicht normal und auch nicht Bürgerfreundlich ist von einem Bürgermeister, der eine Wohnung zur Verfügung hat aber lieber eine Frau mit ihren zwei Kindern in ein Obdachlosenheim steckt!

Ist ne Schande, wie die mit euch umgehen!

Wäre das auch so gewesen wenn ich hier geboren wäre, oder will man keine aus NRW im schönen Schwabenländle?!

Ich hab hier gute Erfahrungen gemacht, bin auch aus NRW hergezogen :-)

Was kann ich tun um meinen kindern dies zu ersparen???


Tja, gute Frage... hab ja schon etwas dazu geschrieben...

fürchte, es ist inzwischen zu spät!

Auch wenn du den Anwalt bei der Rechtsanwaltskammer melden kannst... wenn du deinen Anwalt verklagen willst...
die werden zwangsräumen, fürchte ich!

Kann denn niemand deine Tiere übergangsweise aufnehmen?

kannst nicht irgendwo eine Garage oder Keller anmieten, wo du deine Sachen unterstellen kannst?

Kannst die Kinder nicht eine Zeitlang zu Verwandten bringen, bis zu eine Wohnung gefunden hast?

Ich möchte nicht in deiner Haut stecken...

Gruß aus Ludwigsburg
 
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Alt 22.10.2006, 18:15   #10
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Standard Re: brauche dringend hilfe

Zitat:
Zitat von Ludwigsburg
Zitat:
Zitat von Rotznase41
Ich bin mit meinen Kinder (7 und 14) im Februar06 von NRW nach BW gezogen. Wo in BW?Im Kreis Essöingen

Als ich im Januar diesen Jahres in meiner neuen Heimatstadt war um Vorstellungsgespräche und Wohnungen zu suchen, wurde ich sofort fündig, sowohl bei der Arbeitsstelle als auch bei einer Wohnung. Die Wohnung war zum 1.Februar ausgeschrieben und die Arbeitsstelle zum 1.3.06.So fuhr ich gut gelaunt wieder nach NRW um den Umzug vorzubereiten.
Die Ernüchterung folgte bald. Ich hatte noch keinen Mietvertrag unterschrieben, da es sich um den Chef meines Freundes handelte. Ich konnte nicht zum 1.Februar einziehen, da in der Wohnung erst noch ein Balkon, eine Einbauküche eingebaut, bzw. dran gebaut werden sollte. Ich durfte erst zum 24.Februar einziehen. Dies teilte ich auch meinem neuen Arbeitgeber mit, da ich vorab schon ein paar Tage kommen sollte, damit ich mir alles ansehen könnte( um dann auch den Arbeitsvertrag zu machen), der dann sofort sagte ich könnte das mit dem Umzug und dann sofortigen Anfang der Stelle nicht schaffen und mir dann absagte! (Ja ich weiß naivität muß bestraft werden)

Wir zogen um am 24.02.2006.Ich fand die gemietete Wohnung ohne Balkon und Einbauküche vor, sie sollte aber noch kommen, sagten die Vermieter. Dann musste es erst einmal ohne Küche gehen. Ebenso wartete ich 6 Wochen auf meinen Kabelanschluss, selbst Kabel BW durfte kein neues Kabel ziehen.Das wollte mein Vermieter machen.

Nun fing natürlich die Lauferei an, ummelden, Kinder im Kindergarten und Schule anmelden und natürlich zum Arbeitsamt meinen Antrag abgeben. Mein Mietvertrag begann am 1.3. ich zahlte die Miete und im ersten Monat lief soweit alles gut. Das Arbeitsamt ließ auf sich warten, kein Bescheid. Dann kam der zweite Monat immer noch nichts vom Arbeitsamt, ich konnte die Miete nicht zahlen, auch das ständige anrufen beim Arbeitsamt nützte da nichts.

Mensch, warum hast da denn nichts getan?

Dann kam der zweite Monat immer noch nichts vom Arbeitsamt, aber dafür natürlich Ärger mit meinen Vermietern. Tägliches vorsprechen brachte keinen Erfolg beim Arbeitsamt. Dann kam die fristlose Kündigung meiner Wohnung, ich schaltete einen Anwalt ein. Als er das Arbeitsamt anschrieb, wurde auch mein Antrag bearbeitet. Meine Vermieter bekamen Rückwirkend und auch bisher alle Mieten, aber damit nicht genug sie mussten vor Gericht. Dann kam die Räumungsklage, ich übergab diese meinem Anwalt damit er Einspruch einlegen konnte. Ein großer Fehler wie sich später rausstellte, er hat es versäumt Einspruch einzulegen. Die Gerichtsverhandlung kam, da ich aber diesen Einspruch nicht eingelegt hatte interessierte es niemanden mehr, dass a: die Miete rückwirkend und auch laufend gezahlt wurde. Noch das ich immer noch keine Küche und Balkon hatte. Ich verlor!

Das heißt, du hast keine Kündigungsschutzklage eingereicht - und nun ist es zu spät?Auf dem zuständigen gerich sagte man mir..ich könne das vesruchen aber ohne neuen mietvertrag wäre da nichts zu machen!!
Ich suchte im Ort nach einer Wohnung, da meine Kinder hier zur Schule gehen bzw. mein jüngster Sohn gerade erst eingeschult wurde.Meine Vermieterin erzählte überall herum ich würde meine Miete nicht zahlen, so das ich auch keine Wohnung fand. Ich erstattete Anzeige wegen Verleumdung.IN einm kleinen nest nütz das allerdings auch nichts!

Dann kam Post vom Gerichtsvollzieher, die Räumung soll am 8.11.06 vollzogen werden.

Nun stand in der Zeitung eine Wohnung, Anbieter die Stadt! Ich habe mich für diese Wohnung beworben, vom zuständigen Beamten hieß es auch zuerst ich bekäme die Wohnung, sie wussten von Anfang an Bescheid was meine Situation betraf! Dann ein Anruf, der Bürgermeister wolle nicht das ich die Wohnung bekomme da sie 4 Zimmer hätte und für uns drei zu groß, 4 ZKDB ,120 qm, 520E + NK! ( meine jetzige 3ZKDB G-WC, 80qm, 500€+NK). Aber sie würden meine Kinder und mich im Ort im Obdachlosenheim unterbringen! Meine Katzen (10 und 5 Jahre kommen ins Tierheim) meine Kinder verlieren ihre persönlichen Sachen(wir dürfen nur Kleidung mitnehmen) ihre über alles geliebten Haustiere und auch ihre Freunde.

Ich würde mich an die Örtlichen Zeitungen wenden, vielleicht können die dir helfen...
Das habe ich..sie wollten sich ans Rathaus wenden..habe aber weder von der Zeitung noch vom Rathaus etwas gehört...ebenso hab ich mich an andere Zeitungen gewand und auch ans Fernsehen


Originalton meines 14 jährigen Sohnes:wer will schon etwas mit einem Penner zu tun haben!!

Mir tun deine Kinder echt leid...

Ich hoffe ich konnte Ihnen in etwa rüber bringen was uns hier passiert ist und ich finde das es nicht normal und auch nicht Bürgerfreundlich ist von einem Bürgermeister, der eine Wohnung zur Verfügung hat aber lieber eine Frau mit ihren zwei Kindern in ein Obdachlosenheim steckt!

Ist ne Schande, wie die mit euch umgehen!

Wäre das auch so gewesen wenn ich hier geboren wäre, oder will man keine aus NRW im schönen Schwabenländle?!

Ich hab hier gute Erfahrungen gemacht, bin auch aus NRW hergezogen :-)

Was kann ich tun um meinen kindern dies zu ersparen???


Tja, gute Frage... hab ja schon etwas dazu geschrieben...

fürchte, es ist inzwischen zu spät!

Auch wenn du den Anwalt bei der Rechtsanwaltskammer melden kannst... wenn du deinen Anwalt verklagen willst...
die werden zwangsräumen, fürchte ich!

Kann denn niemand deine Tiere übergangsweise aufnehmen?Doch das geht wahrscheinlich
kannst nicht irgendwo eine Garage oder Keller anmieten, wo du deine Sachen unterstellen kannst?

Kannst die Kinder nicht eine Zeitlang zu Verwandten bringen, bis zu eine Wohnung gefunden hast?Ich habe hier keine Verwandten und die Kinder müssen ja in die Schule also kann ich sie nicht nach NRW schicken!

Ich möchte nicht in deiner Haut stecken...

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Alt 22.10.2006, 18:16   #11
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Zitat:
Zitat von Arco
Ja, aber jetzt drängt die Zeit! Die Mietschulden müssen bis spätestens zwei Monate nach der Rechtshängigkeit des Räumungsanspruches (Zustellung der Räumungsklage) beglichen sein
Arco, es muß schon einen Räiumungsbeschluß geben... der termin ist ja schon am 08.11., wie ich gesehen hab.

Da hilft jetzt wohl nur noch Öffentlichkeit
oder ein neuer Vermieter mit Herz...

Gruß aus Ludwigsburg
 
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Alt 22.10.2006, 18:57   #12
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Zitat:
Arco hat Folgendes geschrieben:
.... also was ich nicht so ganz verstehe, wenn die rückständigen Mieten alle bezahlt worden sind - dann ist doch eigentlich die Kündigung und die Räumungsklage hinfällig

Also ich verstehe hier auch den Anwalt und das Gericht nicht

Bin aber Laie und verstehe oft was nicht


Leider muß der vermieter die Kündigung nicht zurück nehmen, wenn die Mieten nachgezahlt werden!

Gruß aus Ludwigsburg
Wenn die Mieten in angemessener Frist, davon gehe ich mal aus, nachgezahlt worden sind, tritt eine Schonfrist von 24 Monaten in Kraft. In dieser bleibt zwar die fristlose Kündigung bestehen, doch hätte der Vermieter nicht räumen dürfen, bzw. die Klage hätte gar nicht greifen können. Ist mir ehrlich gesagt ein Rätsel, was da abläuft. In dieser Schonfrist darf keine einzige Miete verspätet gezahlt werden, dann ist die fristlose Kündigung,nach Ablauf, hinfällig. Da aber nun mal alles schon passiert ist, hilft dies allerdings nicht mehr viel. Was Du noch tun kannst, ist Deinem Anwalt, der Dich in dieser Angelegenheit vertreten hat bzw. noch vertritt, etwas Feuer zu machen. Sämtliche Kosten die Dir in der Folge dieses rätselhaften Verhalten des Vermieters sowie des Gerichtes, entstanden sind, dementsprechend geltend zu machen. Eine Entschädigung gegenüber dem ehemaligen Vermieter zumindest einzuklagen. Wenn dies alles so, wie ich aus Deiner Schilderung ersehe, abgelaufen ist, hast Du gute Chancen hier etwas als Entschädigung zu erhalten für z. B. Inserate für Wohnungen, Fahrten zur Wohnungsbesichtigung, Telefonate usw.
__________________
Was ich hier weitergebe ist lediglich meine freie Meinung
hjgraf ist offline  
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Alt 22.10.2006, 19:02   #13
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HIER IM FORUM GIBT'S DOCH BESTIMMT JEMANDEN VON DEN MODERATOREN, ADMINS ODER SO, DIE KONTAKTE ZUR PRESSE ODER IRGENDWAS ÄHNLICHES HABEN,

MANN HELFT HIER!!

ICH HABE LEIDER KEINERLEI KONTAKTE!
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Alt 22.10.2006, 19:25   #14
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Hallo Rotznase 41,

wend dich doch mal direkt an Martin Bersig. Telefonnummer steht zwar unter Zwangsumzüge auf dieser Homepage. Er weiß bestimmt Rat und hat sicher auch zur Presse Kontakt. Hab ihn auch schon einmal wegen eines drohenden Zwangsumzuges kontaktiert, der dann glücklicherweise bei mir doch nicht stattfand.

Kopf hoch, das wird schon :hug: :hug:
__________________
Jede Wahrheit braucht einen Mutigen, der sie ausspricht. Nichts ist härter als die Wahrheit. (ausgeliehen von der BILDZeitung)
ladydi12 ist offline  
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Alt 22.10.2006, 21:07   #15
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Zitat:
Zitat von hjgraf
Zitat:
Arco hat Folgendes geschrieben:
.... also was ich nicht so ganz verstehe, wenn die rückständigen Mieten alle bezahlt worden sind - dann ist doch eigentlich die Kündigung und die Räumungsklage hinfällig

Also ich verstehe hier auch den Anwalt und das Gericht nicht

Bin aber Laie und verstehe oft was nicht


Leider muß der vermieter die Kündigung nicht zurück nehmen, wenn die Mieten nachgezahlt werden!

Gruß aus Ludwigsburg
Wenn die Mieten in angemessener Frist, davon gehe ich mal aus, nachgezahlt worden sind, tritt eine Schonfrist von 24 Monaten in Kraft. In dieser bleibt zwar die fristlose Kündigung bestehen, doch hätte der Vermieter nicht räumen dürfen, bzw. die Klage hätte gar nicht greifen können. Ist mir ehrlich gesagt ein Rätsel, was da abläuft. In dieser Schonfrist darf keine einzige Miete verspätet gezahlt werden, dann ist die fristlose Kündigung,nach Ablauf, hinfällig. Da aber nun mal alles schon passiert ist, hilft dies allerdings nicht mehr viel. Was Du noch tun kannst, ist Deinem Anwalt, der Dich in dieser Angelegenheit vertreten hat bzw. noch vertritt, etwas Feuer zu machen. Sämtliche Kosten die Dir in der Folge dieses rätselhaften Verhalten des Vermieters sowie des Gerichtes, entstanden sind, dementsprechend geltend zu machen. Eine Entschädigung gegenüber dem ehemaligen Vermieter zumindest einzuklagen. Wenn dies alles so, wie ich aus Deiner Schilderung ersehe, abgelaufen ist, hast Du gute Chancen hier etwas als Entschädigung zu erhalten für z. B. Inserate für Wohnungen, Fahrten zur Wohnungsbesichtigung, Telefonate usw.
.. ja und den evtl. unfähigen Anwalt nicht zu vergessen, der HAFTET auch nach meiner Meinung :pfeiff: :pfeiff:
Arco ist offline  
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Alt 22.10.2006, 22:16   #16
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Zitat:
Zitat von hjgraf

Wenn die Mieten in angemessener Frist, davon gehe ich mal aus, nachgezahlt worden sind, tritt eine Schonfrist von 24 Monaten in Kraft.
Quelle?

Oder ticken in BW vielleicht manche Uhren anders?

Gruß aus Ludwigsburg
 
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Alt 23.10.2006, 00:47   #17
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Hallo,

hätte dieser "untätige" AW nicht das berücksichtigen können / müssen.
Oder liege ich daneben?

§ 765a ZPO - Vollstreckungsschutz

(1) Auf Antrag des Schuldners kann das Vollstreckungsgericht eine Maßnahme der Zwangsvollstreckung ganz oder teilweise aufheben, untersagen oder einstweilen einstellen, wenn die Maßnahme unter voller Würdigung des Schutzbedürfnisses des Gläubigers wegen ganz besonderer Umstände eine Härte bedeutet, die mit den guten Sitten nicht vereinbar ist. Es ist befugt, die in § 732 Abs. 2 bezeichneten Anordnungen zu erlassen. Betrifft die Maßnahme ein Tier, so hat das Vollstreckungsgericht bei der von ihm vorzunehmenden Abwägung die Verantwortung des Menschen für das Tier zu berücksichtigen.

(3) In Räumungssachen ist der Antrag nach Absatz 1 spätestens zwei Wochen vor dem festgesetzten Räumungstermin zu stellen, es sei denn, daß die Gründe, auf denen der Antrag beruht, erst nach diesem Zeitpunkt entstanden sind oder der Schuldner ohne sein Verschulden an einer rechtzeitigen Antragstellung gehindert war.


Sollte diese Möglichkeit bestehen, dann drängt ja wohl die Zeit.

Ohje, bei diesen vielen "Untätigkeits - Berichten" von Anwälten, kann man nur den Kopf schütteln. Aber die funktionieren wohl nur als ein Rädchen, in diesem seltsamen "Getriebe Sozialstaat" .
Wenn man als Anwalt nur von "Prozesskostenhilfe - Empfängern" lebt ( und sicher nicht schlecht !!! ), ist man bei den Anwalts-Kollegen dennoch sicher schnell unten durch.

Die träumen doch alle von "Ackermann- Prozessen" :)

Gruß Andreas
Andreas51 ist offline  
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