|
|
#1 |
|
Forumnutzer/in
Registriert seit: 13.02.2010
Beiträge: 618
|
1. Gibt es eine bestimmte Form (oder gar einen Antrag), um die OrtsAbwesenheit ausserhalb des zeit- und ortsnahen Bereichs, bei der Arge zu beantragen?
2. Bestimmter Inhalt? 3. Wann darf/ muss frühestens spätestens so ein Antrag gestellt werden? Irgendwelche Infos? |
|
|
|
|
|
#2 |
|
Redaktion
Registriert seit: 17.10.2008
Beiträge: 2.685
|
Willst du deinen Jahresurlaub einreichen?
Oder bist du innerhalb der Woche länger abwesend und dein Briefkasten unbeaufsichtigt? |
|
|
|
|
|
#3 |
|
Redaktion
Registriert seit: 19.08.2005
Ort: Bonndeshauptstadt
Beiträge: 11.575
|
nein,formlos bitte.
Bin von ....bis....Ortsabwesend,fettig. Und b Und bei Rückkehr von ...bis... Ortsanwesend,Ende
__________________
Spendenkonto: Trägerverein Erwerbslosen Forum Deutschland Sparkasse Bonn BLZ 380 500 00 Konto 1900 0573 06 "10 Jahre Unrechtsregime Bundesrepublik Deutschland" Im Namen der BRD-Verbrechen gegen die Menschlichkeit mit Nebenwirkung Tot Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung und stellen keinerlei Rechtsberatung dar. Geändert von wolliohne (15.07.2010 um 14:07 Uhr) |
|
|
|
|
|
#4 |
|
Forumnutzer/in
Registriert seit: 13.02.2010
Beiträge: 618
|
Ich habe familiäre Angelegenheiten (Familie - über 600 km entfernt) zu klären, was ca. 4-6 Tage dauern wird. Selbstverständlich verbinde ich das mit anderen privaten Aktivitäten, die nichts mit der Arbeitsplatzsuche zu schaffen haben.
Auf Grund der Entfernung wäre ich ausserhalb des definierten zeit- und ortsnahen Bereichs. Das mit den familiären (privaten) Angelegenheiten will ich der Arge aber nicht auf die Nase binden, weil es die nichts angeht. Somit läuft es für die Arge (vermute ich mal) auf, wie Du schreibst, Urlaub hinaus. Was für den Antrag schreiben? |
|
|
|
|
|
#5 |
|
Redaktion
Registriert seit: 17.10.2008
Beiträge: 2.685
|
Man kann im Jahr 21 Kalendertage von der Verfügbarkeit freigestellt werden - alle Kalendertage werden gerechnet, nicht nur Wochentage.^^
Die Zustimmung bekommt nur, wenn die berufliche Eingliederung nicht beeinträchtigt ist. Ausnahmen gäbe es für individuelle und familiäre Situationen. Antrag ist formlos. Kurz und bündig halten. Wie wolliohne schon sagte.^^ |
|
|
|
|
|
#6 |
|
Forumnutzer/in
Registriert seit: 13.02.2010
Beiträge: 618
|
Habe meinen Antrag kurz und formlos per Email an die Arge geschickt und erhalte einen Tag später diesen Text (ist das normal?):
"bitte sprechen Sie zur Abwicklung der notwendigen Formalitäten Ihrer OrtsAbwesenheit, persönlich zu den bekannten Öffnungszeiten vor." Also wieder Beistand besorgen, wieder "hindackeln", wieder Zeit verschwenden müssen. Die lassen bei mir wirklich nichts aus, wollen mich aufgrund meiner zahlreichen "Eingaben" zappeln lassen. Haben die zuviel Zeit und nichts zu tun. Die jammern doch immer über ihre Belastung. Müsst ihr auch persönlich vorbeikommen? |
|
|
|
|
|
#7 |
|
Redaktion
Registriert seit: 19.08.2005
Ort: Bonndeshauptstadt
Beiträge: 11.575
|
Formalitäten? ist Unsinn,vorgehen wie oben.
Per Email war kein gute Idee, Faxen oder schriftl.mit Zeugen. Vor allem ist deine Email jetzt bekannt?
__________________
Spendenkonto: Trägerverein Erwerbslosen Forum Deutschland Sparkasse Bonn BLZ 380 500 00 Konto 1900 0573 06 "10 Jahre Unrechtsregime Bundesrepublik Deutschland" Im Namen der BRD-Verbrechen gegen die Menschlichkeit mit Nebenwirkung Tot Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung und stellen keinerlei Rechtsberatung dar. |
|
|
|
|
|
#8 | |
|
Forumnutzer/in
Registriert seit: 13.02.2010
Beiträge: 618
|
Hallo wolliohne!
Danke für Deine Antwort. Habe meine Antwort "gerötet" Gruss Westzipfler Zitat:
|
|
|
|
|
|
|
#9 |
|
Forumnutzer/in
Registriert seit: 13.02.2010
Beiträge: 618
|
Zusatzfrage (nur so am Rande ...):
Wenn ich persönlich dort erscheinen muss, sind die Fahrtkosten (wenn auch sehr gering) dann auch seitens der Arge zu bezahlen? Werden Kosten für einen Beistand eigentlich auch übernommen? Gruss Westzipfler |
|
|
|
|
|
#10 |
|
Redaktion
Registriert seit: 17.10.2008
Beiträge: 2.685
|
Hast du dich im Forum mal zu Ortsabwesenheit umgeschaut?
ARGE Bochum zur Ortsabwesenheit... Ansonsten schau mal in die Erreichbarkeits-Anordnung (EAO) der Bundesagentur für Arbeit. Wenn du da was findest, was eine persönliche Vorsprache notwendig macht, teil es uns bitte mit. |
|
|
|
|
|
#11 | |
|
Forumnutzer/in
Registriert seit: 13.02.2010
Beiträge: 618
|
Zitat:
Danke für Deine Antwort! Ja, leider (manchmal brauche ich halt etwas länger, aber das Forum hier hilft mir dabei - es wird jeden Tag besser ... Danke Forum!) habe ich etwas gefunden, was so auslegbar ist, dass mein persönliches Erscheinen vom SB angeordnet werden kann (liegt wohl im Ermessensspielraum des SB): Link http://www.arbeitsagentur.de/zentral...rfordernis.pdf dort: Seite 6 des PDF (unten), § 37.8 2. Verfahren es heisst da: ... 2. Verfahren (1) Die Antragstellung ist zu dokumentieren. Dies betrifft auch die Angaben zu den übrigen Mitgliedern der Bedarfsgemeinschaft. Wird ein Antrag postalisch oder telefonisch gestellt, ist dem Antragsteller unverzüglich ein Antragsvordruck zur Klärung der Anspruchsvoraus-setzungen zu übersenden. Es wird empfohlen, den Antragssteller zur Identitätsprüfung persönlich einzuladen. Wird der Kunde nach § 12a auf die Inanspruchnahme vorrangiger Leistungen verwiesen, ist auch dies zu dokumentieren. Da muss icke wohl oder übel persönlich "antanzen" und den "Stepptanz im Fettnäpfchen" üben Einen Antrag auf Fahrtkostenerstattung werde ich auch stellen. Wenn schon, denn schon |
|
|
|
|
|
|
#12 |
|
Forumnutzer/in
Registriert seit: 09.11.2009
Beiträge: 21
|
Falls es Dir ein Trost ist, ich muß mich auch persönlich zum Gespräch melden. Die Nachricht über die Jobbörse war nicht ausreichend.
|
|
|
|
|
|
#13 | |
|
Forumnutzer/in
Registriert seit: 13.02.2010
Beiträge: 618
|
Zitat:
Wenn Du aus meiner Ecke bist (HS), dann kannst Du mir zu meinem Termin ja als Beistand gem. § 13 SGB X assistieren. Ich mache das dann auch für Dich! *** *** Hier bei uns in der Ecke gibt es keine ELO´s ... die melden sich im Forum unter "Suche/Biete Begleitung zur ARGE/Jobcenter" einfach nicht! Ist das bei Dir auch so? *** |
|
|
|
|
|
|
#14 |
|
Forumnutzer/in
Registriert seit: 09.11.2009
Beiträge: 21
|
Vielen Dank für das Angebot. Aber ich komme aus Berlin. Bisher habe ich das mit der Begleitung noch nicht gemacht und auch noch nicht in Anspruch genommen. Bisher lief alles in meinem Sinne.
Nur jetzt schwant mir übles, weil ich AU bin und man mich dann für arbeitsfähig erklären will, wenn ich in der Lage bin, drei Stunden auf der Rückbank eines Autos zu verbringen und mich anschließend von meiner Familie verköstigen und von Kind und Stress entlasten zu lassen. Du bist ein bissl weit weg. Aber ich drück Dir die Daumen, das sich jemand als Beistand findet. |
|
|
|
|
|
#15 |
|
Forumnutzer/in
Registriert seit: 13.02.2010
Beiträge: 618
|
Die OrtsAbwesenheit ist nun durch SB genehmigt. Ich musste persönlich hin und einen Vordruck unterschreiben (Titel:"Anspruch auf Leistungen während eines Aufenthalts außerhalb des zeit- und ortsnahen Bereichs").
Von der Wiege bis zur Bahre - Formulare, Formulare. Was für eine Verschwendung an Material, Zeit etc. Nach meiner Rückkehr muss ich mich bei der SB wieder persönlich zurückmelden (§§ 59, 31 SGB II i. V. mit § 309 SGB III). War das o.k. so, oder habe ich "mal wieder veräppeln lassen"? Gruss Westzipfler |
|
|
|
|
|
#16 |
|
Forumnutzer/in
Registriert seit: 22.06.2009
Beiträge: 1.176
|
Das ist ja wie in einer Kaserne
__________________
HARTZ 4 muss weg ! Die Regierung sowieso Wehrt Euch und geht zu Demos |
|
|
|
|
|
#17 |
|
Forumnutzer/in
Registriert seit: 02.09.2011
Ort: Vorort von Bad Kreuznach
Beiträge: 477
|
Guten Abend! Erbitte Hilfe und Auskunft!
Ich habe mal hier gelesen, dass die einem 3 Wochen im Jahr Ortsabwesenheit genehmigen müssen? Das steht einem zu? Sie könnten ja immer behaupten, es könne sein das sie Arbeitsstellen einem zusenden wollen und ich nicht reagieren könne, wenn Ortsabwesend? Ich hatte vor meine Ortsabwesenheit, ohne Begründung einzureichen, geht die nix an, ob und wo ich hinfahre, möchte frei in meiner Entscheidung sein, einfach mal nicht an den Briefkasten denken müssen, fahre garnicht weg, möchte einfach malprüfen, ob die Schwierigkeiten machen oder nicht und wen ja, welche? Hat jemand Erfahrungen gesammelt? Denke die müssen es genehmigen, da ich schon 130 Bewerbungen in einem Jahr schrieb ohne jeglichen Erfolg, wird das auch in der Ortsabwesenheit so bleiben. Gruss silvie0035 |
|
|
|
|
|
#18 | ||
|
Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 12.10.2008
Beiträge: 22.653
|
Zitat:
Zitat:
|
||
|
|
|
|
|
#19 |
|
Forumnutzer/in
Registriert seit: 10.04.2011
Beiträge: 3.130
|
Artikel 11 GG
(1) Alle Deutschen genießen Freizügigkeit im ganzen Bundesgebiet. Ich beantrage für eine Woche Ortsabwesenheit nichts mehr! Habe ich einmal gemacht und nie wieder! Wollte damals nur eine Woche in den Ferien nach France mit den Kindern zelten fahren. Und was hat dieser menschenverachtende Haufen gemacht? Genau abgelehnt! Begründung: Ich müsste zwecks Arbeitsvermittlung zur Verfügung stehen! Natürlich bekam ich genau in der Woche damals als ich mit den Kindern zelten wollte auch prompt das erste Mal nach 9 Monaten eine Vermittlungsvorschlag für eine ZAF. Sollte obwohl ich aus der IT- Branche komme mit einem Mal als Lagerarbeiter anfangen. Gabelstaplerführerschein, den ja "logischerweise" jeder IT- Mensch hat, war Bedingung. Jobcenter dachte wohl, ich wäre ohne Erlaubnis des Herren trotzdem losgefahren! Pech gehabt, ich blieb schon brav zu hause und machte mit meinen Kindern in den Ferien einen Erlebnisurlaub auf dem 2 m² Balkon! Ich frage nie wieder und fahre einfach los. Das einzige was ich beachte ist, dass ich auswärtz, insbesondere im Ausland, nicht mit EC-Karte bezahle, da man so schnell auf den Kontoauszügen auch noch nachträglich feststellen könnte, dass ich mich nicht innerhalb des ortsnahen KZ-Raumes meines Jobcenters aufgehalten habe. Biete also einem versuchten JC-Mord mittels Sanktion keinerlei Raum!
__________________
Beschwerden über das Jobcenter immer an nuernberg.kundenreaktionsmanagement@arbeitsagentur .de |
|
|
|
|
|
#20 | |
|
Forumnutzer/in
Registriert seit: 23.04.2011
Ort: In der Heimat der Elbdudelei
Beiträge: 2.343
|
Zitat:
__________________
Mit der – besonders im SGB II häufigen – Betonung der Kundenpflichten und Rechtsfolgen wird zudem weniger eine vertragliche Dienstleistungsbeziehung mit Beiträgen beider Parteien konstituiert als die potenzielle Sanktionsgewalt des Leistungsträgers unterstrichen |
|
|
|
|
|
|
#21 |
|
Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 12.10.2008
Beiträge: 22.653
|
|
|
|
|
|
|
#22 |
|
Forumnutzer/in
Registriert seit: 22.04.2008
Beiträge: 1.441
|
Moin Silvie,
auf jeden Fall daran denken, dass Dir sowohl für die Abmeldung, als auch für die Rückmeldung (beide haben ja sicher eine RFB) die Fahrtkosten zustehen. Das steht Dir zu, das ist Dein Recht. Falls Du nicht mal eben "um die Ecke" wohnst. . |
|
|
|
|
|
#23 |
|
Forumnutzer/in
Registriert seit: 01.08.2011
Beiträge: 129
|
Zählen auch Feiertage dazu?
Wollte über Allerheiligen weg. Wollte über Allerheiligen weg. |
|
|
|
|
|
#24 |
|
Emailadresse berichtigen!
Registriert seit: 13.08.2011
Beiträge: 367
|
Ist das bei dir ein Feiertag? Dann wohl eher nicht. In den meisten Bundesländern ist das ein normaler Arbeitstag, aber wenn dein Jobcenter zu hat, dann brauchst du dafür auch keine OAW zu beantragen.
|
|
|
|
|
|
#25 |
|
Forumnutzer/in
Registriert seit: 01.08.2011
Beiträge: 129
|
Wir sind Erzkatholisch.
Na dann passt es ja, wenn ich die Post von Montag am Mittwoch lese. Na dann passt es ja, wenn ich die Post von Montag am Mittwoch lese. |
|
|
|
|
|
#26 |
|
Forumnutzer/in
Registriert seit: 10.04.2011
Beiträge: 3.130
|
Die Frage ist aber, ob und wann man das Geld bekommt bzw. was für ein Aufwand dahinter steckt? Die werden einfach den Antrag negativ bescheiden und mitteilen, dass die Ortsabwesenheit ja Wunsch des Kunden war!
__________________
Beschwerden über das Jobcenter immer an nuernberg.kundenreaktionsmanagement@arbeitsagentur .de |
|
|
|
|
|
#27 |
|
Forumnutzer/in
Registriert seit: 22.04.2008
Beiträge: 1.441
|
dann empfehle ich @teddybear, ein formloses Schreiben: ..."Hiermit beantrage ich die Fahrtkosten gemäß ..(siehe unten).. gleich bei der Abmeldung dabei zu haben.
Ich persönlich, habe für alle Eventualitäten eine Aktennotiz, in meiner Leistungsakte ablegen lassen, dass mir Fahrtkosten, für Termine zur Arge u./o. für von der Arge diktierte, grundsätzlich im Voraus zu erstatten sind, da mir die Mittel fehlen, diese vorzustrecken. Der Gesetzgeber dies auch im derzeit gültigen RS nicht berücksichtigt. Klappt ! B 14/7b AS 50/06 R ( https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb...ds=&sensitive=) Dieses Urteil gilt für alle mit Rechtsfolgen bedachten Termine zur Arge/JC -oder diktierten. Also bei/für alle Termine, die Dir die Arge/JC auferlegt u. welche "Sanktionsbehaftet" sind. Berenike . |
|
|
|
|
|
#28 |
|
Forumnutzer/in
Registriert seit: 10.04.2011
Beiträge: 3.130
|
Na mein Jobcenter hustet auf ganz locker auf irgendwelche Urteile! Ob nun BSG oder BVerfG! Die haben jedes Rechtsempfinden verloren. Nicht einmal Anträge bearbeiten die mehr innerhalb von 8 Monaten in Berlin. Helfen nur noch Untätigkeitsklagen. Aber das stört die auch nicht, weil die wegen Überlastung des Berliner SG eh erst in 3 Jahren entschieden werden! Aber mit ZAF Angeboten schütten die dich alle 5-10 Tage zu. Meist sind diese aber schon vergeben bzw. bekomme ich auf meine Bewerbungsschreiben an die ZAF-Buden einfach keine Reaktionen! Weiß gar nicht warum? Werde mich mal beschweren, weil ich denke, dass die mich ausgrenzen !
__________________
Beschwerden über das Jobcenter immer an nuernberg.kundenreaktionsmanagement@arbeitsagentur .de |
|
|
|
![]() |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
|
|
|
||||
| Erstellt von | Für | Type | Datum | |
| Ortsabwesenheit ALG II - WEB.DE - Web-Suche | dieses Thema | Refback | 02.04.2013 15:37 | |
| Thread Mustertext für Antrag OrtsAbwesenheit? | Erwerbslosen Forum Deutschland (Forum) | Page 4 | BoardReader | dieses Thema | Refback | 27.11.2012 23:56 | |
| Alg2 und ortsabwesenheit - WEB.DE - Web-Suche | dieses Thema | Refback | 03.08.2012 03:06 | |
| hartz4 ortsabwesendheit antrag - WEB.DE - Web-Suche | dieses Thema | Refback | 14.06.2012 15:30 | |
| Antrag auf der Ortsabwesenheit - GMX - Web-Suche | dieses Thema | Refback | 01.06.2012 22:59 | |
| Thread Mustertext für Antrag OrtsAbwesenheit? | Erwerbslosen Forum Deutschland (Forum) | BoardReader | dieses Thema | Refback | 07.06.2011 13:42 | |
| Erwerbslosen Forum Deutschland (Portal) | dieses Thema | Refback | 06.07.2010 15:18 | |
|
||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Mustertext wegen Vorlage der kontoauszüge | Martin Behrsing | Anträge | 7 | 02.01.2011 11:06 |
| Ortsabwesenheit | larifari33 | Eingliederungsvereinbarung | 1 | 11.06.2007 18:02 |
| Mustertext für Anfechtungs-Leistungsklage? | pinguin102 | ALG II | 0 | 03.05.2007 13:30 |
| Ortsabwesenheit | Sarah | ALG II | 24 | 18.01.2007 17:53 |
| Ortsabwesenheit???????? | Jimmy11 | ALG II | 5 | 16.01.2006 18:15 |
Es ist jetzt 01:59 Uhr.


5Danke












Linear-Darstellung

