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ALG II

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Alt 17.10.2006, 23:15   #1
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 12.09.2006
Ort: Itzehoe
Beiträge: 8
Standard Umzug-Was passiert mit "alter" Kaution?

Hallo,

ich möchte von Itzehoe nach Hannover ziehen.
Ich weiß, dass ich, da ich unter 25 bin "schwerwiegende" Gründe brauche, die habe ich auch.
Bei meiner jetzigen Wohnung wurde die Kaution von ca. 600 Euro von der Arge übernommen.

Wenn ich nun ausziehe, muss ich das sofort zurückbezahlen und falls ich wegen Strom usw. noch etwas ausbezahlt bekommen würde, geht das dann direkt zur Arge?

Es besteht ja auch 3 Monate Kündigungsfrist, kann ich mich in der Zeit schon in Hannover melden und einen neuen Antrag auf ALG 2 stellen( vorrausgesetzt ich habe hier dann eine annehmbare Wohnung gefunden)?

Und dann habe ich noch eine Frage.
In Itzehoe lag die Übernahme der Miete bei 210,40 Euro (kalt)
Weiß jemand, wie viel eine Wohnung in Hannover kosten darf?

Gruß,
Sabrina
__________________
Selbst, wenn ein großer Teil zu seltsam ist um glaubwürdig zu sein, ist nichts zu merkwürdig, dass es nicht passieren könnte.
Sabrina ist offline  
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Alt 17.10.2006, 23:34   #2
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer
 
Registriert seit: 21.09.2006
Beiträge: 472
Standard

Hallo .

(2) Vor Abschluss eines Vertrages über eine neue Unterkunft soll der erwerbsfähige Hilfebedürftige die Zusicherung des für die Leistungserbringung bisher örtlich zuständigen kommunalen Trägers zu den Aufwendungen für die neue Unterkunft einholen. Der kommunale Träger ist nur zur Zusicherung verpflichtet, wenn der Umzug erforderlich ist und die Aufwendungen für die neue Unterkunft angemessen sind; der für den Ort der neuen Unterkunft örtlich zuständige kommunale Träger ist zu beteiligen.
2a) Sofern Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, umziehen, werden ihnen Leistungen für Unterkunft und Heizung für die Zeit nach einem Umzug bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres nur erbracht, wenn der kommunale Träger dies vor Abschluss des Vertrages über die Unterkunft zugesichert hat...............
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__22.html

Dabei kann man ja die Frage der Kaution direkt beim Amt klären.

Die angemessenen Kosten sind in jeder Kommune verschieden. Da der neue Träger zu beteiligen ist, kann man den dann auch befragen.
__________________
Für die Richtigkeit und Vollständigkeit meiner Angaben kann ich keine Gewähr übernehmen.

Nobody is perfect.
lopo ist offline  
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