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| Tags: schikane |
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| | #1 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 14.10.2006
Beiträge: 3
| :uebel: Hallo an alle Forumsteilnehmer, meint Tochter fällt gerade einem übereifrigem Fallmanager in die Hände. Die Infos dazu findet Ihr auf www.wellenritt.de. Hat vielleicht jemand einen Tip für uns, ob und wie wir handeln können oder sollen? Sind im Moment ziemlich ratlos. Viele Grüße Billchen |
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| | #2 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 14.10.2006
Beiträge: 3
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| | #3 |
| Erfahrener Benutzer Registriert seit: 11.02.2006 Ort: Kassel / Hessen
Beiträge: 4.487
| ... es ist zum :kotz: wie mann/frau behandelt wird oder sich behandeln lassen muß in Einzelfällen . Zu deiner Frage, ein Kind ist gem. SGB II so ab dem Mutterschutz aber spätestens nach der Geburt eine Person/Mensch und hat Anspruch auf die RL von 207 Euro (+-KG) UND Anspruch auf die Personenanzahl hinsichtlich der KdU ! ! ! Ohne jetzt auf den Einzelfall eingehen zu können, nur - die Tochter mit dem Kind ist ein 2 Personenhaushalt und gem. SGB II somit "berechtigt" 2 Zimmer/Küche/Bad zu haben und im Durchschnitt so 45 qm ! ! ! :( :( :( So das ist die Rechtslage - das heißt nicht das ich da so für gut befinde ..... |
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| | #4 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 19.04.2006
Beiträge: 597
| Zitat:
__________________ Dies ist meine private Meinung konform Artikel 5 GG. | |
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| | #5 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 19.04.2006
Beiträge: 597
| Zitat:
__________________ Dies ist meine private Meinung konform Artikel 5 GG. | |
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| | #6 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 19.04.2006
Beiträge: 597
| Einen schriftlichen Bescheid würde ich aber auf jeden Fall einfordern und die Frage wozu würde ich mit weiterem Rechtsweg beantworten. Da die ARGEn im Moment in Klagen ersticken, könnte es sein, dass sich dadurch doch noch etwas zu euren Gunsten bewegt :pfeiff:
__________________ Dies ist meine private Meinung konform Artikel 5 GG. |
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| | #7 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.07.2005 Ort: Selmsdorf
Beiträge: 1.562
| Zum Thema Wohnungsgröße habe ich nur den Link für die Schwerbehinderten. Aber dort wird auch die Wohnungsgröße für nichtbehinderte ALGII-Empfänger aufgeführt. Und bei 2 Personen ca. 60 qm. Mit der Fallmanagerin würde ich mich nicht absabbeln. Nur schriftliche Anträge sind das Wahre. Die müssen nämlich schriftlich beschieden werden. UNd nur dann könnt Ihr Widerspruch einlegen und evtl. Klagen. Auf mündliche Aussagen könnt Ihr nicht mal nen Pfennig geben. Und keine rechtlichen Schritte einleiten. Das ist der Fehler, den die meisten machen: Sabbelt Euch nicht mit denen ab. Bringt a sowieso nix und b hats keine rechtliche Wirkung. Und wenn die Betreuung des Kindes geregelt ist,dann steht auch einer Arbeitsaufnahme nix im Wege. Es ist egal, ob die Betreuung durch einen Hort oder durch die Oma erfolgt.
__________________ Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung und stellen keinerlei Rechtsberatung dar. Sollte ein h fehlen, liege ich am Notebook und da funzt es nicht. http://www.teudt.de/rolligrafik513.jpg Mit Dank an Pixelfool |
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| | #8 | ||
| Erfahrener Benutzer Registriert seit: 11.02.2006 Ort: Kassel / Hessen
Beiträge: 4.487
| Zitat:
da war ich wohl mit meinen Fingern auf der Tastatur etwas zu schnelllllllllllll :) :) Stimmt 2 Personen sind 55 bis 60 qm ! ! ! aber 2 Zimmer stimmen :mrgreen: | ||
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| | #9 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.07.2005 Ort: Selmsdorf
Beiträge: 1.562
| @Arco: Krallen stutzen? Dann trifft man die Tasten besser! :lol:
__________________ Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung und stellen keinerlei Rechtsberatung dar. Sollte ein h fehlen, liege ich am Notebook und da funzt es nicht. http://www.teudt.de/rolligrafik513.jpg Mit Dank an Pixelfool |
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| | #10 | |
| Erfahrener Benutzer Registriert seit: 11.02.2006 Ort: Kassel / Hessen
Beiträge: 4.487
| Zitat:
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| | #11 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 14.10.2006
Beiträge: 3
| Hallo an alle hier, mein Enkel ist kein Säugling mehr, sondern wir jetzt ein Jahr alt und zählst somit zu den Kleinkindern. Wäsche trocknen kann meine Tochter auch nicht, nur auf Wäscheständern in der Wohnung verteilt, weil das Bad so klein ist, das man da keinen Wäschständer reinbekommt. Aber nun wird es lustig. Ich hatte den ganzen Vorfall ja dem übergeordneten Ministerium vorgetragen, welche beim hier zuständigen Arbeitsamt eine Stellungnahme forderte: Also einen schriftlichen Ablehnungs- oder sonstige Bescheide wären nicht üblich, ausser die Leistungsbescheide mit den Berechnungen. Das Amt würde gar nicht wissen, daß meine Tocher wieder nach Arbeit suchen würde und ich auch die Betreuung übernehmen würde...(Ich schwöre Euch, beim Leben meiner Kinder, das wir das mehrmals dort gesagt haben und ich auch noch mal mit hin bin, um zu Bekräftigen, das ich gern die Betreuung meines Enkels übernehmen würde!!!!!!!!!!!) Gesagte Aussagen wurden natürlich auch dementiert. Soweit die telefonische Auskunft des zuständigen Sachbearbeiters bei diesem Sozialministeriums. Sobald mir das schriftlich vorliegt. werde ich es auf meine Homepage stellen. Desweiteren sagte er mir, das er mir glaubt, was da passiert ist. aber ich müsse ihn auch verstehen (was ich durchaus auch mache!). Er könnte in seiner Position nur einer Behörde glauben schenken!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! Sobald mir die Stellungnahme schriftlich vorliegt, werde ich diese auch meiner Homepage einstellen. Fazit: Alle Bezieher von Hartz IV sind Lügner und arbeitsscheu oder wie soll ich das jetzt deuten? Auch wenn ich selbst kein ALG 2 beziehe (lebe von dem Einkommen meines Mannes) werde ich das so nicht hinnehmen. Es kann in einem Staat wie Deutschland wohl nicht wahr sein, das das politische Desaster auf dem Rücken von Erwerbslosen ausgetragen wird!!!!!!! Viele Grüße Mutter Billchen www.wellenritt.net |
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| | #12 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 19.04.2006
Beiträge: 597
| Du musst erstmal einiges überdenken. Als Mutter eines Kindes zwischen 0~3 Jahre unterstellt man dir generell, nicht arbeiten zu wollen. Getätigte Aussagen der Argen haben nur Verbindlichkeit unter Zeugen oder eben (besser) schriftlich.
__________________ Dies ist meine private Meinung konform Artikel 5 GG. |
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| | #13 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 12.10.2006 Ort: Westfalen
Beiträge: 538
| Zitat:
Wahrscheinlich ist sie auch noch Beamtin und zahlt gar keine und zudem wird ihr Gehalt ja ebenfalls vom Steuerzahler entrichtet ! Eine Dienstaufsichtsbeschwerde wegen persönlicher Beleidung könnte man hier schon bringen. Alles andere hat man dir ja schon geschrieben. LG MissM.
__________________ Ich gebe hier lediglich meine persönlich Meinung und Erfahrungen wieder. Manchmal ist etwas PISA und Dummheit gar nicht so schlecht. Unvorstellbar was im Land los wäre, wenn die Leute endlich kapieren würden was um sie herum so passiert. (Volker Pispers) | |
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| | #14 |
| Erfahrener Benutzer Registriert seit: 11.02.2006 Ort: Kassel / Hessen
Beiträge: 4.487
| :hihi: :hihi: auch die "armen" Beamte zahlen Steuern ;) ...... somit bezahlen DIE sich selbst :twisted: :twisted: :pfeiff: (ein bisserl Ironie - gellll ;) ) |
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