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| Tags: alg, neuantrag |
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| | #1 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 30.05.2006 Ort: Bremen
Beiträge: 8
| Hallo @ all ich hab da mal 'ne Frage: was passiert, wenn man sein Alg II aus bestimmten Gründen nicht neu beantragt (also ein halbes Jahr Alg II bekommen, Neuantrag wurde zugeschickt aber ich will den Antrag aus verschiedenen Gründen nicht mehr stellen. Passiert dann etwas, wird dann kontrolliert, warum man nicht mehr will, oder hat man da tatsächlich noch einen freien Willen und "darf" auf die "großzügige Unterstützung" verzichten?) Hat da jemand Erfahrungen gemacht? Bin dankbar für jede Antwort! lg Seestern
__________________ Wir brauchen mehr Arbeitsplätze, nicht mehr Druckmittel gegen Arbeitslose. Heinrich Franke (*1928), b. 1993 Präs. Bundesanstalt f. Arbeit |
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| | #2 |
| Gast
Beiträge: n/a
| Hi , wenn Du keinen Antrag / Folgeantrag beim Leistungsträger mehr stellst aus welchen gründen auch immer , stehst Du nicht mehr im Leistungsbezug , und somit haben die keine Rechte mehr Dich zu belästigen oder ähnliches , wie Du auch keine Pflichten mehr gegenüber der ARGE/Komune. Die Frage ist nur , wovon Du leben willst ( JOB , Selbstständigkeit , auswandern, Erbschaft , Lottogewinn, usw. ). Denke auch an die Krankenversicherung , die Du dann selbst zahlen musst. Hoffe konnte deine Frage einigermaßen beantworten. Gruß Rüdiger |
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| | #3 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.09.2005
Beiträge: 13.572
| Hoffentlich ist das so, ich weiß das noch das ich da schon als Jugendliche ANgaben machen musste wieso ich kein Geld vom Staat haben wollte, glaube nicht das sich das geändert haben, die wollen nämlich wissen warum man auf einmal keine Unterstützung mehr braucht und ob man sie eventuell früher deshalb auch schon nicht gebraucht hätte. Ob man die ANgaben macht muß natürlich jeder selbst entscheiden |
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| | #4 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 21.09.2006
Beiträge: 472
| @ Seestern, spätestens beim neuen Antrag wird man fragen, wovon man ab dem Tag X seinen Lebensunterhalt bestritten hat. Man ist ja fürsorglich, von der Wiege bis zur Bahre, Formulare, Formulare.
__________________ Für die Richtigkeit und Vollständigkeit meiner Angaben kann ich keine Gewähr übernehmen. Nobody is perfect. |
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| | #5 | |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 30.05.2006 Ort: Bremen
Beiträge: 8
| Danke für die Antworten! Zitat:
Lieben Gruß Seestern
__________________ Wir brauchen mehr Arbeitsplätze, nicht mehr Druckmittel gegen Arbeitslose. Heinrich Franke (*1928), b. 1993 Präs. Bundesanstalt f. Arbeit | |
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| | #6 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.09.2005
Beiträge: 13.572
| Stell einen Antrag gib alles wahrheitsgemäß an und dann sollte der Antrag ja wohl abgelehnt werden :kinn: |
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| | #7 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 26.11.2005
Beiträge: 430
| Du könntest auch einen Beratungskostenhilfe-Antrag stellen und dich dann diesbezüglich für 10 Eur beim Anwalt deines Vertrauens beraten lassen. (Mein Standard-Ratschlag ich weiss, aber wenn man Zahnschmerzen hat geht man schliesslich auch zum Zahnarzt und nicht zum Stammtisch...) :hug:
__________________ Der übliche Schwachsinn für die klagewütigen Juristen: Meine Posts stellen meine persönliche Meinung dar und erheben keinerlei Anspruch auf Richtigkeit. Sie stellen erst recht keine Rechtsberatung dar. |
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