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| Tags: fehlende, unterlagen |
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| | #1 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 17.08.2006
Beiträge: 33
| Hallo, mein antrag auf ALGII konnte noch nicht bearbeitet werden, weil einige unterlagen fehlen zu den ich auch ein paar fragen habe. Meine "beraterin" ist telefonisch leider nicht zu erreichen, deswegen hoffe ich, hier bei euch antworten zu finden. nachzureichen sind: - stammnummer und BEWE der bundesagentur für arbeit -> was ist das und woher bekomm ich es?? - ausgefüllter unterhaltsfragebogen -> muss ich oder meine eltern den ausfüllen?? - gewinn-verlust-rechnung -> für 2005?? Mit quittungen oder ohne? - finanzaustellung der bank -> kostet bei meiner bank leider was ... muss ich das dann tatsächlich machen?? Zahlt mir das die arge? 1000 dank schonmal im voraus melli *totalahnunglos* |
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| | #2 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 20.06.2005
Beiträge: 1.082
| Zitat:
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| | #3 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 26.11.2005
Beiträge: 430
| Könnte es sein, dass Du das mit BEWE falsch verstanden hast und die BeGe meinen. Das könnte dann für Bedarfsgemeinschaft stehen. Die wollen in dem Fall wohl darauf hinaus, dass Du mit irgendwem zusammen in einer Einstandsgemeinschaft lebst. Lass Dir sowas aber nicht einreden, wenn es nicht so ist! Eigentlich ist übrigens das Arbeitsamt dazu da, dir all diese Fragen zu beantworten. Dafür werden die bezahlt...... und fürs Käffchen trinken natürlich. 8)
__________________ Der übliche Schwachsinn für die klagewütigen Juristen: Meine Posts stellen meine persönliche Meinung dar und erheben keinerlei Anspruch auf Richtigkeit. Sie stellen erst recht keine Rechtsberatung dar. |
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| | #4 |
| Gast
Beiträge: n/a
| Würde es genauso sehen wie Kösche Jong mit dem kleinen Unterschied, dass nur der letzte Kontoauszug von jedem Konto, das dir gehört, geschwärzt bis auf den Kontostand in Kopie eingereicht werden muß, um deine Bedürftigkeit zu belegen. Die Summe aller Konten (wenn du nur eins besitzt, dann nur der Kontostand davon) wird dann in den Fragebogen eingetragen. Um deine Bedürftigkeit nachzuweisen, ist es nicht erforderlich, Kontoauszüge der letzten Monate einzureichen. Es sei denn, du hast ein Hauskredit, dessen Verlauf zu anzeigen mußt. Auch hier reicht es, wenn du diese Zahlungen anhand deiner Kontoauszüge belegst. Dann kann auf diesen alles andere geschwärzt werden. Argen, deren Mitarbeiter vorher auf Sozialämtern gearbeitet haben, lassen sich gerne mal die Kto-Auszüge des letzten halben Jahres komplett vorlegen. Ist aber nicht erforderlich, um die Bedürftigkeit zu belegen. Erst bei dem Verdacht des unwirtschaftlichen Verhaltens oder der mutwilligen Herbeiführung der Bedürftigkeit dürfen sie es verlangen. |
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| | #5 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 17.08.2006
Beiträge: 33
| DANKE für eure schnellen und kompetenten antworten, das hilft mir sehr weiter!! Ich habe mich übrigens bei BEWE verschrieben, muss eigentlich BEWA heissen... sagt euch das mehr? Und wegen den Unterhaltsfragebogen: Ich wohne weder bei meinen eltern, noch sind sie unterhaltspflichtig. Meine eltern müssen sogar eine erklärung verfassen, dass die finanzielle unterstützung nicht (mehr) möglich ist. Wozu dann noch dieser fragebogen?? Ach ja, und meine bearbeiterin ist noch immer nicht zu erreichen :dampf: Viell. sollte ich dort mal aufkreuzen... |
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| | #6 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 20.06.2005
Beiträge: 1.082
| Als Verdacht: BEWA = betriebswirtschaftliche Auswertung?? So was erstellt Dein Steuerberater für teures Geld, das die ARGE natürlich nicht zahlen wird. Wenn es das ist: Kurzer Schrieb: "Hab ich nicht" und es sollte gut sein. Und schon wieder die Frage: Warum müssen Deine Eltern erklären, dass sie Dich nicht unterstützen können??? Bist Du U25?? Möglich ist natürlich immer auch ein Ausbruch von akuter Sammelitis beim Sachbearbeiter, nach meinen Erfahrungen wirkt konkretes Fragen nach dem warum in solchen Fällen lindernd. :hihi: |
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| | #7 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 17.08.2006
Beiträge: 33
| Ich bin 25, werde nächste monat 26. Versteh auch nicht, wieso die das haben wollen ... Vielleicht weil ich angegeben habe, dass meine eltern mich während dem studium teilweise finanziell unterstüzt haben? :kinn: Dazu sind sie jetzt aber nicht mehr bereit ... |
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| | #8 | |
| Gast
Beiträge: n/a
| Zitat:
Ganz einfach formuliert: "Sie forderten in Ihrem Schreiben vom ......2006 folgende Unterlagen ohne nähere Erläuterungen: 1. 2. 3. Mir sind die Begriffe nicht geläufig, die Sie verwenden. Bitte teilen sie mir mit, worum es sich handelt. Die Antwort auf meine Fragen erwarte ich bis spätesten ...... 2006." Die Behörde hat eine Beratungspflicht. Wenn sie dieser schon im ersten Schreiben nicht nachgekommen ist, mußt du halt nachfragen und sie müssen nacharbeiten. Damit bist du zunächst einmal deiner Mitwirkungspflicht nachgekommen. Die Frist sollte 7 Tage sein. Nach spätestens 4 Wochen nach Antragstellung kannst du einen Antrag auf Vorschuß stellen, da du dem Grunde nach Anspruch auf Alg 2 hast. Den Bescheid auf Vorschuß erhältst du dann als vorläufigen Bescheid, aber das ist wieder eine andere Kiste. | |
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| | #9 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 17.08.2006
Beiträge: 33
| Zum glück habe ich meine beraterin doch noch per telefon erreicht, aber ihre aussagen haben mich nicht wirklich weiter gebracht. Auf die frage, wieso sie das alles noch haben wollen (besonders den unterhaltsfragebogen meiner eltern) bekam ich die antwort: "diese unterlagen benötigt der sachbearbeiter um ihren anspruch zu prüfen". Na gut, ich will mich mit denen auch nicht rumstreiten, also füll ich den halt aus. Kennt ihr diesen bogen? Da steht "können angaben zur finanziellen situation der unterhaltspflichtigen person gemacht werden". Mit den antwortmöglichkeiten "nein", "ja, ziemlich genau" und "eher ungenau". Ich habe da "nein" angekreuzt, ersten weiss ich es wirklich nicht und zweitens geht das niemand was an! Dann kommen noch fragen zum vermögen (haus, wertanlagen, kraftfahrzeuge usw.). Muss ich die beantworten? Oder bezieht sich mein "nein" auch hierauf und ich kann de felder unbeantwortet lassen?? |
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| | #10 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 20.06.2005
Beiträge: 1.082
| Zitat:
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| | #11 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 17.08.2006
Beiträge: 33
| @Koelschejong Meine eltern haben ein schreiben aufgesetzt, in dem steht - so wie du empfohlen hast - dass sie mich nach beendigung meiner studiums nicht mehr unterstützen wollen. Ich hoffe, dir arge gibt sich damit zufrieden *grrr* Ach ja, ich wohne übrigens nicht mehr zu hause... |
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| | #12 | |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 30.01.2007 Ort: NRW
Beiträge: 15
| Zitat:
Ich bin nämlich in der gleichen Situation wie mellisande. Der Antrag ist seit Februar gestellt und irgendwie kommen sie trotz nachfrage und aktiver Mitwirkungspflicht nicht rüber mit einem Bewilligungsbescheid. Am Freitag hab ich ein Gespräch mit meiner SB (hab sie mehr oder weniger dazu überredet weil sie keinen pers. termin haben wollte Aber ich habe schon schriftlich, das die Arge mir die Miete übernehmen tut WENN der Antrag bewilligt wird. Was meint ihr, kann ich (nur für den Fall, das sie mich vertrösten möchte, was ich annehme Und habt ihr eine Vorlage wie der Antrag geschrieben werden muß oder so, denn ich hab keinen Plan wie der aussehn soll. Die Frage gehört nicht wirklich zum Thema, aber bekomme ich, wenn der Bewilligungsbescheid da ist, eine Nachzahlung von denen? Denn immerhin steht das Datum (Jan ) auf dem Antrag wo ich ALG2 beantragt habe
__________________ Ich bin nicht etwa durch göttliche Fügung unfehlbar. Dass ich mich niemals irre und immer Recht habe, ist nicht mehr als Zufall | |
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