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| Tags: alg2, eigenes, engagement, gestoppt, sofort, teilzeitjob |
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| | #1 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 20.09.2006
Beiträge: 9
| Hallo , ich hoffe Ihr könnt mir weiter helfen. Meine Freundin hat folgendes Problem: Sie ist alleinerziehende Mutter von 2 Jungs. Sie hatte bisher ALG 2 empfangen. Seit dem ich sie kennengelernt habe , sie wohnt in NRW und ich in Hessen, haben wir zusammen nach einem Job gesucht in Hessen, da wir eh zusammen ziehen wollen , dies aber noch nicht getan haben. Ihre Wohnung hat sie zum 31.10 in NRW gekündigt. Nach relativ kurzer Suche in meiner Region, bekam sie eine Telzeitstelle, durch eigenes Engagement ( Eintritt zum 15.08. ). Mit Hilfe vom Amt war eh nicht zu rechnen. Sie verdient nun netto weniger, als ihr bisheriges ALG2, um genau zu sein 270,00 € weniger. Jetzt weigert sich ihre zuständige Bearbeiterin irgendwelche Zahlungne zu leisten, weil sie nicht dem Arbeitsmarkt in ihrer Stadt/ Umgebung zur Verfügung stände. So toll ist das also in Deutschland, wenn man durch eigenes Engagement etwas bewegen will. Wir beide sind jetzt stinksauer. Meine Frage: Hat sie nicht Anspruch auf den Differenzbetrag von ihrem bisherigen ALG2 und ihrem jetzigen Einkommen ? Sie liegt ja damit unter dem Existenminimum. WIe sind die Chancen das selbst zu regeln, oder besser mit Anwalt? Wird in ihrer Situation der Anwalt bezahl ? Vielen herzlichen Dank vorab. marius79 |
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| | #2 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 05.07.2005 Ort: Selmsdorf
Beiträge: 1.562
| Ohne der Fachmann zu sein wird das Problem wohl an dem Ort der Arbeitsstelle liegen. Nun kann mn ja in Hessen arbeiten und in NRW wohnen und trotzdem nur 10 km weg sein. Es kommt hier wohl auf die Entfernung an. Die SB geht ja wohl davon aus, das die Entfernung zu groß ist. Im Prinzip würde Deiner Freundinn weiterhin ALGII als Aufstockung zustehen. Da ist denn aber wieder der Grundsatz, das sie alles tun muß um der Leistung vollständig zu entfleuchen. Und das kann sie nicht, wenn sie eine Arbeit, ich sag mal als Beispiel 150 km vom Wohnort entfernt hat. Da kann sie ja nicht einen zweiten Job vor Ort am Wohnort annehmen. Ist ne verquere Logik, aber gerne genommen. Einen Anwalt könnt Ihr in Anspruch nehmen. Dafür solltet Ihr Euch beim Amts-oder Sozialgericht einen Beratungsschein holen. Sollte es nötig sein zu klagen, dann könntet Ihr Prozeßkostenhilfe beantragen. Oder Ihr wartet ab bis Ihr zusammengezogen seid. Dann müßte sie sich ja bei der Argo bei Dir melden. Dann fallt Ihr aber beide in eine BG. Aber es weiß bestimmt noch der eine oder andere hier mehr als ich.
__________________ Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung und stellen keinerlei Rechtsberatung dar. Sollte ein h fehlen, liege ich am Notebook und da funzt es nicht. http://www.teudt.de/rolligrafik513.jpg Mit Dank an Pixelfool |
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| | #3 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 20.09.2006
Beiträge: 9
| Sorry, aber ich habe Deinen Anfang nicht ganz verstanden. In der Tat liegt zwischen ihrem alten Wohnort und der jetzigen Arbeitsstelle ziemlich genau eine Entfernung von 150 Km. Danke mit dm Tip "Beratungsschein" Ich höre gerne noch andere Meinungen. Grüsse marius79 |
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| | #4 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 14.09.2006
Beiträge: 7
| Hallo Marius, pendelt deine Freundin die 150 km? Oder wohnt sie nun bei dir? Das ist doch eine ziemliche Strecke für eine Teilzeitstelle und die Fahrtkosten sind ja da wahrscheinlich nicht gerade niedrig. Vielleicht kannst du das kurz aufklären, dann kann ich dir vielleicht ne differenziertere Antwort bieten :kinn: Gruß Brotaufstrich |
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| | #5 | |
| Erfahrener Benutzer Registriert seit: 11.02.2006 Ort: Kassel / Hessen
Beiträge: 4.487
| Zitat:
:kinn: :kinn: mit diesem Nettogehalt müßte Sie nach Anrechnung der Freibeträge etwa noch !!! 500 Euro Alg2 als Aufstockung/Zahlung !!! erhalten ...... siehe mal meine Berechnung: http://www.geldsparen.de/content/rec...n&b2=0&Seite=5 Also wenn das so etwa stimmen sollte, dann verstehe ich die Argumentation der SB in keinem Falle da deine Freundin ja eine sozialversicherungspflichtige Arbeit angenommen hat ! ! ! Sie hat nach meiner Meinung auf jeden Fall Anspruch auf Alg2 ! ! ! Frage, hat Sie dann schon einen schriftlichen Bescheid das kein Alg2 mehr gezahlt wird - oder wie ist der rechtliche Bescheidstand mit der Arge in NRW ? ? ? Bitte mal diese Antwort auf diese Frage bevor ich evtl. noch andere Sachfragen versuche zu ergänzen die jetzt in Eurer Situation anfallen werden ...... Stichwort = Zusammenziehen ! ! ! | |
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| | #6 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 26.11.2005
Beiträge: 430
| Auf jeden Fall immer die Widerspruchsfrist fest im Auge behalten. Die ist nämlich meist ziemlich kurz angelegt. (Ein Schelm, wer Böses dabei denkt...) Die Frist müsste evtl. auf dem Bescheid draufstehen und ein Datum müsste da auch irgendwo aufgedruckt sein.
__________________ Der übliche Schwachsinn für die klagewütigen Juristen: Meine Posts stellen meine persönliche Meinung dar und erheben keinerlei Anspruch auf Richtigkeit. Sie stellen erst recht keine Rechtsberatung dar. |
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| | #7 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 20.09.2006
Beiträge: 9
| @ brotaufstrich also Sie wohnt jetzt bei mir .Das Pendeln wäre unbezahlbar. Und natürlich müssen wir auch noch die Miete für ihre "alte" wohnung zahlen , die sie ja zum 31.10 gekündigt hat. Offiziell ist sie noch in ihrer Heimatstadt gemeldet. @ arco Sie verdient netto ca. 520 € mit dieser Teilzeitstelle. Vorher hat sie 770 ALG2 erhalten plus KG. Ein schriftlicher Bescheid liegt noch nicht vor. @ heuschrecke Danke , wenn etwas konkretes Schriftliches kommt, werden wir darauf besonders achten. |
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| | #8 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 20.09.2006
Beiträge: 9
| Fast vergessen. Meine Freundin und ich haben bereits einen neue gemeinsame grössere Wohnung zum 01.11. gefunden und auch den Mietvertrag unterschrieben. Meine Bedenken : das könnte nach hinten losgehen , und wir bekommen tatsächlich keine weitere finazielle Unterstützung. Übrigens ich arbeite Vollzeit, habe also ein festes Einkommen. Die werden dann bestimmt mein Einkommen veranlagen wollen, oder ? |
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| | #9 | |
| Erfahrener Benutzer Registriert seit: 11.02.2006 Ort: Kassel / Hessen
Beiträge: 4.487
| Zitat:
Oder werden hier noch Unterhaltszahlungen abgerechnet ? ? Wenn Ihr jetzt zusammenzieht werdet Ihr seitens der Arge gleich wieder das Problem mit der EäG haben und die werden dein Einkommen anrechnenen wollen. Viel Spaß - und wenn deine Freundin kein Kindesunterhalt vom Vater bekommt, bist du dann für die Arge auch noch "Stiefvater" ...... Ja, das SG wird sich dann bald "freuen" ..... | |
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| | #10 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 20.09.2006
Beiträge: 9
| Sie bekommt Unterhaltszahlungen vom Kindesvater, daher wohl diese 770€. Habe hier im Forum gelesen, dass es seit Neuestem diese 1 JAhr Regelung mit der EäG gibt. ih hoffe wir können dann so argumentieren. Vielen Dank soweit. Grüsse marius |
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| | #11 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 30.12.2005 Ort: Wetterau
Beiträge: 295
| Hallo Marius, bevor ihr weitere Schritte unternehmt, müsst ihr leider den schriftlichen Bescheid abwarten. Aber deine Freundin könnte Kosten für eine auswärtige Unterkunft und für den Transport ihrer Sachen in eure neue Wohnung Umzugskosten beantragen. Leider sind beides Kann-Leistungen und können nicht eingeklagt werden. Ich weiß auch nicht, ob es sinnvoller wäre, wenn sie sich schon jetzt bei dir vor Ort meldet, an ihrem alten Wohnort darum bittet, die Leistungen einzustellen und in deinem Wohnort ALG2 neu beantragt - tun müßt ihr es früher oder später sowieo. :kinn: LG Silke
__________________ Leben und Leben lassen! |
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| | #12 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 20.09.2006
Beiträge: 9
| Aber wenn ich sie offiziell in meiner derzeitigen Wohnung anmelden würde, kämen die jetzt nicht schon auf die Idee uns zusammen mit meinem Gehalt zu veranlagen ?! Aber wir warten jedenfalls den Bescheid ab . Ich habe gestern 3 Kostenvoranschläge für einen Miet LKW besorgt, hoffentlich übernehmen die wenigstens diese Kosten. Übrigens was ich los werden möchte: Ich habe im Allgemeinen noch kein Forum erlebt, wo in solch kurzer Zeit so viele Antworten zusammen kommen. Kompliment an alle aktiven Teilnehmer |
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| | #13 | ||
| Erfahrener Benutzer Registriert seit: 11.02.2006 Ort: Kassel / Hessen
Beiträge: 4.487
| Zitat:
das bedeutet ! ! nicht schon vorher anmelden ! ! sondern der Umzug muß genehmigt werden wenn Kosten erstattet werden sollen können. Siehe Auszug SGB II § 22 Zitat:
Allerdings die Anmeldung bei der neuen Arge wird dann nicht "vergnügungssteuerpflichtig" werden. Lese dich nochmal etwas durhc das Forum - du wirst staunen .... | ||
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| | #14 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 30.06.2005 Ort: Deutschland
Beiträge: 174
| Hallo marius79, wie wäre denn diese Variante für deine Freundin: Wenn sie eine sozialversicherungspflichtige Arbeitsstelle hat, so könnte Sie sich vom bezug des ALG II. Stattdessen kann sie einen Antrag auf Wohngeld stellen und einen Antrag auf den Kinderzuschlag. Liebe Grüße ramona |
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| | #15 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 20.09.2006
Beiträge: 9
| Danke für Eure Tipps. Ich werde mal wieder berichten, was und wie sich dieses Thema bewegt. Wünsche Euch ein schönes Wochenende |
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