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| Tags: bafoeg, studiumhartz |
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| | #1 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 15.08.2006
Beiträge: 91
| Eine Bekannte von mir rief eben an, die hat nun zum 01.10. einen Studienplatz. Ausgangssituation: Kind 1 1,5 Jahre alt Kind 2 5 Jahre alt Sie 27, abgeschlossene Berufsausbildung, dann 5 Jahre bei einer Firma gearbeitet, Firma ging pleite. ALG I bis Juli 2006 seit 08/2006 ALG II für sie und die Kinder was muß Sie nun wo beantragen, berichtigen....? Ach ja: Wohnsituation im Erdgeschoss des väterlichen Hauses eine 3 Zimmer Wohnung, wo sie 450 € Miete laut Vertrag bezahlt, Müll und Strom zahlt sie selbst. Vater ist berufstätig und hat im 1. OG eine eigene Wohnung für sich. Wer hat Ahnung? |
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| | #2 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 30.12.2005 Ort: Wetterau
Beiträge: 295
| Hallo Hoppel, ganz einfach: Für sich Bafög (bei ihre Elternunabhängig!), für die Kinder Hartz IV(Sozialgeld), Bei der Uni Kinderbetreuungsplätze LG Silke
__________________ Leben und Leben lassen! |
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| | #3 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 15.08.2006
Beiträge: 91
| ja so in ungefähr habe ich mir das schon gedacht ;-) nur inwieweit rechnen die für die Kinder die Miete an, denn Sie hätte ca. 585 € Bafög Anspruch...was bekommt sie dann noch für die Kinder? und vorallem was ist mit dem Alleinerziehendenzuschlag? |
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| | #4 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 30.12.2005 Ort: Wetterau
Beiträge: 295
| so habe mal ein bißchen recherchiert, bin aber nicht viel schlauer geworden. Im Bafögbetrag sind folgende Posten enthalten: - 333 Euro Lebensunterhalt - 197 Euro Unterkunft (max) - 47 Euro KV - 8 Euro PV --- 585 Euro Vom Lebensunterhalt sind sogar 20% anrechnungsfrei (für Studienbedarf). Die Rechtsgrundlage dafür kenne ich leider nicht Weitere Freibeträge oder Zuschüsse gibt es leider nicht - außer über die Härtefallregelung im Bafög. Da weiß ich aber nichts genaueres Somit bleibt sie also knapp unter dem ALg2-Höchstsatz, so daß davon nichts auf ihre Kinder umgelegt werden dürfte. Auf die Kinder wird selbstverständlich das Kindergeld angerechnet, dass sie für diese erhält. Sie sollte vom Amt jedoch 2/3 der Miete - entspricht den Anteilen für die Kinder bekommen. Der Alleinerziehendenzuschlag sollte weiter gewährt werden (wurde zumindest unter BSHG getan). Siehe dazu u.a. auch folgender Link: http://www.sozialhilfe24.de/studieren-mit-kind.html LG Silke
__________________ Leben und Leben lassen! |
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| | #5 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 15.08.2006
Beiträge: 91
| so nicht ganz richtig, denn da das Haus ja im Besitz des Vaters ist, bekommt Sie nur 432 € BAFÖG, dahingehend hätte Sie ja vermutlich Anspruch auf ergänzendes Hartz IV, denn 414 € wären demnach Anrechnungsfrei und die Kosten der Unterkunft wären nicht gedeckt....oder? |
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| | #6 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 30.12.2005 Ort: Wetterau
Beiträge: 295
| Dann beträgt der Anteil für die Unterkunft nur 44 Eur statt 197 Eur. Somit wäre ein Teil der Kosten für die Unterkunft nicht gedeckt. Der Anteil für die Kinder an den Unterkunftskosten wäre weiterhin durch das Sozialgeld abgedeckt.
__________________ Leben und Leben lassen! |
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