Erwerbslosen Forum Deutschland (Forum)

 
kein_lohn_unter10

ALG II

Studium/Hartz IV/ Bafög; in Forum: Information; Eine Bekannte von mir rief eben an, die hat nun zum 01.10. einen Studienplatz. Ausgangssituation: Kind 1 1,5 Jahre alt Kind 2 5 Jahre alt Sie 27, abgeschlossene Berufsausbildung, dann ...
Zurück   Erwerbslosen Forum Deutschland (Forum) > Information > ALG II

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Suchen Heutige Beiträge Alle Foren als gelesen markieren



Einloggen oder registrieren um diese Werbung nicht mehr zu sehen
Tags: ,

Antwort

 

LinkBack Themen-Optionen Ansicht
Alt 18.09.2006, 12:43   #1
Benutzer
Forumnutzer
 
Registriert seit: 15.08.2006
Beiträge: 91
Standard Studium/Hartz IV/ Bafög

Eine Bekannte von mir rief eben an, die hat nun zum 01.10. einen Studienplatz.

Ausgangssituation:

Kind 1 1,5 Jahre alt
Kind 2 5 Jahre alt
Sie 27, abgeschlossene Berufsausbildung, dann 5 Jahre bei einer Firma gearbeitet, Firma ging pleite.
ALG I bis Juli 2006
seit 08/2006 ALG II für sie und die Kinder

was muß Sie nun wo beantragen, berichtigen....?

Ach ja:

Wohnsituation im Erdgeschoss des väterlichen Hauses eine 3 Zimmer Wohnung, wo sie 450 € Miete laut Vertrag bezahlt, Müll und Strom zahlt sie selbst.

Vater ist berufstätig und hat im 1. OG eine eigene Wohnung für sich.
Wer hat Ahnung?
hoppel ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 18.09.2006, 12:46   #2
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer
 
Registriert seit: 30.12.2005
Ort: Wetterau
Beiträge: 295
Standard

Hallo Hoppel,
ganz einfach:
Für sich Bafög (bei ihre Elternunabhängig!),
für die Kinder Hartz IV(Sozialgeld),
Bei der Uni Kinderbetreuungsplätze

LG

Silke
__________________
Leben und Leben lassen!
silkem ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 18.09.2006, 12:49   #3
Benutzer
Forumnutzer
 
Registriert seit: 15.08.2006
Beiträge: 91
Standard

ja so in ungefähr habe ich mir das schon gedacht ;-)

nur inwieweit rechnen die für die Kinder die Miete an, denn Sie hätte ca. 585 € Bafög Anspruch...was bekommt sie dann noch für die Kinder?

und vorallem was ist mit dem Alleinerziehendenzuschlag?
hoppel ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 18.09.2006, 15:08   #4
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer
 
Registriert seit: 30.12.2005
Ort: Wetterau
Beiträge: 295
Standard

so habe mal ein bißchen recherchiert, bin aber nicht viel schlauer geworden.
Im Bafögbetrag sind folgende Posten enthalten:
- 333 Euro Lebensunterhalt
- 197 Euro Unterkunft (max)
- 47 Euro KV
- 8 Euro PV
---
585 Euro

Vom Lebensunterhalt sind sogar 20% anrechnungsfrei (für Studienbedarf). Die Rechtsgrundlage dafür kenne ich leider nicht
Weitere Freibeträge oder Zuschüsse gibt es leider nicht - außer über die Härtefallregelung im Bafög. Da weiß ich aber nichts genaueres
Somit bleibt sie also knapp unter dem ALg2-Höchstsatz, so daß davon nichts auf ihre Kinder umgelegt werden dürfte.
Auf die Kinder wird selbstverständlich das Kindergeld angerechnet, dass sie für diese erhält. Sie sollte vom Amt jedoch 2/3 der Miete - entspricht den Anteilen für die Kinder bekommen.
Der Alleinerziehendenzuschlag sollte weiter gewährt werden (wurde zumindest unter BSHG getan). Siehe dazu u.a. auch folgender Link:
http://www.sozialhilfe24.de/studieren-mit-kind.html


LG

Silke
__________________
Leben und Leben lassen!
silkem ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 18.09.2006, 15:33   #5
Benutzer
Forumnutzer
 
Registriert seit: 15.08.2006
Beiträge: 91
Standard

so nicht ganz richtig, denn da das Haus ja im Besitz des Vaters ist, bekommt Sie nur 432 € BAFÖG, dahingehend hätte Sie ja vermutlich Anspruch auf ergänzendes Hartz IV, denn 414 € wären demnach Anrechnungsfrei und die Kosten der Unterkunft wären nicht gedeckt....oder?
hoppel ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 18.09.2006, 17:35   #6
Erfahrener Benutzer
Forumnutzer
 
Registriert seit: 30.12.2005
Ort: Wetterau
Beiträge: 295
Standard

Dann beträgt der Anteil für die Unterkunft nur 44 Eur statt 197 Eur. Somit wäre ein Teil der Kosten für die Unterkunft nicht gedeckt. Der Anteil für die Kinder an den Unterkunftskosten wäre weiterhin durch das Sozialgeld abgedeckt.
__________________
Leben und Leben lassen!
silkem ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!Spurl this Post!Reddit! Wong this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Themen-Optionen
Ansicht

Forenberechtigungen
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist aus.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an
Gehe zu

Ähnliche Themen

Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Studium vs. ALG II Rumpelstielzchen Allgemeine Fragen 1 14.09.2008 22:37
Kein Hartz IV,kein BaföG, keine Zuschüsse.Wie weiter? Doris123 U 25 1 20.01.2008 13:47
Petitionsausschuss will Anrechnung von BAföG auf Hartz IV ändern Martin Behrsing News / Diskussionen / Tagespresse 4 25.10.2007 18:09
Hochzeitspläne trotz Studium und Hartz IV Vida Allgemeine Fragen 2 14.09.2007 00:24
BaföG läuft aus Studium nicht beendet dyewitness ALG II 2 17.05.2006 18:33


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 00:26 Uhr.




Powered by vBulletin® Version 3.7.4 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2009, Jelsoft Enterprises Ltd.
SEO by vBSEO 3.2.0
Template-Modifikationen durch TMS

Beiträge dürfen unter Angabe der URL ausdrücklich überall veröffentlicht werden.
Infos müssen allen Menschen zugänglich gemacht werden.
Dies gilt jedoch nicht für den Bereich Off-Topic des Erwerbslosen Forum Deutschland