ALG II
ganz alleine; in Forum: Information; hallo, meine freundin ist gestern ohne kommentar ausgezogen. mitgenommen hat sie ihren sohnemann und ich bin nun hier in der wohnung (2 2/1 Zimmer) alleine. nun muss ich das ja ...| Tags: alleine, ganz |
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| Neuer Benutzer Registriert seit: 21.03.2010
Beiträge: 12
| hallo, meine freundin ist gestern ohne kommentar ausgezogen. mitgenommen hat sie ihren sohnemann und ich bin nun hier in der wohnung (2 2/1 Zimmer) alleine. nun muss ich das ja irgendwie dem amt beibringen. *was muss ich da tun? *was muss ich vorlegen? *was soll ich sagen wenn ich gefragt werde, warum sie so plötzlich ausgezogen ist? (ich vermute einen anderen, da es schon länger nicht mehr gut lief). *zahlen sie überhaupt die miete für die viel zu große whg? liebe grüße |
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| Forumnutzer Registriert seit: 02.11.2007 Ort: Franggn
Beiträge: 9.580
| Hallo, Zitat:
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| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 12.10.2008
Beiträge: 2.601
| Zitat:
Ich nehme an, sie war bei dir gemeldet und der Mietvertrag lief nur auf dich? Ich würde eine einfache Änderungsmitteilung machen, daß sie weg ist und du keine Anschrift von ihr hast. Sich abmelden ist ihre Sache, denke ich. Das kannst aber auch auf dem Einwohnermeldeamt klären. | |
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| | #4 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 21.03.2010
Beiträge: 12
| hallo sancho, danke für deine schnelle antwort. sags du mir noch was ein nachweisstempel ist? heisst das, ich soll mir die abgabe schriftlich quittieren lassen? was in anderer sache: da ich nicht der leibliche vater des kleinen bin, er mir aber so sehr ans herz gewachsen ist, als wäre es mein eigener sohn. hab ich da irgendwelche rechte den kleinen regelmäßig zu sehen oder bin ich auf das wohlwollen der mama angewiesen? ich werde es nachher mal probieren sie telefonisch zu erreichen... sie ist mir ja egal aber nicht der kleine. liebe grüsse |
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| | #5 | |
| Forumnutzer Registriert seit: 02.11.2007 Ort: Franggn
Beiträge: 9.580
| Zitat:
jo, schriftlich die Abgabe der Mitteilung bestätigen lassen. Was die Kleine angeht, sollte sich jemand melden, der/die sich damit eher auskennt. | |
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| | #6 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 22.02.2010 Ort: Frag doch einfach =)
Beiträge: 245
| Was den Lütten anbelangt so sehe ich da schwarz. Da wirst du wohl nur mit Wohlwollen der Mutter in Kontakt bleiben dürfen. Bleib ruhig, bleib sachlich, keine Vorwürfe, keine Vorhaltungen, mache deutlich das es dir um das Kind geht, sie aber ihr Leben leben darf wie sie das möchte. Viel Glück für den Arge-Gang und das Gespräch mit der Mutter.
__________________ ..."Well, I declare I never knew anything like you. What can it signify to you, what we are talking of. Perhaps we are talking about you; therefore I would advise you not to listen, or you may happen to hear something not very agreeable."... - Northanger Abbey by Jane Austen |
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| | #7 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 12.10.2008
Beiträge: 2.601
| Zitat:
Kannst nur damit argumentieren, daß das Kind ja nichts für eure Probleme kann und das es für es sicher schlimm wäre, dich nicht mehr sehen zu können. Benimmst dich deiner Freundin gegenüber nur einmal daneben, fürchte ich, wirst du das Kind nicht mehr zu Gesicht kriegen. | |
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| | #8 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 05.09.2005
Beiträge: 17.729
| Ein Recht das Kind zu sehen gibt es nicht, da haben schon uneheliche Väter Probleme, in diesem Fall geht es nur wenn die Mutter das möchte
__________________ Man trifft sich im Leben immer zweimal |
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| | #9 | |
| Gast
Beiträge: n/a
| Zitat:
Eigentlich müsstest du jetzt dem Amt das schriftlich mitteilen und eine kopie der poliz. Abmeldung beifügen. Wenn du sie noch nicht hast, müsstest du sie nachreichen. Rechne bitte damit, dass man dir innerhalb von 2 Wochen ein Schreiben schickt, in dem man dir mitteilt, dass deine Wohnung unangemessen groß und teuer ist und du die Kosten senken sollst. Dazu teilen sie dir den Höchstpreis für dich als Single mit. Die Kosten kannst du nur durch Untervermietung senken. Dazu benötigst du aber eine Erlaubnis des Vermieters. Diese will auch das Amt sehen. Falls du nicht untervermieten kannst, müsstest du dir eine andere Wohnung suchen. Dafür gibt man dir 6 Monate Zeit und du sollst die Nachweise für die Suche vorlegen. Verlange von dem Amt zu allererst den Nachweis, dass du unangemessen wohnst. Wenn es in deinem Ort einen Mietspiegel gibt, dann kannst du dagegen nicht argumentieren. Wenn es keinen gibt, halten die nämlich für "angemessen" das was die wollen. Wenn ein Umzug erforderlich ist, muss ein Amt auch die Umzugskosten übernehmen. Natürlich nur so wie die das wollen. Hole dir vorher für alles eine schriftliche Genehmigung: 1. Für Umzugskosten. Ich fürchte, die werden dir sagen, dass du das allein machen kannst und dir ein paar Freunde helfen können. Wenn du nicht gerade krank bist, wirst du dagegen nicht argumentieren können. Die werden gerade mal die Miete für einen Kleintransporter übernehmen. Angebot einholen. 2. Für Makler. Wenn sie den nicht schriftlich genehmigen, brauchst du über Makler nicht zu suchen. 3. Für Teppiche, Gardinen und evtl. neue Möbel, wenn deine nicht reinpassen. 4. Kaution übernehmen die meist als Darlehen. Wenn du nach den 6 Monaten belegen kannst, dass es keine passende Wohnung zu deren Wunschvorstellung für dich gibt, müssen die dir 2 Angebote von leer stehenden Wohnungen zu deren Wunschvorstellung vorliegen. Meist können die das nicht, oder sie drucken aus IMmonet irgend etwas aus. Gehe diesem Angebot von denen mal nach. Ruf mal an und frage, ob sie denn bereit sind, auch an Hartz IV-Empfänger zu vermieten. Ich wette, da macht jeder Vermieter einen Rückzieher. Ansonsten schau dir die Wohnung mal an. Ich wette, du findest Schimmelpilze oder stellst einen sehr hohen STromverbrauch fest. Das darf auch nicht sein, so ein Urteil des BSG! Geändert von Anael (21.03.2010 um 19:50 Uhr) | |
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| | #10 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 06.10.2005 Ort: Osnabrück
Beiträge: 789
| Hatte 2005 selber so einen Fall. Bin direkt am nächsten tag zur Arge und habe es persönlich Angegeben. Nach 20min still sitzen hatte die Sb einen neuen Bewilligungsbescheid ausgedruckt und mir alles fertig mitgeben. Ab da an hatte ich dann 6 Monate zeit eine neue "geeignete Wohnung" zu finden. Ein "Warum" hat nicht zu Interessieren, sie ist ausgezogen und Gut ist.
__________________ manchmal schenke ich vertrauen was an dummheit und blödheit grenzt Stehe als Beistand im Raum Osnabrück zur Verfügung und suche auch Beistände - Bei Interesse melden! Dafür das Kinder auch Kinder sein dürfen |
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| | #11 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 21.03.2010
Beiträge: 12
| guten morgen, erstmal vielen dank für die zahlreichen antworten und eine dicke entschuldigung von mir das ich mich erst jetzt wieder melde. ich bin gestern noch zur tanke und habe mir ein paar bier gekauft, so von wegen kummer ertränken...aber nach ganzen 2 bier war ich fix und fertig und musste meinen rausch ausschlafen. das kommt davon wenn man keinen alkohol trinkt. so jetzt aber zum thema zurück, ich habe heute morgen mit meiner ex (wie sich das anhört nun meine fragen: genügt diese ab und anmeldung dem amt? oder muss sie zur polizei, so wie ich das weiter oben gelesen habe. darf der kleine ein paar tage die woche bei mir schlafen oder ist das laut arge nicht erlaubt? wie soll ich meine wohnungssuche nachweisen, muss ich mir von jeder wohnungsbesichtung eine schriftliche bestätigung geben lassen? schöne grüße und geniesst das schöne wetter. |
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| | #12 | |||
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 06.05.2007
Beiträge: 5.636
| Zitat:
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| | #13 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 12.10.2008
Beiträge: 2.601
| Frag deinen SB, wie du die Suche nachweisen sollst. Ich hatte mir damals eine Liste gemacht und eingetragen: Zeitungsname Datum Telefonnummer qm preis usw, z.B. warum wurde es nichts |
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| | #14 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 09.03.2009
Beiträge: 142
| ...dazu hätte ich auch ne frage: ich muss ebenfalls die wohnungssuche nachweisen ( mtl. ) die kaltmieten liegen hier aber weit über dem satz der arge! nun wurde ich aufgefordert zu jedem wohnungsangebot das " gesprächsergebnis " mit zu notieren. was soll ich denn da hinschreiben - vermieter überlässt mir die wohnung leider nicht für 50.- euro weniger ![]() oder etwa: - lässt sich auf keinen handel ein ???? ich versteh nicht, warum ich dort anrufen soll, nur um mir ne abfuhr zu holen? vielleicht hat jemand nen rat für mich? lg, sentina. |
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| | #15 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 12.10.2008
Beiträge: 2.601
| Zitat:
Betteln, daß der Vermieter sie billiger vermietet - das hab ich noch nie gehört, daß das verlangt werden kann! Und wenn dein SB meint, das würde klappen, dann soll er es doch tun! | |
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| | #16 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 24.02.2009
Beiträge: 151
| Meine Frau (Nigerianerin) ist ja auch an Karneval definitiv ausgezogen. Bei meinem Neuantrag jetzt hab ich nur angeben müssen, das ich ihren Aufenthaltsort nicht kenne und auch sonst kein Kontakt mehr besteht. Ich hatte allerdings schon vor dem Leistungsbescheid (heute eingetroffen) die Aufforderung zur Senkung der KDU im Briefkasten. Damit sind die sehr schnell................ (geht übrigens um 5qm und 20 EUR Abmeldung o.ä. wurde von mir nicht verlangt (bezweifel sowieso, das meine Frau überhaupt irgendwo wieder gemeldet ist, die ist wohnen in der Scheinlegalität jahrelang gewohnt). Viele Grüße |
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| | #17 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 21.03.2010
Beiträge: 12
| hallo allerseits, so war heute beim amt und habe die änderungsmitteilung ausgefüllt sowie ihre neue meldebestätigung gleich mitabgegeben. habe mir das auch mit einem stempel bestätigen lassen...nur zum sachbearbeiter bin ich nicht durch gekommen. das sollte doch wohl erstmal langen. die "empfangsdame" meinte auch ich kriege einen neuen berechnungsbogen. hoffen wir mal das alles gut geht und ich nächsten monat die miete bezahlen kann. halte euch weiter auf dem laufenden... liebe grüsse |
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| | #18 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 22.02.2010 Ort: Frag doch einfach =)
Beiträge: 245
| Danke schön und weiterhin viel Glück.
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| | #19 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 21.03.2010
Beiträge: 12
| huhu, so habe zwei schreiben von der arge bekommen...das erste ist ein hinweis auf die zu teure whg und das ich die wohnungssuche immer bis zum 15ten bei meinen sb nachweisen muss...andernfalls gibts kein geld mehr. das zweite ist mein neuer bewilligungsbescheid...;) scheint ja doch alles zu klappen... dachte ich...;( dritter brief im briefkasten vom obergerichtsvollzieher...kurzer anruf bei der bank...konto gesperrt ... was mache ich nun ? wie komme ich an mein geld zum leben und der miete? wenn jemand einen guten rat hat...immer her damit. liebe grüsse sorry für rechtschreib- und grammatikfehler....bin momentan sehr durch den wind. |
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| | #20 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 06.10.2005 Ort: Osnabrück
Beiträge: 789
| Dein ALG2 muss Dir die Bank auszahlen, auch wenn das Konto gepfändet wurde. Sozialleistungen sind von der Pfändung ausgeschlossen. Wenn das Geld da ist, gehe mit deinen Bewilligungsbescheid (natürlich den alten wo die volle Summe drauf steht) zum Schalter der Bank und verlange die Auszahlung des Betrages. Zum Thema "Wohnungssuche nachweisen sonst kein Geld": Wird Dir das alles versagt dann? Ist mir neu
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| | #21 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 21.03.2010
Beiträge: 12
| du hast recht, hab mich da bissle dämlich ausgedrückt...miete wird nur noch der mir zustehende regelsatz bezahlt. super, dann dürfen sie mir mein arge geld also nicht pfänden...da gehts mir gleich viel besser. ich muss den aktuellste bewilligungsbescheid mitnehmen, denn nur da steht der neue und komplette regelsatz für den monat april und folgende drauf. vielen dank für die antwort! p.s. aber ist schon komisch, solche sachen passieren nicht, alle paar monate hintereinander...sondern es kommt knüppeldick alles auf einmal. |
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| | #22 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 06.10.2005 Ort: Osnabrück
Beiträge: 789
| Manchmal ist es so, das alles auf ein mal kommt. Aber es kommen auch wieder Bessere zeiten, glaube mir. Nehme noch Kontakt mit dem "Pfänder" auf, biete ratenzahöung an wenn Du kannst und bitte die Kontopfändung aufzuheben.
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| | #23 |
| Neuer Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 29.03.2010 Ort: Hannover
Beiträge: 27
| ALG2 kann doch garnicht gepfändet werden soweit ich mich erinnere von daher braucht sich der TE keine Sorgen machen, ALG2 muss ausgezahlt werden. Aber die Pfändungssache müsste dennoch geklärt werden. Wenn es es schnell gehen muss und das Geld vom Arbeitgeber kommt dann eine Pfändungsschutzklage einreichen Korregiert mich wenn ich falsch liege |
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| | #24 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 16.03.2010 Ort: Norddeutschland
Beiträge: 415
| Das ist so nicht richtig - Du hast üblichweise nur ein Pfändungsfreibetrag (um die 930 tacken) alles weitere kann vom Grundsatz her gepfändet werden oder bei Kontosperre einbehalten werden - auch von ALG 1 u. 2 üblicher Weise kommt da keiner an diese Grenze ran (mit alg2 eh nicht ) Gruss WOLVERINE |
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| | #25 |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 21.03.2010
Beiträge: 12
| jetzt habe ich auch gleich noch ein schreiben meiner bank erhalten: wenn ich bis zum 15ten die bank nicht darüber informiere, was ich gegen die pfändung unternehme, werden sie unsere "geschäftsverbindung" kündigen... lol, das ist doch wohl ein witz oder? ich bin mein ganzes leben bei dieser einen bank und kriege jetzt zum ersten mal eine kontopfändung und die wollen mir sofort das konto kündigen. naja sofort nicht...hab ja noch bis zum 15ten... das ist doch alles nur ein schlechter scherz!!! wahrscheinlich spiele ich irgendwo in der truman show mit und mein ganzes leben ist ne fernsehshow um andere zu unterhalten. mein leben war wohl zu langweilig, zuschauer gelangweilt, jetzt kriegt er es aber. versprechen die sich dadurch höhere einschaltquoten? ne mal ernsthaft...anders kann ich mir das nun nicht mehr erklären. |
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