ALG II
Kindergeld eingestellt, Anspruch auf mehr ALG2 ?; in Forum: Information; Hallo ihr Lieben Vielleicht kennt ihr euch da aus. Mein Sohn 20 j. alt, wohnt seit knapp zwei Jahren allein, bekommt Hartz 4 und das Kindergeld wird ihm direkt überwiesen. ...| Tags: anspruch harz 4, rueckzahlung kindergeld |
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| Neuer Benutzer Registriert seit: 17.03.2010 Ort: In Bergen, bei den 7 Zwergen
Beiträge: 10
| Hallo ihr Lieben Vielleicht kennt ihr euch da aus. Mein Sohn 20 j. alt, wohnt seit knapp zwei Jahren allein, bekommt Hartz 4 und das Kindergeld wird ihm direkt überwiesen. Ohne meiner und seiner Kenntnis wurde er wegen mangelnder Verfügbarkeit von der Arge als arbeitsuchend abgemeldet. Da wir über 800 km auseinanderwohnen telefonieren wir nur. Jetzt kam ein Brief, dass ich als Mutter über 716 Euro Kindergeld zurückzahlen soll, weil mein Sohn sich wohl nicht wieder Arbeits- bzw. Ausbildungssuchend gemeldet hat. Ich als Mutter habe das Geld nicht bekommen und auch keine Möglichkeit der Überprüfung, ob mein Sohn sich tatsächlich wie am Telefon sagt, sich kümmert. Die Arge gibt mir wegen Datenschutz ja keine Auskunft über mein Sprössling. Muss ich als Mutter, obwohl ich diesen Umstand nicht verschuldet habe, auch das Kindergeld nachweislich nicht erhalten habe, trotzdem zurück zahlen? Mein Sohn hat das Geld natürlich für seinen Lebensunterhalt verbraucht. Da mein Sohn das Kindergeld als Einkommen auf sein Hartz 4-Satz angerechnet bekommt, müsste er doch jetzt, nachdem sie das Kindergeld einstellen, vom Jobcenter wieder mehr bekommen, oder? Außerdem müsste er doch für die Monate wo ich das Kindergeld zurückzahlen soll, den zustehenden Anspruch Hartz 4 nachfordern können, da ihm das Kindergeld dann ja nicht zu Verfügung stand. Oder? Weiß jemand Bescheid? |
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| | #2 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 16.03.2010 Ort: Norddeutschland
Beiträge: 415
| definiere bitte mal "mangelde Verfügbarkeit".... Also erstmal , wer nix verschuldet steht auch nicht in der Haftung ... wie hast du denn erfahren das die arge da deinen sihn abgemeldet haben soll ? zum zweiten erschliest sich mir der grund nicht warum die an dich rantreten wenn er alleine wohnt (???) Verwirrt mich ein wenig.... Gruss TheWOLVERINE |
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| Danke @TheWolverine sagt: |
| | #3 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 07.11.2007 Ort: Sachsen
Beiträge: 2.249
| Dein Sohn hat Anspruch auf Neuberechnung des ALG2-Anspruchs, wenn kein Kindergeld zufließt. Aber dazu muss dein Sohn das bei der ARGE melden. Rückwirkend wird er wohl nicht mehr ALG2 bekommen. Hier im Forum gab es gerade so ein Zitat, dass eine rückwirkende Neuberechnung beim SGB II nicht im Gesetz vorgesehen ist. (weiß aber gerade nicht, wo). Sobald sich dein Sohn wieder arbeitslos meldet ist, besteht wieder Kindergeldanspruch. KG für arbeitsloses Kind aber nur bis 21. Geburtstag. Falls dein Sohn keine Ausbildung hat, dann steht ihm aber auch Kindergeld als Ausbildungssuchender. Dazu sind aber auch Nachweise nötig (Bewerbungsschreiben usw). Für ausbildungssuchende Kinder gibt es KG bis 25 J. Wenn du weiterhin die Kindergeldberechtigte bist (meiner Ansicht nach ja), dann musst du zurückzahlen. Einfach nur kleine Raten zahlen, wenn kein Geld vorhanden. Falls du ALG2 beziehst, reichen auch 5 Euro im Monat. Oder auch aufrechnen lassen mit neuem Kindergeldanspruch. Du musst den Einstellungsbescheid bekommen haben, mit Rechtsbehelfsbelehrung. (ich glaub 4 Wochen-Frist für Einspruch). Ich habe es in einem Fall - allerdings wg. Ausbildungssuche - so gemacht: Mit Kopien/Ausdrucken von Bewerbungen, Einladungen zu Vorstellungsgesprächen und Absagen bewiesen, dass das Kind doch ausbildungssuchend war. ABER: nach Lesen der Diskussion im Link bin ich mir nicht sicher, ob dieser Weg mit eigenen Nachweisen auch bei KG für ein arbeitsloses Kind bis 21 J. möglich ist. Ich werde nicht schlau draus, welcher Meinung die Diskutanten zu dieser Frage sind Kein Kindergeld obwohl arbeitsuchend?! - Jurathek Forum Interessant ist, was einer dort schreibt: Arbeitslosigkeit im Versicherungsverlauf bei der Rentenversicherung könnte ein Beweismittel sein, dass er doch arbeitslos gemeldet war. Es geht offensichtlich nicht um die Arbeitssuche, sondern der Status "arbeitslos" reicht aus. Einfach die Rentenversicherung um Hilfe bitten. Ich würde die Familienkasse schriftlich anfragen, welche Nachweise sie gelten lassen. Die schriftliche Antwort gut aufheben für die Zukunft. Als pädagogische Lösung fällt mir ein: der Kindergeldabzweigung an den Sohn widersprechen. Kindergeld wieder selbst beziehen. Den Rückstand aufrechnen lassen mit dem laufenden Kindergeld. Kindergeld würde ich dem Sohn erst danach wieder schicken und nur, wenn er mir die erforderlichen Nachweise dazu schickt, denn du bist rückzahlungspflichtig gegenüber der Familienkasse. Ich habe einige Punkte für vollj. Kinder aus der Dienstanweisung der BA an die Familienkassen für das Jahr 2009 herauskopiert. (Man findet die DA im Internt auf den Seiten der Bundesagentur) |
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| Danke @Erolena sagt: |
| | #4 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 16.03.2010 Ort: Norddeutschland
Beiträge: 415
| @ Erolena Bist Du Dir sicher das der Sohn überhaupt irgendwelche ansprüche auf ein Neuberechnung hat ? Dieses "mangels Verfügbarkeit" lässt mir da keine ruhe.... und wenn er sich da irgendwas zu schulden kommen lässt , dann ruht meines Wissenstandes nach der Anspruch auf Hartz 4 minimum bis zur Nachholung der Mitwirkungspflicht, oder nicht ? Muss allerdings dazu sagen , das ich da mit Kindergeld und dem hin und her relativ wenig Erfahrung mit habe ... Gruss THEWOLVERINE |
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| Danke @TheWolverine sagt: |
| | #5 |
| Redaktion Registriert seit: 19.08.2005 Ort: Bonndeshauptstadt
Beiträge: 7.007
| lisahilflos, unbedingt und rechtzeitig Widerspruch einlegen,zum RA und nächste Beratungsstelle.
__________________ Spendenkonto: Trägerverein Erwerbslosen Forum Deutschland Sparkasse Bonn BLZ 380 500 00 Konto 1900 0573 06 Dem Deutschen Volke (endlich) wird "Anstrengungsloser Wohlstand für Alle" versprochen. Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung und stellen keinerlei Rechtsberatung dar. |
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| | #6 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 16.03.2008 Ort: Raum DO, MS
Beiträge: 2.352
| Die Kindergeldzahlung für meine Tochter wurde auch mal eingestellt, weil sie sich nicht um einen Ausbildungsplatz bewerben würde. Sie bekam aber die Bewerbungskosten erstattet. Das widersprach sich ja schon mal. Es gab keinen Einstellungsbescheid. Ich hab es erst bemerkt, als das KG nicht überwiesen wurde. Die Weiterzahlung dauerte dann einige Monate, obwohl uns keine Schuld traf. Ich musste mir noch anhören, dass es in anderen Ländern "für so alte Kinder" gar kein Kindergeld gäbe. Wenn du nur die Kontonummer deines Sohnes bei der Familienkasse angegeben hast, bleibst du weiterhin die Kindergeldberechtigte, bekommst aber, wie oben schon geschrieben, keinerlei Bescheide. Bei einer Abzweigung bekommst du dann Bescheid, dass nun dein Sohn berechtigt ist, das Kindergeld zu bekommen. Mein Sohn bekam dann auch ein Schreiben, dass seinem Antrag auf Abzweigung stattgegeben wurde. Wenn jetzt rückwirkend Kindergeld zurückgezahlt werden muss, muss meiner Meinung nach die Arge auch ihre Bescheide rückwirkend korrigieren. Denn die Arge hat ja das Kindergeld bei der Leistungsberechnung angerechnet. Du kannst das mit Hilfe einer Überprüfungsantrages veranlassen. Aber zuerst würde ich gegen die Einstellung der Kindergeldzahlung Widerspruch einlegen. Denn wenn jemand bei der Arge gemeldet ist, vor allem ein u 25, dann bleibt ihm ja nichts anderes übrig, wie sich um Arbeit zu bemühen. Ich meine auch, dass sogar Ein-Euro-Jobs und Beschäftigungstherapie der ARgen zu den Bewerbungsbemühungen zählen. Und ich kann mir nicht vorstellen, dass dein Sohn nichts derartiges machen musste. Denn man ist ja verpflichtet, soundsoviel Bewerbungen jeden Monat rauszuschicken. Löcher mal deinen Sohn, was er alles für die Arge machen musste und gemacht hat. |
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| Danke @ela1953 sagt: |
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| Neuer Benutzer Registriert seit: 17.03.2010 Ort: In Bergen, bei den 7 Zwergen
Beiträge: 10
| Zitat:
Beim telefonieren behauptet er immer, dass er hingeht. Ich habe irgendwo gelesen, dass beim Kindergeld die Verschuldenshaftung keine Rolle spielt. Auch, wenn ich als Mutter es nicht versäumt habe, alles richtig gemacht habe, auch kein Geld erhalten habe, muss ich wohl trotzdem das Kindergeld zurückzahlen. Er wohnt alleine und ich habe der Kindergeldkasse erlaubt das Geld direkt an ihn zu zahlen, da ihm das Geld zusteht. | |
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| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 06.05.2007
Beiträge: 5.636
| In einem juristischen Forum hatte ich gelesen, dass, wenn eine Abzweigung vorliegt (also nicht lediglich andere Kontoverbindung angegeben, wohin das Kindergeld fließen soll), nicht mehr Du, sondern das "Kind" die Rückzahlung leisten muss. Er hatte doch einen Abzweigungsantrag gestellt und Du hast dem zugestimmt, oder?
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| Neuer Benutzer Registriert seit: 17.03.2010 Ort: In Bergen, bei den 7 Zwergen
Beiträge: 10
| Zitat:
mein sohn ist arbeits- und ausbildungssuchend. allerdings sehr schwerfällig sich zu bewerben, zu bewegen. da er vermutlich unter depressionen leidet, da er probleme hat einen termin war zu nehmen, nicht mehr raus geht, pc-süchtig ist, banale dinge nicht geregelt bekommt, hat er jetzt einen antrag auf teilhabe am arbeitsleben gestellt. somit wird eine rehastatus festgestellt und er kann vielleicht eine rehaausbildung machen. ich vermute er hat irgendwann termine nicht wahr genommen und der sachbearbeiter vom jobcenter hat dort in der akte mangelnde verfügbarkeit hinterlegt. ich habe per telefonat erst gestern von der familienkasse herausbekommen, das seit 16.11.09 mein sohn wegen mangelnder verfügbarkeit einfach arbeitsuchend abgemeldet wurde, sie deswegen das kindergeld ab april einstellen wollen (bescheid habe ich nich nicht) und ich stellungsnahme zu den monaten dez-märz. bringen soll. in dem brief geht es erstmal nur um eine stellungnahme und um belege, um den anspruch zu bestätigen. können wir keinen anspruch nachweisen, dann muss ich in einem betrag alles zurückzahlen. das steht so drin. also ratenzahlung scheinen die von vorn herein auszuschließen. bei der rentenkasse werde ich mal anrufen und hoffe dort ein beleg zu bekommen, wo vielleicht arbeitssuchend drin steht. wenn er jetzt zur arge geht, sich wieder arbeits bzw. ausbildungssuchend meldet, gilt das ja erst wieder ab jetzt, aber wohl nicht für rückliegende monate. klar könnte ich das nächste kindergeld einbehalten, aber er hat anspruch darauf und braucht das zum leben. die haben ihn bereits fast auf 0 sanktioniert, haben teilweise miete nicht mehr vollständig überwiesen sagt er. er lebt sozusagen von fast nichts, vom kindergeld. der bearbeiter hat ihm gesagt, dann muss er in einer suppeküche essen gehen. ist es nicht möglich, dass ich als mutter komplett aus der kindergeldsache raus kann? also er beantragt, bekommt und zahlt auch zurück wenn er einen fehler macht. ich möchte damit gern nix mehr zu tun haben. | |
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| Neuer Benutzer Registriert seit: 17.03.2010 Ort: In Bergen, bei den 7 Zwergen
Beiträge: 10
| Zitat:
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| Neuer Benutzer Registriert seit: 17.03.2010 Ort: In Bergen, bei den 7 Zwergen
Beiträge: 10
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| | #12 | |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 17.03.2010 Ort: In Bergen, bei den 7 Zwergen
Beiträge: 10
| Zitat:
nur er ist immerso ahnungslos und ich kann 800km weit weg am telefon leider schwer alle seine bescheide und schreiben die so unterm tisch liegen prüfen. was bedeutet das einen überpüfungsantrag stellen? kann ich als mutter irgendwo den antrag stellen? also so wie ich es verstanden habe, hat die kindergeldkasse gestern überweisungen ab april gestoppt. ich finde, wenn seit dem 16.11. im pc steht, mangelnde verfügbarkeit, dann hätten sie mir ja zwei wochen später mal ein brief senden können und nicht erst jetzt nach 4 monaten, wo das geld schon weg ist. gibt es eine gesetzliche grundlage, wenn man eine abzweigung beantragt, dass die mutter dann nicht mehr in der pflicht steht, wenn dem kind zuviel bzw. ohne anspruch überwiesen wurde? also ich meine er bekommt das geld, ist volljährig und soll dafür auch selbst verantwortung übernehmen. jedenfalls wünsche ich mir sowas | |
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| | #13 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 06.05.2007
Beiträge: 5.636
| Zitat:
Zur Kindergeldabzweigung Seite 28 hier: http://www.arbeitsagentur.de/zentral...Kindergeld.pdf
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| Danke @biddy sagt: |
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| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 06.05.2007
Beiträge: 5.636
| Ich habe hier ein - allerdings älteres - Urteil gefunden bzgl. Abzweigung und Rückforderung: Zitat:
Aus dem letzten Absatz oben werde ich nicht ganz schlau, weil er die beiden Absätze davor wieder aufzuheben scheint, wenn es sich um Abzweigung nach § Soundo handelt.
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| Danke @biddy sagt: |
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| Neuer Benutzer Registriert seit: 17.03.2010 Ort: In Bergen, bei den 7 Zwergen
Beiträge: 10
| hallo biddy dein zuerst zitierter absatz Zitat:
macht ja hoffnung und leuchtet auch ein. so sollte es auch sein, meine ich. aber leider :( auf der seite der familienkasse steht: Zitat:
dein nächstes zitat Zitat:
kindergeld ist doch steuerrecht, oder? wenn ich tatsächlich einen anwalt befragen würde, müsste ich zum steueranwalt, oder? | |||
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| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 06.05.2007
Beiträge: 5.636
| Zitat:
Zitat:
Vielleicht wirst Du hier auch noch fündig (Durchführungsanweisungen der Familienkasse): Familienkasse, Fachdienste - www.arbeitsagentur.de Ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass, wenn der SGB-II-Träger das Kindergeld Deinem Sohn auf seine Leistungen angerechnet hat, Du es zurückzahlen musst. Welcher Fachanwalt hier zuständig ist, kann ich nicht sagen. Auf den Seiten von arbeitsagentur.de in der "Kindergeldecke" steht jedenfalls, dass das Finanzgericht zuständig wäre.
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| Danke @biddy sagt: |
| | #17 | |
| Neuer Benutzer Registriert seit: 17.03.2010 Ort: In Bergen, bei den 7 Zwergen
Beiträge: 10
| ich habe was interessantes gefunden. Zitat:
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| | #18 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 06.05.2007
Beiträge: 5.636
| Das Urteil passt ja wie die Faust aufs Auge! Gut recherchiert. Am Ende des Urteilstextes steht "nicht rechtskräftig". Es liegt wohl beim Landessozialgericht NRW: Zitat:
... oder ist bereits verhandelt, nur noch nicht veröffentlicht? ... was ich aber nicht glaube. Bei mir hat's über ein Jahr von SG bis LSG gedauert, allerdings könnte ich mir "noch in 2010" vorstellen, aber man weiß es nicht ... Ich würde beim LSG in Essen anrufen und nachfragen, wie der Stand der Dinge ist bzw. ob bereits ein Termin anberaumt wurde.
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| | #19 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer/in Registriert seit: 12.10.2008
Beiträge: 2.601
| Das Urteil sollte man wirklich im Auge behalten... |
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