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Erwerbslosen Forum Deutschland (Forum) > Information > ALG II > 30 % Sanktion - angeblich angerufen worden

ALG II

30 % Sanktion - angeblich angerufen worden; in Forum: Information; ...siehst Du @Zollstock, da bin ich doch echt froh, dass ich seit 3,5 Jahren Internettelefonie habe und in meiner fritz.box jeder eingehende-und ausgehende Anruf gespeichert wird. Alle Anrufe auch dann, ...

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Antwort

 

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Alt 10.05.2010, 13:43   #41
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Standard AW: 30 % Sanktion - angeblich angerufen worden

...siehst Du @Zollstock, da bin ich doch echt froh, dass ich seit 3,5 Jahren Internettelefonie habe und in meiner fritz.box jeder eingehende-und ausgehende Anruf gespeichert wird.

Alle Anrufe auch dann, wenn nicht abgenommen wird.

Dieses Protokoll kann ich jederzeit ausdrucken.

Bei mir kann das Spielchen, sehr gerne nochmal jemand ausprobieren!

Und Anrufe mit unterdrückter Nummer interessieren kein Oink, Oink...

Berenike
.
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Alt 10.05.2010, 13:49   #42
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Standard AW: 30 % Sanktion - angeblich angerufen worden

Zitat:
Zitat von blinky Beitrag anzeigen
Bareike was Du da schilderst kenne ich ganz gut.

Auch mir wurde unterstellt das AG und Arbeitsagentur auf mein Anrufbeantworter gesprochen haben. Als ich durch Zeugen belegen konnte, dass ich kein Anrufbeantworter besitze hieß es auf einmal das mit Anrufbeantworter die Mailbox gemeint war.

Als ich vom Mobilfunkbetreiber Nachweis vorlegen konnte, dass die Mailbox zum Fraglichen Zeitpunkt nicht geschaltet war, interessierte es das Gericht nicht im Eilverfahren.

Im Hauptsacheverfahren wurde mir von der Richterin die PKH entzogen und nahe gelegt Klage zurückzunehmen. Schließlich hätte mein Festnetzanschluss ja eine T-Net Box. Leider hatte die Telekom nie auf meiner Anfrage reagiert, so das es leider für mich schlecht ausging.
Wobei Anrufe rechtlich an sich nicht zählen. Gegen die Entscheidung der Richterin hätte ich Beschwerde eingelegt. Im Gesetz ist bei der Erreichbarkeit der postalische Weg gemeint.
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Danke @Die Antwort sagt:
Alt 10.05.2010, 13:58   #43
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Standard AW: 30 % Sanktion - angeblich angerufen worden

Ja das ist mir auch klar.

Nur damals hatte ich noch nicht so viel Erfahrungen mit dem Sozialgericht gehabt.

Dann hat mich der Anwalt im Stich gelassen.

Naja mal schauen, wenn ich es schaffe die darauffolgende Sanktion einzuklagen (laut Richter sind meine Chancen gut) überleg ich mir ob ich diese erste Sanktion mit Überprüfungsantrag neu aufrolle.

Blinky
blinky ist offline  
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Alt 10.05.2010, 14:36   #44
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Gibt es eine Protokollierung in deinem Router? Router mit Telefon protokollieren normalerweise die angenommenen Anrufe (die Rufnummer, Datum und Uhrzeit, Dauer). Nicht löschen, sondern einen bestimmten Zeitraum ausdrucken und zur Beweisführung vorlegen.
BlackForest ist offline  
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Alt 10.05.2010, 16:02   #45
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Für den Fall. dass Du mich meinst @Black:

so sieht es bei mir aus:

Datum Rufnummer Nebenstelle Eigene Rufnummer Dauer*


(Zeichen)** 29.04.10 11:16 unbekannt Fon 2 Internet:

0xxxxxxxxxx0 0:03*

X = eine meiner Tele.-Nrn. -die ich hier natürlich nicht angebe.

**(Zeichen) = Anruf in Abwesenheit mit unterdr. Rufnummer.


Also: diese Angaben reichen mir.

Berenike
Berenike1810 ist offline  
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Alt 11.05.2010, 10:49   #46
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Ja, damit kann ich doch gut darstellen wer wann bei mir angerufen hat, auch ohne Einzelverbindungsnachweis. Die Adresse des Routers kann je nach Modell unterschiedlich sein, beginnt mit http://192.168.xxx.xxx und dann das Passwort für den Zugang eingeben.
BlackForest ist offline  
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Alt 11.05.2010, 11:17   #47
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Ja @Black und das hat noch ganz einen anderen, entscheidenden Vorteil:

Ich kann meine Telefonbemühungen nachweisen!!

So habe ich kürzlich einen Bewerbungsvorschlag bekommen, der hinten und vorne nicht passt, darauf aufmerksam gemacht, meinte die Sabe: probieren Sie's doch mal, wenn die auf *** - Kenntnisse bestehen, zahlen wir ihnen sofort den Kurs ...(????) -Sie müssen nur den AV vorlegen....

Kurz:

Ich rief innert 3 Werktagen insg. 17 x dort an, da ich weiß wie AG reagieren können, wenn man sich völlig "daneben" bewirbt, pflege ich vorher anzurufen.

Z.B. um zu erfahren, ob ich mich, mit meinen Kenntnissen, auch auf eine andere Stelle im Haus bewerben kann. Oder in absehbarer Zeit eine passende Stelle frei wird.

Den Ansprechpartner erreichte ich keinmal.

Sollte nun die Arge auf die Idee kommen, ich hätte mich nicht beworben, kann ich mein Anrufprotokoll, mit Nummer der Gegenstelle vorlegen.

Man schläft viel besser damit.

Berenike
.
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Alt 11.05.2010, 12:31   #48
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kann mir nicht vorstellen das dieses Konstrukt des Jobcenters vor Gericht standhalten wird, doch möglich ist alles, mittlerweile.

@ wolf77, halt uns mal auf dem Laufenden, ist bestimmt interessant wie die Sache weiter, bzw. ausgeht.
__________________
Vertrauen ist der Anfang vom Ende !!
eine Lebenserfahrung von mir

Hinter jeder Lüge versteckt sich ein wenig Wahrheit !!
Walter Ulbricht, auf einer internationalen Pressekonferenz in Ost-Berlin am 15. Juni 1961. Zitat: Niemand hat die Absicht eine Mauer zu errichten.
Mauerbaubeginn vom 12. auf den 13. August 1961.
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Alt 11.05.2010, 20:13   #49
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Standard AW: 30 % Sanktion - angeblich angerufen worden

Das Problem bei einigen Fritz'chens ist, das die zwar sehr genau protokollieren

- Eingehende angenommene Anrufe
- Eingehende abgewiesene Anrufe
- Abgehende Gespräche

ABER bei meiner Fritz stehen da nur Sekunden drin. Trotz so manchem Stundengespräch, tauchen da nur Sekunden auf.

Auch werden die geblockten Anrufe gelistet *gg....... was manchmal zu Verwirrungen führt.

Was aber von Vorteil ist, denn dieses Protokoll kann durchaus vor Gericht als Beweis gewertet werden. Auch wird es oft zugelassen.

Abgesehen davon: 30% sind aktuell gefordert, weil ich wieder mal, nicht erreichbar war.

Die Mädels haben lediglich meine Handynummer aus dem System genommen, meine Festnetz aber stehen lassen. Somit ging vor einigen Tagen dann ein Schreiben raus, Call-Agent outbound für Zeitungsabos (die ZAF kannte ich bereits, hatte mich letztes Jahr da beworben).
Diesmal nur riefen die vom CC wohl selbst an eil die Zeiten wie üblich zu knapp waren.

Es kam wie es kommen muss, man versuchte mich anzurufen, erreichte mich aber nicht. ERGO kam die negative Meldung dann an die ARGE, Elo nicht erreicht.

Anhörungsbogen montags vor Ort ausgefüllt unter Vorlage meines Protokolls der eingegangenen Anrufe, wo der natürlich nicht verzeichnet war.
Mittwochs Post für den letzten Termin am Freitag der gleichen Woche, erneute Anhörung (*grübel......).
Vorsorglich hatten sie die Mitarbeiterin des CC wohl eingeladen, weil die meine Taktiken kannten und nun schlauer sein wollten. Oder es gab noch mehr Kandidaten die nciht erreichbar waren und nun der ARGE beim einsparen helfen sollten. Die Dame präsentierte mir doch glatt ein Protokoll des CC wo man folgende Dinge erkennen konnte:

1. Datum des getätigten Anrufes
2. Uhrzeit, wann gewählte worden ist
3. Dauer der Verbindung (wohl wie lange es geklingelt hat)
4. Rufnummer über die das Gespräch geführt worden ist
5. Gewählte Rufnummer
6. Inkongnito konstant

Ich fragte dann ur, ob die 6. Spalte das ist, was ich denke, Nummer aus und dann als unbekannt anrufen. Das CC würde wohl seit einiger Zeit nach diesem Schema verfahren, da viele der vermittelten auf fremde Nummern nicht reagierten und somit dann nicht ans Telefon gehen.

Dumm nur, das ich auf unbekannte Anrufer nicht reagieren kann. Diese Anrufe werden in meiner Telefonanlage rigoros blockiert.

Beim verlassen des Raumes, meinte ich dann nur zu meiner FM, das sie wisse, das meine Nummern aus dem System gelöscht werden sollten und eine Kontaktaufnahme mit mir NUR via Post zu erfolgen hat. Sie solle es sich zweimal überlegen, ob sie die Saktionsandrohung aufrecht erhält oder fallen lässt.
In dem davor abgegeben Schreiben steht ausdrücklich, "sämtliche" Rufnummern sind zu löschen.

Auf das Ergebnis der zweiten Anhörung warte ich nun gespannt *freu & Messer wetz
VipAir78 ist offline  
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Alt 11.05.2010, 20:19   #50
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Standard AW: 30 % Sanktion - angeblich angerufen worden

Wer so sonderintelligent ist und seine Telefonnummer angibt, der ist doch selber schuld.

Sieht man doch was dabei rauskommt.

Wenn ihr schon eine Telefonnummer angeben müsst, dann gebt meine an:

(0163) 1 73 77 43
__________________
Alle von mir gemachten Aussagen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung und stellen keine Rechtsberatung dar.
Rechtsverdreher ist offline  
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Alt 12.05.2010, 07:15   #51
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Standard AW: 30 % Sanktion - angeblich angerufen worden

@Vip, haben die über ein/zwei Tage versucht Dich zu erreichen, quasi "permanent" ?

Ansonsten würde mich das nämlich überhaupt nicht interessieren, ob die mich am Montag den, um 10 und um 14.00 und um 16.00 Uhr nicht erreicht haben, den wo steht, dass ich telefonisch erreichbar sein muß ?

Ich muß mich für den riesigen Arbeitsmarkt fit halten, hocke ich nicht ständig in der Bude, sondern gehe durchaus mal spazieren, Einkaufen, einen Krankenbesuch tätigen u.s.w.

Und Anrufe mit unbek. Rufnummer, nehme ich sowieso nicht entgtegen.

Berenike
Berenike1810 ist offline  
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Danke @Berenike1810 sagt:
Alt 12.05.2010, 10:15   #52
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Standard AW: 30 % Sanktion - angeblich angerufen worden

Eine seriöse Firma arbeitet nicht "inkognito". Auch die Behauptung "Nummer aus dem Telefonbuch" stimmt nicht. Bei Rufnummerunterdrückung kann wohl nur dein Telefon-Internet-Provider weiterhelfen.
BlackForest ist offline  
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Danke @BlackForest sagt:
Alt 12.05.2010, 10:26   #53
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Standard AW: 30 % Sanktion - angeblich angerufen worden

Mich würd mal interessieren, was als Rechtsgrundlage bei den Anhörungen und Sanktionen genannt wird.
Demim ist offline  
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Alt 12.05.2010, 17:11   #54
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Standard AW: 30 % Sanktion - angeblich angerufen worden

Mir wurde als Rechtsgrundlage genannt, das ich erreichbar sein muss, auch für Firmen.

Das ist mehr oder weniger egal, ob die einmal oder zweimal oder auch mehrmals pro Woche versuchten, mich zu erreichen.

Fakt ist für mich, ähnlich dem was gerade genannt worden ist, ich muss auch mal raus aus der Bude.

@Black.... warum sollte ich meinen Provider in der Sache bemühen? Fakt ist, die Anrufe sind erfolgt und wenn die durch die Telefonanlage geblockt werden, weil ich grundsätzlich keine unbekannten Nummern "bediene" dann können die mich kreuzweise.
Wo kommen wir denn da hin, wenn um 10.00 Uhr die Mitteilung der ARGE rausgeht, um 12.00 Uhr der Anruf erfolgt und um 15.00 Uhr dann vielleicht der Elo zum Gespräch kommen soll. Wer übernimmt denn die Fahrtkosten? Von daher ist mir das Spiel sowas von egal......
VipAir78 ist offline  
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Alt 12.05.2010, 17:20   #55
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Standard AW: 30 % Sanktion - angeblich angerufen worden

Zitat:
Zitat von wolf77 Beitrag anzeigen
Ich dachte, mit meinen Widerspruch gegen die Sanktionsandrohung sei die Widerspruchsmöglichkeit nun durch.
Nein, gegen die Anhörung kann man rechtlich keinen Widerspruch einlegen, sondern erst jetzt gegen den Bescheid. Sofern noch nicht geschehen, so wird der Widerspruch gegen die Anhörung zurückgewiesen.

Zitat:
Auf eine möglichkeit, vor dem Sozialgericht zu klagen, wird hingegen nicht hingewiesen.
Das steht auch erst im Widerspruchsbescheid!
__________________
Toleranz ist das menschenfreundliche Verständnis für Eigenschaften, Auffassungen und Handlungen anderer Individuen, die der eigenen Gewohnheit, der eigenen Überzeugung und dem eigenen Geschmack fremd sind. Toleranz heisst also nicht Gleichgültigkeit gegen das Handeln und Fühlen des oder der anderen; es muss auch Verständnis und Einfühlung dabei sein.
Albert Einstein
DieDa ist offline  
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Alt 12.05.2010, 17:21   #56
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Standard AW: 30 % Sanktion - angeblich angerufen worden

Zitat:
Mir wurde als Rechtsgrundlage genannt, das ich erreichbar sein muss, auch für Firmen.
abwr nicht telefonisch. Frag mal, wo das stehen soll.
__________________
Viele Grüße aus Hannover
Kerstin_K ist gerade online  
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Alt 12.05.2010, 17:23   #57
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Zitat:
Zitat von VipAir78 Beitrag anzeigen
Mir wurde als Rechtsgrundlage genannt, das ich erreichbar sein muss, auch für Firmen.

Die Erreichbarkeit ist ja in der Erreichbarkeitsanordnung geregelt. Aber da geht es ausschließlich um postalische Erreichbarkeit.

Davon abgesehen ist es natürlich sinnvoll, bei einer Bewerbung eine Nummer zu hinterlassen, unter der man möglichst oft erreichbar ist, da Termine für Bewerbungsgespräche ja oft auf die Schnelle telefonisch vereinbart werden.
__________________
Toleranz ist das menschenfreundliche Verständnis für Eigenschaften, Auffassungen und Handlungen anderer Individuen, die der eigenen Gewohnheit, der eigenen Überzeugung und dem eigenen Geschmack fremd sind. Toleranz heisst also nicht Gleichgültigkeit gegen das Handeln und Fühlen des oder der anderen; es muss auch Verständnis und Einfühlung dabei sein.
Albert Einstein
DieDa ist offline  
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Alt 13.05.2010, 15:26   #58
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Zitat:
Zitat von DieDa Beitrag anzeigen
Nein, gegen die Anhörung kann man rechtlich keinen Widerspruch einlegen, sondern erst jetzt gegen den Bescheid. Sofern noch nicht geschehen, so wird der Widerspruch gegen die Anhörung zurückgewiesen.



Das steht auch erst im Widerspruchsbescheid!

Jupp, Danke, mittlerweile habe ich es verstanden
War da ganz am Anfang noch etwas verwirrt.
wolf77 ist offline  
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Alt 14.06.2010, 19:42   #59
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haste nun einben Anwalt innerhalb Berlins gefunden ?
Speedfreak ist offline  
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Alt 06.07.2010, 23:16   #60
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Standard AW: 30 % Sanktion - angeblich angerufen worden

Ja, Anwalt habe ich.
Morgen Termin bei meiner Anwältin, da ich nur noch anderthalb Wochen bis zum Fristablauf des Sanktionsbescheides habe.

Dann wird Klage eingereicht.
Gegen mittlerweile 2 Sanktionen (und vermtlich kommen noch mindestens DREI hinzu!!!)


Ganz offensichtlich mutiert das Jobcenter jetztin meinem Fall zu einer Zerfleischungsmaschinerie, denn ich bekomme alle 2-3 Wochen etwas neues, und ich kann praktisch machen was ich will, bekomme jedesmal eine Anhörung kurze Zeit später.

Habe mich innerhalb 3 Tage per Einschreiben Beworben, Träger meldet sich mit Eingangsstempel bei mir zurück...schwupps.... Sanktionsanhörung: Ich hätte mich Telefonisch vorstellen sollen.
(Steht nicht einmal in der Zweisung - und selbst dann wäre es für mich fraglich ob eine telefonische verpflichtung besteht)

Ich war zu einem Trägergespräch Krankgeschrieben, der Schein liegt nachweisbar beim Jobcenter.. schwupps... sanktionsanhörung... ich habe den termin zum Vorstellungsgespräch nicht wahrgenommen.....


Ich erhalte aktuell eine 60% Sanktion pünktlich mit weiterbewilligungsantrag.
Geld war schon auf dem Konto ein oder zwei Tage davor, nur halt zu wenig!

Ich rufe Jobcenterhotline an:
"Können wir gerade nicht einsehen den Weiterbewilligungsbescheid...äh.. wir schicken den jetzt mal an sie raus erstmal(!!)"

Der Bewilligungsbescheid ist vom 1.7., 60% Sanktion Monate 07-09...!!!!
Ich rufe wieder an, die zu mir "ja ööh der Sanktionsbescheid müsste ihnen demnächst zugehen....jo der ist vom 30.06!!!"

(Anmerkung: Selbst dann erlangt der erst nach Kenntnisnahme meinerseits wirksamkeit nd die Sanktion ist mindestens 1 Monat zu früh dran!)

Der Sanktionsbescheid ist mittlerweile angekommen, der ist doch tatsächlich erst am 1.7. verfasst worden!
(Das Geld war schon 1-2 Tage vorher gekürzt auf meinem Konto!!!)



Also die versuchen mich jetzt mit totalem Terror weich zu kochen.

Geändert von wolf77 (06.07.2010 um 23:39 Uhr)
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Alt 06.07.2010, 23:24   #61
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Standard AW: 30 % Sanktion - angeblich angerufen worden

Dann soll sich mal dein Anwalt um die Sache kümmern. Man kann schnell den Überblick verlieren.

Viel erfolg für Dich.
blinky ist offline  
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Danke @blinky sagt:
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