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ALG II

JOBSUCHE IM AUSLAND - ERREICHBARKEITSANORDNUNG; in Forum: Information; Hallo, habe die Regelungen zur Erreichbarkeitsanordnung gründlichst gelesen und trotzdem keine Antwort auf meine Frage/Vorhaben gefunden: Ich liebe meinen Beruf und möchte ihn unbedingt ausüben, hier in Deutschland sehe ich ...
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Alt 07.09.2006, 18:25   #1
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Beiträge: 1
Standard JOBSUCHE IM AUSLAND - ERREICHBARKEITSANORDNUNG

Hallo,

habe die Regelungen zur Erreichbarkeitsanordnung gründlichst gelesen und trotzdem keine Antwort auf meine Frage/Vorhaben gefunden:

Ich liebe meinen Beruf und möchte ihn unbedingt ausüben, hier in Deutschland sehe ich aber keine Chancen mehr. Alle Bewerbungen für die wenigen Stellen in ganz Deutschland blieben erfolglos und vom Amt kam kein einziges Vermittlungsangebot. So habe ich es seit mittlerweile 11 Monaten auf selbständiger Basis versucht, aber nur mit sehr mäßigem Erfolg, davon leben läßt es sich absolut nicht, also bin ich noch immer auf ALG II angewiesen. Und nach fast 14 Monaten hab ich das gründlich satt.

Da ich diesem Zustand unbedingt ein Ende bereiten möchte, hab ich mich mit der Möglichkeit befasst, ins Ausland zu gehen und dort zu arbeiten, denn da sieht es in meinem Beruf gut aus.

Ich habe auf mehrere Bewerbungen hin Interesse bei potenziellen Arbeitgebern im Ausland erweckt, könnte eventuell auch zunächst im Rahmen meiner selbsttändigen Tätigkeit dort arbeiten. Natürlich will keiner die Katze im Sack kaufen, so dass ich zwecks Vorstellungsgesprächen und vielleicht auch einem Auftrag für mehrere Wochen (ca. 6-8) ins Ausland (was übrigens am anderen Ende der Welt liegt) müßte.

Nun meine Frage: wie kann ich das realisieren?
Lt. Erreichbarkeitsanordnung muß ich ja täglich an meinem Wohnort erreichbar sein, es könnten lediglich 3 Wochen Urlaub genehmigt werden. Und auf das Geld bin ich leider angewiesen, könnte also keine Kürzung oder gar Streichung riskieren. Möchte aber unbedingt diese Chance nutzen, um endlich der Arbeitslosigkeit zu entkommen.

Alles klarmachen und den Flug buchen könnte ich natürlich erst, wenn ich sicher bin, dass das keine Probleme bereitet. Also, was tun?

Für Hinweise wäre ich sehr dankbar!
froschkönigin ist offline  
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Alt 07.09.2006, 18:30   #2
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Registriert seit: 05.09.2005
Beiträge: 13.572
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wenn Du konkrete Vorstellungsgespräche nachweisen kannst wäre es vielleicht möglich das die ARGE das bewilligt, andererseits sehe ich das skeptisch
Arania ist offline  
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Alt 07.09.2006, 18:52   #3
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Benutzerbild von Bruno1st
 
Registriert seit: 21.12.2005
Ort: Nähe Freiburg
Beiträge: 4.868
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Ich war gerade 2 Wochen in GB - die Vorplanung lief beinahe 1 Jahr, nachdem mir letztes Jahr die Arge eine Stelle dort kaputt gemacht hat (WWW). Ich habe den FM darüber informiert, was ich vorhabe, daß ich imJuli oder August für ca. 2 Wochen fahren werde, VORFAB seine Zusage benötige, denn es wäre tödlich, wenn ich Gespräche vereinbare und dann nicht komme.
Ebenso solltest du abklären, was die für einen Umzug/Renovierung/usw. zuschießen. Mein FM hat mir 3 Monate Miete zugesagt - abe rnur mündlich und seine Nachfolgerin äußerst sich erst, wenn ich ein Stellenangebot habe. Die Problematik der Zeit hat sie nicht geschnallt. Denn gestern hat mich ein head hunter angerufen, ich habe die Tests absolviert und bin nun einer von drei die zur Auswahl vorgelegt werden.

Da die Arbeitgeber auch rechnen können und keinen Mitarbeiter mit absehbaren finanziellen Problemen einstellen möchten, wurde mir dringend empfohlen, nicht nur auf die Flexibilität hinzuweisen, sondern auch, wie alles organisiert wird. Meine head hunter machen dies sogar zur Bedingungen, weil viele Leute ins Ausland möchten, dann aber bereits an der Kündigung der Wohnung, usw. scheitern. Auch sollte man 2-3 Monate überbrücken können und auch noch Geld für die Rückfahrt in Reserve haben.

Auf jeden Fall sind die head hunter im Ausland sehr interessiert - gute Sprachkenntnisse (nicht perfekt) und ein Interesse an der Arbeit - bedenke, daß die meisten dort keine Ausbildung genießen wie wir, sondern nur angelernt/trained werden - ebenso ist ein Jobwechsel auch in einen anderen Beruf normal. Soziale Kompetenz ist auch ein Gesichtspunkt - hier habe ich mir mit www.donateforpenguin.com einen kleinen Bekanntheitsgrad geschaffen, werde aber durch die Arge an der Arbeit gehindert.

Zusätzlich habe ich noch den Verdacht, daß die Arge darauf zielt, daß ich eine Stelle annehme, die mir also einen mündlichen Vertrag unterstellen und dann draußen sind - weil dann alles mein Privatvergnügen ist.

Sicher dich ab - mache ALLES schriftlich - und laß dich NIE auf irgendwelche "Möglichkeiten" ein !!! Die Arge muß doch auch Vorgaben haben, nach welchen Gesichtspunkten Unterstützung gewährt wird oder würfeln die bei jedem Bewerber neu aus ?

Zur Arge : Hier läuft die letzte Station - Beschwerde an das Kundenreaktionsmanagement der BA - denn die Arge interessiert sich für keine Beschwerde und es gibt angeblich keine vorgesetzte Behörde. Ich soll Widerspruch einlegen oder Klage einreichen. Nur ohne BEscheid kein Widerspruch. Alles etwas komisch, wie das ganze ALGII.
__________________
viele grüße bruno (human being uLtd.)
Politik/Bürokratie : Wir machen alles, außer ehrlich!
über € 25.000 Schaden an ALG-II durch meine ARGE und über € 12.000 durch die FM - Großer showdown auf meiner Webseite - Typisch Politiker/Beamter... - ÜBERFÜHRT ! Mal sehen, wie es mit diesem eher christlichen Politiker und Beamten nun weitergeht * Bitte Webseite weitergeben - danke
* "Politik lügt, ARGE betrügt, Bürokratie mordet" * Die Würde des Menschen war unantastbar! vor HartzIV *
Bruno1st ist offline  
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Alt 07.09.2006, 19:29   #4
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Benutzerbild von Anselm Querolant
 
Registriert seit: 17.01.2006
Ort: Der wilde Süden
Beiträge: 1.606
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Zitat:
Zitat von Bruno1st
...

Zur Arge : Hier läuft die letzte Station - Beschwerde an das Kundenreaktionsmanagement der BA - denn die Arge interessiert sich für keine Beschwerde und es gibt angeblich keine vorgesetzte Behörde. Ich soll Widerspruch einlegen oder Klage einreichen. Nur ohne BEscheid kein Widerspruch. Alles etwas komisch, wie das ganze ALGII.
Bruno, Bruno!

Siehst du vor lauter Bäumen den Wald nicht mehr? ;)

Stelle einfach einen Antrag auf Übernahme der Kosten für:
-...
- 3 Monate Wohnung...
-...
Der Antrag erfordert dann einen Bescheid, der Bescheid hat bei Ablehnung eine E/A zur Folge etc..

Oder habe ich dabei etwas übersehen? :kratz:

Gruß, Anselm
Anselm Querolant ist offline  
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Alt 07.09.2006, 19:52   #5
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Ort: Nähe Freiburg
Beiträge: 4.868
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Zitat:
Zitat von Anselm Querolant
Bruno, Bruno!

Siehst du vor lauter Bäumen den Wald nicht mehr? ;)

Stelle einfach einen Antrag auf Übernahme der Kosten für:
-...
- 3 Monate Wohnung...
-...
Der Antrag erfordert dann einen Bescheid, der Bescheid hat bei Ablehnung eine E/A zur Folge etc..

Oder habe ich dabei etwas übersehen? :kratz:

Gruß, Anselm
Nun mal ganz dumm gefragt : Wieso soll ich die Arbeit des FM machen ?

Die wissen doch sicher besser, was insgesamt möglich ist. Vergesse ich etwas, bin ich einfach nur angeschmiert. Außerdem sind 3 Monate erstens zu kurz und die Ablehnung erfolgt aus dem Grund, weil ich ja keine Stelle "fest" habe. Und damit bin ich auch vor Gericht chancenlos.
Solange die Arge nicht kapiert, daß außerhalb ihres Biotops die Uhren schneller laufen und nicht der Monatsname am Kalender das Maß aller Dinge ist, sehe ich keine große Chance. Da aber die aktuelle FM, ebenso wie ihre Vorgänger nicht reagiert, dürfte ich zumindest eine Schadensersatzklage schreiben können.

Ich gebe im Moment Hauptmann von Köpenick : ohne Informationen/Zusagen keine Vorstellungsgespräche/Vorschläge-Vermitlung durch head hunter und ohne Stellenzusage keine Information/Zusage durch die Arge.
Bevor ich mich in das Schuldenrisiko begebe, sichere ich mich ab. Oder wie war die Aussage eines solchen "Fachmanns" : "bei so einem Angebot im Ausland würde ich doch sofort alles stehen und liegen lassen". Für mich einfach nur dumm - denn das Angebot hat gerade gereicht, dort zu über leben. Daß ich mirhier Schulden aufladen würde für die Wohnung (6 Monate Kündigungsfrist - bei 6 Monaten Probezeit), inkl. sehrkurze Kündigungsfristen, usw. wurde vollkommen ausgeblendet.
Weil ich nicht glaube, daß die Arge jeden Einzelfall neu beurteilen muß und es doch Vorgaben gibt, bleibt mir nichts übrig, abzuwarten : entweder auf Infos der Arge oder auf so einen gut bezahlten Job, daß die mir alle den Buckel runterrutschen können. Doch diesen gibt es erst nach einigen Jahren in den unteren Ebenen.
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viele grüße bruno (human being uLtd.)
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Bruno1st ist offline  
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Alt 07.09.2006, 19:53   #6
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Da liegt das Problem mal wieder bei der ungleichen Behandlung von Alg1 und Alg 2.
Bei Alg 1 kann man einen Auslandsaufenthalt von bis zu 3 Monaten bewilligt bekommen. Bei Alg 2 kann man nur hoffen, einen vernünftigen SB erwischt zu haben. Begründung liegt nahe: Als Alg 2-ler braucht man ja nur 3 Std. täglich zur Verfügung zu stehen und dafür braucht man nicht in's Ausland zu gehen. Wenn Du als ICH-Ag gemeldet bist, dann würde ich diese aufgeben und ALG 1 beantragen, um 3 Monate Ausland bewilligt zu bekommen.

Wenn Du bereits potentielle Arbeitgeber im Ausland gefunden hast, dann lässt sich mit denen 100%-tig über Beihilfen zum Umzug und zur Wohnungssuche reden. Deutsche Arbeitnehmer sind im Ausland gefragter, denn je.
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Alt 07.09.2006, 20:07   #7
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Zitat:
Zitat von Zwergenmama
Wenn Du bereits potentielle Arbeitgeber im Ausland gefunden hast, dann lässt sich mit denen 100%-tig über Beihilfen zum Umzug und zur Wohnungssuche reden. Deutsche Arbeitnehmer sind im Ausland gefragter, denn je.
Die bieten teilweise den Flug oder auch bed & breakfast für die ersten Tage an. Dafür muß ich aber eine Rückzahlungsverpflichtung unterschreiben, falls ich vor 2 Jahren (mindestens) den Arbeitgeber wechseln möchte. Es gibt da noch andere Klauseln wie Schadensersatz, usw. - das heißt für mich auf deutsch, daß ich mindestens auf das letzte Gehalt verzichten muß und auch Regress leisten muß. Was auch einen Umstieg in die Firma des Auftraggebers unmöglich machen würde. Denn die beschäftigen zuerst über Zeitarbeitsfirmen.
Ich habe mit meinen head huntern vereinbart, daß ich mich melde, sobald alles geklärt ist und die sind sehr zuversichtlich, daß ich dann kurzfristig - innerhalb 1 Woche - anfangen kann. 1 Woche heißt dann, hier die Wohnung abschließen und starten - nach Ende der Probezeit dann einmal zurückkommen und alles auflösen. Aber wie gesagt, dieses Tempo ist für die Arge zu schnell.
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