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Einkommensbereinigung; in Forum: Information; Hallo zusammen, ich habe bei folgender Problematik ein "Verständnis-Problem": Wird die "Versicherungspauschale" (30 EUR) bei Bezug von ALG2 zusätzlich gezahlt oder ist diese inbegriffen, oder wie verhält sich das? Und ...

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Alt 11.03.2010, 15:00   #1
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Standard Einkommensbereinigung

Hallo zusammen,

ich habe bei folgender Problematik ein "Verständnis-Problem":

Wird die "Versicherungspauschale" (30 EUR) bei Bezug von ALG2 zusätzlich gezahlt oder ist diese inbegriffen, oder wie verhält sich das?

Und wie ist dann die Sachlage bei geringfügiger Beschäftigung unter 100 EUR? Wird die dann abgezogen, verrechnet...?

Blicke da einfach nicht durch.

Grüße
schlemil ist offline  
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Alt 11.03.2010, 15:05   #2
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Standard AW: Einkommensbereinigung

Zitat:
Zitat von schlemil Beitrag anzeigen
Hallo zusammen,

ich habe bei folgender Problematik ein "Verständnis-Problem":

Wird die "Versicherungspauschale" (30 EUR) bei Bezug von ALG2 zusätzlich gezahlt oder ist diese inbegriffen, oder wie verhält sich das?

Und wie ist dann die Sachlage bei geringfügiger Beschäftigung unter 100 EUR? Wird die dann abgezogen, verrechnet...?

Blicke da einfach nicht durch.

Grüße
Deine privaten Versicherungen mußt Du aus dem Regelsatz zahlen.

Geringf. Besch. "unter" 100€: das Geld kannst Du behalten, mußt nur alles korrekt angeben.
Reiner Zufall ist gerade online  
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Alt 11.03.2010, 15:32   #3
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Beiträge: 10
Standard AW: Einkommensbereinigung

Ich meinte eigentlich: Wie die Sachlage bei geringfügiger Beschäftigung unter 100 EUR und Versicherungspauschale ist?
Ob die dann angerechnet, verrechnet wie auch immer... wird.
Bei Einkommensbereinigng steht doch immer 30 bzw. 35 EUR

Tut mir leid, dass ich mich so umständlich ausgedrückt habe...

Grüße
schlemil ist offline  
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Alt 11.03.2010, 18:05   #4
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Standard AW: Einkommensbereinigung

Du erhältst ja einen Grundfreibetrag in Höhe von 100 € auf Erwerbseinkommen. In diesen 100 € ist die Versicherungspauschale (30 €) enthalten.

Verdienst Du 70 €, wird nichts angerechnet, da unter 100 €; die Versicherungspauschale wird natürlich dann nicht extra noch mal abgezogen bzw. nicht noch mal zusätzlich gewährt.

Verdienst Du 70 € und Du hast noch sonstiges Einkommen, als Beispiel jetzt mal Kindergeld (oder anderes ...), welches vor dem Hinzuverdienst um 30 € bereinigt wurde, dann wird dieses sonstige Einkommen wieder voll angerechnet, so dass man im Endeffekt kein Plus von 70 € hat, sondern nur von 40 €.
__________________
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Geändert von biddy (11.03.2010 um 18:14 Uhr) Grund: Ergänzung
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Alt 11.03.2010, 22:02   #5
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Beiträge: 10
Standard AW: Einkommensbereinigung

Heisst das dann auch: bei nur ALG2 ohne jegl. Einkommen -> wird keine Versicherungspauschale berechnet, angerechnet, gewährt...???


Grüße
schlemil ist offline  
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Alt 11.03.2010, 22:36   #6
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Standard AW: Einkommensbereinigung

Wenn gar kein Einkommen (dazu gehört u.a. Erwerbseinkommen, aber auch Kindergeld Volljähriger, Unterhalt volljähriger "Kinder", Ehegattenunterhalt, Arbeitslosengeld und was weiß ich ... eben alles "sonstige Einkommen") vorliegt, dann ja: Kein Einkommen, keine Versicherungspauschale - nur von Einkommen kannst Du sie absetzen. Darum heißt es ja auch "Einkommensbereinigung".
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