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| Tags: arge, gekuerzt, geld, hat |
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#1 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 19.06.2006
Beiträge: 113
| Hallo! Meinen Freund( 26 Jahre) ist am 1.8.06 eine Stelle als Kunststoffverarbeiter angeboten wurden,diese Stelle hat er nicht angetreten da die Arbeitgeberin sagte sie suchen nur gelernte Leute im handwerklichen Bereich u.da mein Freund keinen Berufsabschluss hat,bräuchte sie die Bewerbung nicht an die Hauptstelle schicken,da sie ihn sowieso nicht nehmen würden.Sie legte ihm ans Herz eine Ausbildung zu machen.Mein Freund sagte ihr das er sich für mehrere Ausbildungen beworben hat und das er hofft eine antreten zu können.Ich war Zeuge des Gespräches. Die Arbeitgeberin schickte daraufhin der ARGE einen Brief,das mein Freund die angebotene Stelle ablehnte,da er eine Lehre beginnen möchte.Was aber so nicht stimmt,da er ja nur eine Lehre beginnt,wenn er keinen Job findet.Die ARGE glaubt uns das nun nicht und kürzte uns nun das Geld.Ich stehe kurz vor der Geburt unseres Kindes und bin fix und alle. LG |
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| | #2 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 19.06.2006
Beiträge: 113
| Was können wir nun tuen? |
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| | #3 |
| Erfahrener Benutzer Registriert seit: 11.02.2006 Ort: Kassel / Hessen
Beiträge: 4.487
| ... ihr solltet nochmal mit der AG reden uns den Sachverhalt vorbringen was Sie mit ihrer Antwort ausgelöst hat. Sie sollte dann evtl. eine Klarstellung schreiben. Das wäre der schnelle Weg - ansonsten Widersruch innerhalb der Frist einlegen.... |
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| | #4 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 19.06.2006
Beiträge: 113
| steht uns während der Zeit ALG 2 im vollen Maße zu,bis die ganze Sache geklärt ist?Wir wissen weder wie wir Miete zahlen sollen,noch über den Monat kommen sollen. |
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| | #5 | |
| Erfahrener Benutzer Registriert seit: 11.02.2006 Ort: Kassel / Hessen
Beiträge: 4.487
| Zitat:
Der andere Weg ist eben der Widerspruch und gleichzeitig eine EV beim SG beantragen wegen akuter Notlage das die das Alg2 bis zur Klärung weiterzahlen müssen. Wieviel wurde dann überhaupt gekürzt ? ? - es kann doch nur von der RL deines Freundes gekürzt werden ? 30 % von 345 oder ist er unter 25 Jahre alt ? ? ? | |
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| | #6 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 03.08.2006
Beiträge: 133
| BSG B 7a AL 14/05 R vom 05.09.2006 Nach "Anti-Bewerbung" droht Arbeitslosen Leistungskürzung BSG: Bewerbung darf keinen unernsten Eindruck machen. Zitat:
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| | #7 |
| Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 27.12.2005 Ort: Ostfriesland
Beiträge: 75
| Also wenn ich den Eröffnungsbeitrag richtig gelesen habe, hat der junge Mann schon im Vorfeld eine Absage bekommen aufgrund mangelnder Qualifikation (fehlende Berufsausbildung). Diese Tatsache wurde vom AG im Bericht an die ARGE jedoch etwas verdreht. Ich seh das nicht wie eine "Anti-Bewerbung". Diese Dinger sehe ich oft genug, so nach dem Motto: Ich bewerbe mich als Kraftfahrer, wegen eines Rückenleidens kann ich jedoch nicht schwer heben und lange sitzen..." :| Geh mit deinem Freund zur ARGE und widersprecht dem Bescheid und lasse deine "Aussage" als Zeugin, die du ja auch warst, schriftlich fixieren. Viel Glück!!
__________________ Ich möchte mich immer gerne an das Gestern erinnern können, im Heute alles richtig machen und mich auf das Morgen freuen können! |
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| | #8 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 19.06.2006
Beiträge: 113
| nein,mein Freund ist über 25 Jahre alt,es wurde sowohl meine Regelleistung als auch seine um 30 % gekürzt,ist das überhaupt rechtens das meine Regelleistung auch mit gekürzt wurde?Ich bin unter 25 Jahre,habe aber mit der Sache doch nichts zu tuen.Wir sind aber eine eheähnliche Gemeinschaft genau Grubenpony,mein Freund hatte schon vorher die Absage bekomme,zwecks mangelnder Qualifikation |
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| | #9 | |
| Erfahrener Benutzer Registriert seit: 11.02.2006 Ort: Kassel / Hessen
Beiträge: 4.487
| Zitat:
Nochmal, mit der AG reden - von ihr bestätigen lassen wie von euch geschildert und .... ab zu einem Fachanwalt ( Beratungsschein mitnehmen http://www.erwerbslosenforum.de/antrag/pkha.pdf - kostet beim Anwalt dann 10 Euro) und sich beraten lassen - Widerspruch und wie schon geschrieben EV beim SG beantragen ! ! ! Die Arge macht wieder eigene Gesetze :shock: | |
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| | #10 | |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 18.06.2005 Ort: im Speckgürtel Hamburg's
Beiträge: 1.452
| .. ich würde mich auch noch an die nette AG wenden und nachhaken, was sie der ARGE schrieb, dass deshalb die Kürzung rechtfertigt.Eventuell hat sie sich in ihrem Schreiben an die ARGE nur unklar ausgedrückt. Einen Versuch ist das allemal wert!!!
__________________ Hartzer Linchen Zitat:
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| | #11 | ||
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 19.08.2006
Beiträge: 109
| Zitat:
Oder auf eine Stelle wo man sich denkt "Naja würd ich ja noch machen aber kenne mich damit nicht aus und ist nicht gerade mein Fall" Was soll man da reinschreiben? Lauter Lügen (Werbung.....) ? Das iss doch Pervers das man Arbeitgeber anlügen soll... Ist es jetzt schon Legaler zu Lügen als die Wahreit zu sagen? | ||
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| | #12 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 18.07.2006 Ort: hamburg
Beiträge: 3.006
| unter dem druck, dass man jede zumutbare arbeit annehmen soll bzw. muss und sich daher auf stellen bewerben soll, die nicht exakt der eigenen ausbildung entsprechen, also auch ähnliche berufe gewählt werden müssen, ist eine absage bei der bewerbung meist schon vorprogrammiert. aber das AA will es wohl so. da muss man gar keine anti-haltung einnehmen. man hat die qualifikationen, die man eben hat, und nicht mehr. man kann nicht für alles und jedes eine ausbildung haben. ich schreibe immer alles rein, was ich bisher gemacht hab, meine berufliche laufbahn. und dann soll der AG selber entscheiden, ob er mich für die stelle geeignet erachtet oder nicht. in meinem falle ist es oft so, dass ich wegen meiner vielseitigkeit abgelehnt werde. wenn man zu viel kann, ist es auch ein nachteil. :pfeiff: :pause:
__________________ Jetzt kommt die Panik auf der Titanic! |
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| | #13 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 27.06.2005 Ort: Leipzig
Beiträge: 126
| Hallo habe hierzu auch mal eine Frage. Muss die Kürzung unbedingt schriftlich von der ARGE mitgeteilt werden oder reicht es aus, wenn der Sachbearbeiter mündlich sagt: (sinngemäß). Da werden ihre Leistungen gekürzt. Meinem Neffen ist es so ähnlich gegangen wie @Sommer 06. Als er dem potentiellen AG am Anfang des Gespräches, auf die Frage - na was machen sie so den ganzen Tag - antwortete, dass er zurzeit in einer Weiterbildung der ARGE sei, hat dieser gleich gesagt, dann hat sich das erledigt und ihn gleich wieder weggeschickt, ohne das mein Neffe noch irgendwie zu Wort gekommen ist, um ihm zu sagen, dass er die Weiterbildung jederzeit unterbrechen kann und auch unterbrechen würde, wenn es zur Einstellung kommt.(was der eigentlich wissen müsste) Nun ist mein Neffe (24 Jahre) nicht der Mensche, der die "Gabe" hat, sich gegen solche Menschen zu wehren und gleich Vor-Ort zu reagieren. Er ist deshalb gleich zur ARGE gegangen und hat das so vorgetragen. Antwort: siehe oben Ich finde es zum ko..., dass junge Menschen somit zu arbeitsscheuen Elementen dekratiert werden. Er ist ständig auf Arbeitsuche und hat sich die Weiterbildung bei der ARGE erkämpft und dann sowas. Na, gefallen lassen wir uns das nicht. Wir werden dann auch, so wie in den anderen Beiträgen beschrieben, vorgehen. |
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| | #14 |
| Erfahrener Benutzer Forumnutzer Registriert seit: 19.08.2006
Beiträge: 109
| Tja heutzutage ist es halt so das nur diejenigen weiterkommen welche LÜGEN oder die WARHEIT VERBERGEN ... Ehrliche Menschen sind immer die Gearschten.... Ds gilt beonders bei Bewerbungen... man darf nicht ein Negatives Wort sagen (auch wenn es die Warheit ist welche als negativ ausgelegt werden könnte). Dann sagt das Amt das sei negativwerbung und somit könnte es ne kürzung geben. Perverse Gesellschaft heute wa... |
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| Erstellt von | For | Type | Datum | |
| Lüge bei Bewerbung? - Seite 3 - sozialhilfe24.de Forum | This thread | Refback | 07.01.2009 20:20 | |
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| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
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