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ALG II

Theoretische Frage zu Erbschaft; in Forum: Information; Hi, meine Freundin und ich haben mal von einem Lottogewinn oder einer Erbschaft o.ä. geträumt und da stellten sich uns ein paar Fragen: Angenommen Herr K. ist arbeitssuchend und erhält ...

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Alt 10.03.2010, 21:36   #1
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Standard Theoretische Frage zu Erbschaft

Hi,
meine Freundin und ich haben mal von einem Lottogewinn oder einer Erbschaft o.ä. geträumt und da stellten sich uns ein paar Fragen:

Angenommen Herr K. ist arbeitssuchend und erhält ALG2. Jetzt erbt/gewinnt er z.Bsp. 50.000 Euro.

Wird ihm das Geld als Einkommen angerechnet, er erhält kein Geld mehr von der ARGE aber weiterhin Jobangebote/Maßnahmen und ist weiter krankenversichert?

Kann er sich vollständig bei der ARGE abmelden und von dem Geld leben bzw. reisen?

Was geschieht wenn das Geld aufgebraucht ist? Kann er dann wieder ALG2 beantragen wenn er noch keinen Job gefunden hat?

Kennt Ihr Euch da aus?

LG
wuppel ist offline  
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Alt 10.03.2010, 23:09   #2
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Standard AW: Theoretische Frage zu Erbschaft

Hallo,

kann er ist aber unter umständen nicht so einfach.
Wenn die arge weiss das er geerbt/gewonnen hat wird sie ihm ausrechnen wie lange er nach alg II norm davon zu leben hat und er muß sich selbst krankenversichern.

Ich habe 2007 geerbt und wollte mir meine geldausgaben nicht von der arge diktieren lassen. Mein damals aktueller bewilligungszeitraum lief noch drei monate. Nun hatte ich die wahl mich abzumelden mit der begründung das mein freund in zukunft für mich aufkommt oder das alg II in dem bewilligungszeitraum auf ein extra konto zu legen (Falls ich es nach dem verbrauch des erbes zurückzahlen müßte).

Die erste lösung war zwar nett aber hätte sicher dumme fragen mit sich gebracht, ich bevorzugte die zweite. nach ablauf des bewilligungszeitraum habe ich einfach keinen weiterbewilligungsantrag gestellt und gut war.

Warum habe ich das gemacht?
Kann ich euch sagen:

1)Ich hatte schulden bei bank, inkassos etc. und auch privat. Die arge akzeptiert aber keine schuldenbegleichungen in ihrer berechnung wie lange das geld reichen muß.

2)Meine wohnung war dringend renovierungsbedürftig und ich rede nicht nur von ein wenig farbe für die wände. Z.B. mein küchenschrank brach auseinander bzw. die regalböden im schrank wurden schon mit vierkanthölzern gestützt. Alle küchengeräte waren veraltet und riesen stromschlucker und zeigten schon längst ermüdungserscheinungen. mein bett war ein horror für meinen bandscheibenvorfall, sofa durgesessen wei teilweise sprungfedern kaputt waren, Computer, monitor, drucker etc. mehr defekt als in betrieb. Fernseher kurz vor dem alterstot, Lampen teilweise kaputt, teppichböden längst überfällig etc.
Ich könnte die liste noch ellenlang weiterführen.

3)Als fotografin war meine ausrüstung total veraltet.

4)Ich pflege meine kleidung sehr aber irgendwann ist auch die beste hose reif für den müll.

5)Von dem desaster meines autos gar nicht zu reden.

6) Und zu guter letzt wollte ich noch ein zwei mal in meine wahlheimat gran canaria zurück und new york wollte ich auch unbedingt einmal in diesem leben sehen.

Abgesehen davon lebt man auch ganz anders wenn etwas mehr geld zur verfügung steht, der lebensmittel einkauf fällt halt etwas großzugiger aus und ich habe nicht lange überlegt ob das steak zu teuer ist.

Nun ich habe alle o. g. punkte von negativ in positiv gewandelt (Dumm nur das ich bei der schuldenregulierung zwei gläubiger vergessen habe).

Es dauerte 1 1/2 jahre bis das geld fast verbraucht war. Ich ging zur Arge und stellte einen neuen antrag. Natürlich wollten die wissen wovon ich in der zwischenzeit gelebt habe. Ich erklärte: Als freie fotografin im ausland gearbeitet zu haben und einen großzügigen freund gehabt zu haben jedoch hätte ich irgendwann keine aufträge mehr gehabt und mit meinem freund ist es auch vorbei. Die wollten natürlich kontoauszüge, da sie aber nur die letzten sechs monate sehen wollten und ich vieles in bar gezahlt habe war nichts von einbauküche, kameraausrüstung, urlaub etc. zu sehen. Trotzdem verweigerten sie mir zunächst die zahlung und ich ging den klageweg. Leider hatte ich eine recht unfähige anwältin
und es zog sich hin. Am ende habe ich selbst an die richter des sozialgerichtes geschrieben und ich bekam recht. Die arge mußte sogar für die zeit der verzögerung nachzahlen.

Kurz darauf machte ich mich mit wissen der arge als fotografin selbstständig. Bis heute habe ich sehr gute gewinne verbucht und wie es aussieht werde ich nicht auf dauer auf die arge angewiesen sein.

Ach ja, das geld was die arge mir bis zum ablauf des bewilligungszeitraumes gezahlt hat bevor ich auf mich selbst gestellt war habe ich natürlich zurück überwiesen. Denn einen betrug wollte ich mir nicht nachsagen lassen.


Wenn jemand diesen weg gehen will nur zu aber man muß sich der konsequenzen bewust sein. Die zeit bis das gericht mir recht zusprach war nicht einfach aber der streß hat sich gelohnt.
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Alt 10.03.2010, 23:24   #3
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Standard AW: Theoretische Frage zu Erbschaft

Der Gewinn/das Erbe wird als Einkommen angerechnet.
Der Leistungsbezug wird bei der Summe sofort eingestellt.
Die Krankenversicherung durch ARGE entfällt.
Ein neuer Antrag kann erst gestellt werden, wenn der Betrag bis auf das Schonvermögen verbraucht ist.
Sinnloses Verprassen wird dabei nicht akzeptiert - gilt als bewusste Herbeiführung der Bedürftigkeit.

Den totalen (abzüglich Schonvermögen) Verbrauch des Geldes kann man "sinnvoll beschleunigen" durch
a) Anschaffungen im Haushalt... neue Waschmaschine etc.
b) Anlegen eines Teilbetrages in einer nicht verwertbaren LV (Ausschlußklausel) oder sonstigen gesetzlich anerkannten Altersversorgung (Riester, Rührup, Rentensparvertrag)
c) Schuldentilgung vorhandener Kredite
d) Autokauf bis 7.500,- €

Es empfiehlt sich, den Leistungsbezug im Monat vor Geldzufluss durch Mitteilung an die ARGE zu beenden, die KKV und RV freiwillig weiter zu zahlen und nach einigen Monaten wieder Leistung zu beantragen. Dann sollte das Vermögen bis auf den gesetzlichen Schonbetrag "abgeschmolzen" sein.
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Danke @HajoDF sagt:
Alt 11.03.2010, 01:41   #4
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Standard AW: Theoretische Frage zu Erbschaft

@ HajoDF,

was ich gemacht habe drückst du aus mit "sinnvolle anschaffungen". Nur in einem punkt hast du nicht recht. Schuldenregulierung.
Soweit es bankschulden oder inkassoschulden sind mag das noch durchgehen aber bei privaten schulden gibt es ein klares nein von der arge. Das problem hatte eine bekannte von mir gehabt die an vier private gläubiger insgesamt ca. € 35.000 zahlen mußte. Ihre bank und inkasso schulden konnte sie nach einem langem kampf mit der arge von ihrer erbschaft bezahlen aber bei den privaten haben sie tierisch theater gemacht. Mit anderen worten, banken kriegen, private gehen leer aus. Sie hat dann einfach die privaten auch bezahlt und ihr wurde die wiederbewilligung für ca. 6 monate verweigert. Mit dem ergebnis das sie wieder privat schulden machen mußte. Auch das sogenannte schonvermögen durfte sie nicht behalten.
Bankrott ist offline  
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Alt 11.03.2010, 10:10   #5
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Standard AW: Theoretische Frage zu Erbschaft

Das hätte ich gerichtlich klären lassen, denn irgendwann hat auch der geduldigste Privatgläubiger ein Recht darauf sein Geld zu bekommen und das ist bei einer Erbschaft oder einem Lottogewinn wohl einzusehen das man dann seine Schulden bezahlt
__________________
Man trifft sich im Leben immer zweimal
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Alt 11.03.2010, 10:29   #6
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Standard AW: Theoretische Frage zu Erbschaft

Zitat:
Zitat von Bankrott Beitrag anzeigen
@ HajoDF,

was ich gemacht habe drückst du aus mit "sinnvolle anschaffungen". Nur in einem punkt hast du nicht recht. Schuldenregulierung.
Soweit es bankschulden oder inkassoschulden sind mag das noch durchgehen aber bei privaten schulden gibt es ein klares nein von der arge.
So lange Du aus dem Leistungsbezug heraus bist, bevor der Geldbetrag (Erbe/Lottogewinn) auf dem Konto zufließt, kannst Du das ohne Probleme machen. Private Kredite sollten natürlich belegbar sein.
Siehe auch Eintrag von Arania.
HajoDF ist offline  
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Alt 12.03.2010, 01:36   #7
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Standard AW: Theoretische Frage zu Erbschaft

Die privaten schulden meiner bekannten konnte sie nachweisen. Der sb meinte aber es sei unrealistisch und unglaubwürdig das soviel geld ohne notariellen kreditvertrag gemacht wurden. Aber sie hatte tatsächlich nur "normale" schriftstücke und nach rückzahlung hat sie sich von jedem eine bescheinigung geben lassen das alles ausgeglichen sei. Aber der sb war ein echter erbsenzähler und machte ihr erstmal schwierigkeiten. Sie hat die angelegenheit aber vor gericht klären lassen und der richter gab ihr recht, zumal auch alle gläubiger bereit waren vor gericht auszusagen. Um an eine nachzahlung der verweigerten 6 monate zu kommen muß aber wohl noch eine hauptverhandlung statt finden und da wartet sie schon ewig drauf.
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Alt 12.03.2010, 03:57   #8
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Standard AW: Theoretische Frage zu Erbschaft

Zitat:
Zitat von Bankrott Beitrag anzeigen
Die privaten schulden meiner bekannten konnte sie nachweisen. Der sb meinte aber es sei unrealistisch und unglaubwürdig das soviel geld ohne notariellen kreditvertrag gemacht wurden. Aber sie hatte tatsächlich nur "normale" schriftstücke und nach rückzahlung hat sie sich von jedem eine bescheinigung geben lassen das alles ausgeglichen sei. Aber der sb war ein echter erbsenzähler und machte ihr erstmal schwierigkeiten. Sie hat die angelegenheit aber vor gericht klären lassen und der richter gab ihr recht, zumal auch alle gläubiger bereit waren vor gericht auszusagen. Um an eine nachzahlung der verweigerten 6 monate zu kommen muß aber wohl noch eine hauptverhandlung statt finden und da wartet sie schon ewig drauf.
Das so viel Zeit vergeht, ist natürlich schlecht für die Freundin, aber sie wird recht bekommen.
Eventuell hat sie versäumt, neben der Klage einen Antrag auf ER zu stellen, um die einstweilige Weiterzahlung der Leistung zu erreichen. Die Termine zur Hauptverhandlungen werden in der Regel immer recht lange "nach hinten" geschoben.
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